Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
m3mn0ch:
Wie ich eingangs schrieb, kenne ich mich selbst wenig mit der Thematik.
Wenn es aber so einfach ist, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschluss im Länderforum 1zu1 auch für die Bundesregelungen anzuwenden ist, soll mir das als Antwort völlig genügen.
Meinen herzlichen Dank an all die, die sich bisher sehr in die Diskussion eingebracht haben und es auch für Laien begreiflich gemacht haben. Ob am Ende dabei was rum kommt, wird sich zeigen.
Thema kann dann gerne geschlossen werden, oder besser direkt auf das Länderforum verlinkt werden.
Kimonbo:
Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.
Herzlichen Gruß
Organisator:
--- Zitat von: Kimonbo am 09.09.2020 16:43 ---Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.
Herzlichen Gruß
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--- Zitat von: Organisator am 09.09.2020 16:47 ---Antrag auf Besoldungserhöhung, direkt beim BVerfG. Wie hier im Thread beschrieben.
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Asperatus:
--- Zitat von: Kimonbo am 09.09.2020 16:43 ---Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.
Herzlichen Gruß
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Nein, bislang hat der Besoldungsgesetzgeber noch keine Anstalten gemacht, das BBesG, welches die Besoldungshöhe festlegt, entsprechend anzupassen. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes hat das BVerfG nicht für geboten erachtet und für eine zukünftige Behebung keine Frist gesetzt.
Feidl:
--- Zitat von: Kimonbo am 09.09.2020 16:43 ---Also um nochmal zu fragen, ich bin Bundesbeamtin in einem Bundesministerium. Bekomme ich jetzt mehr Geld?.?
A10 stufe 5.
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Wenn die entsprechenden Änderungen bei der Besoldung erfolgen, kommt es vor allem auf die Anzahl der KInder an.
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