Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3887528 times)

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10005 am: 30.01.2024 14:22 »
Im Übrigen ist mir nicht klar, weshalb hier immer gemeint wird, der Widerspruch wird abgelehnt/negativ beschieden.

Der Besoldungsgesetzgeber wird (wider besseren Wissens) behaupten, dass die Verfassungswidrigkeit durch den AEZ „geheilt“ sei und entsprechend die Widersprüche ablehnen/negativ bescheiden.

Anschließend (oder auch schon vorher) wird ihm jedoch das BVerfG ordentlich auf die Finger hauen, sodass er kleinlaut und mit klammen Händen einen verfassungsgemäß(er)en Entwurf ausarbeiten wird..

Was mich insbesondere bei dem Entwurf stört sind schon wieder diese unsäglichen Abschmelzbeträge!! Warum nicht gleich die Einheitsbesoldung. Dann kann zukünftig der Pförtner das gleiche Gehalt wie der SGB erwarten (ich weiß ist pointiert ausgedrückt). Der Leistungsgedanke wird doch mittlerweile absurdum geführt. Ekelerregend!!

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10006 am: 30.01.2024 14:31 »
Im Übrigen ist mir nicht klar, weshalb hier immer gemeint wird, der Widerspruch wird abgelehnt/negativ beschieden.

Der Besoldungsgesetzgeber wird (wider besseren Wissens) behaupten, dass die Verfassungswidrigkeit durch den AEZ „geheilt“ sei und entsprechend die Widersprüche ablehnen/negativ bescheiden.

Anschließend (oder auch schon vorher) wird ihm jedoch das BVerfG ordentlich auf die Finger hauen, sodass er kleinlaut und mit klammen Händen einen verfassungsgemäß(er)en Entwurf ausarbeiten wird..

Was mich insbesondere bei dem Entwurf stört sind schon wieder diese unsäglichen Abschmelzbeträge!! Warum nicht gleich die Einheitsbesoldung. Dann kann zukünftig der Pförtner das gleiche Gehalt wie der SGB erwarten (ich weiß ist pointiert ausgedrückt). Der Leistungsgedanke wird doch mittlerweile absurdum geführt. Ekelerregend!!

Das ist, dank unserer Ampelregierung, doch überall so, Kimombo hat schon recht...

Murat

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10007 am: 30.01.2024 14:49 »
Wieso wird hier jetzt ständig altes Zeug ausgegraben...?

Die Info ist doch nun 7 Tage alt.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10008 am: 30.01.2024 14:58 »
Wieso wird hier jetzt ständig altes Zeug ausgegraben...?

Die Info ist doch nun 7 Tage alt.

Es wurde hier aber auch schon gepostet. Am 23.01.24. Siehe Seite 653. einfach bisschen zurück blättern und sich einlesen.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10009 am: 30.01.2024 15:02 »
Gibt es hier einen Insider, der den betreffenden Gesetzgebungsvorschlag des BMI bereits einsehen und freundlicherweise hier posten könnte?

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10010 am: 30.01.2024 15:11 »
Im Übrigen ist mir nicht klar, weshalb hier immer gemeint wird, der Widerspruch wird abgelehnt/negativ beschieden.

Der Besoldungsgesetzgeber wird (wider besseren Wissens) behaupten, dass die Verfassungswidrigkeit durch den AEZ „geheilt“ sei und entsprechend die Widersprüche ablehnen/negativ bescheiden.

Anschließend (oder auch schon vorher) wird ihm jedoch das BVerfG ordentlich auf die Finger hauen, sodass er kleinlaut und mit klammen Händen einen verfassungsgemäß(er)en Entwurf ausarbeiten wird..

Die spannende Frage wird dann nur sein was der Gesetzgeber dann wieder aus dem Hut zaubert?! Und vorallem wie lange es noch dauern wird bis es zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt?

Ich bin mir zu 100% sicher, dass das BVerfG den aktuellen Entwurf (sollte er so kommen) aus Oktober 2023 als verfassungsmäßig einstufen wird. Was macht dich eigenrlich so sicher dass es vom "Gericht einen auf den Deckel" bekommt?

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10011 am: 30.01.2024 15:21 »

Die spannende Frage wird dann nur sein was der Gesetzgeber dann wieder aus dem Hut zaubert?! Und vorallem wie lange es noch dauern wird bis es zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt?

Ich bin mir zu 100% sicher, dass das BVerfG den aktuellen Entwurf (sollte er so kommen) aus Oktober 2023 als verfassungsmäßig einstufen wird. Was macht dich eigenrlich so sicher dass es vom "Gericht einen auf den Deckel" bekommt?

Also das wurde schon zig mal durchgekaut und besonders von Swen umfassend ausgeführt. Einfach mal alle Beiträge von Swen lesen.

DowntownDuck

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10012 am: 30.01.2024 15:42 »
Jetzt würde mich als stiller Mitleser dann doch mal interessieren, was eurer Meinung nachdem das Gesetz verabschiedet wird passiert. Ich gehe in dem Szenario davon aus, dass für Kinderlose keine amtsangemessene Alimentation zustande kommt und meine Widersprüche negativ beschieden wurden. Wird das Bundesverfassungsgericht schnell genug einschreiten oder muss ich und alle anderen dann wirklich klagen?

Sollte ich noch schnell vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Ist die Wartezeit von oft 3 Monaten noch kurz genug?  Ist der "Streitzeitpunkt" , der Zeitpunkt meines Widerspruchs oder der Zeitpunkt des negativen Bescheids oder ein anderer? Vielen Dank für jegliche Aufklärung.

Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10013 am: 30.01.2024 17:48 »
Ich sehe schon, der Christian aka Seppel hat sich noch ein paar Accounts zugelegt.

Exakt das gleiche habe ich mir auch gedacht 👌

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10014 am: 30.01.2024 18:36 »
Ich habe mal noch ne frage...ich weiß nicht ob das thema bereits behandelt wurde.
Es wurde ja angesprochen das es bei der Rückzahlung für die Jahre 21-23 andere Sätze berücksichtigt werden sollen.
Steht dazu etwas im ersten Referentenentwurf? Gab es da andere Parameter die schriftlich festgehalten wurden? Das wäre ja interessant für den nächsten Referentenentwurf.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10015 am: 30.01.2024 18:53 »
Die Nachzahlungen sollen per Verordnung geregelt werden. Dazu ist noch nichts weiter bekannt außer die veranschlagten gesamten Kosten pro Jahr (s.o.).

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10016 am: 30.01.2024 19:24 »
Jetzt würde mich als stiller Mitleser dann doch mal interessieren, was eurer Meinung nachdem das Gesetz verabschiedet wird passiert. Ich gehe in dem Szenario davon aus, dass für Kinderlose keine amtsangemessene Alimentation zustande kommt und meine Widersprüche negativ beschieden wurden. Wird das Bundesverfassungsgericht schnell genug einschreiten oder muss ich und alle anderen dann wirklich klagen?

Sollte ich noch schnell vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Ist die Wartezeit von oft 3 Monaten noch kurz genug?  Ist der "Streitzeitpunkt" , der Zeitpunkt meines Widerspruchs oder der Zeitpunkt des negativen Bescheids oder ein anderer? Vielen Dank für jegliche Aufklärung.

Das BVerfG wird in Deinem Fall nicht rechtzeitig einschreiten, weil es überhaupt nicht mit Klagen von Bundesbeamten befasst ist und somit "nur" Urteile mit generellem Charakter für die Beamtenschaft fällen wird.

Sprich der sich weiterhin unteralimentiert fühlende Beamte wird gegen den Abhilfebescheid Klage erheben müssen und den überwiegenden Instanzenweg beschreiten müssen.

Eine Rechtsschutzversicherung greift erst nach Wartezeit und für Fälle, die nach Abschluss eintreten, der Streitgegenstand hier liegt aber mindestens 2021, ergo keine Versicherung wird hierfür Deckung gewähren.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10017 am: 30.01.2024 20:17 »
Mal eine andere Frage die sich mir gerade aufgetan hat: angenommen, das Ganze geht nun endlich durch und es gibt entsprechende Nachzahlungen anhand des AEZ, etc.; man legt aber weiterhin Widerspruch ein, da das mit der amtsangemessen Alimentation ja bekanntermaßen nichts zu tun hat, was auch das Bundesverfassungsgericht in x Jahren feststellen wird. In Folge dessen werden in y Jahren die Grundbesoldungen angehoben - dann müsste man doch nochmal für die ganzen Jahre eine fette Nachzahlung auf Grundlage der Grundbesoldung erhalten...oder?

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10018 am: 30.01.2024 20:34 »
Nein, denn anderes als derzeit würden die Behörden die nach in Kraft treten des BBVAngG weiterhin eingelegten Widersprüche nicht mehr jahrelang ruhend stellen, sondern unverzüglich abschlägig bescheiden. Soweit man dann nicht klagt, sind auch etwaige Ansprüche verloren.

Sollte das BVerfG irgendwann im Jahr x doch entscheiden, dass die Grundbesoldung seit z Jahren verfassungswidrig war, ist der Bund trotzdem nicht verpflichtet auch allen nicht klagenden Beamten eine Nachzahlung für z Jahre zukommen zulassen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10019 am: 30.01.2024 20:38 »
Glaubt ihr, dass das BBVAngG morgen ins Kabinett geht? Bzw ist das überhaupt realistisch wenn man im Vorfeld nichts Greifbares hört?