Nein, denn anderes als derzeit würden die Behörden die nach in Kraft treten des BBVAngG weiterhin eingelegten Widersprüche nicht mehr jahrelang ruhend stellen, sondern unverzüglich abschlägig bescheiden. Soweit man dann nicht klagt, sind auch etwaige Ansprüche verloren.
Sollte das BVerfG irgendwann im Jahr x doch entscheiden, dass die Grundbesoldung seit z Jahren verfassungswidrig war, ist der Bund trotzdem nicht verpflichtet auch allen nicht klagenden Beamten eine Nachzahlung für z Jahre zukommen zulassen.