Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016801 times)

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10035 am: 31.01.2024 13:16 »
Wir bekamen damals A6a - das war A5, durfte aber nicht so bezeichnet werden!!! Einstieg QE2 Bayern 2012. (Stufe 1 - dürfte klar sein)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10036 am: 31.01.2024 13:41 »
Also im Bundestag brennt gerade die Hütte. Ich habe so langsam meine Zweifel, ob diese Koalition so weiterhin Bestand haben wird und ob das Gesetz noch kommt.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10037 am: 31.01.2024 14:25 »
Also im Bundestag brennt gerade die Hütte. Ich habe so langsam meine Zweifel, ob diese Koalition so weiterhin Bestand haben wird und ob das Gesetz noch kommt.

Da brennt gar nix. Die Oppositionsführerin mit schweizer Wohnsitz hat ihre erwartbare Generalattacke geritten, der Umstand, dass niemand ausser der Regierung mit dem Haushalt zufrieden ist, ist nun auch nichts neues und war auch in den vergangenen 19 Legislaturperioden stets so. Gradmesser ist daher einzig, ob die CDU aus Kalkül eine Überprüfung in Karlsruhe veranlasst und danach sieht es aktuell nicht aus.

Also bitte ruhig bleiben, wenn der Haushalt am Freitag mit Kanzlermehrheit beschlossen wird, kommen auch die Haushaltsthemen, die bisher im Orbit geparkt sind, wieder auf die Agenda. Hinsichtlich unseres Leitthemas ist allerdings weiterhin keine Eilbedürftigkeit gegeben (aus politischer Sicht), eine Befassung vor Ende Karneval erscheint derzeit unwahrscheinlich.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10038 am: 31.01.2024 16:04 »
Also im Bundestag brennt gerade die Hütte. Ich habe so langsam meine Zweifel, ob diese Koalition so weiterhin Bestand haben wird und ob das Gesetz noch kommt.

Da brennt gar nix. Die Oppositionsführerin mit schweizer Wohnsitz hat ihre erwartbare Generalattacke geritten, der Umstand, dass niemand ausser der Regierung mit dem Haushalt zufrieden ist, ist nun auch nichts neues und war auch in den vergangenen 19 Legislaturperioden stets so. Gradmesser ist daher einzig, ob die CDU aus Kalkül eine Überprüfung in Karlsruhe veranlasst und danach sieht es aktuell nicht aus.

Also bitte ruhig bleiben, wenn der Haushalt am Freitag mit Kanzlermehrheit beschlossen wird, kommen auch die Haushaltsthemen, die bisher im Orbit geparkt sind, wieder auf die Agenda. Hinsichtlich unseres Leitthemas ist allerdings weiterhin keine Eilbedürftigkeit gegeben (aus politischer Sicht), eine Befassung vor Ende Karneval erscheint derzeit unwahrscheinlich.

Ich glaube eilig hat es hier inzwischen keiner mehr wirklich. Aber in diesen Zeiten male ich mir tatsächlich verschiedene Worst-Case-Szenario bezogen auf das Gesetz aus. Hoffen wir dass alles gut geht und irgendwann Mitte des Jahres endlich ein Gesetz verabschiedet ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10039 am: 31.01.2024 21:47 »
Hinsichtlich unseres Leitthemas ist allerdings weiterhin keine Eilbedürftigkeit gegeben (aus politischer Sicht), eine Befassung vor Ende Karneval erscheint derzeit unwahrscheinlich.

Das ist wirklich das Allerletzte.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10040 am: 31.01.2024 23:10 »
Nun ja, in zwei Wochen ist Aschermittwoch und Karneval vorbei. In einem kleinen norddeutschen Städtchen wird der Karneval sogar am Dienstag schon vorbei sein. Das werden wir noch auf einer Pobacke absitzen können. Was sind zwei Wochen im Vergleich zu 20 Jahren?

Wobei aber keiner ernsthaft glaubt, dass das, was der Bund schon so lange ausbrütet, annähernd verfassungsgemäß sein wird.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10041 am: 01.02.2024 14:23 »
Bundesrat hat die Beratung des HH 2024 verweigert. Es wird also (mal wieder) lääääääääänger daaaaaaaaaaaaaauern... Die neue Deutschlandgeschwindigkei ist echt beeindruckend. ::)

BILD erfuhr: Der Bundesrat hat das Gesetz ausgebremst! Der Ständige Beirat der Länder-Kammer lehnte es ab, das Haushaltsfinanzierungsgesetz an diesem Freitag zu beraten. Jetzt soll das Haushaltsfinanzierungsgesetz auf eine der kommenden Bundesratssitzungen verschoben werden. Eine weitere Verzögerung.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10042 am: 01.02.2024 14:40 »
Was haben die Länderclowns da zu melden? Soweit ich weiß haben sie sich bei Uneinigkeit innerhalb einer Landesregierung zu enthalten. Und da die Grünen / SPD überall mit dabei sind ist eine Enthaltung unausweichlich. Dauert es halt noch ein bisschen, wen interessiert das? Das ist so ein Schmierentheater. Als würde die BReg das Fass noch mal aufmachen.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10043 am: 01.02.2024 15:18 »
Die nächste Plenarsitzung nach Freitag wäre dann am 22.03.2024. Ein Wahnsinn was da abgeht.
« Last Edit: 01.02.2024 15:32 von MDWiesbaden »

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10044 am: 01.02.2024 15:19 »
Das hat ja nix damit zu tun das es morgen trotzdem durchgewubken wird im Bundestag. Dann könnte man ja aicjbschon den 2. Referentenentwurf veröffentlichen. Danach ist es nur noch eine Frage der Zeit....

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10045 am: 01.02.2024 15:47 »
Kann der Bundesrat ein Gesetzesveto einlegen? Also so weit gehen, dass das Haushaltsgesetz nicht kommen „kann“ in der Form?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10046 am: 01.02.2024 15:55 »
Kann der Bundesrat ein Gesetzesveto einlegen? Also so weit gehen, dass das Haushaltsgesetz nicht kommen „kann“ in der Form?

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann seine Verabschiedung aber verzögern.

Knecht

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« Antwort #10047 am: 01.02.2024 15:57 »
Alles so unnötig was hier passiert, im besten Deutschland aller Zeiten...

MasterOf

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« Antwort #10048 am: 01.02.2024 16:02 »
Kann der Bundesrat ein Gesetzesveto einlegen? Also so weit gehen, dass das Haushaltsgesetz nicht kommen „kann“ in der Form?

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann seine Verabschiedung aber verzögern.

Das glaubt doch kein Mensch mehr was bei uns abgeht.
Seh schon, das wird sich jetzt wieder um Monate verzögern und das BBVAngG dann sowieso.
Könnte echt kotzen.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10049 am: 01.02.2024 17:31 »
Hm, ich sehe keinerlei Auswirkungen bei unserem Thema was die verspätete Verabschiedung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes betrifft. Das betrifft doch nur andere Themen / Gesetzesänderungen? Morgen wird der Bundeshaushalt final vom Bundestag verabschiedet. Das dann mangels Haushaltsfinanzierungsgesetz einige Rechtsänderungen nicht unmittelbar umgesetzt werden und die zugeordneten Mittel nicht abgerufen werden können tangiert das BBVAng meines Erachtens nicht, da nicht Gegenstand des Haushaltsfinanzierungsgesetzes...
Man möge mich berichtigen..