@Yamato
Bezüglich der Besoldungsgesetzgebung dürfte die Zahl der sich dafür hergebenden Experten eher begrenzter sein, denke ich. Denn durch die präzisen bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven hinsichtlich der Bemessung der Mindest- und Nettoalimentation ergibt sich in allen 17 Besoldungsordnungen ein entsprechend großer Fehlbetrag, der, wie die bislang vollzogenen Beispiele zeigen, nur recht freihändig überwunden werden kann, wenn man nicht (auch) die Grundgehaltssätze erhöht. Jeder Experte, der das explizit gutheißt, setzt sich damit der Gefahr aus, dass sein Expertenstatus in Zweifel gezogen werden könnte. Von daher dürfte die Zahl derer, die entsprechend so handeln würden, hinsichtlich unserer Thematik eher geringer sein - wobei sich sicherlich auch hier Experten finden werden, die sich dafür hergeben dürften. Spätestens allerdings, da nun die Anzahl der Literatur in den einschlägigen Fachmedien größer werden wird, dürfte auch das Problem sich weitgehend von selbst lösen. Denn zu vermuten ist, dass sich die Zahl der Fachartikel im Verlauf des Jahres erhöhen dürfte, da sowohl die Erarbeitung solcher Beiträge Zeit bedarf und es vom Einreichen zur Annahmen zur Veröffentlichung ebenfalls zumeist einige Zeit dauert. Anderthalb Jahre nach Veröffentlichung der - insbesondere hinsichtlich der neuen Direktiven zur Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation - dürfte nun nach und nach der Zeitpunkt gekommen sein, da sich die Zahl der Beiträge in Fachzeitschriften erhöhen sollte.
@ Floki
Mir geht's nicht darum, ob der Rechtsstaat nun perfekt ist oder nicht. Denn ich gehe davon aus, dass hier keiner die Auffassung vertreten dürfte, er sei es. Mir stellt sich die Frage, wie es über die politische Klasse hinaus, in der es - folgt man dem Abstimmungsverhalten in den Parlamenten - in weit überwiegendem Maße eine offensichtliche Einigkeit gibt, die Personalkosten möglichst nicht ansteigen zu sehen, zu m.E. nicht sachgerechten Gesetzesvorlagen kommt. Denn den Teil der politischen Klasse habe ich im Verlauf der letzten rund dreieinhalb Jahre, während derer ich mich mit diesem Thema tiefergehend beschäftige, ganz gut verstanden (schätze ich). Der Teil der Ministerialbürokratie bleibt für mich aber weiterhin wiederholt eher eine Black Box: Also nutze ich die Möglichkeit der Nachfrage.
Zugleich sind es nicht mehrere hundert Millionen €, die gerade in NRW eingespart wurden, sondern die Summe dürfte sich auf rund fünf Milliarden € allein für 2022 belaufen, die die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Besoldung dort kosten dürfte - und zwar ab der Rückkehr zu einer verfassungskonformen Alimentation nun Jahr für Jahr.
Diese Dimension macht das starke Interesse verständlich, sich mit Händen und Füßen gegen diese Rückkehr zu wehren - und macht m.E. den Vorsatz, von dem ich ausgehe, nachvollziehbar: Denn offensichtlich liegt bei den Abgeordneten mittlerweile ein Wissen vor - jedenfalls war das zumindest im Bund, in Berlin, Thüringen und Schleswig-Holstein so, da hier umfassende entsprechende Informationen vorlagen - und qua Abstimmungsverhalten wird auch das Wollen vollzogen.
Nun handelt es sich beim "Vorsatz" um ein Begriff aus dem Strafrecht, was ihn - für mich nachvollziehbar - für manchen zu einer in unserem Kontext schwierigen Kategorie macht. Denn sowohl das genannte Wissen als auch das dargelegte Wollen können hinsichtlich von Abgeordneten nicht als Straftatsbestand gewertet werden. Nichtsdestotrotz führen Wissen und entsprechendes Wollen zu einem nicht rechtmäßigen Ergebnis, das sich wiederum unmittelbar nachteilig für die direkt Betroffenen bemerkbar macht und mittelbar ebenfalls nachteilige Konsequenzen für das Gemeinwesen und Bürger dieses Landes zur Folge hat. Das Abstimmungsverhalten ist also kein Straftatsbestand, hat aber wiederkehrend eine entsprechende Wirkung. Von daher erachte ich die Verwendung des Begriffs als legitim.