Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856280 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10080 am: 03.02.2024 14:31 »
Jaja, das böse BVerfG. Zwingt die Politik sich an geltendes Recht zu halten. Furchtbar alles. Aber Hauptsache hier wird einem von queren Nutzern unterstellt es mit dem Grundgesetz nicht so genau zu nehmen. Genau mein Humor. :)

PS: Artikel wegen Paywall nicht gelesen aber der erste Satz hat schon gereicht. BILD Niveau eben.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10081 am: 03.02.2024 16:45 »
Was sind den quere Nutzer?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10082 am: 03.02.2024 16:51 »
Bei der Beobachtung der Haushaltsdebatte fand ich positiv, dass bisher kein Politiker Kritik am Urteil des BVerfG geäußert hat. Negativ war der Vorwurf einer SPD-Politikerin, die der CDU vorwarf, die Klage beim BVerfG eingereicht zu haben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10083 am: 03.02.2024 18:30 »
Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich die Damen und Herren nachdem sie beim Pfuschen erwischt worden sind nun auch noch über das BVerfG beschweren würden. Das was die Damen und Herren dort getrieben haben bzw was sie ignoriert haben lernt jeder Beamte des gehobenen Dienstes im Studium. Die Haushaltsgrundsätze sind nun auch kein Hexenwerk und mal ganz ehrlich auch wenn ich verstanden habe warum man das versucht hat, dümmer könnte man es nicht anstellen. Es gibt halt Dinge die funktionieren halt nicht. Und das jemand von der SPD den Gang der CDU zum BVerfG nicht gutheißen wird war auch klar.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10084 am: 03.02.2024 19:50 »
Und das jemand von der SPD den Gang der CDU zum BVerfG nicht gutheißen wird war auch klar.

Was viel schlimmer ist, wenn Politiker meinen selbst entscheiden zu dürfen welche Artikel des Grundgesetzes gebrochen werden dürfen und welche nicht.


Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10085 am: 04.02.2024 10:03 »
Das Bürgergeld zu hoch? Der eigentliche Skandal sind die zu niedrigen Löhne, zu denen einigen im Vergleich die Beamtengehälter hoch anmuten. Die Hebamme, Krankenschwester, Kassierer, Arzthelfer dieser Welt verdienen mE zu wenig. Das Existenzminimum ist das Existenzminimum.  Da gibt es nichts zu deuteln. Wer behauptet, mit dem Bürgergeld würde eine vierköpfige Familie gut über die Runden kommen, der kennt keinen, der damit auskommen muss. Aber eine vierköpfige Familie mit einem Erziehergehalt? Mit eibem Krankenpflegergehalt? Die muss ganz schön schauen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10086 am: 04.02.2024 10:34 »
Das Bürgergeld zu hoch? Der eigentliche Skandal sind die zu niedrigen Löhne, zu denen einigen im Vergleich die Beamtengehälter hoch anmuten. Die Hebamme, Krankenschwester, Kassierer, Arzthelfer dieser Welt verdienen mE zu wenig. Das Existenzminimum ist das Existenzminimum.  Da gibt es nichts zu deuteln. Wer behauptet, mit dem Bürgergeld würde eine vierköpfige Familie gut über die Runden kommen, der kennt keinen, der damit auskommen muss. Aber eine vierköpfige Familie mit einem Erziehergehalt? Mit eibem Krankenpflegergehalt? Die muss ganz schön schauen.

Auf den Punkt gebracht! Der Skandal ist nicht, dass das Grundsicherungsniveau zu hoch ist, sondern, dass das Lohnniveau in Deutschland vielfach viel zu niedrig bemessen ist.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10087 am: 04.02.2024 10:50 »
Sehe ich anders. Das Existenzminimum ist sicher nicht festgelegt auf aktuell 3500 netto bei einem 4-Personen Haushalt (was in vielen Großstädten erreicht wird) oder einer 12% Erhöhung 2024 bei 3% Inflation oder 40.000 Euro unangetastet auf der hohen Kante zu haben. Oder wieso gibt es derartige Sozialauswüchse nur in Deutschland? Muss das sein, die faulen Leute mit durchzufüttern?
Der Markt regelt das Einkommen, einfach höhere Löhne von der Politik her umzusetzen ist linker als links und führt eher dazu, dass noch mehr Unternehmen abwandern oder gar nicht erst kommen.

Mindestlohn weiter hoch und mit die höchsten Energiepreise und extrem hohe Besteuerung? Gute Nacht Deutschland.

PS: ausserdem bezweifle ich, dass die Krankenschwester sich vor einem Justizvollzugsbeamten verstecken muss. Beamtengehälter sind doch nicht konkurrenzfähig, leider.
« Last Edit: 04.02.2024 11:04 von Reisinger850 »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10088 am: 04.02.2024 11:39 »
Es können mit Sicherheit Detailregelungen zur Grundsicherung angepasst werden, aber mit Sicherheit nicht die Höhe des Grundsicherungsniveaus. Bei 3500€ Netto bewegt man sich im Raum München oder vergleichbare Regionen. Von 3500€ sind dabei ca. die Hälfte auf die Mietkosten zurückzuführen. Dieser Betrag ist zu dem nicht fix. Und von den restlichen ca. 1800€ eine 4-köpfige durch den Alltag zu bringen stellt schon eine Herausforderung dar.

Aus meiner Sicht gehören Betriebe, die steigende Löhne nicht an den Markt weitergeben können, abgewickelt. Alles andere stellt nur eine Quersubventionierung der Wirtschaft dar. Die Verwerfungen diesbezüglich sollten endlich begradigt werden und schaffen Potential für Innovationen.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10089 am: 04.02.2024 12:24 »
Du solltest dich mehr mit Fakten befassen, mein Lieber.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/666880/umfrage/verteilung-der-leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-in-deutschland-nach-gruppen/

https://www.merkur.de/wirtschaft/jedes-jahr-eine-arbeit-so-viele-buergergeld-empfaenger-verweigern-statistik-zr-92757984.html#:~:text=Berlin%20–%20Im%20Jahr%202023%20haben,1%2C9%20Millionen%20von%20ihnen.

Die Hälfte ist genau das, was ich angesprochen habe. Als Lehrer bin ich ohnehin im Brennpunkt an der Quelle, daher lache ich über dein naives Unwissen
« Last Edit: 04.02.2024 12:34 von Reisinger850 »

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10090 am: 04.02.2024 13:13 »
Das Bürgergeld zu hoch? Der eigentliche Skandal sind die zu niedrigen Löhne, zu denen einigen im Vergleich die Beamtengehälter hoch anmuten. Die Hebamme, Krankenschwester, Kassierer, Arzthelfer dieser Welt verdienen mE zu wenig. Das Existenzminimum ist das Existenzminimum.  Da gibt es nichts zu deuteln. Wer behauptet, mit dem Bürgergeld würde eine vierköpfige Familie gut über die Runden kommen, der kennt keinen, der damit auskommen muss. Aber eine vierköpfige Familie mit einem Erziehergehalt? Mit eibem Krankenpflegergehalt? Die muss ganz schön schauen.
Also was jetzt?
Entweder wird das Abstandsgebot eingehalten dann bekommt der einfache oder mittlere Beamte mehr als ein Grundsicherungsempfänger oder aber es wird nicht eingehalten, dann lebt ein nicht unerheblicher Teil auf Grundsicherungsniveau oder knapp drüber.
Und wenn ich mir das Video von dem Landrat in Tübingen anschaue und diese Werte vergleiche, dann leb ich als Beamter A8/7  mit 2 Kindern sogar unter dem Grundsicherungsniveau.

Denn bei uns gibts eigentlich keine Wohnung mit 90m² unter 1.000. Bei uns liegt der m² Preis eher Richtung 12€, sofern du überhaupt eine findest.

Und auch das Existenzminimum ist nur eine Definition, aber kein absoluter Wert und wenn du mir jetzt sagen willst das 3.500€ Netto das absolute Minimum sind, dann lebt eigentlich fast jeder Handwerker vom Bau unter diesem Minimum.

Um diese 3.500 Netto zu erreichen, müsste ein Arbeiter rund 4.200€ Brutto verdienen+500€ Kindergeld wären dann rund 3.500€.

Wenn du wirklich glaubst 4.200€ im Monat ist das Minimum, stelle ich mir die Frage wie jeder Angstellte im TVÖD unter E9/5 oder unter A8/6 über die Runde kommt.

PolareuD

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« Antwort #10091 am: 04.02.2024 13:26 »
@ Alexander79

Im Endeffekt bestätigst du mit deinen Ausführungen die Aussage von Beamtix, dass das Lohnniveau vielfach viel zu niedrig ist. 

Reisinger850

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« Antwort #10092 am: 04.02.2024 14:45 »
Wo ist denn deine Quelle, die meine Aussage, dass fast 50% der Bürgergeldempfänger erwerbsfähig wären und somit aktiv die soziale Hängematte vorziehen, entkräftet?

Dein letzter Teil des Posts geht links rein und rechts raus. Als Lehrer kann ich vlt. den Kindern der Bürgergeldler noch was mitgeben, um das zu erreichen, was die Politik nicht schafft: zur Arbeit befähigen und ermutigen. Ich schäme mich eher, dass es doch eine Menge Naivchen im ÖD gibt. Die Kollegen in den Jobcentern würden das bestimmt differenzierter sehen als du mit deiner unreflektierten Meinung.

MoinMoin

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« Antwort #10093 am: 04.02.2024 15:25 »
Wo ist denn deine Quelle, die meine Aussage, dass fast 50% der Bürgergeldempfänger erwerbsfähig wären und somit aktiv die soziale Hängematte vorziehen, entkräftet?
Doofe Frage Herr Lehrer: Ich lese aus deiner Quelle, dass 43% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte (also der Grundgesamtheit, oder das was im Nenner steht) arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind.
Damit sind doch wesentlich weniger Bürgergeldempfänger als deine behaupteten 50% Bürgergeldempfänger  arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte, da es durchaus auch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gibt, die in deiner Statistik nicht berücksichtigt sind.
guckst Du:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/242062/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-und-sozialgeld/
Somit sind es nach meiner bescheidenen Berechnung: 30% (und nicht 50%) der Bürgergeldempfänger potenzielle in der Hängematte liegende.
Den Rechenweg brauch ich hoffentlich nicht erläutern.
Und leider bist du mit deiner Aussage, dass sie aktiv die soziale Hängematte vorziehen komplett im spekulativem Bereich oder hast du dazu Quellen?