Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904987 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10230 am: 09.02.2024 18:50 »
Vll sind ja diese mit "neu" gemeint....zum vergleich
Nein ich meine nicht die, die vor mehreren Wochen abfotografiert wurde, sondern ganz neue

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10231 am: 09.02.2024 18:51 »
Vll sind ja diese mit "neu" gemeint....zum vergleich

Ich habe xyz so verstanden, dass er keine inhaltlichen Kenntnisse bekommen hat, nur die Info es hat sich was geändert.

Genau

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10232 am: 09.02.2024 18:56 »
Und woher weiß man das, dass das von BMI Mitarbeitern kommt? Und die angeblichen neuen Zahlen? Da muss janirgendow etwas dazu stehen...oder ist das mundpropaganda?

ich habe persönlich mit ihm gesprochen. Aber den Entwurf rückt er wohl erst nach 10 Bier raus. Mal sehen...

Ich finde es nur krass wie geheimnisvoll alle tun und nicht eine einzige Person dieses Teil rausrückt :)

Wo wohnst Du, ich kann da mit den 10 Bier aushelfen?  ;)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10233 am: 09.02.2024 18:59 »
Vll sind ja diese mit "neu" gemeint....zum vergleich
Nein ich meine nicht die, die vor mehreren Wochen abfotografiert wurde, sondern ganz neue

Kannst du denn was zur Entwicklung der Zahlen sagen? Also tendenziell mehr, oder weniger?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10234 am: 09.02.2024 19:14 »
Vll sind ja diese mit "neu" gemeint....zum vergleich
Nein ich meine nicht die, die vor mehreren Wochen abfotografiert wurde, sondern ganz neue

Kannst du denn was zur Entwicklung der Zahlen sagen? Also tendenziell mehr, oder weniger?

ich versuche es herauszufinden, aber wie gesagt, die halten alle ganz schön dicht. keine Ahnung, was es da für eine Ansage gab.

Auf meine Frage, ob es schon neue Zahlen gibt, als die uns vorliegenden mit Stand Oktober 23, wurde jedoch mit JA geantwortet.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10235 am: 09.02.2024 19:37 »
Wahrscheinlich wird der Entwurf doch stärker abgeändert als gedacht...daher die lange Verzögerung. Meine Vermutung...Die Beihilfesätze werden doch nicht abgeändert und das Zahlenwerk muss entsprechend angepasst werden.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10236 am: 09.02.2024 19:57 »
@ BalBund

Danke für deine Einschätzung. Zunächst einmal es ist nicht meine Haltung es ist vielmehr eine Befürchtung meinerseits. Ich stehe nicht so tief in der Materie bzw es liegen mir nicht ausreichend Informationen vor um die von dir genannten 5 % zu bewerten. Die von dir angeführten 15 % sind wie du ja selber sagst eigentlich erschreckend und 85% sind weiterhin zufriedene Schafe. Dies zeigt zunächst mit erschreckender Deutlichkeit das die Thematik ganz offensichtlich nicht ausreichend, insbesondere von den Interessenvertretungen , publiziert worden ist. Aber wie Sven ja auch schreibt, dürften diese Prozentwerte insbesondere beim Bund genau zu beobachten sein. Die Lage hat sich seit einiger Zeit auch für besser gestellte Bereiche der Beamtenschaft negativ entwickelt. Betrachte Ich zudem die Entwicklung in den Ländern so erwarte ich auch davon Impulse auf die Bundesbeamten. Nehme ich mal mich als Beispiel in NRW. Auch wenn ich persönlich den Murks der LR hinsichtlich der Besoldung für untragbar halte, so führt dies jedoch im täglichen Leben unter Umständen zu massiven Diskrepanzen. Mein Nachbar Lehrer A14 mit zwei Kindern bekommt infolge dessen erheblich mehr Besoldung als ich in vergleichbarer BesGrp. Auch wenn ich diesen Standpunkt Hauptsache erstmal das Geld kommt wie zB von Seppel ausgeführt nicht als den richtigen Weg betrachte, so muss man jedoch auch realistisch sein und sich bewusst sein das letzten Endes entscheiden wird was im Portemonnaise des einzelnen ankommt. Von daher erwarte ich, sollte der Bund das ganze weiter verzögern, auch Veränderungen bei den Bundesbeamten. Es bleibt abzuwarten wie sich die Zahlen entwickeln werden.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10237 am: 09.02.2024 22:50 »
hier wurde mal ehrlich gesprochen. sie kriegen es auch nicht besser hin, als wir es hinkriegen würden. :D

ist halt alles sauschwierig.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lanz-kuhle-ampel-koalition-100.html

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10238 am: 10.02.2024 10:07 »
Hier noch einmal die tragenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts für den von ihm eingeleiteten Rechtsprechungswandel zur Amtsangemessenheit der Besoldung. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle fasste die Zielsetzung dieser Rechtsprechung wie folgt zusammen: Das Bundesverfassungsgericht verfolge mit seiner neueren Rechtsprechung drei Anliegen: 1) die Verbindlichkeit des Alimentationsprinzips zu stärken, um die Heranziehung der Beamtenbesoldung zur Haushaltskonsolidierung zu begrenzen, 2) einer zu starken Besoldungsdivergenz zwischen den Bundesländern entgegenzuwirken, 3) den (Landes-)Gesetzgebern vor Augen zu führen, dass qualifizierte Fachkräfte ohne angemessene Alimentierung nicht zu gewinnen sind.

Zu 1: Misslungen. Die Beamtenbesoldung war noch nie so unverbindlich wie heute. Jeder Besoldungsgesetzgeber
         macht was er will.
Zu 2: Misslungen. Es gab noch nie solch große Besoldungsdivergenzen zwischen den Bundesländern und dem
         Bund.
Zu 3: Misslungen. Es gab noch nie einen solchen Mangel an qualifizierten Fachkräften in der Beamtenschaft.

Wenn ich im BVerfG mit dieser Thematik befasst wäre, und meine o.g. Ziele weiterverfolgen möchte, würde ich über eine Änderung oder Verschärfung meiner Rechtsprechung nachdenken.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10239 am: 10.02.2024 10:52 »
hier wurde mal ehrlich gesprochen. sie kriegen es auch nicht besser hin, als wir es hinkriegen würden. :D

ist halt alles sauschwierig.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lanz-kuhle-ampel-koalition-100.html

Ich habe mir die Sendung jetzt ein wenig angeschaut (Ausschnitte). Das Grundproblem ist, es mangelt an Geld. Deutschland ist kein reiches Land, wie uns immer noch von Politikern vorgegaukelt wird. Das Medianvermögen der Deutschen ist unterdurchschnittlich, irgendwo zwischen Griechenland und Slowakei, weit hinter Italien. Jetzt kommen verschiedene außerordentliche Ausgaben für das Land hinzu, wie Ukrainekrieg und Transformation, Migration, usw. Was macht die Politik, sie sucht sich verschiedene Gruppen heraus, bei denen sie meint sparen zu können, Landwirte, Apotheker, Ärzte, Beamte, usw. Ehrlicher und gerechter wäre es, wenn die Politik klar sagen und erklären würde für was sie das Geld braucht, und würde dafür einen Solidaritätsbeitrag erheben. Dann würde jeder nach seiner individuellen Leistungskraft belastet werden. Dazu ist die Politik aber nicht in der Lage, weil sie dann viele Gegner hat, also geht sie lieber den Weg, einzelne herauszupicken und zu hoffen, dass sie dort möglichst wenig Widerstand bekommt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10240 am: 10.02.2024 11:09 »
Der Staat ist reich, nur setzt er die Prioritäten falsch. Germany first sollte es in einigen Dingen heißen...

Knecht

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« Antwort #10241 am: 10.02.2024 12:16 »
Der Staat ist reich, nur setzt er die Prioritäten falsch. Germany first sollte es in einigen Dingen heißen...

Oh oh - ich höre im Hintergrund schon die Toten Hosen und Peter Maffay ein Konzert gegen "rechts" spielen  :D

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10242 am: 10.02.2024 13:30 »
Ach, Kollegen und Kolleginnen,

ich glaube, das ganze Besoldungswirrwar wird von den Ministerialen auch nicht mehr überblickt.

Wenn ich so lese, wie kompliziert das alles zu berechnen ist, wie das alles auf das gesamte Besoldungsgefüge Auswirkungen haben wird ...

Ich denke mal, die Ministerialen machen ihre Sache, wohlwissend, dass da irgendwas schiefläuft, und lehnen sich wartend auf irgendwelche Urteile des Gerichtes zurück.

Total verfahren, das Ganze.

Irgendwann wird es eine für Alle vernünftige Lösung geben - im November - 20irgendwann.😁


SwenTanortsch

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« Antwort #10243 am: 10.02.2024 14:23 »
Ach, Kollegen und Kolleginnen,

ich glaube, das ganze Besoldungswirrwar wird von den Ministerialen auch nicht mehr überblickt.

Wenn ich so lese, wie kompliziert das alles zu berechnen ist, wie das alles auf das gesamte Besoldungsgefüge Auswirkungen haben wird ...

Ich denke mal, die Ministerialen machen ihre Sache, wohlwissend, dass da irgendwas schiefläuft, und lehnen sich wartend auf irgendwelche Urteile des Gerichtes zurück.

Total verfahren, das Ganze.

Irgendwann wird es eine für Alle vernünftige Lösung geben - im November - 20irgendwann.😁

Hier muss ich Dir widersprechen, Pendler: Eine hohe Zahl an Besoldungsgesetzgebern stellen es gerne so dar, als sei es heute ungleich schwieriger, eine sachgerechte Besoldungsgesetzgeber zu vollziehen als noch vor vier, vierzehn oder vierundzwanzig Jahren. Dass sie das so empfinden, haben sie allerdings selbst aus mindestens zwei Gründen selbst zu verantworten: nämlich erstens, da sie den Zweiten Senat seit spätestens 2012 dazu zwingen, immer detailliertere Direktiven zu erlassen, an die die Besoldungsgesetzgeber gebunden sind, und zweitens, dass ihnen ggf. die höhere Mathematik der vier Grundrechenarten nicht hinreichend sicher geläufig sind. Denn hinsichtlich der notwendigen Bemessungen für eine sachgerechte Gesetzesbegründung muss man nicht viel mehr mathematische Kenntnisse aufweisen, als neben den Grundrechenarten noch den Zahlenraum bis 50.000 sicher zu beherrschen.

Sofern die Daten vorliegen - und sie werden den zuständigen Ministerien von den statistischen Landes- bzw. dem statistischen Bundesamt, der BfA und dem PKV-Verband regelmäßig auf Anfrage zur Verfügung gestellt -, kann man die notwendigen Bemessungen der ersten Prüfungsstufe als Sachbearbeiter in einem halben Tag erledigen - und den halben Tag benötigt man nur, wenn man um 11:55 Uhr anfängt, dann zweieinhalb Stunden Mittagspause macht, um den Tag pünktlich um 16:00 Uhr zu beenden.

Lass Dir solch einen Quatsch der so kompliziert gewordenen Besodlungsgesetzgebung nicht erzählen. Denn an der Mathematik liegt's wahrlich nicht, dass die Situation so verfahren ist, sondern daran, dass der Karren über Jahre gezielt dahin gelenkt worden ist, wo er heute ist. Allein Bayern hat mehrere Jahre gebraucht, um die Berechnnung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation zu erstellen, für die jeder durchschnittliche Fünftklässler in Nürnberg vielleicht eine halbe Stunde braucht. Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg.

Pendler1

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« Antwort #10244 am: 10.02.2024 14:30 »
Ja, danke, Sven.

"Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg"

Das wollte ich eigentlich mit meinem Post ausdrücken.

Schönes Wochenende noch.