Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904863 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10305 am: 13.02.2024 12:51 »
Oder sein Mitarbeiter?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10306 am: 13.02.2024 15:57 »
Hallo zusammen,

viele werden ja auch Nachzahlungen von über 30.000 Euro erhalten.

Weiß jemand , ob bei der Versteuerung der § 34 EstG zur Anwendung kommt?

Ozymandias

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« Antwort #10307 am: 13.02.2024 16:07 »
Ja, Bezüge für mehrere Jahre werden ermäßigt besteuert.
Da kann man viel sparen, wenn man richtig plant.
z.B. bis zu 3 Jahre PKV vorauszahlen und vieles mehr.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10308 am: 13.02.2024 16:55 »
Was wäre denn noch vieles mehr? Hast du noch weitere Dinge parat? Ich lege seit 2017 Widerspruch ein und erwarte ggf. auch eine Nachzahlung in ansehnlicher Höhe mit beträchtlichm Steuerabzug.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10309 am: 13.02.2024 16:58 »
Hallo zusammen,

viele werden ja auch Nachzahlungen von über 30.000 Euro erhalten.

Weiß jemand , ob bei der Versteuerung der § 34 EstG zur Anwendung kommt?

Als Arbeitnehmer darf man den Steuerschaden geltend machen und würde die Differenz ausbezahlt bekommen:
LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2016 5 Sa 148/15
LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.5.2016 2 Sa 63/16

Für Beamte scheint dies anscheinend nicht zu gelten da hier das Bruttoprinzip bei der Nachzahlung ins Spiel kommt.

VG Würzburg, Urteil v. 26.11.2019 – W 1 K 18.1029

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10310 am: 13.02.2024 17:14 »
Was wäre denn noch vieles mehr? Hast du noch weitere Dinge parat? Ich lege seit 2017 Widerspruch ein und erwarte ggf. auch eine Nachzahlung in ansehnlicher Höhe mit beträchtlichm Steuerabzug.

Hatte da mal vor langer Zeit eine Liste im Internet gefunden. Keine Steuerberatung, nur grobe Ideen. Manches ist einfacher, manches komplizierter, nicht alles ist für Beamte geeignet oder möglich:

    • nicht arbeiten (z.B. Ehefrau)
    • Großzügig geschätzte Vorschussrechnung vom Arbeitsrecht-Anwalt/Verwaltungsrecht-Anwalt bei Beamten (falls relevant), nächstes Jahr evtl. Rückzahlung
    • (bestehendes) Vermietungsobjekt grundlegend sanieren/energetisch modernisieren
    • heiraten, am Besten Hausfrau mit vielen Kindern und Verlustvorträgen
    • Startup-Beteiligungen mit Anfangsverlusten
    • Gewerbe gründen und Waren einkaufen, aber nächstes Jahr erst verkaufen
    • IAB bei Gewerbegründung
    • Windrad/Solarpark/PV bauen und wahlweise IAB oder Sonder-AfA
    • Auszahlung stückeln
    • bAV abschließen (rückwirkend?)
    • Vorauszahlung KV-Beiträge
    • Einmalbeträge gesetzliche RV
    • Rürup
    • Riester

    • Spenden
    • gemeinnützige Stiftung gründen

Es geht nicht um einen Steuerschaden, sondern um Steueroptimierung mit der Fünftelregelung.
Dort muss man versuchen, seine normales zu versteuerndes Einkommen etwas zu verringern, damit auf die Nachzahlung weniger Steuer fällig wird.

=> KV Vorauszahlung und Riester/Rürup sind am einfachsten, sollte man vorher simulieren, ob es sich lohnt.
Die PKV Vorauszahlung ist ein No-Brainer, wenn die PKV mitmacht. Manche erlauben nur 1 Jahr anstatt 3 Jahre. Für die Ehefrau/Kinder? kann man aber auch vorauszahlen. Würde ich eigentlich immer empfehlen, in den Jahren wo man keine PKV bezahlt, kann man z.B. Privathaftpflicht und KfZ-Haftpflicht absetzen. Da sollte bei fast jedem ein 4-stelliger Vorteil rausspringen. Muss jeder selber ausrechnen, was Sinn macht.

xyz123

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« Antwort #10311 am: 13.02.2024 18:35 »
ich danke euch schon einmal für die ersten Tipps

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10312 am: 13.02.2024 19:20 »
ich danke euch schon einmal für die ersten Tipps

Fehlt nur noch das Geld  ;D

PolareuD

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« Antwort #10313 am: 13.02.2024 19:21 »
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

xyz123

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« Antwort #10314 am: 13.02.2024 20:08 »
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

Mir wurde letzte Woche mitgeteilt, dass es neue "Zahlen", als die vom vom Oktober gibt. Nach einer grundsätzlichen Anpassung hörte sich das nicht an.
Leider wurde allen der Mund verklebt, aber ich bin dran und versuche noch etwas herauszufinden.

MasterOf

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« Antwort #10315 am: 13.02.2024 20:10 »
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

Mir wurde letzte Woche mitgeteilt, dass es neue "Zahlen", als die vom vom Oktober gibt. Nach einer grundsätzlichen Anpassung hörte sich das nicht an.
Leider wurde allen der Mund verklebt, aber ich bin dran und versuche noch etwas herauszufinden.

Kannst du vielleicht, jetzt mal unabhängig vom Inhalt, rausfinden, wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll? Da muss es doch irgendeinen Zeitplan geben ..

xyz123

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« Antwort #10316 am: 13.02.2024 20:14 »
@ xyz123

Hat deine Quelle beim BMI sich eigentlich dahingehend geäußert, dass das BBVAngG grundsätzlich überarbeitet wird oder ob nur das Zahlenwerk zum AEZ angepasst wird?

Mir wurde letzte Woche mitgeteilt, dass es neue "Zahlen", als die vom vom Oktober gibt. Nach einer grundsätzlichen Anpassung hörte sich das nicht an.
Leider wurde allen der Mund verklebt, aber ich bin dran und versuche noch etwas herauszufinden.

Kannst du vielleicht, jetzt mal unabhängig vom Inhalt, rausfinden, wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll? Da muss es doch irgendeinen Zeitplan geben ..

ja das würde mich auch interessieren, aber da bin ich glaube ich eine oder mehrere Ebenen zu tief unterwegs

MasterOf

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« Antwort #10317 am: 13.02.2024 21:02 »
Nunja. Vielleicht ist es ja morgen im Kabinett, oder hast du wieder kein Bild für mich @BalBund? ;D ;D

Einigung2023

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« Antwort #10318 am: 13.02.2024 21:03 »
Nunja. Vielleicht ist es ja morgen im Kabinett, oder hast du wieder kein Bild für mich @BalBund? ;D ;D

Zuletzt erwähnte er Ostern… leider.

Knecht

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« Antwort #10319 am: 13.02.2024 21:10 »
Nunja. Vielleicht ist es ja morgen im Kabinett, oder hast du wieder kein Bild für mich @BalBund? ;D ;D

Zuletzt erwähnte er Ostern… leider.

Und nächstes Mal wird's dann Muttertag.