Aktuell ist von Kürzungen im E-BBVAngG keine Rede mehr. Die aktuelle Beschlussvorlage (Stand 08.01.) für den HH 2024 sieht Mehrkosten iHv 1,45 Mrd vor. Weiß jemand, ob dieser Betrag um die 150 Mio. gekürzt wurde, d.h. waren ursprünglich 1,6 Mrd. vorgesehen?
Bundesministerium der Finanzen 14. Dezember 2023
Deckblatt
zum Einzelplan 60
ersetzt Deckblatt der Bereinigungsvorlage BMF, S. 406
Allgemeine Finanzverwaltung
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 +1 450 000 3 750 000
Bemerkungen:
Erhöhung des Ansatzes um 1,45 Mrd. € zur Sicherstellung einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in
den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -
versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG).
Mit Dank an Einigung für den Hinweis: Der aktuelle HH-Plan sieht nur noch Folgendes vor (minus 750 Mio. EUR und keinen Hinweis mehr auf das BBVAngG):
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (2 300 450) (3 000 450)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden. Davon ausgenommen sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen.
461 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 2 300 000 3 000 000
Kann sich jemand einen Reim daraus machen?