Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4031892 times)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10455 am: 19.02.2024 11:13 »
Wir haben 7 Kids.

7 Kinder? Ok, muss jeder selber wissen. Aber für mich ist so etwas nicht nachvollziehbar. Das ist kein Angriff, nur meine Meinung.

Manchmal nimmt das Schicksal seinen Lauf. Ich habe vier Eigene, und 3 hat meine Frau mit in die Ehe gebracht. Aber Essen und gekuschelt werden wollen halt 7.  ;)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10456 am: 19.02.2024 11:16 »
Niemand muss in den Sommerferien Urlaub machen. Die meisten Menschen machen es aber. Man muss auch gar keinen Urlaub machen, dann spart man richtig Geld. Das ich da noch nicht drauf gekommen bin.

Oha! An der Aussage sieht man eigentlich das die Diskussion hier völlig verschiedene Standpunkte hat. Natürlich muss ich in den Ferien Urlaub machen. Wir haben 7 Kids. Der jüngste ein I-Männchen, der Älteste im Abi. Urlaub mit den Lieben außerhalb der Ferien ist faktisch unmöglich.

Und weben wegen den unterschiedlichen Ausgangslagen haben wir ganz unterschiedliche Anforderungen an eine Alimentation. 10 oder 20% mehr Grundbesoldung interessiert mich in meiner Situation nicht die Bohne. Das ist Nice to Have wenn meine Frau und ich mal 15 Jahre weiter sind oder in Pension. Aktuell würde ich mich über die Ergänzungszuschläge freuen. Sie bedeuten für mich eine ziemliche Entlastung. Vielleicht wirklich mal nen Urlaub ohne Wohnwagen. Aber auch im Alltag nicht immer genau nach dem Groschen schauen zu müssen, wenn mal wieder zwei Geburtstage und eine Klassenfahrt in einem Monat anstehen.
Tja, was juckt mich das Gesetz, Hauptsache mir geht es besser...und wir wundern uns, warum die Welt so ist wie sie derzeit ist...

Nein, so war es nicht gemeint. Wenn es so rüber kommt tut es mir leid. Aber wir reden ja über ein Gesetz im Entwurf. Also juckt es mich schon. Ich wollte ausdrpcken, dass wir jeder eine andere Ausgangslage haben. Der eine hat eine große Familie. Der andere wohnt billig am Land. Der nächste findet die Besoldung an sich schon großzügig, und und und

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10457 am: 19.02.2024 11:32 »
Ja das wird immer absurder, man will hier nur Zeit gewinnen, dass man jetzt wieder die Gewerkschaften beteiligen will, um wahrscheinlich eine Menge Geld zu sparen, obwohl die entsprechenden Haushaltsmittel eingeplant sind.

Und was für ein Chaos das ist, beweist ja, dass die Abgeordneten irgendwelche Termine nennen, die hinten und vorne nicht stimmen. Was sind das bloß für Menschen, die so was verantworten.

Nicht einen Ton dazu hört von der Bundesinnenministerin, die schweigt dazu seit einem Jahr.

Und das Schlimme ist noch was ich befürchte, wenn man irgendwann im Frühjahr/Sommer soweit ist, dass dann nach der Europawahl die Koalition zu Ende ist und in 2024 gar nicht mehr gehen wird.

Es ist einfach unglaublich, was da passiert!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10458 am: 19.02.2024 12:20 »
Ich hoffe inständig dass die SPD im Osten die 5% nicht schafft.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10459 am: 19.02.2024 12:25 »
Ach Leute, ich bin kein Unterstützer der SPD oder der Grünen. Aber das Problem fing schon bei der CDU an. Wäre es ihnen wichtig gewesen, hätten sie es schon damals gemacht. Es ist für keine Partei attraktiv, den Beamten so viel Geld in den Hintern zu stecken. Außer für die AFD die populistische Politik betreibt. Wir sind nicht sexy genug als Wahlthema. Und in der laufenden Legislatur sowieso nicht...
Der 20.03. Ist doch schon mal was. Das ist das erste mal das der Saathoff ein Datum nennt...Das ist schon mal was.

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10460 am: 19.02.2024 12:42 »
Ich hoffe inständig dass die SPD im Osten die 5% nicht schafft.
Ist mir in diesem Kontext eigentlich egal, ob die genannte Partei 0,5 oder 50% holt. Es gibt kein Bundes- oder Landesparlament, welches eine verfassungsgemäße Alimentation sicherstellt - völlig egal, welche Partei in der Regierung beteiligt ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10461 am: 19.02.2024 12:42 »
Es ist mir ehrlich gesagt egal, wer es in der Vergangenheit verbockt hat. Fakt ist, dass die Rot-grünen Hippies es trotz vollmundiger Versprechen nicht auf die Reihe bekommen.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10462 am: 19.02.2024 13:16 »
Der 20.03. Ist doch schon mal was. Das ist das erste mal das der Saathoff ein Datum nennt...Das ist schon mal was.

Sehe ich nicht so. Das Datum kommt ja nicht von Saathoff selbst, sondern vom Fragensteller. Dass mit Zeithorizont von einem Monat noch nicht einmal mit den erneuten Konsultationen begonnen werden kann (wir reden hier nicht von einer Kabinettsbefassung!), lässt zum Stand des Entwurfs schlimmes erahnen. "Nicht vor dem 20. März" kann im Übrigen genauso heißen Beginn der Verbändebeteiligung erst im Mai, Juni...

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10463 am: 19.02.2024 13:18 »
Ja das leidge Thema..
Meine Frage nun, ich habe nächstes Jahr im Juni DZE nach 12 jahren, knapp die Hälfte warte ich auf die Alimentation.. wird die Nachzahlung mich auch nach meinem DZE erreichen ?
Ehrlicherweise rechne ich nicht mit einer Zahlung innerhalb diesen Jahres.. traurig genug, dennoch ist die Frage wohl berechtigt.

Danke im Voraus!

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10464 am: 19.02.2024 14:13 »
Der 20.03. Ist doch schon mal was. Das ist das erste mal das der Saathoff ein Datum nennt...Das ist schon mal was.

Sehe ich nicht so. Das Datum kommt ja nicht von Saathoff selbst, sondern vom Fragensteller. Dass mit Zeithorizont von einem Monat noch nicht einmal mit den erneuten Konsultationen begonnen werden kann (wir reden hier nicht von einer Kabinettsbefassung!), lässt zum Stand des Entwurfs schlimmes erahnen. "Nicht vor dem 20. März" kann im Übrigen genauso heißen Beginn der Verbändebeteiligung erst im Mai, Juni...


der Saathoff hat zwar den 20.März in seiner Antwort genannt, aber ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass er damit 2024 meint. Er war schlau genug keine Jahreszahl zu schreiben. Inzwischen sollte man wohl eher von 2025 oder 2026 ausgehen

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10465 am: 19.02.2024 15:03 »
Ach, Leute, jetzt tut mal langsam.

Erst mal abwarten, was für den März passiert.

Da soll es ja diese 200 € und 5,nochwas % geben? (Hoffentlich grätscht da nicht noch ein finanzieller Notstand ein😁, Deutschland braucht A-Bomben oder so)

Und dann kann man weitersehen. Also, be cool.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10466 am: 19.02.2024 16:50 »

Wie gesagt es eilt nicht, vor dem 01.07. wird wohl nichts Gesetzeskraft erlangen, schließlich muss ja erst einmal der Haushalt bewirtschaftet werden. Das heißt eine Kabinettsbefassung nach Ostern ist mehr als ausreichend...

Ich zitiere mich ungern selbst, aber ...
Da man nun doch wieder die Verbände beteiligt folgen nach Veröffentlichung 14 4 Wochen Frist zur Stellungnahme.
Danach müssen die Einwände wieder mit dem BMF abgestimmt werden, danach mit den anderen Ressorts in die StS Runde.

Ich fürchte, das Gesetz wird vor der Sommerpause nicht mehr in 3 Lesungen durch den BT gehen, sorry. Bevor jemand fragt: Schuld an dem Dilemma ist die CDU die den Haushalt so aus den Fugen gebracht hat (werdet Ihr noch zu lesen bekommen an geeigneter Stelle mit ähnlichen Worten)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10467 am: 19.02.2024 17:14 »
Stellt sich nur die Frage warum erneut eine Verbändebeteiligung erfolgen soll? Dementsprechend müsste es weitergehende Veränderungen geben. Gibt es hierzu Infos?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10468 am: 19.02.2024 17:23 »

Wie gesagt es eilt nicht, vor dem 01.07. wird wohl nichts Gesetzeskraft erlangen, schließlich muss ja erst einmal der Haushalt bewirtschaftet werden. Das heißt eine Kabinettsbefassung nach Ostern ist mehr als ausreichend...

Ich zitiere mich ungern selbst, aber ...
Da man nun doch wieder die Verbände beteiligt folgen nach Veröffentlichung 14 4 Wochen Frist zur Stellungnahme.
Danach müssen die Einwände wieder mit dem BMF abgestimmt werden, danach mit den anderen Ressorts in die StS Runde.

Ich fürchte, das Gesetz wird vor der Sommerpause nicht mehr in 3 Lesungen durch den BT gehen, sorry. Bevor jemand fragt: Schuld an dem Dilemma ist die CDU die den Haushalt so aus den Fugen gebracht hat (werdet Ihr noch zu lesen bekommen an geeigneter Stelle mit ähnlichen Worten)

Also wird es nichts mit Inkrafttreten zum 01.07. diesen Jahres?

Blablublu

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« Antwort #10469 am: 19.02.2024 17:30 »
Das lässt tief blicken. Ohne die Zahlen zu kennen würde ich folgendes vermuten AEZ nur noch für den MD und für den GD ab Mietstufe 4 oder 5 und für das dritte plus xte Kind