Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091675 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10470 am: 19.02.2024 17:31 »
... unglaublich. Mehr kann man öffentlich zu diesem Schmierentheater eigentlich nicht mehr sagen. Eine Schande, wie die Entscheider für dafür entlohnt werden, während den Kleinen einmal mehr vor den Karren geschissen wird.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10471 am: 19.02.2024 18:20 »

... (werdet Ihr noch zu lesen bekommen an geeigneter Stelle mit ähnlichen Worten)
[/quote]

BalBund, wenn Du sowas schreibst, bereitet mir das Sorge. Kennst Du den Entwurf bereits? Ist es noch schlimmer als befürchtet?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10472 am: 19.02.2024 19:00 »

BalBund, wenn Du sowas schreibst, bereitet mir das Sorge. Kennst Du den Entwurf bereits? Ist es noch schlimmer als befürchtet?

Ohne Zustimmung des Sekretärs kann ich das weder bestätigen, noch dementieren.

Allerdings könnte man meine Äußerung auch dahingehend auslegen, dass die Ursache für die Verzögerung gegenüber den Verfahrensbeteiligten so begründet wurde/wird.

Ansonsten gilt weiterhin: Es gibt für das BMI keinen Handlungsdruck außer dem selbst auferlegten. Niemand hat den Bund verklagt, kein höchstrichterlicher Spruch ist ergangen. Das mag einigen hier im Forum nicht passen, auch Swen mag es anders sehen, aber bis auf den Selbstbindungswillen der Regierung gibt es niemanden, der dem Besoldungsgeber Bund bisher amtlich Füße machen würde.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10473 am: 19.02.2024 19:11 »
Jap kein Urteil kein Problem und die Widersprüche werden bis zum Ende aller Tage ruhend gestellt. Bis jemand den Weg durch die Instanzen antritt. Aber den kann man ja mit dem neuen Disziplinarrecht per Verfügung aus dem Weg räumen. Also Mund halten und weitermachen oder für die paar Kröten eine Entfernung aus dem Dienst riskieren...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10474 am: 19.02.2024 19:18 »
Der einzige Trost ist, dass die Untätigkeit auch die Blinden im BMI betrifft. Ist das schon Masochismus? Man weiß es nicht. Genugtuung ist es allemal.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10475 am: 19.02.2024 19:24 »
Wenn es dieses Jahr nicht irgendwie kommt, rechne ich in den nächsten Jahren überhaupt nicht mehr damit. Nächstes Jahr sind ja dann wieder Tarifverhandlungen und diese unsägliche Regierung wird endlich abgesetzt.

Warum es unbedingt noch ein Urteil braucht, um eine Besoldung zu verbessern, die selbst öffentlich auf der BMI Seite und per Rundschreiben als verfassungswidrig (!!!) bezeichnet wird, entzieht sich tatsächlich meiner Vorstellungskraft. So wird das bestimmt was mit dem Fachkräftemangel, der Zustimmung zur Regierung und dem sowieso vorhandenen Unmut - Gratulation.

Wenigstens die zu versteuernde Nachzahlung wird dann höher.

MasterOf

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« Antwort #10476 am: 19.02.2024 19:54 »

BalBund, wenn Du sowas schreibst, bereitet mir das Sorge. Kennst Du den Entwurf bereits? Ist es noch schlimmer als befürchtet?

Ohne Zustimmung des Sekretärs kann ich das weder bestätigen, noch dementieren.


Ich bin „sogar“ Hauptsekretär, darf ich zustimmen?  ;D ;D ;D

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10477 am: 19.02.2024 20:00 »

BalBund, wenn Du sowas schreibst, bereitet mir das Sorge. Kennst Du den Entwurf bereits? Ist es noch schlimmer als befürchtet?

Ohne Zustimmung des Sekretärs kann ich das weder bestätigen, noch dementieren.

Allerdings könnte man meine Äußerung auch dahingehend auslegen, dass die Ursache für die Verzögerung gegenüber den Verfahrensbeteiligten so begründet wurde/wird.

Ansonsten gilt weiterhin: Es gibt für das BMI keinen Handlungsdruck außer dem selbst auferlegten. Niemand hat den Bund verklagt, kein höchstrichterlicher Spruch ist ergangen. Das mag einigen hier im Forum nicht passen, auch Swen mag es anders sehen, aber bis auf den Selbstbindungswillen der Regierung gibt es niemanden, der dem Besoldungsgeber Bund bisher amtlich Füße machen würde.

Das ist genauso, wie Du schreibst, Bal und sehe ich auch nicht anders - was ich anders als die Verantwortungsträger sehe, ist, dass der Gesetzgeber über seine aus Art. 20 Abs. 3 GG entspringende unmittelbare Bindung an die Verfassung einen Verfassungsauftrag hat. Die formale Sichtweise der Verantwortungsträger, wie Du sie beschreibst, lehnt sich eng an die formal-positivistische Rechtswissenschaft des Kaiserreichs an und sollte entsprechend nicht traditionsbildend sein. Das Grundgesetz kennt diesen überwundenen Rechtspositivismus nicht, stellt sich ihm hingegen über Art. 1 Abs. 1 GG entschieden entgegen.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10478 am: 19.02.2024 20:02 »
Der einzige Trost ist, dass die Untätigkeit auch die Blinden im BMI betrifft. Ist das schon Masochismus? Man weiß es nicht. Genugtuung ist es allemal.

Ich glaube die meisten dort betrifft es nicht wirklich, wenn man davon ausgeht, dass es sich für die kinderreichen am meisten lohnt. Ich seh es schon bei mir im Umfeld (Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich), da sind die meisten Referentenposten durch kinderlose besetzt und ich fürchte je höher man geht, desto markanter das Bild. Beides (Karriere & Familie) ist heute kaum noch, fast gar nicht, miteinander vereinbar - das mal nur als Realitycheck von einem betroffenen der der Entwicklung vom Reallohnindex in den 90er & 00er hinterher träumt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10479 am: 19.02.2024 20:12 »
Ich glaube ich muss mal wieder der von mir angefragten Kanzlei auf die Füsse treten. Die vertrösten mich von Monat für Monat mit ihrer schriftlichen Ersteinschätzung. Wenn bis Ende nächste Woche nichts kommt, werde ich mal eine andere Kanzlei anfragen.

clarion

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« Antwort #10480 am: 19.02.2024 20:53 »
Nun die meisten mir bekannten A15er und A16er haben ein oder zwei Kinder. Bei den jungen Beamten sehe ich aber schon, dass sie gerade das Fertilitätsprinzip verinnerlichen. Einer meinte neulich in großer Runde, halb in Spaß, halb im Ernst. Das dritte Kind lohnt sich richtig, kostet fast nix und bringt viel Geld. Sein Jüngster ist vier und lässt es sich noch gefallen, die Klamotten und das Spielzeug der älteren Geschwister aufzutragen. Besagter Kollgen ist knapp 40, die Ehefrau Mitte 30, es können also noch Kinder dazu kommen. Da wir inzwischen viel Jungbeamte beiderlei Geschlechts in den Zwanzigern und Dreißiger Jahren haben, rechne ich mit baldigen Kindersegen, jedenfalls läuten nun hier und da die Hochzeitsglocken.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10481 am: 19.02.2024 20:57 »
@Balbund, gibt man ernsthaft der CDU die Schuld, dass ein verfassungswidriger Haushalt aufgestellt wurde und man nun nicht in der Lage sein will, eine verfassungsgemäße Besoldung herzustellen? Ernsthaft???

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10482 am: 19.02.2024 21:17 »
Ich bin wirklich gespannt, was sich im Vergleich zum letzten Entwurf alles geändert hat. Nur das Zahlenwerk kann es ja nicht sein. Sonst wäre keine erneute Verbändebeteiligung erforderlich. Wahrscheinlich werden die geänderten Beihilfesätze nicht kommen und es muss eine "Ersatzlösung" erarbeitet werden (siehe Stellungnahme PKV-Verband). Dies ist nicht so einfach, da man ja im Rahmen der 1,45 Mrd EUR bleiben muss. Die Ersatzlösung darf jedenfalls in 2024 zu keiner Mehrbelastung führen.

Meine Befürchtung ist, ohne Mehrbelastung für den Bundeshaushalt wird es nicht gehen.  Das BBVangG wird vielleicht noch in 2024 verabschiedet...dann aber erst mit Wirkung vom 01.01.2025. Erst im HH für 2025 kann man weitere Kosten veranschlagen...

Was folgt daraus...BMI/BMF werden das Verfahren bis nach der Sommerpause verzögern.






despaired

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« Antwort #10483 am: 20.02.2024 07:18 »
(siehe Stellungnahme PKV-Verband)

Wo war die Stellungnahme des PKV-Verbandes denn gepostet/veröffentlicht oder nachzulesen? Muss ich irgendwie übersehen haben.

PolareuD

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« Antwort #10484 am: 20.02.2024 07:25 »
(siehe Stellungnahme PKV-Verband)

Wo war die Stellungnahme des PKV-Verbandes denn gepostet/veröffentlicht oder nachzulesen? Muss ich irgendwie übersehen haben.

vermutlich war hiervon die Rede:

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung-sowie-zur-aenderung-weiterer-vorschriften/