Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3854921 times)

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 328
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10500 am: 20.02.2024 15:05 »
Ich bin immer wieder fassungslos, wie dreist und völlig ahnungslos unsere Volksvertreter im Bundestag sind. Kein Wunder, dass der Staat und die Wirtschaft irgendwie nicht mehr funktionsfähig sind.

Überlegt mal, wenn wir wirklich mal Fachleute zu den jeweiligen Themengebieten im Bundestag hätten, die auch vorausschauend planen und pragmatisch Probleme angeht und löst, dann würden wir nicht am Ende der Industrieländer beim Wachstum sein, sondern ganz weit vorne.
In Deutschland schlummert so ein Potenzial!

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 678
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10501 am: 20.02.2024 15:09 »

In Deutschland schlummert so ein Potenzial!

Dem stimme ich zu. Wird leider durch pseudointellektuelle Deppen mit Parteibuch erdrückt und gleichzeitig unter Bürokratie begraben. Macht keinen Spaß mehr.

BuBea

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10502 am: 20.02.2024 15:15 »
Zum Thema fiskalische Lage:
"...Die Schuldenquote dürfte in den Jahren 2024 und 2025 weiter zurückgehen. Zwar ist kein so starkes nominales BIP-Wachstum zu erwarten wie 2023, weil die Preisdynamik abnimmt. Das Defizit ist aber voraussichtlich niedriger. Der Rückgang der Schuldenquote fällt allerdings geringer aus, wenn der Bund Kredite aufnimmt, um ein Generationenkapital zugunsten der Rentenversicherung aufzubauen." Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2024, Seite 59

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10503 am: 20.02.2024 15:41 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

BuBea

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10504 am: 20.02.2024 16:20 »
...

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Und genau deshalb und weil der Besoldungsgesetzgeber sein Vertrauen verspielt hat, ist es zwingend erforderlich, dass -egal was jetzt kommt- es gerichtlich überprüft wird!

Foxtrott

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10505 am: 20.02.2024 16:28 »
Ein sehr guter Punkt, Bundi!
Auch ich finde mich täglich und viel zu häufig auf dieser Seite wieder. Die Inception ist gelungen, der konzertierte Verfassungsbruch nagt seitdem unaufhörlich an der Seele. Bei aller Dramatik und allem Unrecht, das uns geschieht, müssen wir aufpassen, dass uns die Thematik nicht konsumiert und wir weiterhin die Panikattacken noch wegatmen können.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10506 am: 20.02.2024 16:40 »
Ein sehr guter Punkt, Bundi!
Auch ich finde mich täglich und viel zu häufig auf dieser Seite wieder. Die Inception ist gelungen, der konzertierte Verfassungsbruch nagt seitdem unaufhörlich an der Seele. Bei aller Dramatik und allem Unrecht, das uns geschieht, müssen wir aufpassen, dass uns die Thematik nicht konsumiert und wir weiterhin die Panikattacken noch wegatmen können.

Sehr gut geschrieben, du sprichst mir aus der Seele.

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 65
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10507 am: 20.02.2024 16:56 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Was mich aber (mindestens) genauso wütend macht ist die Beförderungssituation bei uns in der Bundeswehrverwaltung und dieses schreckliche Personalentwicklungs(brems)konzept.

Alle DP im gntd sind A9-A11 gebündelt. Von A9 - A 10 brauchst du 3 Jahre dann von A10 - A 11 wieder 3 Jahre. Und dür die A12 zwei Verwendungen in A9 - A11, sowie für die A13 zwei Verwendungen in A12. Somit mindestens 15 Jahre von A9 - A13 im besten!!! Fall. Nicht mehr zeitgemäß. Vorallem die Beförderungspraxis von A 9 - A 10 - A 11. Jeder wird pünktlich zum Stichtag (3 Jahre) befördert ob gut oder schlecht scheiß egal. Und im nachgeordneten Bereich (Bwdlz) kann man auf eine A12 warten bis jemand stirbt oder in Pension geht.

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10508 am: 20.02.2024 17:03 »
Das, was ihr schreibt, kann ich gut verstehen. Zugleich hilft euch vielleicht ein wenig, was der gute alte Kant (dessen 300. Geburtstag wir dieses Jahr begehen) zum Thema in einem seiner bekanntesten Zitate sagt:

"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung."

Letztlich ist eure Empfindung nichts anderes als eine aufklärerische. Denn es sind ja nicht meine Empfindungen, die ihr empfindet und thematisiert, sondern sie entspringen aus eurem Mut, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Je mehr Bedienstete das so wie ihr tun, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas ändert. Das ist zwar anstrengender als die selbstverschuldete Unmündigkeit, aber eine der wichtigsten Quellen zur Veränderung, die mit daraus entspringen kann, dass ihr das, was ihr qua eures Verstands erkennt, weitertragt.

Zwar haben bspw. die wiederkehrenden Anfragen unter Abgeordnetenwatch keine unmittelbare Wirkung. Sie unterfallen aber ebenfalls zunächst einmal dem Zitat - und sie dürften in nicht wenigen Fällen auch daraus entspringen, dass unser Forum hier eine Quelle - ein regelrechter Born - an Informationen und Austausch ist (bei allen immer mal wieder vorkommenden Menschlichkeiten, die zum Menschsein wohl dazugehören). Würden sich dahingegen alle Bediensteten im Zustand der Unmündigkeit befinden, würde es mit Sicherheit auch im Bund bereits schon und ggf. bereits seit 2021 ein schönes neues Amtsangemessenheitsgesetz geben, da dann niemand derer, die es zu verabschieden haben, befürchten müsste, dass er oder sie damit auf Mündigkeit stoßen könnte.

Ergo: Mund abwischen, weitermachen - es kommen noch andere Tage und dafür bedarf es keiner weiteren 700 Seiten (die ich natürlich gerne schon alleine vollschriebe, wenn man mich ließe). Die ersten Risse im konzertierten Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis begründet spricht, werden ja langsam sichtbar, nachdem den Besoldungsgesetzgebern nun zunehmend erkennbarer wird, dass Karlsruhe sich zunehmend zu regen anschickt.

Und zurnot hilft immer der olle Biermann:

https://www.youtube.com/watch?v=iZa0b5zUdOA

Und jetzt gehe ich mal an die Bemessung der Nettoalimentation, da ich mich über mich selbst ärgere, dass ich jenen Schnellschuss abgegeben habe.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10509 am: 20.02.2024 17:07 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Was mich aber (mindestens) genauso wütend macht ist die Beförderungssituation bei uns in der Bundeswehrverwaltung und dieses schreckliche Personalentwicklungs(brems)konzept.

Alle DP im gntd sind A9-A11 gebündelt. Von A9 - A 10 brauchst du 3 Jahre dann von A10 - A 11 wieder 3 Jahre. Und dür die A12 zwei Verwendungen in A9 - A11, sowie für die A13 zwei Verwendungen in A12. Somit mindestens 15 Jahre von A9 - A13 im besten!!! Fall. Nicht mehr zeitgemäß. Vorallem die Beförderungspraxis von A 9 - A 10 - A 11. Jeder wird pünktlich zum Stichtag (3 Jahre) befördert ob gut oder schlecht scheiß egal. Und im nachgeordneten Bereich (Bwdlz) kann man auf eine A12 warten bis jemand stirbt oder in Pension geht.

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?

Beim Zoll ist es nicht besser - im Gegenteil. Gebündelter Dienstposten im mD (A7 - A8  ;D), schafft man mit Glück innerhalb paar Jahren. Danach kann man locker 10-15 Jahre warten, bis man eine gute Beurteilung hat um sich auf eine freie A9er Stelle zu bewerben (falls eine ausgeschrieben wird).
Falls keine ausgeschrieben wird oder die Punkte nicht ausreichen, Pech gehabt.

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10510 am: 20.02.2024 17:11 »
II. Gewährte Nettoalimentation und Fehlbeträge
[...]
Zur so bemessenen Nettobesoldung ist das Kindergeld in Höhe von monatlich weiterhin 250,- € pro Kind zu addieren und sind die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 653.70 € für eine vierköpfige Beamtenfamilie zu subtrahieren, für die prinzipiell darsselbe gilt wie für den o.g. BEG-Betrag. Entsprechend sind von folgender Nettoalimentation sowie entsprechenden Fehlbeträgen auszugehen:

@ Sven:

Kurze Nachfrage meinerseits hinsichtlich der abzuziehenden Beträge. Das BVerwG hat mit Urteil vom 26.04.2018 - 5 C 4/17 festgestellt, dass Beamt:innen im Rahmen einer "zumutbaren Eigenvorsorge" verpflichtet seien für sich und den Ehegatten eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Wären die diesbezüglichen Beiträge nicht ebenfalls in Abzug zu bringen? Alternativ stünde es dem Gesetzgeber natürlich frei die Beihilfevorschriften im Gesetzeswege anzupassen, wenn der Verordnungsgeber nicht entsprechend tätig wird. Aber wenn die Besoldungsgesetzgeber meinen auf den Cent genau die Mindestalimentation ausrechnen zu müssen, ist doch keine zusätzliche Eigenvorsorge mehr zumutbar.

Klar hat das BVerfG dazu 2020 nichts gesagt (warum eigentlich?), trotzdem finde ich es komisch, dass man aus den 115% Grundsicherung noch weitere Ausgaben für zumutbar hält, ohne diese im Gesetzgebungsverfahren (bei der Bemessung der Mindestalimentation) zu berücksichtigen. Und es besteht auch keine de jure Verpflichtung zum Abschluss solch einer Versicherung, durch die Einschränkungen der Beihilfeordnung besteht solch eine Verpflichtung jedoch de facto.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 209
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10511 am: 20.02.2024 17:12 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Was mich aber (mindestens) genauso wütend macht ist die Beförderungssituation bei uns in der Bundeswehrverwaltung und dieses schreckliche Personalentwicklungs(brems)konzept.

Alle DP im gntd sind A9-A11 gebündelt. Von A9 - A 10 brauchst du 3 Jahre dann von A10 - A 11 wieder 3 Jahre. Und dür die A12 zwei Verwendungen in A9 - A11, sowie für die A13 zwei Verwendungen in A12. Somit mindestens 15 Jahre von A9 - A13 im besten!!! Fall. Nicht mehr zeitgemäß. Vorallem die Beförderungspraxis von A 9 - A 10 - A 11. Jeder wird pünktlich zum Stichtag (3 Jahre) befördert ob gut oder schlecht scheiß egal. Und im nachgeordneten Bereich (Bwdlz) kann man auf eine A12 warten bis jemand stirbt oder in Pension geht.

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?

Beim Zoll ist es nicht besser - im Gegenteil. Gebündelter Dienstposten im mD (A7 - A8  ;D), schafft man mit Glück innerhalb paar Jahren. Danach kann man locker 10-15 Jahre warten, bis man eine gute Beurteilung hat um sich auf eine freie A9er Stelle zu bewerben (falls eine ausgeschrieben wird).
Falls keine ausgeschrieben wird oder die Punkte nicht ausreichen, Pech gehabt.

Kommt anscheinend drauf an wo. Meine Erfahrungen zeigen, dass in den letzten Jahren jeder md‘ler mit der 1. Beurteilung A8 geworden ist. Danach dauert es auch nicht lange bis zur A9, bei vielen.
Will das System des mittleren Dienst beim Zoll nicht hochloben, aber zb bei der fks geht’s recht schnell voran.

Im gd kommst auch ziemlich schnell bis zu A11. Für die A12 benötigt man dann tatsächlich mal eine gute Beurteilung.
« Last Edit: 20.02.2024 17:19 von Einigung2023 »

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10512 am: 20.02.2024 17:25 »

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?


Wie wäre es mit dem BRH oder dem BK, wenn es schnell gehen soll.  ;) Dort sind A9-13 gebündelt und es gibt in den obersten Bundesbehörden kein Problem mit den Planstellen. Oder welche Region schwebt dir vor?

blubb

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10513 am: 20.02.2024 17:58 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Was mich aber (mindestens) genauso wütend macht ist die Beförderungssituation bei uns in der Bundeswehrverwaltung und dieses schreckliche Personalentwicklungs(brems)konzept.

Alle DP im gntd sind A9-A11 gebündelt. Von A9 - A 10 brauchst du 3 Jahre dann von A10 - A 11 wieder 3 Jahre. Und dür die A12 zwei Verwendungen in A9 - A11, sowie für die A13 zwei Verwendungen in A12. Somit mindestens 15 Jahre von A9 - A13 im besten!!! Fall. Nicht mehr zeitgemäß. Vorallem die Beförderungspraxis von A 9 - A 10 - A 11. Jeder wird pünktlich zum Stichtag (3 Jahre) befördert ob gut oder schlecht scheiß egal. Und im nachgeordneten Bereich (Bwdlz) kann man auf eine A12 warten bis jemand stirbt oder in Pension geht.

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?

Beim Zoll ist es nicht besser - im Gegenteil. Gebündelter Dienstposten im mD (A7 - A8  ;D), schafft man mit Glück innerhalb paar Jahren. Danach kann man locker 10-15 Jahre warten, bis man eine gute Beurteilung hat um sich auf eine freie A9er Stelle zu bewerben (falls eine ausgeschrieben wird).
Falls keine ausgeschrieben wird oder die Punkte nicht ausreichen, Pech gehabt.

Kommt anscheinend drauf an wo. Meine Erfahrungen zeigen, dass in den letzten Jahren jeder md‘ler mit der 1. Beurteilung A8 geworden ist. Danach dauert es auch nicht lange bis zur A9, bei vielen.
Will das System des mittleren Dienst beim Zoll nicht hochloben, aber zb bei der fks geht’s recht schnell voran.

Im gd kommst auch ziemlich schnell bis zu A11. Für die A12 benötigt man dann tatsächlich mal eine gute Beurteilung.

Tja und bei der Bw ist A7 - A9 gebündelt und da wirst du FRÜHSTENS(!!!) nach unglaublichen 16 Jahre zu A9 befördert. Also man muss mind. 16 Feldwebeldienstjahre haben (A7 mind.) Erst dann wirst zum StFw befördert....

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 181
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10514 am: 20.02.2024 18:21 »
Wir vergleichen jetzt aber nicht das militärische mit dem beamtenrechtlichen Laufbahnrecht oder ?
Das ist leider ein Äpfel mit Birnenvergleich.