Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090394 times)

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10530 am: 20.02.2024 23:52 »
Das ganze erinnert mich an den Film Und täglich grüsst das Murmeltier.
Fühle mich auch mittlerweile in einer Endlosschleife in einem Horrorfilm.

Oder 50 erste Dates bzw. 50 erste Entwürfe

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10531 am: 20.02.2024 23:56 »
Leider hat Bal Recht. Uns bleibt letzten Endes um unser verfassungsgemäßes Recht zu bekommen wohl nur der Weg durch die Instanzen. Und der ist lang und steinig. So manch einer mag vielleicht angesichts der Länge der Verfahrensdauer ( s. Die Verfahren die jetzt abhängig sind ) das Ende nicht mal mehr erleben. Vielleicht hofft unser Dienstherr sich das ja auch. Die Masse wird den Klageweg scheuen und die die es wagen werden unter Umständen das Ende nicht erleben.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10532 am: 21.02.2024 00:02 »
Zusammengefasst kann man nur noch kotzen. Da schickt unser Dienstherr bzw unser Parlament Kameraden in Einsätze die lebensgefährlich sind, siehe jetzt wieder den Einsatz gegen die Piraterie,  und ist nicht mal gewillt den Soldaten eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewähren. Aber der Soldat hat ja Treue geschworen. Für mich ist das einfach nur noch erbärmlich. Mir fallen spontan noch ganz andere Worte ein, aber meine Erziehung bzw die rechtliche Bewertung solcher Worte verbieten diese zu benutzen.

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10533 am: 21.02.2024 05:18 »
Die Tabelle ist umwerfend, aber könnte mir als kinderlose Beamtin nicht etwas abgezogen werden (nur verheiratet/ keine Kinder anstatt eben mit 2 Kindern)?

Oder hat das Gericht explizit gesagt, dass die Bezüge in jedem Fall eine klassische 4-köpfige Familie unterhalten können muss?

Wenn man eine Zulage z. Bsp. Ministerium o.Ä. bekommt, müsste da die Höhe nicht auch angepasst werden? Oder wie verhält es sich damit? Ich bin neugierig  ;D
« Last Edit: 21.02.2024 05:26 von PassierscheinA38 »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10534 am: 21.02.2024 06:09 »
Klar ist die Höhe der Mindestalimentation und die daraus abgelleitete indiziellen Mindestbezüge. Letztere weigern sich aber alle 17 Besoldungsgesetzgeber zu berechnen.

Bisher muss ein Beamter mit sein Bezügen eine 4-köpfige Familie dem ausgeübten Amte nach angemessen Unterhalten können. Es steht den Besoldungsgesetzgebern aber frei hiervon abzuweichen, sofern sie das sachlich begründen können und eine Vereinbarkeit mit Art. 3 GG gewährleistet ist.

Unklar ist momentan, was oberhalb der Mindestalimentation passieren muss. Es gibt zwar ein verfassungsrechtliches Binnenabstandsgebot, aber ob das in der bisherigen Form bestehen bleiben muss ist nicht abschliessend geklärt. Die Besoldungsgesetzgeber könnten hier eine Neubewertung der Ämter vornehmen.Dabei zu beachten sind aber die Prozeduralisierungspflichten gemäß der Prüfparameter (s. Sammelthread).

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10535 am: 21.02.2024 06:31 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Was mich aber (mindestens) genauso wütend macht ist die Beförderungssituation bei uns in der Bundeswehrverwaltung und dieses schreckliche Personalentwicklungs(brems)konzept.

Alle DP im gntd sind A9-A11 gebündelt. Von A9 - A 10 brauchst du 3 Jahre dann von A10 - A 11 wieder 3 Jahre. Und dür die A12 zwei Verwendungen in A9 - A11, sowie für die A13 zwei Verwendungen in A12. Somit mindestens 15 Jahre von A9 - A13 im besten!!! Fall. Nicht mehr zeitgemäß. Vorallem die Beförderungspraxis von A 9 - A 10 - A 11. Jeder wird pünktlich zum Stichtag (3 Jahre) befördert ob gut oder schlecht scheiß egal. Und im nachgeordneten Bereich (Bwdlz) kann man auf eine A12 warten bis jemand stirbt oder in Pension geht.

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?

In Bayern sind die "Mindestwartezeiten" in QE2 (mD) 2 Jahre A6-A9) und ab QE 3 (gD) 3 Jahre.

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10536 am: 21.02.2024 06:33 »
Also die verfassunsgemäße Alimentation scheint im BMI nicht die höchste Priorität zu genießen...

Man möge sich bitte den ,,BMI-Wunschbaum" der 13 Abteilungsleiter aus dem BMI in folgendem Artikel anschauen:
https://www.nzz.ch/international/afd-im-innenministerium-wurde-vorgeschlagen-die-rechte-partei-zu-bekaempfen-ld.1814867


Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es fast schon wieder lustig ::)

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10537 am: 21.02.2024 06:43 »
Danke Swen für deine erneute Berechnung.

Wenn ich mir die Zahlen vor Augen führe wird mir einfach nur noch schlecht.
Deine Beiträge sind auf der einen Seite sehr erhellend und lehrreich was die Situation angeht, auf der anderen Seite muss ich gestehen wird der Frust die Wut und die Verzweifelung mit jedem Beitrag umso grösser.
Manchmal komme ich zu dem Punkt, das ich denke wäre es vielleicht nicht besser gewesen nicht dies Forum gelesen zu haben und aufgeklärt worden zu sein.
Wäre zwar weiterhin beschissen worden durch meinen Dienstherrn Bund, aber da ich es nicht gewusst hätte, würde die Wut, der Frust und die Verzweifelung nicht an mir nagen.

Aber wenn ich mir deine neuesten Zahlen so ansehe, ist mir auch klar warum der Gesetzgeber um jeden Preis die erforderliche und gebotene Anpassung der Besoldung verweigert so lange es geht. Die Fehlbeträge mal hochgerechnet auf alle Beamten da kommt dann doch eine erhebliche Summe yusammen.

Was mich aber (mindestens) genauso wütend macht ist die Beförderungssituation bei uns in der Bundeswehrverwaltung und dieses schreckliche Personalentwicklungs(brems)konzept.

Alle DP im gntd sind A9-A11 gebündelt. Von A9 - A 10 brauchst du 3 Jahre dann von A10 - A 11 wieder 3 Jahre. Und dür die A12 zwei Verwendungen in A9 - A11, sowie für die A13 zwei Verwendungen in A12. Somit mindestens 15 Jahre von A9 - A13 im besten!!! Fall. Nicht mehr zeitgemäß. Vorallem die Beförderungspraxis von A 9 - A 10 - A 11. Jeder wird pünktlich zum Stichtag (3 Jahre) befördert ob gut oder schlecht scheiß egal. Und im nachgeordneten Bereich (Bwdlz) kann man auf eine A12 warten bis jemand stirbt oder in Pension geht.

Bin wirklich langsam aufgrund dieses Bremskonzepts auf der Suche nach einer Bundesbehörde mit besseren Beförderungsaussichten. Jemand eine Idee?

Im Vergleich zu bis vor circa 10 Jahren ist die Situation heute schon ziemlich gut. Davor waren in der Bw nur A9/A10 gebündelt. Dass heißt auf A11 musste man sich bis vor 10 Jahren noch erfolgreich auf eine Stellenausschreibung bewerben. Im Ergebnis gab es Beamte die mit A10 in Pension gegangen sind. Ganz zu Schweigen von den Zeiten als man nach der Laufbahnausbildung mangels Haushaltstellen in A8 beginnen musste (allerdings noch 80er Jahre).

Man ist in der Bundeswehrverwaltung noch nie so schnell A11 geworden und es gab auch noch nie so viele A12 Stellen auf Ortsebene...

PS: Und in Anbetracht der Altersstruktur in der Verwaltung gehen eben in den nächsten Jahren auch einige Dp-Inhaber in Pension

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10538 am: 21.02.2024 07:27 »
Also wenn bis zum Ende des Jahres keine Anpassung erfolgt ist, wäre das ja ein Ding. Gäbe es dann keinerlei rechtliche Möglichkeit, den Gesetzgeber zum Handeln zu bringen?

Klagen, sprich das BVA auffordern über den Widerspruch zu entscheiden und dann in den Instanzenweg eintreten und auf die Zulassung der Sprungrevision abzielen um zumindest eine Instanz auszusparen.

Ein anderer Weg ist nicht gegeben, außer zuwarten. Die Gewerkschaften sind Geldverschwendung, wer immer noch da einzahlt als Beamter dem ist schlicht nicht mehr zu helfen.

Würde den eine Bescheidung auf Antrag erfolgen? Aufgrund des Rundschreibens würde ich vermuten, dass man weiter verzögert und man den Umweg über eine Untätigkeitsklage gehen muss.

Ja wenn du mit dem Ruhen nicht einverstanden bist. Damit musst du als Widerspruchsführer einverstanden sein. Auch vor Gericht musst du mit einem Ruhen einverstanden sein.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10539 am: 21.02.2024 07:42 »
Also die verfassunsgemäße Alimentation scheint im BMI nicht die höchste Priorität zu genießen...

Man möge sich bitte den ,,BMI-Wunschbaum" der 13 Abteilungsleiter aus dem BMI in folgendem Artikel anschauen:
https://www.nzz.ch/international/afd-im-innenministerium-wurde-vorgeschlagen-die-rechte-partei-zu-bekaempfen-ld.1814867


Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es fast schon wieder lustig ::)

Der Wunschbaum ist so lächerlich, er könnte in einem x-beliebigen Referat entstanden sein in dem der Chef die MA zu einem Jahresauftakt zwingt. Kita-Niveau in der BMI Leitungsebene wäre wohl die treffende Headline gewesen. Und damit man mich nicht falsch versteht: ich meine nicht den Baum, sondern die Ergüsse auf seinen Blättern.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10540 am: 21.02.2024 07:52 »
insgesamt megapeinlich.
("Agenda 2. Hälfte Legislaturperiode" spricht wirklich für sehr leitungsnahen Bereich)
Wie kriegen wir das in die deutsche Presse? :D
steht dort u.a. " Tschüss Blockaden" ? :o

« Last Edit: 21.02.2024 08:07 von Big T »

PolareuD

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« Antwort #10541 am: 21.02.2024 07:54 »

Unter Beibehaltung der relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (Bezug: Besoldung 2022) würde sich dann folgende Tabelle für die Jahresbezüge ergeben:


Ich glaube es wäre sinnvoller als Bezug die Tabelle von 2024 zu nehmen und die relativen Abstände neu zu berechnen. Hintergrund ist die Übertragung des Sockelbetrages in Folge dessen sich die relativen Abstände verändert haben können.

Wasserkopp

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« Antwort #10542 am: 21.02.2024 08:01 »
Im Grunde ist die Verzögerung bezüglich des Gesetzesentwurfs nachvollziehbar:

  • erwarten viele Experten härtere Arbeitskämpfe und Lohnerhöhungen im laufenden und kommenden Jahr (inkl. dem TVöD). Dann kann man hier ein "Paket" schnüren mit den kommenden Verhandlungsergebnissen
  • Wenn eine Umsetzung in 2025 erfolgt, kann das Problem im Rahmen von Wahlversprechen ggf. neu verpackt werden.

Klingt für mich nach "WIN-WIN" für die Entscheidungsträger, leider nicht für uns.

0xF09F9881

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« Antwort #10543 am: 21.02.2024 08:13 »

Unter Beibehaltung der relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (Bezug: Besoldung 2022) würde sich dann folgende Tabelle für die Jahresbezüge ergeben:


Ich glaube es wäre sinnvoller als Bezug die Tabelle von 2024 zu nehmen und die relativen Abstände neu zu berechnen. Hintergrund ist die Übertragung des Sockelbetrages in Folge dessen sich die relativen Abstände verändert haben können.

Natürlich lässt sich auch diese Tabelle als Grundlage nehmen, wodurch die für 2024 bestehende Besoldung genommen wird und die geringste Besoldung auf die "Mindesthöhe" gehoben wird.
Ob die Abänderung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ohne weitere Begründung möglich ist, ist natürlich eine andere Geschichte.

Hier jedoch nun die fiktive "amtsangemessene Besoldungstabelle 2024" (zur Vereinfachung wurden die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen beibehalten):

Stufe:   1           2          3          4          5          6          7          8
A 3 52.196,00 € 53.281,96 € 54.368,50 € 55.242,93 € 56.117,37 € 56.992,00 € 57.866,62 € 58.740,87 €
A 4 53.203,29 € 54.501,35 € 55.799,60 € 56.832,92 € 57.866,62 € 58.900,14 € 59.933,26 € 60.887,72 €
A 5 53.573,69 € 55.189,91 € 56.488,16 € 57.760,57 € 59.032,99 € 60.331,43 € 61.602,69 € 62.848,69 €
A 6 54.633,43 € 56.515,35 € 58.422,71 € 59.880,24 € 61.390,98 € 62.848,69 € 64.464,52 € 65.869,20 €
A 7 57.151,07 € 58.820,89 € 61.020,57 € 63.272,12 € 65.471,61 € 67.697,71 € 69.367,33 € 71.036,57 €
A 8 60.225,00 € 62.239,19 € 65.074,02 € 67.936,61 € 70.798,05 € 72.785,44 € 74.799,25 € 76.786,83 €
A 9 64.676,62 € 66.664,20 € 69.791,34 € 72.970,93 € 76.097,31 € 78.222,95 € 80.434,01 € 82.590,30 €
A 10 68.942,74 € 71.672,29 € 75.621,04 € 79.587,14 € 83.627,29 € 86.438,78 € 89.249,71 € 92.062,17 €
A 11 78.222,95 € 82.398,83 € 86.547,73 € 90.724,00 € 93.589,88 € 96.455,94 € 99.322,01 € 102.188,85 €
A 12 83.572,91 € 88.513,52 € 93.481,13 € 98.421,16 € 101.860,67 € 105.245,23 € 108.657,16 € 112.123,86 €
A 13 97.302,42 € 101.942,42 € 106.555,24 € 111.195,63 € 114.389,10 € 117.610,34 € 120.803,43 € 123.942,14 €
A 14 99.949,83 € 105.927,42 € 111.932,59 € 117.910,18 € 122.031,50 € 126.181,16 € 130.302,10 € 134.451,38 €
A 15 121.267,36 € 126.672,27 € 130.793,59 € 134.915,69 € 139.037,01 € 143.131,33 € 147.225,85 € 151.292,22 €
A 16 133.359,44 € 139.637,83 € 144.386,78 € 149.136,50 € 153.858,45 € 158.635,55 € 163.384,69 € 168.080,03 €


Hier dann auch eine Darstellung, wie sich die Tabelle verändert hat.
Hierzu habe ich die gestern von mir berechnete fiktive Tabelle als Grundlage genommen (relative Abstände innerhalb der Besoldungstabelle) und die Differenz zur fiktiven Tabelle hier berechnet.
Sollte die Tabelle 2024 (mit Sockelbeträgen) genutzt werden, sinkt die Jahresbesoldung wie folgt:

Stufe:   1           2          3          4          5          6          7          8
A 3 0,00   €    -91,72 € -183,30 € -257,12 € -330,73 € -404,58 € -478,44 € -552,23 €
A 4 -84,96 € -194,43 € -303,93 € -391,27 € -478,44 € -565,58 € -652,66 € -733,22 €
A 5 -116,14 € -252,68 € -362,18 € -469,56 € -576,71 € -686,24 € -793,67 € -898,62 €
A 6 -205,68 € -364,50 € -525,38 € -648,22 € -775,75 € -898,62 € -1.035,11 € -1.153,54 €
A 7 -418,12 € -558,96 € -744,57 € -934,46 € -1.120,04 € -1.307,86 € -1.448,68 € -1.589,44 €
A 8 -677,31 € -847,18 € -1.086,33 € -1.327,88 € -1.569,26 € -1.737,09 € -1.906,91 € -2.074,54 €
A 9 -1.052,86 € -1.220,50 € -1.484,38 € -1.752,61 € -2.016,38 € -2.195,67 € -2.382,24 € -2.564,12 €
A 10 -1.412,89 € -1.643,06 € -1.976,13 € -2.310,78 € -2.651,53 € -2.888,91 € -3.125,99 € -3.363,29 €
A 11 -2.195,67 € -2.547,97 € -2.897,98 € -3.250,33 € -3.492,12 € -3.733,94 € -3.975,76 € -4.217,47 €
A 12 -2.647,12 € -3.063,85 € -3.482,86 € -3.899,73 € -4.189,85 € -4.475,27 € -4.763,25 € -5.055,69 €
A 13 -3.805,34 € -4.196,83 € -4.585,78 € -4.977,31 € -5.246,86 € -5.518,57 € -5.787,84 € -6.052,70 €
A 14 -4.028,70 € -4.532,84 € -5.039,57 € -5.543,71 € -5.891,57 € -6.241,47 € -6.589,27 € -6.939,34 €
A 15 -5.827,00 € -6.282,94 € -6.630,58 € -6.978,33 € -7.326,19 € -7.671,55 € -8.016,93 € -8.360,07 €
A 16 -6.847,21 € -7.376,84 € -7.777,40 € -8.178,06 € -8.576,54 € -8.979,54 € -9.380,12 € -9.776,15 €

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« Antwort #10544 am: 21.02.2024 08:32 »
Mir ist aufgefallen, dass du als Ausgangspunkt die Mindestalimentation (Nettobetrag für 4-Köpfige Familie) verwendest. Um die Besoldungstabelle neu berechnen zu können, müsste als Basis das indizielle Grundgehaltsäquivalent i.H.v. 4651€ verwendet werden.