Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956863 times)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1065 am: 13.04.2022 13:10 »
Kras. Wenn das wirklich so auf die Bundesbeamten übernommen werden sollte, nämlich ohne Singles! Dann suche ich mir eine ukrainische Kriegswitwe mit zwei Kindern und heirate sie

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1066 am: 13.04.2022 13:31 »
Kras. Wenn das wirklich so auf die Bundesbeamten übernommen werden sollte, nämlich ohne Singles! Dann suche ich mir eine ukrainische Kriegswitwe mit zwei Kindern und heirate sie

Ich finde den Beitrag schon ziemlich geschmacklos, würde aber in der Tat davon ausgehen, dass Singles beim Bund  bei dieser Thematik nicht besonders berücksichtigt werden.

Treudiener

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1067 am: 13.04.2022 13:36 »
Kras. Wenn das wirklich so auf die Bundesbeamten übernommen werden sollte, nämlich ohne Singles! Dann suche ich mir eine ukrainische Kriegswitwe mit zwei Kindern und heirate sie


Jeder blamiert sich so gut wie er kann - und dieser Forist kann das wirklich gut!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1068 am: 13.04.2022 13:37 »
Die Realitäten dieser Welt sind alle recht geschmacklos. Afrikaner müssen hungern und wir gehen in die Saunen mit russischen Gas. Die Minister dieser Regierung sind offensichtlich überfordert (Gesundheit, Verteidigung, Familie) und keinen stört es. Also bleibt zu hoffen das die Single Polizisten Beamten und deren Lobby auf die Barrikaden gehen werden damit die Single Beamten in den Ministerien auch einen ordentlichen Schluck bekommen.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1069 am: 13.04.2022 13:39 »
Naja, die Singles sind ja in Bezug zur Mindestalimenation ja nicht unteralimentiert, sie sind es ja nur in Bezug auf die jahrelangen unterdurchschnittlichen Steigerungen und der Prüfkriterien.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1070 am: 13.04.2022 14:02 »
Die Realitäten dieser Welt sind alle recht geschmacklos.

Und deswegen kann man als Beamter mit gutem Beispiel vorangehen und sich diese Geschmacklosigkeit eben nicht zu eigen machen!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1071 am: 13.04.2022 14:30 »
Kimbombo ist halt kein Beamter. Deswegen ist es völlig unbeachtlich was für Scheisse er hier von sich gibt. Einfach ignorieren.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1072 am: 13.04.2022 15:03 »
Kimbombo ist halt kein Beamter. Deswegen ist es völlig unbeachtlich was für Scheisse er hier von sich gibt. Einfach ignorieren.

gut, ich erweitere auf alle Menschen und insbesondere auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Ansonsten ist es schwer, solche Kommentare unwidersprochen zu überlesen. Schließlich hat dieses Forum auch eine gewisse Außenwirkung und bildet so auch ein Stimmungsbild der Beschäftigten des öD ab.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1073 am: 13.04.2022 17:43 »
Letztens hatte ich schon den Gedanken, man müsste eine neue Beamtengewerkschaft gründen, da die Beamtinnen und Beamten das Vertrauen in den DBB verloren haben (mit Ausnahme des Thüringischen Beamten Bundes).
NBB = Neuer Beamtenbund

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1074 am: 13.04.2022 18:21 »
Letztens hatte ich schon den Gedanken, man müsste eine neue Beamtengewerkschaft gründen, da die Beamtinnen und Beamten das Vertrauen in den DBB verloren haben (mit Ausnahme des Thüringischen Beamten Bundes).
NBB = Neuer Beamtenbund

Das ist eigentlich echt traurig, von Seiten der Gewerkschaft(en) wie bspw. dem DBB hört man halt einfach gar nichts.
Ich habe das Gefühl, niemand will sich so richtig für dieses Thema einsetzen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1075 am: 13.04.2022 19:27 »
Letztens hatte ich schon den Gedanken, man müsste eine neue Beamtengewerkschaft gründen, da die Beamtinnen und Beamten das Vertrauen in den DBB verloren haben (mit Ausnahme des Thüringischen Beamten Bundes).
NBB = Neuer Beamtenbund

Witzig :) den gleichen Gedanken hatte ich auch schon mal. Aber leider ist das wohl nicht ganz so leicht.

Früher war ich großer Fan des DBB, habe neue Mitglieder ohne Ende geworben etc. ...

Heute ist es mir peinlich, dass ich noch Mitglied bin. Die machen eigentlich nichts Produktives mehr, außer von den Beiträgen teure Hotels usw. buchen.

NBB hört sich richtig gut an :)

Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1076 am: 14.04.2022 09:13 »
Ich bin eigentlich nur noch entsetzt. Jetzt gibt es schon dass zweite Bundesland, welches 800 Euro mehr bezahlt bei einer 5 köpfigen Familie. (Es sei den Kollegen von Herzen gegönnt.) Aber so langsam könnte der Bund hier wirklich mal nachziehen. Das einzige Gute ist, dass der Bund wohl auf dem gleichen Niveau nachziehen muss, weil 10 k macht der Unterschied im Grundgehalt nicht aus. Desto mehr ich mich mit der Materie auseinandersetze, desto mehr bin ich schockiert. Hätte nie Gedacht das der Abstand oft 20 % ausmacht. Auch bin ich mal auf die nächsten Tarifverhandlungen und den daraus folgenden Besoldungsrunden gespannt. Bei einer 5 vorm Komma für 24 Monate bedeutet dies wahrscheinlich trotzdem ein Reallohnverlust von 15 %. Da muss man sich schon überlegen, ob man nicht zu mindestens den Gewerkschaftsbeitrag einspart.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1077 am: 14.04.2022 12:41 »
Wäre es eigentlich möglich, dass der Bund den Familienzuschlag 1 (für Verheiratete) senkt, um eine Erhöhung für die Kinderzuschläge zu refinanzieren (war mEn in einem Referentenentwurf für das damalige Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz bereits angedacht und ist an Gewerkschaftswiderstand gescheitert)?

In diesem Fall würde manch einer ja schlechter gestellt und sollte die schnelle Regelung nicht allzu laut herbeisehnen. Ist eine belastende Rückrechnung für diese Fallgruppe aus Bestandsschutzgründen denn auch denkbar?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1078 am: 14.04.2022 13:20 »
Wäre es eigentlich möglich, dass der Bund den Familienzuschlag 1 (für Verheiratete) senkt, um eine Erhöhung für die Kinderzuschläge zu refinanzieren?

Dem Besoldungsgesetzgeber steht ein weiter Spielraum bei der Ausgestaltung der Besoldung offen. Insbesondere im Bereich der Zuschläge, auf die kein Anspruch im engeren Sinne besteht, sind Kürzungen zur Refinanzierung von Erhöhungen an anderer Stelle möglich.

Das ist ein weiterer Punkt, weshalb sich die Beamtenschaft keinesfalls in kinderreich, verheiratet, kinderlos, Berufseinsteiger oder sonstwas auseinander treiben und gegeneinander ausspielen lassen sollte.

Der Gestaltungsspielraum wird von diversen direktiven Leitplanken des BVerfG begrenzt. Dazu gehört das Abstandsgebot und die Maßgabe, dass Zuschläge jedweder Art stets als Detailregelung erkennbar bleiben müssen. Die amtsangemessene Alimentation ist im Wesentlichen durch das Grundgehalt zu gewährleisten. Die amtsangemessene Alimentation richtet sich im Wesentlichen nach dem Amt, das der Beamte im Gegenzug mit voller Hingabe auszufüllen hat.

Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1079 am: 14.04.2022 14:18 »
Wäre es eigentlich möglich, dass der Bund den Familienzuschlag 1 (für Verheiratete) senkt, um eine Erhöhung für die Kinderzuschläge zu refinanzieren (war mEn in einem Referentenentwurf für das damalige Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz bereits angedacht und ist an Gewerkschaftswiderstand gescheitert)?

In diesem Fall würde manch einer ja schlechter gestellt und sollte die schnelle Regelung nicht allzu laut herbeisehnen. Ist eine belastende Rückrechnung für diese Fallgruppe aus Bestandsschutzgründen denn auch denkbar?

Es war nicht gedacht den Familienzuschlag abzuschaffen, er sollte lediglich für Witwen/Witwer entfallen. Was ich durchaus nachvollziehen kann.