Ich versuche es ein letztes Mal, damit bin ich raus:
Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller :
506,00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
506,00 €
2 Kinder bis 17 Jahre:
942,00 €
Summe der Leistungen:
1.954,00 €
Kosten für die Unterkunft
Brutto-Kaltmiete:
1.569,00 €
Heizkosten:
200,00 €
Summe der Unterkunftskosten:
1.769,00 €
Einkommen
Erwerbseinkommen Netto:
3.058,00 € (4187 EUR brutto, Stkl. 3)
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-378,00 €
Kindergeld:
500,00 €
Summe der Einkünfte:
3.180,00 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
1.954,00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
1.769,00 €
- Summe der Einkünfte
3.180,00 €
= vermutlicher Anspruch:
543,00 €
Also für den nicht repräsentativen Fall Wohnung in München an der Obergrenze 2024 (Bruttokaltmiete, somit inkl. Nebenkosten, 1569 EUR ab 1.1.2024) gäbe es 543 EUR Bürgergeld, weit weg von 1050.
Annahme: 2 gesunde Kinder 16 und 17 Jahre alt. Jüngere Kinder gibt noch weniger Geld…
Achso, Stkl. 4/4 ist nicht möglich. Zur Reduzierung der Bedürftigkeit ist die 3/5 zu wählen. Bei 4/4 würde die vierstellige Steuererstattung von Amts wegen auf das Bürgergeld angerechnet.
Fazit:
Selbstverständlich kann man für Einzelfälle 1050 EUR Bürgergeld konstruieren, aber sinnvoll ist das nicht. Dein Bsp. lässt das so nicht ohne Verrenkungen zu. Im Übrigen hätte ein Beamter mit 4187 EUR brutto aufgrund des höheren Nettos (nach Abzug PKV) noch weniger Bürgergeldanspruch als die 500 des Angestellten.
Daneben ist München für Gesamtdeutschland absolut nicht repräsentativ.
Grundsätzlich zeigt aber genau dieses Beispiel, weshalb ein AEZ durchaus sinnvoll und notwendig ist. Während der Angestellte in Brandenburg 0 EUR Bürgergeld erhält bekommt er in München 500 EUR netto dazu.