Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093487 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10740 am: 27.02.2024 16:40 »
Interessant, dass es selbst innerhalb des BMI für Irritationen sorgt. Aus welchem Grund erfolgt eigentlich die erneute Verbändebeteiligung?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10741 am: 27.02.2024 16:48 »
Wie meinerseits schon geschrieben macht eine erneute Beteiligung der Interessenverbände nur Sinn, wenn sich inhaltlich etwas an dem Entwurf geändert hat. Falls nur das Zahlenwerk zum AEZ aktualisiert wurde, würde das unweigerlich zur selben Kritik wie im letzten Jahr führen. Oder sehe ich das falsch?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10742 am: 27.02.2024 17:03 »
KÖNNTE in den kommenden drei Wochen erfolgen

Na das klingt doch mal vielversprechend !!

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10743 am: 27.02.2024 17:12 »
Weil die Einheitsbesoldung von A3 bis A 16 eingeführt wird...

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10744 am: 27.02.2024 17:13 »
Oder es AEZ nur gibt, wenn man Bedürftigkeit nachweißt...

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10745 am: 27.02.2024 18:34 »
Weil die Einheitsbesoldung von A3 bis A 16 eingeführt wird...

Muss man das noch ernsthaft kommentieren?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10746 am: 27.02.2024 18:42 »
Oder es AEZ nur gibt, wenn man Bedürftigkeit nachweißt...

Die Befürchtung habe ich mittlerweile ebenfalls. Wenn man in Richtung der Länder schaut, kann einem Angst und Bange werden. Denn es tritt der Fall ein, dass wir, wie von mir vor Jahren angedeutet, zu Bedarfsgemeinschaften mutieren. Selbst TH ist inzwischen auf diesen Zug aufgesprungen.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10747 am: 27.02.2024 19:14 »
Sollen sie gerne "vorschlagen", je verfassungswidriger, desto besser.

- Die multiplikative Verknüpfung von Orts- und Kinderzuschlägen ist Schwachsinn (die Kosten in München sind für ALLE höher als auf dem Land).
- Die Abschmelzbeträge des AEZ sind Schwachsinn (aufgrund der progressiven Besteuerung müssten es stattdessen Zuschmelzbeträge sein).
- Falls jetzt zusätzlich auch noch Partnereinkommen berücksichtigt werden, wäre dies natürlich ebenfalls Schwachsinn.

Dreimal Schwachsinn dürfte hoffentlich eine entsprechend gepfefferte Antwort aus Karlsruhe nach sich ziehen..

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10748 am: 27.02.2024 19:17 »
Aktuell von einer Interessenvertretung der Beschäftigten des Auswärtigen Amts:

Neu ist, dass dieser Schritt der Beihilfeanpassung wohl vorgezogen werden soll.


Was könnte damit gemeint sein? Das wird doch alles zusammen im Rahmen des BBVAngG kommen?

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10749 am: 27.02.2024 19:45 »
Bei aller Hoffnung auf das Verfassungsgericht, bedenken wir mal folgendes: Bis zu einer Entscheidung die den Bund betrifft vergehen nochmals locker ein Jahrzehnt. Vorher wird der Bund seine Gestalltung nicht ändern. Tut mir Leid wenn jetzt einige Träume platzen... Mit den jetzt anhängigen 50 Verfahren sind nur Verfahren vor 2020 anhängig. Eine Randnummer in derBegründung wird den Bund nicht zwingen das Verfahren zu ändern.

Und ja ich denke viel werden wir von der Einheitsbesoldung nicht entfernt sein. A3 bis A 12 werden mit irgendwelchen Zuschlägen auf 115% des Bürgergeldes gezogen werden und das mit Zuschlägen denen auch massive Kosten in der Lebenswirklichkeit gegenüberstehen, ob es jetzt das Leben in der Metropolregion ist oder die Kinder. Nichts von diesen Umständen ist ein finanzieller Gewinn selbst bei 500 oder 1000 Euro zuschlägen...

Insofern droht schon eine Einheitsbesoldung von A3 bis A16 die sich über Jahre oder Jahrzehnte manifestiert... Soviel zu Leistung muss sich lohnen, was ja im Moment sich überall in der Regierung ausdrückt...

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10750 am: 27.02.2024 20:27 »
Hat 90% Beihilfe wirklich eine günstigere Krankenkasse zur Folge? Ist es nicht viel mehr so, dass immer mehr Leistungen nicht von der Beihilfe übernommen werden und diese mit 100% selbst versichert werden müssen?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10751 am: 27.02.2024 20:55 »
Bei aller Hoffnung auf das Verfassungsgericht, bedenken wir mal folgendes: Bis zu einer Entscheidung die den Bund betrifft vergehen nochmals locker ein Jahrzehnt.
Das denke ich auch ...
Es mag auch sicher so sein das unser BVerfG irgendwann in etwa so urteilt wie Swen es "prophezeit".
Dies wird aber frühestens in 5-10 Jahren passieren.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10752 am: 27.02.2024 21:03 »
Das gäbe dann eine üppige Nachzahlung. Ich werde in jedem Fall jedes Jahr Widerspruch einlegen.
Warten wir ab was die kommenden Wochen kommt. Da die Mittel im Haushalt sind, denke ich schon das es einen Versuch geben wird das Thema mit dem AEZ zu lösen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10753 am: 27.02.2024 21:06 »
Das gäbe dann eine üppige Nachzahlung. Ich werde in jedem Fall jedes Jahr Widerspruch einlegen.
Warten wir ab was die kommenden Wochen kommt. Da die Mittel im Haushalt sind, denke ich schon das es einen Versuch geben wird das Thema mit dem AEZ zu lösen.

Die Nachzahlung wäre auch jetzt schon nicht schlecht... Ich würde sehr sehr gerne darauf verzichten, weitere Jahre auf eine Verbesserung zu warten.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10754 am: 27.02.2024 21:10 »
Zumal bei einer üppigen Nachzahlung auch bei der Fünftel Regel eine üppige Steuer anfällt. Ich habe 2016 erstmals Widerspruch eingelegt. Seitdem hat die Inflation die Euros, die ich nicht bekommen habe, schon ziemlich entwertet. Zur Erinnerung 2016 hatte Frau Merkel noch 5 Jahre Kanzlerschaft vor sich.