Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856215 times)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 796
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10785 am: 28.02.2024 18:35 »
Das was ich beschrieben habe ist der Weg sich indirekt mit möglichst wenig Kosten anzuhängen.
Ein offizielles anhängen an Klagen anderer ist hier im Verwaltungsrechtsweg m.W. nicht möglich (Sammelklage, Musterklage, etc. ist hier alles nicht von Belang).

Die Gerichte machen das inoffiziell mit "Pilotverfahren" wenn Kläger tausendfach Klagen einreichen mit dem gleichen Sachverhalt, z.B. auch bei Betriebsrentnern oder Massenentlassungen.  Die Verfahren ruhen aber nur inoffiziell soweit ich weiß. Gab es Anfang 2010er Jahre hier als Beispiel: https://landesarbeitsgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/2355224/?LISTPAGE=2355174

Das Gericht lässt in dem Fall die anderen Verfahren einfach liegen.

In BW hat der DRB BW die Pilotverfahren mit Abstimmung der Landesregierung an die Verwaltungsgerichte herangetragen. Nur so kamen auch die Widerspruchsbescheide zustande, die zur Klage berechtigt haben.

Der Normalfall ist sein Verfahren selber aktiv, wenn nötig durch alle Instanzen zu tragen.
Es gibt Möglichkeiten ein Verfahren ruhen oder aussetzen zu lassen. Eine Aussetzung wäre z.B. derzeit wegen der Vorlage der Hartz-IV-Sätze des SG Karlsruhe für 2021/22 theoretisch möglich. Ein Ruhen nur mit Zustimmung des Gegners.

Damit ein ruhendes Verfahren wieder aktiv wird, muss man Prozesshandlungen vornehmen, wo man Fehler machen kann, würde ich Laien nicht empfehlen.

Danke

Amtsschimmel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10786 am: 28.02.2024 19:09 »
Mal eine ketzertische Frage. Könnten die hier mehrfach berechneten amtsangemessenen Besoldungstabellen nicht so krass teuer sein, dass der Gesetzgeber lieber das Berufsbeamtentum eliminiert, anstatt diese real umzusetzen? Im luftleeren Raum bewegt sich ja auch das Besoldungsrecht nicht (Polykrise). Schön für alle mit ggf. Bestandsschutz, aber potentiell der Sargnagel des Berufsbeamtentums?!

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10787 am: 28.02.2024 19:50 »
Klar, mit einer 2/3 Mehrheit kann das GG geändert und Art. 33 abgeschafft werden.

Die indizielle Mindestbesoldung ist erstmal nur ein Hinweis darauf inwieweit das Besoldungsgefüge verletzt ist, es muss darauf kein Besoldungsgefüge aufgebaut werden. Somit liefert die berechnete Besoldungstabelle nur einen Hinweis wie ein verfassungskonformes Besoldungsgefüge aussehen könnte.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10788 am: 28.02.2024 19:57 »
… aber niemals aussehen wird.

 Vielen Dank für deine Beiträge Ozymandias!

Amtsschimmel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 308
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10789 am: 28.02.2024 20:07 »
Dann erscheint es mir realistischer, dass das ganze Gefüge komplett strukturell umgestellt und diverse Besoldungsgruppen zusammengefasst werden. Ich bin in der Materie nun wirklich nicht so tief drin, wie Swen oder andere, aber diverse arithmetische Hochrechnungen erscheinen mir teilweise eher wie die Pferdemist-Prognose: eine reine Fortschreibung basierend auf der aktuellen Besoldungsstruktur, die Hoffnungen und Begehrlichkeiten weckt, welche die Besoldungsgesetzgeber nach Scheitern der aktuellen und insuffizienten Ansätze aber eher komplett über den Haufen werfen werden, als auch nur ansatzweise solche Summen in die Hand zu nehmen...

Vielleicht haben wir auch Glück und ich werde eines Besseren belehrt.

Klar, mit einer 2/3 Mehrheit kann das GG geändert und Art. 33 abgeschafft werden.

Die indizielle Mindestbesoldung ist erstmal nur ein Hinweis darauf inwieweit das Besoldungsgefüge verletzt ist, es muss darauf kein Besoldungsgefüge aufgebaut werden. Somit liefert die berechnete Besoldungstabelle nur einen Hinweis wie ein verfassungskonformes Besoldungsgefüge aussehen könnte.

Moabit

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10790 am: 28.02.2024 20:21 »
Dann erscheint es mir realistischer, dass das ganze Gefüge komplett strukturell umgestellt und diverse Besoldungsgruppen zusammengefasst werden. Ich bin in der Materie nun wirklich nicht so tief drin, wie Swen oder andere, aber diverse arithmetische Hochrechnungen erscheinen mir teilweise eher wie die Pferdemist-Prognose: eine reine Fortschreibung basierend auf der aktuellen Besoldungsstruktur, die Hoffnungen und Begehrlichkeiten weckt, welche die Besoldungsgesetzgeber nach Scheitern der aktuellen und insuffizienten Ansätze aber eher komplett über den Haufen werfen werden, als auch nur ansatzweise solche Summen in die Hand zu nehmen...

Vielleicht haben wir auch Glück und ich werde eines Besseren belehrt.
Genau richtig. Einfach nur jedem nochmal 20 Prozent mehr geben, wird die Probleme nicht lösen. Die Strukur muss angepasst werden.

Blablublu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10791 am: 28.02.2024 20:34 »
Mal eine ketzertische Frage. Könnten die hier mehrfach berechneten amtsangemessenen Besoldungstabellen nicht so krass teuer sein, dass der Gesetzgeber lieber das Berufsbeamtentum eliminiert, anstatt diese real umzusetzen? Im luftleeren Raum bewegt sich ja auch das Besoldungsrecht nicht (Polykrise). Schön für alle mit ggf. Bestandsschutz, aber potentiell der Sargnagel des Berufsbeamtentums?!

Die Tabelle würde ja schon anders aussehen, wenn sie erst bei A6 beginnt. Dann wären die Beträge auch völlig andere. Dies wird auch passieren, bzw. ist ja schon in einigen Ländern passiert. Natürlich ist die Lage beim Bund wegen den Soldaten komplexer, aber in der normalen Verwaltung gibt es ja kaum noch ed.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10792 am: 28.02.2024 20:35 »
Vielen Dank für deine Beiträge Ozymandias!

Sind nur meine Überlegungen und Erfahrungen, wie man mit wenig Aufwand zum gewünschten Ziel kommt. Kenne aber die gesamte ZPO und VwGO nicht auswendig.  ;D

Hatte mal als ich Zeit hatte eine grobe Klage geschrieben, aber BW hat alles ruhend gestellt. Nur wenn man unerwartet plötzlich klagen müsste, wird es etwas stressig das in einem Monat alles rechtssicher zu machen. Ich hoffe noch auf Schützenhilfe vom BVerfG, was eine Klage hoffentlich unnötig macht.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,297
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10793 am: 28.02.2024 22:49 »
Ohne Berufsbeamtentum dürfen Lehrer und Polizisten streiken. Ein Fest für Kriminelle, und ein Graus für Eltern.

Man kann sicher das Berufsbeamtentum zahlenmäßig reduzieren und auf absolut notwendige hoheitliche Bereiche beschränken,  z.B. müsste kein Lehrer verbeamtet werden. Dazu müssten erst einmal alle Bundesländer einig sein.  So groß ist die Not noch immer nicht.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10794 am: 28.02.2024 23:17 »
Ohne Berufsbeamtentum dürfen Lehrer und Polizisten streiken. Ein Fest für Kriminelle, und ein Graus für Eltern.

Man kann sicher das Berufsbeamtentum zahlenmäßig reduzieren und auf absolut notwendige hoheitliche Bereiche beschränken,  z.B. müsste kein Lehrer verbeamtet werden. Dazu müssten erst einmal alle Bundesländer einig sein.  So groß ist die Not noch immer nicht.

Nach meiner Berechnung ohne Bestandsaufnahme wären es ohne Lehrer als Beamte dann statt 1,7 Millionen Beamten und ca. 1,4 Millionen Versorgungsempfängern nur noch 1 Millionen Beamte und 850.000 Pensionäre.

Dafür darf der Staat dann noch die Lohnnebenkosten tragen wie GKV/RV, Umlagen und BG, etc.

Ist halt alles historisch gewachsen und bekommt man sowieso nicht sofort geändert, daher aus rein praktischen Gründen eine Phantasiediskussion. Aber Lehrer könnte man grundsätzlich nicht mehr verbeamten, wenn man das will. Vielleicht höchstens die Schulleitung. Die könnte man dann z.B. auch durch reine Verwaltungsbeamte ersetzen, ist aber in der Bildung nicht ganz erwünscht.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,297
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10795 am: 28.02.2024 23:21 »
Berlin hat es ja versucht Lehrer nicht zu verbeamten. Das hat nicht funktioniert und daher verbeamtet Berlin wieder.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 636
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10796 am: 29.02.2024 06:30 »
Berlin hat es ja versucht Lehrer nicht zu verbeamten. Das hat nicht funktioniert und daher verbeamtet Berlin wieder.

Wenn müssten alle andere Länder auch mit der verbeamtung der Lehrer aufhören.

In den Ministerien und Mittelbehörden könnte man sich auch so einige Verbeamtung sparen.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 190
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10797 am: 29.02.2024 06:44 »
… aber niemals aussehen wird.

 Vielen Dank für deine Beiträge Ozymandias!

Mir würde es genügen wenn der Besoldungsgesetzgeber mich so besoldet, dass das BVfG zum Schluss kommt, dass es Verfassungsgemäß ist. Und wenn ich dann darüber noch einen Wunsch äußern dürfte ist, dass es in möglichst kurzer Zeit passiert.

Was dann am Ende auf meiner Bezügemitteilung steht, ist für mich Zweitrangig.

PassierscheinA38

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10798 am: 29.02.2024 08:50 »
Hat den schon jemand mitbekommen, dass es sich immer noch um den alten Referentenentwurf handeln soll?  ::)

Hr. Saathoff hat wohl auf eine Anfrage geantwortet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/welcher-entwurfsstand-ist-gegenstand-der-derzeitigen-ressortabstimmung-des-bbvangg

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10799 am: 29.02.2024 08:51 »
StS hat lediglich geantwortet, dass kein neuer Entwurf veröffentlicht wurde. Wir alle wissen, dass es neuere Versionen gibt.