Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855152 times)



Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10817 am: 29.02.2024 15:38 »
Die Rede von Saathoff im Bundestag auf Platt ist und war wohl das einzig vernuenftige was er bisher von sich gegeben hat.
Angesichts der x fachen Antworten mit immer demselben Tenor ist schweigen vielleicht die bessere Alternative.
Glauben die Herren allen Ernstes an das was sie schreiben oder glauben wir sind so dumm ?
Ich kann diese Antworten nicht mehr hoeren.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10818 am: 29.02.2024 17:54 »
Danke für die Antworten ....ist ja ein Witz eigentlich mein Mann bekommt nach 26 Dienstjahren genauso iel Grundgehalt wie mein Sohn nach 1 Jahr Arbeitszeit als IT bei einer Firma ( nicht im öffentlichen Dienst)  wir gesagt ich meine jetzt nur das Grundgehalt . Man hätte sich ja eigentlich nach den Verhandlungen mehr erhofft ,tja dann muss man wohl beim Land angestellt sein um mehr zu bekommen

öD mit IT-Firma vergleichen ist halt auch dumm

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10819 am: 29.02.2024 18:05 »
Die Rede von Saathoff im Bundestag auf Platt ist und war wohl das einzig vernuenftige was er bisher von sich gegeben hat.
Angesichts der x fachen Antworten mit immer demselben Tenor ist schweigen vielleicht die bessere Alternative.
Glauben die Herren allen Ernstes an das was sie schreiben oder glauben wir sind so dumm ?
Ich kann diese Antworten nicht mehr hoeren.

Er wird nur deshalb so oft gefragt, weil man es beim Mandatsträger kann Er hat für sich den Anspruch alle Fragen zu beantworten. Das es nicht hilfreich ist, wenn derAlimentierte aus Langeweile wöchentlich eine Anfrage an ihn stellt ist ja nicht sein Verschulden, aber ein Teil dieses Forums will einfach nicht wahr haben wie Ministerien funktionieren und was die Aufgabe eines PStS ist.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10820 am: 29.02.2024 18:23 »
öD mit IT-Firma vergleichen ist halt auch dumm

Warum dumm? Stichwort "Bestenauslese"?

- Bei Juristen: Richter/Staatsanwälte <-> private Kanzleien/etc.
- Bei Ökonomen: Ministerien/BaFin/Bundesbank <-> EZB/private Banken/etc.
- Bei Informatikern: öD <-> IT-Firmen/etc.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10821 am: 29.02.2024 18:55 »
Apropos EZB.
Man sollte sich mal die Besoldung der EU-Beamten genauer anschauen. Kenne deren Systematik nicht, aber die werden ja auch ein Besoldungsgefüge im Sinne einer amtsangemessenen Alimentation haben.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/eu/besoldungsgruppen.html

A14 in Deutschland ist von der Qualifikation nach dieser Seite AD10. Natürlich ist nicht alles einfach vergleichbar, da viele zusätzliche Faktoren eine Rolle spielen. u.a. Steuerlich, Wohnort und Pensionstechnisch.

The monthly ‘basic salary’ for Administrators AD10 in the European Commission and other EU institutions ranges from EUR 9291 to 10512

https://euemployment.eu/salary-administrators-ad10-european-commission/

Klingt schon mal etwas besser als die 6972.92 Euro Brutto für A14 Endstufe Single beim Bund. Wie bekommt die EU eine "amtsangemessene" Alimentation hin? (bzw. wie auch immer die Grundlagen und Berechnungen dort sind), habe jedenfalls noch keine EU-Beamten jammern gehört.

Verheirateteter Italiener mit 2 Kindern kommt auf 10,2k netto wenn ich das richtig sehe. Die Familienzuschläge sind minimal, die Grundbesoldung ist hoch und steuerlich gering belastet. Ohne expat status immer noch rund 8,5k netto monatlich.

Der A14ler Bund verheiratet mit 2 Kindern krebselt netto mit Steuerklasse 3 bei ca. 6k netto rum Brutto bei 7,5k. Das Besoldungsgefüge in Deutschland ist mittlerweile so kaputt, ich frage mich ob eine Reparatur ausreichen würde, die dem A14ler die 10k Brutto bezahlen würde. Wenn man sich das EU-Besoldungsgefüge anschaut, dann sind die hier durchgeführten Phantasieberechnungen auf den letzten 10-20 Seiten gar nicht mehr so weltfremd.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10822 am: 29.02.2024 19:09 »
Wo kann ich mich bewerben?

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10823 am: 29.02.2024 19:26 »
Bald in Frankfurt.  ;D
Wo kann ich mich bewerben?


InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10825 am: 29.02.2024 20:40 »
Mal eine ketzertische Frage. Könnten die hier mehrfach berechneten amtsangemessenen Besoldungstabellen nicht so krass teuer sein, dass der Gesetzgeber lieber das Berufsbeamtentum eliminiert, anstatt diese real umzusetzen? Im luftleeren Raum bewegt sich ja auch das Besoldungsrecht nicht (Polykrise). Schön für alle mit ggf. Bestandsschutz, aber potentiell der Sargnagel des Berufsbeamtentums?!

Die Tabelle würde ja schon anders aussehen, wenn sie erst bei A6 beginnt. Dann wären die Beträge auch völlig andere. Dies wird auch passieren, bzw. ist ja schon in einigen Ländern passiert. Natürlich ist die Lage beim Bund wegen den Soldaten komplexer, aber in der normalen Verwaltung gibt es ja kaum noch ed.

Würde die Tabelle wirkklich so viel anders aussehen? Polareud hat ja eine Beispielberechnung erstellt. von A3 Stufe 1 zu A6 Stufe 1 sind es 200 Brutto unterschied.

Klar kannst du jetzt überall in der Tabelle ca. 200€ abziehen aber das macht auch keinen riesen Unterschied mehr.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10826 am: 29.02.2024 20:45 »
öD mit IT-Firma vergleichen ist halt auch dumm

Warum dumm? Stichwort "Bestenauslese"?

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- Bei Ökonomen: Ministerien/BaFin/Bundesbank <-> EZB/private Banken/etc.
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Nur ist der 0815 Verwaltungsbeamte eben nicht = Informatiker

und bei Juristen muss man schon an die 100k verdienen um an eine A13-14 ranzukommen

Bundi

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« Antwort #10827 am: 29.02.2024 22:19 »
Die Rede von Saathoff im Bundestag auf Platt ist und war wohl das einzig vernuenftige was er bisher von sich gegeben hat.
Angesichts der x fachen Antworten mit immer demselben Tenor ist schweigen vielleicht die bessere Alternative.
Glauben die Herren allen Ernstes an das was sie schreiben oder glauben wir sind so dumm ?
Ich kann diese Antworten nicht mehr hoeren.

Er wird nur deshalb so oft gefragt, weil man es beim Mandatsträger kann Er hat für sich den Anspruch alle Fragen zu beantworten. Das es nicht hilfreich ist, wenn derAlimentierte aus Langeweile wöchentlich eine Anfrage an ihn stellt ist ja nicht sein Verschulden, aber ein Teil dieses Forums will einfach nicht wahr haben wie Ministerien funktionieren und was die Aufgabe eines PStS ist.

@Bal 

Weiss sehr wohl wie ein Ministerium funktioniert, in meinem Fall war bzw ist es das BMVg. Und die Role eines StS ist mir auch bewusst. Ja die ständigen Anfragen mit der immer selben Fragesteliung können angesichts der politischen Vorgabe und des Verfahrens sicher auch nicht anders ausfallen. Es sind halt Politiker auch als StS und da sind derart unverbindliche nichts sagene Antworten nahezu verständlich. In Anbetracht der rechtlichen Situation, die Herrn S  sehr wohl bewusst sein dürfte und der daraus resultierenden auch politischen Brisanz, fände ich persönlich keine Antworten anstelle der stereotypen Antworten einfach besser.
Es ist sicher auch dem BMI bewusst das die Thematik bei den betroffenen Beamten eine nicht zu vernachlässigende Verstimmung auslösen dürfte je länger sich die Angelegenheit hinzieht. Da sind solche Platitüden als Antworten sicher nicht hilfreich.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10828 am: 29.02.2024 22:34 »
@Ozymandias

Das gilt nicht nur für EU Beamte. Auch bei den NATO Beamten ( NATO International Civilians) sind die Gehälter verglichen mit einer entsprechenden BesGrp erheblich höher. Das war schon immer so. Da liegen schon mal schnell 1000 Euro netto monatlich oder mehr zwischen der NATO Stelle und einer vergleichbaren BesGrp.
Und ja auch die NATO hat eine Art BesOrdnung mit entsprechenden Abstufungen. Früher A Grades ( gD und hD ) und B grades (mD) heute sind die Grade anders sortiert  (G Grad aufsteigenend) aber es gibt weiterhin ein ähnliches Gefüge wie bei unseren BesOrdnungen. Leider hilft uns dieser Vergleich mit Besoldungen von supranationalen oder internationalen Einrichtungen nicht wirklich weiter. 

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10829 am: 29.02.2024 23:25 »
Ok danke, ja ich wundere mich vor allem, dass dort die Abstände aus einer groben Perspektive nicht so stark geschrumpft sind und auch die Familienzuschläge nicht ein solches Ausmaß erreichen, sondern dort eher über das Grundgehalt bezahlt wird. Auch wenn dort die Steuer und auch Wohnort eine große Rolle bei der Bezahlung spielen und alle schlecht vergleichbar ist auch wegen der Pensionen und den Auslandseinsätzen.

Die EU-Beamten jammern offenbar auch nicht so wie hier mit fast 800 Seiten und das Besoldungsniveau scheint dort nicht sehr schlecht zu sein. Ich wollte nur einen groben Denkanstoss geben, in welche Richtung sich die amtsangemessene Alimentation entwickeln könnte oder sogar muss, auch wenn die EU-Beamten nicht 1:1 vergleichbar sind.

Ein Jurist bei einem Bundesministerium mit A14 müsste 42% mehr Gehalt bekommen, um das Gehalt eines vergleichbaren Juristen bei einer EU-Behörde zu erreichen. Die Ämter und Qualifikationen sind prinzipiell schon vergleichbar. Der eine arbeit nicht besser als der andere, wenn man es messen könnte. Ich würde mich, wenn ich solche Zahlen sehe schon deutlich unterbezahlt fühlen.

Die EU-Beamten können gerne mehr verdienen, aber die von mir grob ausgerechneten 42% bei A14 sind schon ein Hammer. Vielleicht kann ja das BVerfG sich daran orientieren und noch eine neue Direktive erfinden. Bezahlung 15% über der Grundsicherung und maximal 15% unter EU-Beamten.  ;D ;D ;D ;D