Ich habe mal die CDU-Fraktion gebeten, mit einer schriftlichen Frage auf MdB-Ebene eine Stellungnahme einzuholen. Im Ergebnis leider nichts Neues:
Für unsere Fraktion hat die Abgeordnete Petra Nicolaisen in der Woche vom 29. Januar 2024 die folgende schriftliche Frage in Ihrem Sinne an die Bundesregierung gerichtet (BT-Drs. 20/10233, Frage 35):
„Wann ist laut Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und ‑versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) zu rechnen, und welche konkreten Gründe sind dafür ursächlich, dass dieser noch nicht vorgelegt werden konnte?“
Darauf antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Johann Saathoff am 2. Februar 2024 wie folgt:
„Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für ein Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) ist nicht abgeschlossen. Daher kann ein Kabinetttermin derzeit nicht genannt werden.“