Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090591 times)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10920 am: 07.03.2024 15:53 »
Lustig, wie man noch den Optimismus hat, und impliziert, dass entsprechende Mittel etwa für so etwas wie die amtsangemessene Alimentation genutzt werden:

"Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übte scharfe Kritik. Der Landesvorsitzende Torsten Jäger schimpft: <Der Versorgungsfonds war als verlässliche Rücklage für die Zukunft gedacht. Damit finanzieren unsere Kollegen die Tarif-, Besoldungs- und Versorgungserhöhungen sowie die Bestrebungen nach einer amtsangemessenen Alimentation komplett aus eigener Tasche. Was für eine gefühlte Mogelpackung!>"


emdy

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Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10924 am: 07.03.2024 19:33 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-kostenwalze-fuer-steuerzahler-noch-mehr-millionen-fuer-beamte-87410326.bildMobile.html

Haha. Und der Bund wird nicht mal erwähnt  ;D

Warum sollte er auch erwähnt werden? Du kennst ja wohl den Hintergrund der immer wiederkehrenden Berichte über Beamte?!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10925 am: 07.03.2024 19:59 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-kostenwalze-fuer-steuerzahler-noch-mehr-millionen-fuer-beamte-87410326.bildMobile.html

Haha. Und der Bund wird nicht mal erwähnt  ;D

Warum sollte er auch erwähnt werden? Du kennst ja wohl den Hintergrund der immer wiederkehrenden Berichte über Beamte?!

Warum sollte er nicht erwähnt werden? Ist er kein eigenständiger Besoldungsgesetzgeber, der sich eigenständig um die Besoldung der BUNDESbeamten kümmern muss?

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10926 am: 07.03.2024 20:00 »
Ich verstehe deine Frustration über die mangelnde Einhaltung rechtlicher Grundsätze und die Missachtung der Verfassung durch die Handelnden. Es ist zweifellos besorgniserregend, wenn Entscheidungsträger sich über geltende Gesetze hinwegsetzen und die rechtliche Integrität unseres Rechtssystems vernachlässigen.

Jedoch ist es wichtig, diese Missstände nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv dagegen anzugehen. Nur weil in der Vergangenheit Gesetzesverstöße toleriert wurden, bedeutet das nicht, dass wir uns damit abfinden müssen. Es ist entscheidend, auf die Einhaltung der Verfassung und anderer rechtlicher Vorgaben zu bestehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Achtung vor der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung ist ein fundamentaler Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Wenn diese Werte durch Handlungen der Machthaber untergraben werden, gefährdet dies das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Regierung und die Stabilität des Rechtssystems.

Es ist wichtig, dass wir als Bürgerinnen und Bürger aktiv bleiben, um sicherzustellen, dass unsere demokratischen Institutionen und unsere Rechtsstaatlichkeit geschützt werden. Dies erfordert Engagement, Überwachung und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass die Gesetze eingehalten werden und die Verfassung geachtet wird.
Jetzt mal ganz ruhig. Erstmal liegt kein Urteil des BVerfG vor, welches unmittelbar im Bund die Verfassungswidrigkeit bestätigt. Dann ist nicht jeder "Verstoß" gegen die Verfassung der Untergang der Republik. "Verstöße" gibt es jeden Tag zigtausendfach. Wahrscheinlich auch von vielen hier im Forum in ihren Ämtern durch rechtswidrige Bescheide begangen. Weiterhin kann, und da gebe ich euch recht, jeder hier auf "die Politik" einwirken, entweder indem man sich selbst in einer demokratischen! Partei engagiert, in einem Verein, Gewerkschaft etc. oder einfach auf "seine" Bundestagsabgeordneten einwirkt. Und dann gibt es natürlich noch die regelmäßige Möglichkeit der Wahl einer demokratischen! Partei, wenn alles andere gescheitert ist. Das sind alles die Mittel, die uns zur Verfügung stehen (neben dem Rechtsweg).

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10927 am: 07.03.2024 20:22 »
Ich verstehe deine Frustration über die mangelnde Einhaltung rechtlicher Grundsätze und die Missachtung der Verfassung durch die Handelnden. Es ist zweifellos besorgniserregend, wenn Entscheidungsträger sich über geltende Gesetze hinwegsetzen und die rechtliche Integrität unseres Rechtssystems vernachlässigen.

Jedoch ist es wichtig, diese Missstände nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv dagegen anzugehen. Nur weil in der Vergangenheit Gesetzesverstöße toleriert wurden, bedeutet das nicht, dass wir uns damit abfinden müssen. Es ist entscheidend, auf die Einhaltung der Verfassung und anderer rechtlicher Vorgaben zu bestehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Achtung vor der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung ist ein fundamentaler Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Wenn diese Werte durch Handlungen der Machthaber untergraben werden, gefährdet dies das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Regierung und die Stabilität des Rechtssystems.

Es ist wichtig, dass wir als Bürgerinnen und Bürger aktiv bleiben, um sicherzustellen, dass unsere demokratischen Institutionen und unsere Rechtsstaatlichkeit geschützt werden. Dies erfordert Engagement, Überwachung und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass die Gesetze eingehalten werden und die Verfassung geachtet wird.
Jetzt mal ganz ruhig. Erstmal liegt kein Urteil des BVerfG vor, welches unmittelbar im Bund die Verfassungswidrigkeit bestätigt. Dann ist nicht jeder "Verstoß" gegen die Verfassung der Untergang der Republik. "Verstöße" gibt es jeden Tag zigtausendfach. Wahrscheinlich auch von vielen hier im Forum in ihren Ämtern durch rechtswidrige Bescheide begangen. Weiterhin kann, und da gebe ich euch recht, jeder hier auf "die Politik" einwirken, entweder indem man sich selbst in einer demokratischen! Partei engagiert, in einem Verein, Gewerkschaft etc. oder einfach auf "seine" Bundestagsabgeordneten einwirkt. Und dann gibt es natürlich noch die regelmäßige Möglichkeit der Wahl einer demokratischen! Partei, wenn alles andere gescheitert ist. Das sind alles die Mittel, die uns zur Verfügung stehen (neben dem Rechtsweg).

Weil das so gut funktioniert... Geschichten aus dem Paulanergarten.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10928 am: 07.03.2024 20:49 »
Die Opposition im Bundestag hätte schon längst eine abstrakte Normenkontrolle machen können.

Die Gewerkschaften/Verbände hätten Verfassungsbeschwerden ohne Rechtswegerschöpfung, wegen unabwendbarer Nachteile einreichen können. Hat niemand gemacht.

Zig Leute haben sogar rechtzeitig geklagt und haben vor Gerichten, teilweise 1. Instanz verloren, zermürbt aufgegeben. Im Endeffekt werden nur "Querulanten" belohnt, die 20 Jahre lang streiten können/möchten.
Und die gewinnen teilweise 30-50% durch Inflation entwertete Summen zu Zeitpunkten, an denen gar kein Geld mehr benötigt wird, weil man einfach nicht amtsangemessen gelebt hat und zugeschaut hat wie die Kinder nicht amtsangemessen ausziehen.

Rechtsklarheit Jahrzehnte und bei ca. 99% verjährten Ansprüchen später bringt niemanden etwas. Aber über die dazugehörigen Regelungen (Geltendmachung, Zinsen, Verjährung) möchte mal wieder niemand nachdenken.  ::)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10929 am: 07.03.2024 20:54 »
Ich trete also in eine Partei ein, damit mir ein Rechtsanspruch gewährt wird, der schon besteht. Da muss man schon drei, vier Paulaner intus haben... Ich würde mich lieber meiner durchaus sinnvollen Arbeit im öD widmen und anschließend mein Leben von einer verfassungskonformen Alimentation gestalten.

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10930 am: 07.03.2024 20:56 »
Dachte auch ich lese nicht richtig.
Wenn Beamte erwähnt werden, dann nur diese im Dienst der Länder.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10931 am: 07.03.2024 21:05 »
Weil das so gut funktioniert... Geschichten aus dem Paulanergarten.
Es steht dir frei in deiner Meinung nach demokratischere Länder umzuziehen. Aber so funktioniert nunmal unsere Demokratie, ob einem das immer gefällt oder auch nicht.

@Ozymandias ich würde sogar weiter gehen, die Opposition hat die Möglichkeit eigene Entwürfe einzubringen. In der Hinsicht weiß ich es aber tatsächlich nicht, ob sich eine der Fraktionen bisher dazu bemüht hat. Aber so läuft eben Demokratie. Nicht alles ist immer fair.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10932 am: 07.03.2024 21:15 »
Weil das so gut funktioniert... Geschichten aus dem Paulanergarten.
Es steht dir frei in deiner Meinung nach demokratischere Länder umzuziehen. Aber so funktioniert nunmal unsere Demokratie, ob einem das immer gefällt oder auch nicht.

@Ozymandias ich würde sogar weiter gehen, die Opposition hat die Möglichkeit eigene Entwürfe einzubringen. In der Hinsicht weiß ich es aber tatsächlich nicht, ob sich eine der Fraktionen bisher dazu bemüht hat. Aber so läuft eben Demokratie. Nicht alles ist immer fair.

Mache ich vllt mit der fetten Nachzahlung in 20 Jahren... Man man man, was hier manchmal für Leute auftauchen.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10933 am: 07.03.2024 21:24 »
Mache ich vllt mit der fetten Nachzahlung in 20 Jahren... Man man man, was hier manchmal für Leute auftauchen.
So viele tolle Beiträge von dir in diesem Forum, da wird mir ja ganz schwindelig. Aber gut, dass du auf nichtssagende Reaktionen auf deine nichtssagenden Antworten noch immer in der Lage bist eine Stufe draufzulegen ;)

Aber erzähl doch mal, was hast du persönlich alles getan, um diesem Thema mehr Gewicht in der Öffentlichkeit zu geben? Du scheinst ja sehr frustriert zu sein, mich würde daher interessieren, welche Mühen du auf dich genommen hast, die so ein Verhalten in dir auslösen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10934 am: 07.03.2024 21:30 »
Es hilft ja nix. Wir haben fast keine Einflussmöglichkeit. Ich sehe nirgends eine Partei, die ein Interesse daran hätte, Beamte  verfassungsgemäß zu alimentieren.

Ich finde es auch unfassbar,  dass das BVerfG so furchtbar schleppend arbeitet.  Die in der Jahresvorschau für 2023 geplanten Verfahren wurden vielleicht zur Hälfte tatsächlich in 2023 abgeschlossen. Für 2024 gibt es noch keine Vorschau, wir haben ja auch erst März.

Ich wiederhole mich:

Justice delayed is justice denied.