Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855565 times)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10995 am: 10.03.2024 21:47 »
...Insofern dürfen wir froh und glücklich sein, dass wir eben nicht einem spezifischen Pragmatismus unterworfen sind (den ich hier in der Vergangenheit als "Vulgärpragmatismus" gekennzeichnet habe...

Du hast zweifellos Recht, Swen, wenn du darauf hinweist, dass ohne die jüngeren Beschlüsse aus Karlsruhe, außer einem vagen Bauchgefühl der Ungerechtigkeit, wenig Anhaltspunkte bestünden, sich überhaupt verfassungswidrig alimentiert zu betrachten. Ich gehöre auch nicht zu denen, die die "Schuld" für die Misere in Karlsruhe suchen; absolut nicht. Gleichwohl irritiert mich deine nüchtern akademische Sicht auf die Dinge. Sie verkennt die offensichtlichen Folgen eines Prozesses, dessen lange Dauer nur für die Profiteure - die Besoldungsgesetzgeber - eine Rolle zu spielen scheint: Häuser werden nicht gekauft, teilweise versterben Beamte, bevor ihnen Recht geschieht und weitreichende Lebensentscheidungen werden beeinflusst. Das ist inakzeptabel. Und ich erwarte, dass dieser von vielen Usern geteilte Aspekt nicht einfach mit Begriffen wie "Vulgärpragmatismus" weggewischt wird. Die Folgen des Unrechts sind Realität, nichts Abstraktes. Aber vielleicht bist du hier ins "Vulgärrationale" abgedriftet wie Herr Lindner so häufig "Es muss erst erwirtschaftet werden, was verteilt werden soll.".

...sind dem vormals zahnlosen Tiger Alimentationsprinzip Zähne eingezogen worden. Und die sind mittlerweile in einer Art geschärft, das ich nicht mehr unbedingt ins Maul fassen möchte - denn da rekelt sich nun kein Bettvorleger mehr vor der Schlafcouch der Besoldungsgesetzgeber, wie das bis 2012/15 der Fall gewesen ist, sondern ein Getier, das zu Alpträumen einlädt...".

Den Besoldungsgesetzgebern schlottern nicht die Knie. Sie lügen uns schamlos ins Gesicht auf Abgeordnetenwatch und auf der dbb-Jahrestagung. Sie sind desinteressiert. Sie legen wiederkehrend neue Fickfackereien vor, die nur eines sein müssen; billig. Die jeweils handelnden Politiker haben keine Folgen zu fürchten. Welcher Grundlage entspringt angesichts dessen deine blumige Sprache der "Getiere aus Albträumen"? Ich würde gerne verstehen, welche konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die nächsten Beschlüsse nicht auch ignoriert werden.

Und ein letzter Satz zu dem, was ich für sinnvoll (und im Gegensatz zu einer Akademisierung des Themas über die Jahrzente auch pragmatisch) halten würde: Turnusmäßige Anpassung der Beamtenbesoldung in Anlehnung an die durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfkriterien. Meinetwegen auch im Sinne einer mathematischen Berechenbarkeit der Alimentation. Warum eigentlich nicht. Damit wäre die Alimentation dann auch ein Urmeter für die Wertigkeit von Arbeit oberhalb des Niedriglohnsektors. Aber auch dazu wird es nicht kommen, das ist mir klar. Die Besoldungsgesetzgeber müssten das ja so beschließen.

Da mit jeder turnusmäßigen Anpassung des Bürgergeldes und somit des Grundsicherungsniveaus auch die Mindestalimentation betroffen ist, wäre die gleichzeitige Erhöhung der Beamtenbesoldung eigentlich zwingend nötig.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10996 am: 10.03.2024 22:37 »
Genau, eigentlich. Aber es gibt keinen Automatismus, wie bei EU-Beamten. Auch ein solcher Automatismus kann natürlich die Rechtsprechung ignorieren, aber es wäre dann zumindest eine Dynamik verankert, die den Leidensdruck während langer Verfahren abmildern würde.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10997 am: 11.03.2024 00:21 »
...Insofern dürfen wir froh und glücklich sein, dass wir eben nicht einem spezifischen Pragmatismus unterworfen sind (den ich hier in der Vergangenheit als "Vulgärpragmatismus" gekennzeichnet habe...

Du hast zweifellos Recht, Swen, wenn du darauf hinweist, dass ohne die jüngeren Beschlüsse aus Karlsruhe, außer einem vagen Bauchgefühl der Ungerechtigkeit, wenig Anhaltspunkte bestünden, sich überhaupt verfassungswidrig alimentiert zu betrachten. Ich gehöre auch nicht zu denen, die die "Schuld" für die Misere in Karlsruhe suchen; absolut nicht. [1] Gleichwohl irritiert mich deine nüchtern akademische Sicht auf die Dinge. Sie verkennt die offensichtlichen Folgen eines Prozesses, dessen lange Dauer nur für die Profiteure - die Besoldungsgesetzgeber - eine Rolle zu spielen scheint: Häuser werden nicht gekauft, teilweise versterben Beamte, bevor ihnen Recht geschieht und weitreichende Lebensentscheidungen werden beeinflusst. Das ist inakzeptabel. Und ich erwarte, dass dieser von vielen Usern geteilte Aspekt nicht einfach mit Begriffen wie "Vulgärpragmatismus" weggewischt wird. Die Folgen des Unrechts sind Realität, nichts Abstraktes. [5] Aber vielleicht bist du hier ins "Vulgärrationale" abgedriftet wie Herr Lindner so häufig "Es muss erst erwirtschaftet werden, was verteilt werden soll.".

...sind dem vormals zahnlosen Tiger Alimentationsprinzip Zähne eingezogen worden. Und die sind mittlerweile in einer Art geschärft, das ich nicht mehr unbedingt ins Maul fassen möchte - denn da rekelt sich nun kein Bettvorleger mehr vor der Schlafcouch der Besoldungsgesetzgeber, wie das bis 2012/15 der Fall gewesen ist, sondern ein Getier, das zu Alpträumen einlädt...".

Den Besoldungsgesetzgebern schlottern nicht die Knie. [2] Sie lügen uns schamlos ins Gesicht auf Abgeordnetenwatch und auf der dbb-Jahrestagung. Sie sind desinteressiert. Sie legen wiederkehrend neue Fickfackereien vor, die nur eines sein müssen; billig. Die jeweils handelnden Politiker haben keine Folgen zu fürchten. Welcher Grundlage entspringt angesichts dessen deine blumige Sprache der "Getiere aus Albträumen"? [3] Ich würde gerne verstehen, welche konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die nächsten Beschlüsse nicht auch ignoriert werden.

Und ein letzter Satz zu dem, was ich für sinnvoll (und im Gegensatz zu einer Akademisierung des Themas über die Jahrzente auch pragmatisch) halten würde: [4] Turnusmäßige Anpassung der Beamtenbesoldung in Anlehnung an die durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfkriterien. Meinetwegen auch im Sinne einer mathematischen Berechenbarkeit der Alimentation. Warum eigentlich nicht. Damit wäre die Alimentation dann auch ein Urmeter für die Wertigkeit von Arbeit oberhalb des Niedriglohnsektors. Aber auch dazu wird es nicht kommen, das ist mir klar. Die Besoldungsgesetzgeber müssten das ja so beschließen.

Zu 1) Ich habe keine "nüchtern akademische Sicht auf die Dinge". Ich betrachte das Verfassungsrecht und schaue, was in ihm möglich ist. Das, was möglich, und das, was nicht möglich ist, begründe ich i.d.R. ausführlich anhand der Rechtsprechung und der Literatur. Damit vollziehe ich das, was auch der Zweite Senat macht, worin also seine Möglichkeiten wie seine Grenzen liegen, so wie sich unser Verfassungsrecht darstellt und was in ihm hinsichtlich von Art. 33 Abs. 2 GG und hinsichtlich von Art. 33 Abs. 5 GG für das Besoldungsrecht möglich ist. Und das lässt sich tatsächlich nur nüchtern vollziehen. Denn unser Rechtswesen ist nicht auf Emotionen gebaut. Wer meint, ohne eine konsequent nüchterne Betrachtung ließe sich gegen das Handeln der 17 Besoldungsgesetzgeber anarbeiten, der wird am Bundesverfassungsgericht scheitern müssen. Denn da das Bundesverfassungsgericht insbesondere die Evidenzkontrolle der materiellen Dimension des Alimentationsprinzips vollzieht - so wie das verfassungsrechtlich seine Aufgabe ist -, kennt es hier nur die Frage, ob eine Regelung sachgerecht ist oder nicht. Diese Frage lässt sich aber nur nüchtern klären. Alles andere kann verfassungsrechtlich keine Rolle spielen, ohne damit selbst bereits den Nukleus der Sachwidrigkeit in sich zu tragen. Das ist eigentlich - denke ich - nicht allzu schwer zu verstehen.

Man kann von alldem also weitgehend keine Ahnung haben, was sich an den wiederkehrenden Luftschlössern zeigt, die hier regelmäßig in einer Selbstgewissheit vorgeschlagen werden, dass ich mich manchmal frage, wie man so weitgehende Meinungen in den Mund nehmen kann, ohne sich je mit der Materie wirklich umfangreich beschäftigt zu haben. Woher nimmt man solche Selbstgewissheit?

Letztlich finde ich es zunehmend erstaunlich, dass man sich auf der einen Seite zurecht über die sachwidrige Fantasie der Besoldungsgesetzgeber aufregt, um dann mit genauso sachwidrigen Vorstellungen zu unrecht zu meinen, sich hinreichender als die Besoldungsgesetzgeber über die Rechtslage zu äußern. Deren Sachwidrigkeiten kann man sachlich aber nur mit einer sachgerechten Entgegnung entgegentreten. Wer Sachwidrigkeit mit Sachwidrigkeit entgegnet, mündet in der Unbegründetheit, was zur Folge hat, dass sich die Rechtslage nicht ändern kann. Denn ein Gesetz, das nicht als evident sachwidrig und/oder evident unzureichend nachgewiesen wird, bleibt in Kraft.

[2] Genau das tun sie - und welche Verantwortung trägt dafür der Zweite Senat? Wie hätte er das bislang unterbinden sollen? Es ist nicht seine Verantwortung, dass die politischen Akteure so handeln, wie sie handeln. Wer glaubt, das Bundesverfassungsgericht könnte das unterbinden, der perpetuiert seine falschen Vorstellungen. Die judikative Gewalt kann nur Recht sprechen; das Recht durchzusetzen, ist nicht die Aufgabe der judikativen Gewalt, sondern die der exekutiven Gewalt. Die Gerichte sind zur Durchsetzung des von ihnen gesprochenen Rechts weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich berechtigt und können von daher auch nicht personell entsprechend ausgestattet sein. Sich in die Bindungen zu fügen, die das Grundgesetz einem Verfassungsorgan auferlegt, ist seine je eigene Aufgabe. Sie kann in einer der Gewaltenteilung verpflichteten Herrschaftsordnung nicht von der einen der anderen Gewalt abgenommen werden, ohne die Gewaltenteilung aufzuheben. Das Bundesverfassungsgericht kann den von ihm kontrollierten anderen beiden Gewalten weder ihr Handeln abnehmen noch jenes ersetzen.

[3] Dazu, was die Besoldungsgesetzgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit nach den anstehenden drei Entscheidungen vorfinden werden, habe ich hier in den letzten Monaten unendlich viel sachliche Argumente gebracht - und ich merke gerade, dass ich zunehmend nicht mehr bereit bin, mir hier noch weitere Arbeit zu machen und das regelmäßig zu wiederholen. Ergo: Meckert weiter und glaubt an das, was ihr glauben wollt. Mir ist in den letzten Wochen zunehmend klarer geworden, dass ich die Zeit besser an anderer Stelle außerhalb des Forums hätte nutzen sollen.

[4] Das ist der nächste Vorschlag, der gänzlich am Verfassungsrecht vorbeizielt. Innerhalb unserer Verfassungswirklichkeit kann es hinsichtlich der Beamtenalimentation keine vorauslaufenden mathematischen Festlegungen geben. Denn eine amtsangemessene Alimentation lässt sich nicht mathematisch berechnen, sondern nur sachlich begründen. So ist das Besoldungsrecht verfassungsrechtlich angelegt. Dazu habe ich hier in der Vergangenheit ebenfalls recht viel geschrieben - das bringt aber nichts. Denn hier glaubt offensichtlich mittlerweile ein nicht kleiner werdender Teil von regelmäßig Schreibenden, dass ihre ihnen plausibel erscheinenden Ideen auch verfassungsrechtlich plausibel sind, nur weil sie ihnen plausibel erscheinen. Und das kenne ich gut - nämlich von den Besoldungsgesetzgebern. Die glauben das nämlich ebenfalls - oder geben es zumindest vor -, wenn sie bar jeden Verfassungsrechts Sachwidrigkeit zur Grundlage ihres Handeln machen.

Ergo: Glaubt, was ihr wollt, ich schreibe jetzt gegen diese wiederkehrende Sachwidrigkeit nicht mehr an. Denn dass das offensichtlich zwecklos ist, haben die letzten Monate nun mehr als zur Genüge bewiesen. Wenn man glauben will, was man glaubt, soll man's halt glauben.

[5] Danke für dieses freundliche Kompliment. Wenn man große Teile seiner Zeit darin investiert, dass sich etwas ändert, freut man sich darüber, mit solchen Vergleichen belegt zu werden. Da ist sicherlich bei mir etwas verrutscht.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10998 am: 11.03.2024 07:02 »
Ich würde  es sehr bedauern, wenn Du Dich zurück zögest.

Ich kann hier für mich sprechen.  Als vor einem Jahr im niedersächsischen Rundblick stand, die Politik blicke mit Bangen nach Karlsruhe in Erwartung der Besoldungsklatsche, war die Hoffnung groß, ja bald wird es etwas.

Aber es tat sich nichts.  Der Rundblick erwähnte die Beamtenbesoldung noch zwei, drei weitere Male. Es wurde Sommer, es wurde Weihnachten,  nichts tat sich.

Mir ist schon bewusst,  dass das BVerfG beim Urteil 2020 nicht erwarten konnte, dass die Besoldungsgesetzgeber so kreativ sein würde. Die amtsangemessenen Besoldung ließe sich total einfach und total verfassungsgemäß lösen. BVerfG ist auch nicht zuständig dafür,  Gesetze zu machen. Das würde ja die Gewaltenteilung aufheben.

Gleichwohl habe ich Probleme damit, dass das BVerfG mit der Jahresvorschau 2023 Zeithorizonte angegeben hat, dann aber nur die Hälfte geschafft hat. Dass die Materie der vorgelegten Rechtsfragen vermutlich nicht nur hier komplex ist, ist doch nichts Neues und die Komplexität kann man in der Zeitplanung berücksichtigen.

Die lange Verfahrensdauer plus die nicht gewährte Verzinsung bewirkt de fakto noch immer ein Sonderopfer der Beamtenschaft zur Sanierung der Staatsfinanzen. Das ärgert und frustet ungemein.

Rheini

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Ich lasse mich auch zu einer Antwort hinreißen Swen.

Ich habe und wollte und werde den 2. Senat in keinster Weise einen Fehler vorwerfen oder auch nicht dem aus seiner Sicht (und aus meiner Sicht) dem Besoldungsgesetzgeber. Was ich mir aber erlaube ist, dass ich aus Sicht eines (ja es ist ein extremes Beispiel) z. B. eines A6 der verheiratet ist und zwei kleine Kinder hat und in einer deutschen Großstadt lebt den Unmut zu verstehen der sich daraus herleitet, dass das Verfahren schon so lange andauert.

Jetzt kann man sich natürlich und auch legitim auf den Standtpunkt stellen, dass es aber so ist und auch gut so das es so ist und es niemanden nützt wenn man sich jetzt in die Arme fällt und den armen A6er bedauert. Richtig, es nützt niemanden. Dennoch finde ich darf man sich diesem Blick nicht verschliessen weil das die Möglichkeit eröffnet zu überdenken, ob es weiterhin so bleiben muss oder ob es nicht auch andere Lösungen gibt.

Ich finde diese Überlegungen müssen möglich sein, ohne das man als "Vulgärprakmatismus" bezeichnet wird.

Am Ende kann wie bei vielen die Antwort sein,  dass es nur so geht und es eben so bleiben muss, evtl. kommt man zu einem anderen Schluss.

Ob es besser geht, ich weiß es nicht.

Ob es, falls es andere Möglichkeiten gibt "besser" wird, ich weiß es nicht.

Ob man dadurch sich Probleme einhandelt die viel negativer sind als die derzeitige Verfahrensweise, ich weiß es nicht.

Was ich aber weiß ist, dass man in einer Demokratie diskutieren darf und muss und das mit Respekt gegenüber jede Meinung und Ansicht, die auf den demokratischen Grundfesten steht. Auch sollte sich durch ein diskutieren niemand der Seiten im Anschluß durch ein abwenden hervortun. Wenn man anderer Meinung ist und sich nicht an diesem Punkt beteiligen möchte, kann auch ein "nicht mit diskutieren" stehen.

Eine Verunglimpfung hilft aus meiner Sicht aber keinen, ausser denen, den ich ein "NIE WIEDER" entgegen werfe.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11000 am: 11.03.2024 08:46 »
@ clarion

Erstens hat nicht das Bundesverfassungsgericht im letzten Januar seine mehr oder minder unmittelbar hervorstehende Entscheidung über auch die niedersächsischen Normenkontrollverfahren angekündigt, sondern der Rundblick hat ein Gerücht kolportiert, dass sich im Umfeld des dbb-Neujahrsempfang entsponnen hat. Wieso soll nun das Bundesverfassungsgericht dafür verantwortlich sein?

Zweitens habe ich Dir vor ein paar Tagen hinsichtlich der Funktion der Jahresvorschau eine Frage gestellt, die Du unbeantwortet gelassen hast (#10939), worin sich hier für mich eine Erfahrung zeigt, die ich hier aus dem Forum genauso gut wie aus der Beschäftigung mit den Darlegungen der Besoldungsgesetzgeber umfassend kenne: Man wählt einen kleinen Ausschnitt aus dem Thema aus, welcher einem passt, und lässt darüber hinaus den Rest unbeachtet, insbesondere Fragen, die man entweder nicht sachlich beantworten kann oder nicht sachlich beantworten will, um danach genauso weiterzumachen als wie zuvor. Dies Verhalten ist hinsichtlich unseres Themas das typische der Regierungen und Gesetzgeber.

Wenn Du der Jahresvorschau eine falsche Funktion unterlegst, also von falschen Voraussetzungen ausgehst, also ein typisches Handeln derer zeigst, die ihre berechtigte Enttäuschung über die Besoldungsrechtslage auf den Zweiten Senat übertragen, um die eigentlichen Verantwortungsträger dabei in schöner Regelmäßigkeit auszublenden, die solche Sichtweisen begrüßen, clarion, dann solltest Du Dich nicht darüber wundern, dass Deine Enttäuschung nicht endet.

Denn auch Du nimmst mit Deiner sich an den falschen Adressaten richtenden Enttäuschung Druck vom Besoldungsgesetzgeber, da er sich darin in seiner sachwidrigen Sicht auf die Dinge zurückziehen kann, wie das bspw. von der wiederkehrenden Struktur sich derzeit erneut in Berlin wiederholt (vgl. die Nr. 5825 unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5820.html bzw. die der Sicht auf die Dinge zugrunde liegende Stellungnahme an bekannter Stelle). Das war übrigens der Hauptgrund, weshalb ich hier gegen diese Phalanx an falsche Schlüsse ziehende Karlsruhekritiker angeschrieben habe: Karlsruhe wird durch Emotionen nicht beeindruckt, da es sich gemäß seines Verfassungsauftrags um das kalte, kalte Recht zu kümmern und also nur das zu betrachten hat. Es kann sich darüber hinaus (ohne dass es das tun wird) dabei auf die Fahne schreiben, dass es in verfassungsrechtlich sehr kurzer Zeit durch eine verhältnismäßig hohe Zahl an Entscheidungen über konkrete Normenkontrollverfahren - nämlich sechs in neun Jahren bzw. fünf in sechs Jahren - innerhalb von nur zwölf Jahren ein gehöriges Umsteuern der Besoldungsgesetzgeber im Besoldungsrecht initiiert hat (soviel zur Pragmatik bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen).

Der Druck, der auch hier aus dem Forum, das aufklärend auf eine nicht geringe Zahl an mitlesenden stillen Teilhabern wirkt, die wiederum Multiplikatoren in den Beschäftigungsstellen sind, auf die Besoldungsgesetzgeber wirkt, wird beständig von euch betreffenden Nasen von jenen Besoldungsgesetzgebern genommen, indem ihr ihn auf das davon nicht zu beeindruckende und so auch sachlich falsch betrachtete Bundesverfassungsgericht kanalisiert, anstatt ihn dort zu belassen, wo er hingehört: nämlich gegen die einzig und allein die Verantwortung tragenden Regierungen und Parlamente. Und damit betreibt ihr ungewollt genau deren Interessen.

Wenn man nicht bereit ist, die einem nachgewiesenen sachwidrigen Sichten auf die Dinge zu ändern, dann macht man als Regierungen und Gesetzgeber einfach weiter als wie zuvor - und wenn man das als davon Betroffene ebenso tut, also die einem nachgewiesenen sachwidrigen Sichten auf die Dinge ebenfalls nicht ändert, dann bleibt man halt enttäuscht, frustriert und wütend. Denn die Besoldungsgesetzgeber lassen sich von Enttäuschung, Frust und Wut, die sich auf Karlsruhe richten, gleichfalls nicht beeindrucken, sondern sie freuen sich über sie aus zwei Gründen: erstens weil sie wissen, dass sich diese Enttäuschung, dieser Frust und diese Wut gegen den falschen Adressaten wendet, und zweitens, weil damit der auf ihnen öffentlich lastende Druck - multiplizierend - genommen wird. In deren politischen Tagesgeschäft, das überwiegend nur in Druckszenarien handelt, ist jeder Druck, der sich auf falsche Adressaten richtet und damit einen selbst nicht trifft, sehr positiv. Es ist eines der politischen Hauptgeschäfte, Druck von sich abzuwenden und ihn nach Möglichkeit auf andere zu übertragen. Wer also hier im Forum weiterhin das Geschäft der Regierungen und Besoldungsgesetzgeber unterstützen will, indem er ihr Interesse unterstützt, den Druck von sich abzulenken und ihn auf einen falschen Adressaten zu kanalisieren, der soll das hier weiterhin machen. Ich schreibe dagegen nun nicht mehr an, da die letzten Wochen und Monate die sachliche Zwecklosigkeit eines solchen Unterfangen für mich nun zur Genüge gezeigt hat.

Lernen ist ein von außen angestoßener innerer Prozess, in dessen Verlauf es zur dauerhaften Veränderung von Dispositionen und/oder Verhalten kommt. Wenn man will, dass sich was zum eigenen Positiven ändert, dann sollte man allerdings - das gebe ich euch hier noch einmal mit auf den weiteren Weg - nicht beständig öffentlich falsche Schlüsse aus Unkenntnis oder anderen Gründen ziehen und es damit den Regierungen und Besoldungsgesetzgebern gleichtun, um sich am Ende zu wundern, wieso die nicht anders handeln. Denn wenn die, die hier beständig Druck von den Regierungen und Gesetzgebern nehmen, indem sie ihn nicht gegen die Adressaten richten, die die Verantwortung für ihre leidige Situation tragen, und die damit ggf. weitere Mitlesenden in ihrer Situation überzeugen oder darin bestärken, das (dann) ebenfalls so zu sehen, offensichtlich gar nicht merken, wie sehr sie damit zur Freude derer handeln, die beständig den fortgesetzen Verfassungsbruch im Besoldungsrecht betreiben, dann kann ich hier auch nicht mehr weiterhelfen.

Glaubt also den Käse vom unfähigen, teilnahmslosen, nicht sachgerecht oder was auch immer handelnden Zweiten Senat und frönt ihn hier schön weiter, hegt und pflegt ihn ordentlich, damit er weiterhin schön gedeiht - aber wundert euch dann nicht, dass sich nichts ändert. Wer zur Freude derer handelt, die einem die eigenen Rechte nehmen, darf sich nicht wundern, wenn der darin weitermacht und also Recht nimmt. Und nun weiterhin allen Beteiligten viel Spaß beim Meckern auf Karlsruhe, ihr betreffenden Tore, die ihr damit beständig eure eigenen Interessen untergrabt.

Und PS.
Danke für die Belehrung, Rheini: Genau die habe ich jetzt gebraucht, um mich wieder einer anderen Arbeit zuzuwenden, mir der ich gegen die Vergeblichkeit meines Tuns anarbeite. Merkst Du und merken eigentlich auch manch andere hier nicht, wie arrogant solche Worte auf die wirken müssen, die hier nicht nur im Forum ihre Meinung kundtun, sondern die ein hohes Maß ihrer Zeit aufwenden, um im Engagement an der Veränderung der herrschenden Zustände zu arbeiten?

Ich frage mich echt, wie Du es sachlich anstellen willst, mir sowas zu unterstellen: "Jetzt kann man sich natürlich und auch legitim auf den Standtpunkt stellen, dass es aber so ist und auch gut so das es so ist und es niemanden nützt wenn man sich jetzt in die Arme fällt und den armen A6er bedauert." Großes Kino!

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11001 am: 11.03.2024 09:13 »
@Swen

Und hiermit lasse ich es dann Dir gegenüber bewenden.

Genau diesselbe Arroganz die Du mir vorwirfst, werfe ich Dir gegenüber der Lebenswirklichkeit der Bezüge Bezieher vor "Punkt".

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11002 am: 11.03.2024 09:18 »
Ich glaube Swen und die übrigen Kollegen brauchen mal einen eigenen Thread.

Das hat doch mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun. Wo ist hier der Admin?

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11003 am: 11.03.2024 09:22 »
Ich glaube Swen und die übrigen Kollegen brauchen mal einen eigenen Thread.

Das hat doch mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun. Wo ist hier der Admin?

Wo ist der nächste Entwurf ?  ;D

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11004 am: 11.03.2024 09:27 »

Wo ist der nächste Entwurf ?  ;D
[/quote]

im Papierkorb der Interessenverbände

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11005 am: 11.03.2024 09:33 »
Ich glaube Swen und die übrigen Kollegen brauchen mal einen eigenen Thread.

Das hat doch mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun. Wo ist hier der Admin?

Wo ist der nächste Entwurf ?  ;D

Fertig aber besser gesichert als die Goldbestände der Bundesrepublik

ChRosFw

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« Antwort #11006 am: 11.03.2024 09:35 »
Hier sollten mal einige, die weder ausreichend in die Sache eingelesen noch juristisch bewandert sind, aufhören zu schreiben.

Man darf dieses Forum so verstehen, dass es unsere gemeinsamen Interessen nach außen trägt. Es geht hier um Recht. Gefühlsäußerungen kann man dann im Kaffeetalk weiter unten kundgeben.

Am Ende vergrault ihr noch denjenigen, der sich -  indirekt auch für Euch - am besten in die Materie eingearbeitet.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11007 am: 11.03.2024 09:35 »
@Swen

Mit allem was du schreibst hast du leider muss ich fast sagen recht.
So ist nunmal die rechtliche Realitaet einzuordnen.
Ich wuierde es sehr bedauern wenn Du dich aus diesem Forum zurueckziehst, du hast zumindest mir vieles klar xor Augen gefuehrt und mich in den lange zurueckliegenden Unterrricht zum Verfassungsrecht zurueckversetzt.

Den Kommentaren der anderen Foristen ist, so sehe ich es jedenfalls, zu entnehmen wohin dies Handeln oder Nichthandeln unserer Gesetzgeber mittlerweile gefuehrt hat.
Es herrrscht immer mehr Unverstaendnis und Mistrauen in unser Rechtssystem und die Politik. Und das ist ja auch das was Battis mit der Verfassungskrise zum Ausdruck bringen wollte. Nicht nur der "normale" Buerger nein sogar Teile der Executive haben massive Zweifel an unserem Rechtssystem und am Handeln der Legislative.

Solltest du dich tatsaechlich zurueckziehen, was ich durchaus nachvollziehen kann, so moechte ich schonmal hier vielen herzlichen Dank fuer all deine Muehen und Zeit die du geopfert hast sagen. Mich zumindest haben deine Ausfuehrungen weitergebracht und mir verstehen geholfen warum gewisse Dinge wie ablaufen.
Vielen Dank.
« Last Edit: 11.03.2024 09:43 von Bundi »

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11008 am: 11.03.2024 09:38 »
Hier sollten mal einige, die weder ausreichend in die Sache eingelesen noch juristisch bewandert sind, aufhören zu schreiben.

Man darf dieses Forum so verstehen, dass es unsere gemeinsamen Interessen nach außen trägt. Es geht hier um Recht. Gefühlsäußerungen kann man dann im Kaffeetalk weiter unten kundgeben.

Am Ende vergrault ihr noch denjenigen, der sich -  indirekt auch für Euch - am besten in die Materie eingearbeitet.

ich finde diese riesigen aufsatzähnlichen Texte in einem Forum absolut deplatziert und die meisten lesen es sich auch gar nicht mehr durch. Es hat auch nichts mehr mit unserem Thema zu tun.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11009 am: 11.03.2024 09:41 »
Hier sollten mal einige, die weder ausreichend in die Sache eingelesen noch juristisch bewandert sind, aufhören zu schreiben.

Man darf dieses Forum so verstehen, dass es unsere gemeinsamen Interessen nach außen trägt. Es geht hier um Recht. Gefühlsäußerungen kann man dann im Kaffeetalk weiter unten kundgeben.

Am Ende vergrault ihr noch denjenigen, der sich -  indirekt auch für Euch - am besten in die Materie eingearbeitet.

Dieses Forum trägt unsere gemeinsamen Interesse nach außen? Es geht hier im Forum um Recht? Bitte was? :D
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