Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032274 times)

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11010 am: 11.03.2024 09:55 »
Die Beiträge von Swen gehören für mich hier zu den wenigen lesenswerten Beiträgen. Ich bin als Jurist zudem beeindruckt, wie sehr er sich in die Materie eingearbeitet und ein systematisches Verständnis entwickelt hat. Ich habe nicht so viel Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen, mir haben seine Beiträge viel geholfen, ein Systemverständnis zu entwickeln. Vielleicht sind hier auch bei weitem nicht alle in der Lage sie weder zu lesen noch zu verstehen.

Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Insoweit ist Swen mit seinen Beiträgen, die diese Entscheidung in die Besoldungssystematik des BVerfG einordnen, vollkommen am Thema.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11011 am: 11.03.2024 09:59 »
Die Beiträge von Swen gehören für mich hier zu den wenigen lesenswerten Beiträgen. Ich bin als Jurist zudem beeindruckt, wie sehr er sich in die Materie eingearbeitet und ein systematisches Verständnis entwickelt hat. Ich habe nicht so viel Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen, mir haben seine Beiträge viel geholfen, ein Systemverständnis zu entwickeln. Vielleicht sind hier auch bei weitem nicht alle in der Lage sie weder zu lesen noch zu verstehen.

Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Insoweit ist Swen mit seinen Beiträgen, die diese Entscheidung in die Besoldungssystematik des BVerfG einordnen, vollkommen am Thema. Wenn man etwas querliest, z.B. in Äußerungen des Deutschen Richterbundes, dann finden sich dort viele seiner Ansätze wieder. Was zeigt, er schafft es, die Thematik über das Forum in die Breite zu tragen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11012 am: 11.03.2024 10:02 »
Die Beiträge von Swen gehören für mich hier zu den wenigen lesenswerten Beiträgen. Ich bin als Jurist zudem beeindruckt, wie sehr er sich in die Materie eingearbeitet und ein systematisches Verständnis entwickelt hat. Ich habe nicht so viel Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen, mir haben seine Beiträge viel geholfen, ein Systemverständnis zu entwickeln. Vielleicht sind hier auch bei weitem nicht alle in der Lage sie weder zu lesen noch zu verstehen.

Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Insoweit ist Swen mit seinen Beiträgen, die diese Entscheidung in die Besoldungssystematik des BVerfG einordnen, vollkommen am Thema.

Ja man kann sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber ich finde die Beiträge sollten in den Fachzeitschriften bleiben. Für mich sind sie zwar auch beeindruckend. Aber ich weiß jedes Mal, dass dort nichts neues zum Thema drin steht wird und ich erstmal ohne Ende scrollen muss.


Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11013 am: 11.03.2024 10:03 »
Die Beiträge von Swen gehören für mich hier zu den wenigen lesenswerten Beiträgen. Ich bin als Jurist zudem beeindruckt, wie sehr er sich in die Materie eingearbeitet und ein systematisches Verständnis entwickelt hat. Ich habe nicht so viel Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen, mir haben seine Beiträge viel geholfen, ein Systemverständnis zu entwickeln. Vielleicht sind hier auch bei weitem nicht alle in der Lage sie weder zu lesen noch zu verstehen.

Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Insoweit ist Swen mit seinen Beiträgen, die diese Entscheidung in die Besoldungssystematik des BVerfG einordnen, vollkommen am Thema.

Ich persönlich habe auch nicht gesagt, dass die Beiträge nicht am Thema seien. Ich persönlich halte die Beiträge derzeit für "überflüssig", aber nur in Hinblick darauf, dass ohnehin nichts umgesetzt wird und es weiterer Urteile bedarft. Ich wundere mich nur über die Aussage, dass es in einem Forum über Recht mit Auswirkung gehen würde :D 

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11014 am: 11.03.2024 11:03 »
Die (Beamten-) Diskussion geht weiter, Aus ZEIT ONLINE:

 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist offen dafür, die Basis für die gesetzliche Rentenversicherung zu verbreitern. "Wir werden in Deutschland auch darüber diskutieren, wie wir langfristig auch weitere Gruppen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen", hatte er gesagt. Pensionen gäbe es dann nicht mehr.

Selten so gelacht: "...In den SCHUTZ der gesetzlichen Rentenversicherung ..."

So kann man "der Staat will sparen" auch ausdrücken.😁

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11015 am: 11.03.2024 11:28 »
Die (Beamten-) Diskussion geht weiter, Aus ZEIT ONLINE:

 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist offen dafür, die Basis für die gesetzliche Rentenversicherung zu verbreitern. "Wir werden in Deutschland auch darüber diskutieren, wie wir langfristig auch weitere Gruppen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen", hatte er gesagt. Pensionen gäbe es dann nicht mehr.

Selten so gelacht: "...In den SCHUTZ der gesetzlichen Rentenversicherung ..."

So kann man "der Staat will sparen" auch ausdrücken.😁

Wie wäre hier eigentlich die rechtliche Betrachtung was den Bestandsschutz angeht? Ich meine, plakativ gesprochen grenzt das ja an Betrug, wenn man einen Eid ablegt in der Erwartung, dass am Ende der aktiven Dienstzeit eine Pension folgt und die dann einfach einkassiert wird. Die Pension ist tatsächlich für mich persönlich ein großer Faktor, der mich vor der Niederlegung meines Amtes bewahrt. Ich könnte auch nicht ausschließen ob ich dann auswandern würde - wäre mit M. Sc in IT aufjedenfall kein Problem.

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11016 am: 11.03.2024 12:14 »
Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Genau! Ich habe als Nicht-Jurist hier viel gelernt seit 2020 und fände es schade, nur noch leichtverdauliche Schonkost geboten zu bekommen. Der Betreff ist ja wohl eindeutig. Und Wertschätzung haben hier alle verdient, die wichtigen Input zur Besoldungsproblematik liefern.. Wer nicht lesen will oder kann, soll es halt lassen oder einen neuen Mecker-Thread "Will mehr Geld" aufmachen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11017 am: 11.03.2024 12:20 »
Wie wäre hier eigentlich die rechtliche Betrachtung was den Bestandsschutz angeht? Ich meine, plakativ gesprochen grenzt das ja an Betrug, wenn man einen Eid ablegt in der Erwartung, dass am Ende der aktiven Dienstzeit eine Pension folgt und die dann einfach einkassiert wird. Die Pension ist tatsächlich für mich persönlich ein großer Faktor, der mich vor der Niederlegung meines Amtes bewahrt. Ich könnte auch nicht ausschließen ob ich dann auswandern würde - wäre mit M. Sc in IT aufjedenfall kein Problem.
Du hättest Bestandsschutz.
Lustigerweise würde das ganze auch gar nichts bringen.
Nur das unser Schneeballsystem gesetzliche Rentenversicherung rund 40 Jahre länger am Leben gehalten wird, weil man rund 40 Jahre die "Droge" Geld ins System pumpen würde ohne auch nur ein Cent aus der Kasse zu nehmen.
Aufgrund der Drogen, ähh Geldschwemme, würden die Politiker auf die Idee kommen die nächsten Jahrzehnte massiv Wahlkampfgeschenke an die Renter zu verteilen bis das System in 40 Jahren, wenn die ersten Beamten dann aus der Rentenkasse finanziert werden, vollends implodiert.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11018 am: 11.03.2024 12:31 »
" ... Du hättest Bestandsschutz. ... "

Kann man so sagen wenn man das Vertrauen in die politischen Akteure hat.

Und daran glaubt, dass denen das Beamtentum so toll am Herzen liegt😁

Und auch wenn es Gesetze gibt! Ein Kollege (Voll-Jurist, auch schon im Ruhestand) hat das mal schön so ausgedrückt:

"Gesetze und Vorschriften sind dazu da, das man sie geschickt untertunnelt - oder einfach nicht beachtet." ... was unsere momentane Regierung ja tut!

heikre

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11019 am: 11.03.2024 12:31 »
Die Beiträge von Swen gehören für mich hier zu den wenigen lesenswerten Beiträgen. Ich bin als Jurist zudem beeindruckt, wie sehr er sich in die Materie eingearbeitet und ein systematisches Verständnis entwickelt hat. Ich habe nicht so viel Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen, mir haben seine Beiträge viel geholfen, ein Systemverständnis zu entwickeln. Vielleicht sind hier auch bei weitem nicht alle in der Lage sie weder zu lesen noch zu verstehen.

Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Insoweit ist Swen mit seinen Beiträgen, die diese Entscheidung in die Besoldungssystematik des BVerfG einordnen, vollkommen am Thema.

100 % Zustimmung ;)

heikre

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11020 am: 11.03.2024 12:38 »
Die Beiträge von Swen gehören für mich hier zu den wenigen lesenswerten Beiträgen. Ich bin als Jurist zudem beeindruckt, wie sehr er sich in die Materie eingearbeitet und ein systematisches Verständnis entwickelt hat. Ich habe nicht so viel Zeit, mich mit der Materie zu beschäftigen, mir haben seine Beiträge viel geholfen, ein Systemverständnis zu entwickeln. Vielleicht sind hier auch bei weitem nicht alle in der Lage sie weder zu lesen noch zu verstehen.

Das Thema lautet: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Insoweit ist Swen mit seinen Beiträgen, die diese Entscheidung in die Besoldungssystematik des BVerfG einordnen, vollkommen am Thema.

Ja man kann sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber ich finde die Beiträge sollten in den Fachzeitschriften bleiben. Für mich sind sie zwar auch beeindruckend. Aber ich weiß jedes Mal, dass dort nichts neues zum Thema drin steht wird und ich erstmal ohne Ende scrollen muss.

Ich finde fast in jedem Beitrag durch Swen einen Mehrwert und bin froh, dass sich jemand die Mühe gibt, dieses Wissen hier in breiter Runde zu teilen. Wenn du jedes Mal weißt, dass dort nichts neues zum Thema drin steht, wäre es schön, wenn du dein scheinbar umfangreiches Wissen auch mit uns teilen würdest. Dies würde bestimmt einen Mehrwert für alle bringen.

Ich denke das in die Tiefe gehen bzgl. der Thematik ist in jedem Fall von Nöten, um
a) das Ganze besser zu verstehen und
b) ist es ggf. im eigenen Interesse, da man Widersprüche und Klagen begründen können muss.

Floki

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« Antwort #11021 am: 11.03.2024 12:45 »
Mich würde brennend interessieren, welche umfangreiche Erkenntnisse Du seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen hast und welche Erkenntnisse nach über 700 Seiten neu dazugekommen sind?


xyz123

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« Antwort #11023 am: 11.03.2024 13:21 »
Mich würde brennend interessieren, welche umfangreiche Erkenntnisse Du seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen hast und welche Erkenntnisse nach über 700 Seiten neu dazugekommen sind?

Danke :) Sehr schön geschrieben

heikre

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11024 am: 11.03.2024 13:47 »
Mich würde brennend interessieren, welche umfangreiche Erkenntnisse Du seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen hast und welche Erkenntnisse nach über 700 Seiten neu dazugekommen sind?

Es freut mich, dass du daran interessiert bist, welche umfangreiche Erkenntnisse ich seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen habe. Aber das bringt uns nicht weiter, da ich sodann das geschriebene dieses Forums widerholen würde. Ich besuche dieses Forum nicht von Tag 1 an und habe auch nicht von Seite 1 an gelesen. Vielleicht habe ich deswegen beim Lesen immer wieder neue Erkenntnisse und bin dankbar, dass es zu Wiederholungen kommt und sich so das Wissen festigen kann?!

Mein Punkt ist ein anderer:
Sich über inhaltlich fundierte Sachbeiträge aufzuregen, finde ich halt nur suboptimal.