Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3887829 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11070 am: 12.03.2024 17:12 »
Ehrlicherweise weiß ich nicht, was die Leitung dazu bewegt hat, die Verbände nochmals zu beteiligen, das wird in anderen Sphären entschieden. Ich habe persönliche Vermutungen, die ich aber hier bewusst NICHT äußern werde, da rückverfolgbar.

Zu den anderen Fragen:

- Ja, ich schrieb, dass die Verbändebeteiligung noch vor Ostern rausgehen kann, nach meinem Wissen ist das auch noch nicht gänzlich vom Tisch, da der Entwurf an sich steht. Aber das Zeitfenster wird immer enger, weil nach wie vor nicht alle Ressorts mitziehen was Voraussetzung für eine Aussteuerung wäre.

Worauf sich mein letzter Beitrag bezog, ist die Situation in D, dort müssen die Eingaben der Verbände ja im Gesetzentwurf gewürdigt und ggf. widerlegt werden. Wie schwer das fällt dürfte jedem der etwas im Thema ist zumindest beim DRB klar sein, die Polemik des Bundeswehrverbandes oder der DPolG bekommt man dagegen flott vom Tisch. Insgesamt aber ein zeitaufwändiger Vorgang der Ressourcen bindet die man aktuell für die EM dringender braucht (da brennt momentan "etwas" der Baum *hust hust*)

- Nein, der Entwurf wird vor dem Abgang in die Verbände voraussichtlich hier nicht zu finden sein, ebenso keine weiteren Details, dazu ist dieses Forum mittlerweile zu betriebsöffentlich.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11071 am: 12.03.2024 17:18 »
Ehrlicherweise weiß ich nicht, was die Leitung dazu bewegt hat, die Verbände nochmals zu beteiligen, das wird in anderen Sphären entschieden. Ich habe persönliche Vermutungen, die ich aber hier bewusst NICHT äußern werde, da rückverfolgbar.

Zu den anderen Fragen:

- Ja, ich schrieb, dass die Verbändebeteiligung noch vor Ostern rausgehen kann, nach meinem Wissen ist das auch noch nicht gänzlich vom Tisch, da der Entwurf an sich steht. Aber das Zeitfenster wird immer enger, weil nach wie vor nicht alle Ressorts mitziehen was Voraussetzung für eine Aussteuerung wäre.

Worauf sich mein letzter Beitrag bezog, ist die Situation in D, dort müssen die Eingaben der Verbände ja im Gesetzentwurf gewürdigt und ggf. widerlegt werden. Wie schwer das fällt dürfte jedem der etwas im Thema ist zumindest beim DRB klar sein, die Polemik des Bundeswehrverbandes oder der DPolG bekommt man dagegen flott vom Tisch. Insgesamt aber ein zeitaufwändiger Vorgang der Ressourcen bindet die man aktuell für die EM dringender braucht (da brennt momentan "etwas" der Baum *hust hust*)

- Nein, der Entwurf wird vor dem Abgang in die Verbände voraussichtlich hier nicht zu finden sein, ebenso keine weiteren Details, dazu ist dieses Forum mittlerweile zu betriebsöffentlich.

Der Entwurf mit Stand Oktober 2023 wurde doch hier bereits gepostet bzw. Die AEZ Zuschläge wurden in der Fassung Oktober 2023 erheblich erhöht (vgl. Januar 2023).

Und bezüglich der erneuten Verbändebeteilligung habe ich auch eine Vermutung, nämlich um Zeit zu gewinnen, und die Bundesbeamten weiterhin zu verarschen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11072 am: 12.03.2024 18:40 »
Danke für die Infos, Bal.

Ich hoffe unsere geliebte Innenministerin findet wenigstens die Zeit, sich bei der EM wieder mit Regenbogenbinde in Szene zu setzen und sich für noch mehr Diversität auszusprechen. Wenigstens dieses Trauerspiel hat ja mittlerweile eine überschaubare Zeitspanne.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11073 am: 12.03.2024 18:50 »
Ehrlicherweise weiß ich nicht, was die Leitung dazu bewegt hat, die Verbände nochmals zu beteiligen, das wird in anderen Sphären entschieden. Ich habe persönliche Vermutungen, die ich aber hier bewusst NICHT äußern werde, da rückverfolgbar.

Zu den anderen Fragen:

- Ja, ich schrieb, dass die Verbändebeteiligung noch vor Ostern rausgehen kann, nach meinem Wissen ist das auch noch nicht gänzlich vom Tisch, da der Entwurf an sich steht. Aber das Zeitfenster wird immer enger, weil nach wie vor nicht alle Ressorts mitziehen was Voraussetzung für eine Aussteuerung wäre.

Worauf sich mein letzter Beitrag bezog, ist die Situation in D, dort müssen die Eingaben der Verbände ja im Gesetzentwurf gewürdigt und ggf. widerlegt werden. Wie schwer das fällt dürfte jedem der etwas im Thema ist zumindest beim DRB klar sein, die Polemik des Bundeswehrverbandes oder der DPolG bekommt man dagegen flott vom Tisch. Insgesamt aber ein zeitaufwändiger Vorgang der Ressourcen bindet die man aktuell für die EM dringender braucht (da brennt momentan "etwas" der Baum *hust hust*)

- Nein, der Entwurf wird vor dem Abgang in die Verbände voraussichtlich hier nicht zu finden sein, ebenso keine weiteren Details, dazu ist dieses Forum mittlerweile zu betriebsöffentlich.

Der Entwurf mit Stand Oktober 2023 wurde doch hier bereits gepostet bzw. Die AEZ Zuschläge wurden in der Fassung Oktober 2023 erheblich erhöht (vgl. Januar 2023).

Und bezüglich der erneuten Verbändebeteilligung habe ich auch eine Vermutung, nämlich um Zeit zu gewinnen, und die Bundesbeamten weiterhin zu verarschen.

Zeit zu gewinnen bringt eben nichts, man hat ja Rückzahlungen bis 21 in Aussicht gestellt.

Es ist wie BalBund gesagt, hat wir sind eben niedrig in der Prioritätenliste

tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11074 am: 12.03.2024 19:02 »
Wurde denn schon juristisch geprüft, welche Folgen die dauerhafte und vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht hat? Ist der Beamte also vollumfänglich an seine Pflichten gebunden? Immerhin handelt es sich ja um eine wechselseitige Beziehung.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11075 am: 12.03.2024 19:48 »
[quote author=DeGr link=topic=114508.msg345621#msg345621 date=@Swen
@ BVerfGBeliever
Hab gleichfalls vielen Dank für Deine Worte - wie ich ja schon in meiner letzten Nachricht an clarion geschrieben habe (und zwar ggf. in von der Form her zu harscher Form, clarion, sofern das so gewesen sein sollte, tut mir das leid; ich wollte Dich dort mit meinen Worten nicht persönlich angreifen, was Du ggf. so empfunden haben wirst), kann man die Jahressvorschau nicht mit Zielvereinbarungen in der freien Wirtschaft oder im Beamtenwesen vergleichen. Wegen des Beratungsgeheimnisses haben die beiden Karlsruher Senate nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, die Öffentlichkeit über den Stand anhängiger Entscheidungen zu informieren. Die Vorschau kommt also einem öffentlichen Interesse nach, und zwar zumeist zu einem Zeitpunkt, da die Senate nicht wissen können, wie sich ihre interne Beratung in jedem einzelnen der genannten anhängigen Verfahren konkret entwickeln wird und über wie viele weitere Verfahren insbesondere durch die Kammern im Verlauf des weiteren Jahres zu entscheiden sein wird. Dabei darf man insgesamt nicht aus dem Blick verlieren, dass es sich bei 98 % der jährlich im Karlsruhe eingehenden Verfahrensarten um Verfassungsbeschwerden handelt und dass derzeit (Stand 2020) rund 6.000 Verfahren insgesamt pro Jahr in Karlsruhe eingehen, von denen also rund 5.900 Verfassungsbeschwerden sind, die allesamt ebenfalls entschieden werden wollen, ohne dass die Senate über deren Zahl und Inhalt sowie ihre jeweilige Komplexität zum Zeitpunkt der Vorschau bezogen auf das noch neun Monate weitergehende Jahr eine hinreichend dezidierte Sicht haben können. Gleicht man die Jahresvorschau, die im März eines jeden Jahres erfolgt (wenn ich mich recht erinnere, zumeist gen Monatsmitte und dort an einem Mittwoch), mit den ausgewählten Neueingängen ab (die im Vorfeld der anstehenden Jahresvorschau gerade aktualisiert worden sind), dann stellt man fest, dass nach dem März eines jeden Jahres eine im März unwägbare Zahl an Neueingängen in Karlsruhe aufschlägt - die "Lügenliste" ist keine "Lügenliste", sondern ein Versuch der Transparenz, der bereits einen Tage nach seiner Veröffentlichung schon nur noch Makulatur sein kann: nämlich je nachdem, was ab dem nachfolgenden Tag der geflügelte Bote der Post (oder erst einmal das gute alte Faxgerät) so an Neuigkeiten bei der Poststelle des Verfassungsorgans abgibt...

Jahresvorschau 2023 wurde am 08.03.2023 (Mittwoch) mit vorangegangener Pressekonferenz am Vortag veröffentlicht. Somit dürfte es ja nicht mehr lange dauern bis zur Veröffentlichung 2024. Welcher Tag ist morgen?  :)

MasterOf

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« Antwort #11076 am: 12.03.2024 20:27 »
Ehrlicherweise weiß ich nicht, was die Leitung dazu bewegt hat, die Verbände nochmals zu beteiligen, das wird in anderen Sphären entschieden. Ich habe persönliche Vermutungen, die ich aber hier bewusst NICHT äußern werde, da rückverfolgbar.

Zu den anderen Fragen:

- Ja, ich schrieb, dass die Verbändebeteiligung noch vor Ostern rausgehen kann, nach meinem Wissen ist das auch noch nicht gänzlich vom Tisch, da der Entwurf an sich steht. Aber das Zeitfenster wird immer enger, weil nach wie vor nicht alle Ressorts mitziehen was Voraussetzung für eine Aussteuerung wäre.

Worauf sich mein letzter Beitrag bezog, ist die Situation in D, dort müssen die Eingaben der Verbände ja im Gesetzentwurf gewürdigt und ggf. widerlegt werden. Wie schwer das fällt dürfte jedem der etwas im Thema ist zumindest beim DRB klar sein, die Polemik des Bundeswehrverbandes oder der DPolG bekommt man dagegen flott vom Tisch. Insgesamt aber ein zeitaufwändiger Vorgang der Ressourcen bindet die man aktuell für die EM dringender braucht (da brennt momentan "etwas" der Baum *hust hust*)

- Nein, der Entwurf wird vor dem Abgang in die Verbände voraussichtlich hier nicht zu finden sein, ebenso keine weiteren Details, dazu ist dieses Forum mittlerweile zu betriebsöffentlich.

Danke, BalBund. Auch wenn ich nicht mehr an den Osterhasen glaube, hoffe ich trotzdem, dass er kommt und einen Entwurf dabei hat.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11077 am: 12.03.2024 21:33 »
Ich habe die Vermutung/Befürchtung, dass man den derzeitigen Entwurf einstampfen will und nochmal bei "Null" beginnen möchte bzw. das Urteil des BVerfG abwarten will. Sachsen zeigt, in welche Richtung es gehen wird. Der Bund will hier nicht ins offene Messer laufen.

BMI kann den Entwurf aber nicht einfach zurückziehen (ohne Gesichtverlust)...man wird die Stellungnahmen der Verbände (insbesondere DRB) zum Anlass nehmen, um nochmals "nachzubessern"...dies wird sich dann aber bis 2025 oder später hinziehen.

Moabit

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« Antwort #11078 am: 12.03.2024 21:43 »
Danke für die Infos, Bal.

Ich hoffe unsere geliebte Innenministerin findet wenigstens die Zeit, sich bei der EM wieder mit Regenbogenbinde in Szene zu setzen und sich für noch mehr Diversität auszusprechen. Wenigstens dieses Trauerspiel hat ja mittlerweile eine überschaubare Zeitspanne.

Jau... was hat denn nun die notwendige Diversität in Deutschland mit unserer Besoldung zu tun? Und bitte keine Antwort von dir - es ist eine rhetorische Frage.

Wurde denn schon juristisch geprüft, welche Folgen die dauerhafte und vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht hat? Ist der Beamte also vollumfänglich an seine Pflichten gebunden? Immerhin handelt es sich ja um eine wechselseitige Beziehung.

Natürlich bist du an alle Pflichten gebunden. Ein Eid ist ein Eid, da stand nichts weiter im Kleingedruckten. Wenn du dich daran nicht mehr binden willst, bitte um Entlassung.

Ich habe die Vermutung/Befürchtung, dass man den derzeitigen Entwurf einstampfen will und nochmal bei "Null" beginnen möchte bzw. das Urteil des BVerfG abwarten will. Sachsen zeigt, in welche Richtung es gehen wird. Der Bund will hier nicht ins offene Messer laufen.

BMI kann den Entwurf aber nicht einfach zurückziehen (ohne Gesichtverlust)...man wird die Stellungnahmen der Verbände (insbesondere DRB) zum Anlass nehmen, um nochmals "nachzubessern"...dies wird sich dann aber bis 2025 oder später hinziehen.

Im Endeffekt ist es ja auch kein schlechter Weg. Die unterschiedlichen Gesetzgeber haben unterschiedliche Wege gewählt. Der Bund ist bisher noch nicht einmal unmittelbar betroffen. Die Kritik der Verbände ist groß. Die Chance besteht, dass durch ein weiteres Urteil weitere Klarheit für alle geschaffen wird. Selbst hier im Forum unter den Mitgliedern mit unzähligen Vorschlägen in jede Richtung hat sich schließlich auch noch keiner herausgebildet, der wirklich angemessen und realistisch wäre.



LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11080 am: 13.03.2024 02:17 »
Neuigkeiten aus Karlsruhe 😊🤗
Leider hinter der paywall

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruher-verfassungshueter-entscheiden-noch-in-diesem-jahr-ueber-das-wahlrecht

„ Zudem will das Gericht unter anderem in diesem Jahr auch über die Ab- und Nichtwahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag, den Einsatz von Drohnen unter Nutzung der US-Air-Base im pfälzischen Ramstein, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen sowie die Besoldung von Beamtinnen und Beamten in verschiedenen Bundesländern entscheiden.“

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11081 am: 13.03.2024 05:28 »
Neuigkeiten aus Karlsruhe 😊🤗
Leider hinter der paywall

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruher-verfassungshueter-entscheiden-noch-in-diesem-jahr-ueber-das-wahlrecht

„ Zudem will das Gericht unter anderem in diesem Jahr auch über die Ab- und Nichtwahl von Ausschussvorsitzenden im Bundestag, den Einsatz von Drohnen unter Nutzung der US-Air-Base im pfälzischen Ramstein, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchungen sowie die Besoldung von Beamtinnen und Beamten in verschiedenen Bundesländern entscheiden.“

Der Artikel enthält keinerlei Infos. Nur das eine Entscheidung kommen soll, aber die sollte ja auch 2023 kommen :D

SwenTanortsch

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« Antwort #11082 am: 13.03.2024 06:06 »
Nachher wissen wir mehr, da heute nun Mittwoch ist...

Unknown

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« Antwort #11083 am: 13.03.2024 06:44 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-hartmann/fragen-antworten/wann-kommt-endlich-der-gesetzentwurf-zur-alimentation-in-den-bt
Was haben die Tarifverhandlungen mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun? Bisher konnte mir noch keiner erklären, wieso unbedingt erst das Ergebnis der Tarifverhandlungen umgesetzt werden musste und es nicht möglich gewesen ist, parallel bzw. die amtsangemessene Alimentation zu priorisieren.
Inoffiziell wissen wir natürlich alle, dass es nur finanzielle Gründe sind man stelle sich vor, man bringt die amtsangemessene Alimentation nach den richtigen Vorgaben des BVerfG auf den Weg und dann folgt noch das Ergebnis der Tarifverhandlungen oben drauf. Dann würde man den Beamten aus Sicht des BMI viel zu viel gönnen.
Manchmal frage ich mich echt, ob die Leitung des BMI eigentlich das glaubt was sie verbreiten.