Falls ich Swen's Ausführungen richtig verstanden habe, ist zu erwarten, dass das BVerfG am Beispiel Berlin dieses Jahr die Anforderungen konkretisiert. Da kann es vielleicht aus Sicht des Bundes Sinn machen das erstmal abzuwarten, da sie nicht unter zugzwang sind.
Schöner Nebeneffekt ist, dass man sich keine zusätzlichen Kosten in die Haushalte der Ampel holt und wohl eh davon ausgehen kann, dass das Problem in der nächsten Legislatur eh jemand anders am Bein hat.