Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995997 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11235 am: 18.03.2024 21:06 »
Auch dieses Urteil wird den Bund nicht treffen

maxg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11236 am: 18.03.2024 21:22 »
Ich möchte auch meine Gedanken zu dieser "Knaller-Nachricht" in die Runde werfen:
- Eigentlich kommt es nicht ganz unerwartet, da somit die Lösung des unlösbaren (= unfinanzierbaren) Problems an die nächste Regierung weitergegeben wird.
- Neben der Vorgänger-Regierung (BMI = CDU, BMF = SPD) steht für mich als "Schuldiger" (auch der finanziellen Schuld) natürlich die aktuelle Regierung (BMI = SPD, BMF = FDP) dar.
- Maßgeblichen Anteil an der Unfinanzierbarkeit hat aus meiner Sicht auch der Stellenaufwuchs, sowohl hinsichtlich Anzahl (Planstellen) als auch Bewertung (Verschiebung nach oben über alle Laufbahnen). Dies ist maßgeblich auf einen inflationären Zuwachs von Vorschriften "selbstgemacht".
- Mitschuldig sind aber auch Ver.di und DBB, indem sie es bis heute nicht geschafft haben, Verfahren für den Bund auch nur zum Verwaltungsgericht zu treiben. Damit ist der Handlungsdruck für die Regierung in tatsächlicher Sicht gleich Null.
- Mit dieser Entwicklung tritt auch wieder die Frage nach oben, inwieweit das BMI-Rundschreiben zur Nichtnotwendigkeit von Widersprüchen (Verzicht der Einrede der Verjährung) belastbar war und ist.
- Sehr persönlich trifft mich dieser vorsätzlich fortgesetzte Verfassungsbruch durch meinen Dienstherrn echt ins Mark. Ich hätte deutlich besser akzeptiert, wenn es nur einen "kosmetischen" Versuch (wie z.B. AEZ) gegeben hätte, als diese Unterlassung trotz dokumentiertem Eingeständnis der Rechtswidrigkeit (BMI-Rundeschreiben).

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11237 am: 18.03.2024 21:51 »
Verfassungswidrig bleibt Verfassungswidrig, und da gibt es keinen Dienstherrn, der verfassungsgemäß alimentieren würde. Insofern  hält sich der Schock wohl in Grenzen.

Was ist denn nun mit Seppl? Doch nicht viel mehr Kohle in Bälde?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11238 am: 18.03.2024 21:59 »
Verfassungswidrig bleibt Verfassungswidrig, und da gibt es keinen Dienstherrn, der verfassungsgemäß alimentieren würde. Insofern  hält sich der Schock wohl in Grenzen.

Was ist denn nun mit Seppl? Doch nicht viel mehr Kohle in Bälde?

Der Seppl aka Christian putzt bestimmt den Porsche. Die Saison startet bald.

NordWest

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11239 am: 19.03.2024 00:53 »
- Neben der Vorgänger-Regierung (BMI = CDU, BMF = SPD) steht für mich als "Schuldiger" (auch der finanziellen Schuld) natürlich die aktuelle Regierung (BMI = SPD, BMF = FDP) dar.

Kann man so sehen - aber welche Partei macht es anders oder besser? Sie schauen in wahrhei alle voneinander die scheinbar günstigsten und aufschiebensten Lösungen ab. Zum Fremdschämen ist das.

Es gibt nur zwei Hoffnungen: Entweder schafft es das BVerfG noch die Weiterentwicklung und tatsächliche Umsetzung seiner Beschlüsse zu vollziehen. Oder es wird der sehr schmerzhafte Weg der marktwirtschaftlichen Kräfte gegangen, so dass Quantität (siehe unbesetzte Stellen) und Qualität (siehe Entwicklung der Zugangsvoraussetzungen, gleichzeitig bei Polizisten, Lehrern und Richtern) der Amtsstubenpersonals weiter abnehmen werden. Solange bis es nicht mehr auszuhalten ist. Ich hoffe stark auf Weg 1.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11240 am: 19.03.2024 06:24 »
Demnach kann es doch auch uns nur nutzen, wenn das BVerfG die Anforderungen vor einer Änderung konkretisiert um dem Gesetzgeber in ein enges Korsett zu packen.
Oder habe ich einen Denkfehler?

Du hast keinen Denkfehler. Jetzt etwas zu schaffen, was in Kürze (wahrscheinlich) eh nochmal (komplett) geändert werden müsste, macht allein aus dem Grund schon keinen Sinn. Für die, die sehr stark von ihren Kindern profitieren würden, ist es zwar nachvollziehbar, dass sie unzufrieden wären, aber es geht ja nicht nur um sie.

Das BVerfG hat nunmal eine schwierige Lage "geschaffen". Einfach die Grundgehälter erhöhen würde dazu führen, dass der durch Kinder begründete zusätzliche Bedarf unendlich fortwirken würde (selbst kinderlose Pensionäre würden profitieren). Das kann sachlich nicht begründet werden. Nur über Zuschläge den Bedarf decken erzeugt eine vom Amt komplett losgelöste Komponente, die sich auch nicht sachlich begründen lässt.

Meiner Meinung nach ist die einzige Lösung eine "Reform". Neubewertung der Ämter, Erfahrungszeiten kürzen, Besoldungsgruppen reduzieren. Aber wer weiß, was da als nächstes an Vorschlägen kommt. Die Bundesländer haben mich zumindest mit ihren Lösungen nicht überzeugt.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11241 am: 19.03.2024 06:36 »

- Mitschuldig sind aber auch Ver.di und DBB, indem sie es bis heute nicht geschafft haben, Verfahren für den Bund auch nur zum Verwaltungsgericht zu treiben. Damit ist der Handlungsdruck für die Regierung in tatsächlicher Sicht gleich Null.

Dieser Punkt erscheint mir als der Wichtigste. Die durch die Nicht-Verzinsung erfolgende Entwertung unserer Forderung kann nur durch einen zeitnahe Klage und ein Urteil (gegen den Bund) aus Karlsruhe gemindert werden.
Hier haben die besagten Gewerkschaften die langen Jahre seit dem Urteil aus 2020 verschwendet und werden wohl noch mehr Zeit ins Land gehen lassen.


Mefo78

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11243 am: 19.03.2024 07:05 »
Guten Morgen.
 >:( >:( >:(

https://www.dbb.de/artikel/bund-stoppt-besoldungsanpassung-scharfe-kritik-vom-dbb.html

Der Gesetzentwurf, mit dem die Besoldung endlich auch auf Bundesebene verfassungskonform werden sollte, wird von der Ampel nicht weiterverfolgt. Der dbb übt daran scharfe Kritik.

18. März 2024 Beamtinnen & Beamte
Die Frankfurter Allgemeien Zeitung (FAZ, Ausgabe vom 18. März 2023) berichtet, dass die Regierungskoalition sich immer noch „uneins über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung“ sei und der Referentenentwurf, der bereits im Januar 2023 vorgelegt wurde, deshalb „regierungsintern nicht weiterverfolgt werde“. Während alle Bundesländer bereits auf die Rechtsprechung der Bundesverfassungsgericht (BVerfG) reagiert und ihre Besoldungsgesetze angepasst haben, ist auf Bundesebene damit weiterhin keine Lösung in Sicht. Auch Abgeordnete der Ampel-Parteien kritisieren den Stillstand.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach übte in der Zeitung wegen des Vorgangs scharfe Kritik an der Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Sie verlangt zu Recht Verfassungstreue von den Beamten, hält sich aber als Verfassungsministerin selbst nicht an die Entscheidungen des Verfassungsgerichts.“ Der dbb werde diese Untätigkeit nicht akzeptieren und behält sich auch juristische Schritte vor. „Das Bundesverfassungsgericht kann nicht hinnehmen, dass die Bundesregierung ewig seine Vorgaben ignoriert“, so der dbb Chef.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11244 am: 19.03.2024 07:12 »
Als Klage bleibt wohl nur die Untätigkeitsklage. Denn ich habe jetzt auch ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass eine Ablehnung meines Widerspruchs ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich sein soll. Und das kommt vom BVA.

Sputnik1978

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« Antwort #11245 am: 19.03.2024 15:48 »
Ich habe aus dem parlamentarischen Raum das Signal bekommen, dass davon auszugehen ist, dass in dieser Legislaturperiode in dieser Sache nichts mehr passiert. Dafür ist die Koalition wohl zu zerstritten bei finanziell nicht prioritär wichtigen Themen.

Knecht

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« Antwort #11246 am: 19.03.2024 15:53 »
Ich habe aus dem parlamentarischen Raum das Signal bekommen, dass davon auszugehen ist, dass in dieser Legislaturperiode in dieser Sache nichts mehr passiert. Dafür ist die Koalition wohl zu zerstritten bei finanziell nicht prioritär wichtigen Themen.

Alles andere würde mich ehrlich gesagt wundern. Sieht man ja selbst bei für die Allgemeinheit wichtigeren Themen (Klimageld, Kindergrundsicherung...). Nur wenn etwas teurer wird, geht es immer schnell.

Kann man nur hoffen, dass auch der Schrecken dieser Regierung bald endet.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11247 am: 19.03.2024 15:54 »
Falls sich jemand fragen sollte, wo das Geld bleib, das Beamte nicht bekommen:

Aus FAZ:

" ... Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat am Dienstag auf dem Ramstein-Treffen ein deutsches Hilfspaket in Höhe von knapp einer halben Milliarde Euro für die Ukraine angekündigt. Dazu gehörten 10.000 Schuss Munition aus den Beständen der Bundeswehr. „Die Auslieferung wird kurzfristig beginnen – also eigentlich sofort“, sagte Pistorius. Außerdem übernehme Deutschland die Kosten für 180.000 Schuss Munition im Rahmen der tschechischen Initiative, über die Artilleriegranaten des Kalibers155 Millimeter für die Ukraine auf dem Weltmarkt besorgt werden sollen. Diese Auslieferung erfolge etappenweise und werde im Sommer beginnen, so Pistorius. Zusätzlich habe Deutschland 100.000 Schuss dieses Kalibers „national unter Vertrag genommen“. Die Lieferung solle in diesem Jahr beginnen. ... "

Nicht falsch verstehen, ich persönlich halte das für notwendig.

Aber, dieses Geld fehlt halt an anderer Stelle, z:B. bei Beamten.

Und es sind ja nicht nur diese Gelder, da kommt noch gewaltig was hinzu - was auch an anderer Stelle wieder fehlt.

Maximus

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« Antwort #11248 am: 19.03.2024 16:15 »
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Regierung bis zum Ende durchhält. Mittlerweile glaube ich, dass die Regierung an den HH-Planungen 2025 scheitern wird. Oder die finden einen anderen Anlass. Das Vertrauen zwischen den Koalitionären ist jedenfalls nachhaltig gestört; die bekommen nichts mehr auf die Reihe.

Auf das Rundschreiben würde ich mich jetzt erst Recht nicht mehr verlassen. Glück für die, die einen WS eingelegt haben. Mittlerweile müssen Nachzahlungen für über 3 Jahre gezahlt werden. Wo soll das enden?

Bitter ist aber, dass ein Großteil der Nachzahlungen, sollten diese mal kommen, durch die Steuern (auch bei Fünftelregelung) und durch die Inflation aufgefressen wird. Stellt euch mal vor, wass man alles mit dem AEZ hätte  machen können...z.B. mit Krypto spekulieren

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11249 am: 19.03.2024 16:21 »
Vor allem hätte man seiner Familie und sich ein amtsangemessenes Leben ermöglichen können (vielleicht). Aber ja, man hätte auch irgendwelchen Quatsch mit dem Geld machen können. ;)