Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996148 times)


Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11341 am: 20.03.2024 16:44 »
Zumal ein Bachelorstudium nun wirklich nicht viel mehr wert ist als eine Ausbildung. Bei einer Ausbildung habe ich aber wenigstens jemanden, der meistens auch schon mehr Praxisbezug hat. Also an willigen Bachelorneulingen im gD scheitert es nicht, außer, dass man eben viele von ihnen braucht.

Also frag mal mDler, die gD Aufgaben übernehmen, da macht ein A6 das gleiche wie ein A13er.

Aber hier wird immer wieder gesagt, wie schlimm es für Neulinge ist und wird... als ob man in eine Falle gelockt werden würde, nicht selbst wüsste, was genau auf einen an Geld und Aufstiegschancen wartet. Und als ob man auch niemals aus dem "Gefängnis" als Beamter entkommen könnte. Wenn man meint, es wird nicht genug gezahlt, nehmt die Praxisjahre mit, wechselt, fertig. Das wird in der Wirtschaft dauernd gemacht. Dort wird empfohlen alle paar Jahre zu wechseln, weil es oft nur noch so Gehaltssprünge gibt.

Für eine Stauchung der Erfahrungsstufen bin ich allerdings auch, gibt dadurch tatsächlich mehr Anreize zumindest 10 bis 15 Jahre zu bleiben.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11342 am: 20.03.2024 16:55 »
Zumal ein Bachelorstudium nun wirklich nicht viel mehr wert ist als eine Ausbildung. Bei einer Ausbildung habe ich aber wenigstens jemanden, der meistens auch schon mehr Praxisbezug hat. Also an willigen Bachelorneulingen im gD scheitert es nicht, außer, dass man eben viele von ihnen braucht.

Also frag mal mDler, die gD Aufgaben übernehmen, da macht ein A6 das gleiche wie ein A13er.

Aber hier wird immer wieder gesagt, wie schlimm es für Neulinge ist und wird... als ob man in eine Falle gelockt werden würde, nicht selbst wüsste, was genau auf einen an Geld und Aufstiegschancen wartet. Und als ob man auch niemals aus dem "Gefängnis" als Beamter entkommen könnte. Wenn man meint, es wird nicht genug gezahlt, nehmt die Praxisjahre mit, wechselt, fertig. Das wird in der Wirtschaft dauernd gemacht. Dort wird empfohlen alle paar Jahre zu wechseln, weil es oft nur noch so Gehaltssprünge gibt.

Für eine Stauchung der Erfahrungsstufen bin ich allerdings auch, gibt dadurch tatsächlich mehr Anreize zumindest 10 bis 15 Jahre zu bleiben.

Wo macht der A6er Aufgaben vom A13er?
Übernimmt der ehemals Zollsekretär jetzt die Aufgaben des Fachgebietsleiters, übernimmt der Feldwebel die Aufgaben des Kompaniechefs? Denke das wird so nicht vorkommen, klar machen A8er auch die Aufgaben von A11er. Aber 6 und 13, das ist schon ein riesen Unterschied

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11343 am: 20.03.2024 17:00 »
Da wir hier im Forum nicht über unsere tatsächlichen Stellen sprechen zumindest so viel: dieses Beispiel entstammt meiner persönlichen Erfahrung. Aber die betroffenen Kolleg*innen haben die Arbeit trotzdem gerne gemacht, weil sie eben interessanter war.

Und nein, kein Einzelfall bei einer Person, sondern recht vielen und unterschiedlichen Referaten.

Einigung2023

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« Antwort #11344 am: 20.03.2024 17:04 »
Da wir hier im Forum nicht über unsere tatsächlichen Stellen sprechen zumindest so viel: dieses Beispiel entstammt meiner persönlichen Erfahrung. Aber die betroffenen Kolleg*innen haben die Arbeit trotzdem gerne gemacht, weil sie eben interessanter war.

Und nein, kein Einzelfall bei einer Person, sondern recht vielen und unterschiedlichen Referaten.

Welches Ministerium?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11345 am: 20.03.2024 17:05 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/wann-kommt-das-bbvangg-gibt-es-einen-neuen-oder-ueberarbeiteten-entwurf-des-gesetzes

Angeblich überarbeiteter Entwurf in den nächsten Monaten

"Sehr geehrter Herr D.,

unter folgendem Link können Sie das Gesetzgebungsverfahren 'zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften' verfolgen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html

Nach aktuellem Stand wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in den nächsten Monaten einen überarbeiteten Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen"

Worauf ich mich schon heute richtig freue, ist die Fußball-WM in Marokko, Portugal und Spanien, die in den nächsten Monaten* beginnen wird. Darüber hinaus habe ich mir gerade den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens von vorgestern* im von der Abgeordneten genannten Link angeschaut.





















* Die Zeitangaben dieses Beitrags folgenden der am Mond ausgerichteten kalendarischen Frühjahrszeit, die ggf. von der am Saturn (wenn er im Aszendenten wie ein Fisch im Wassermann steht) ausgerichteten Herbstzeitlosen abweichen kann, wenn das nicht in einer unter Abgeordnetenwatch abgegebenen Mitteilung eines Abgeordneten der Regierungsfraktionen unmittelbar hervorgehoben wird, die darüber hinaus in jenem Beitrag davon ausgehen, dass die Zeitangabe systemgerecht und also verfassungskonform ist, da anderes der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnommen werden kann.

Moabit

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« Antwort #11346 am: 20.03.2024 17:14 »

Welches Ministerium?

Wer sagt, dass es in einem Ministerium ist? Könnte sein, könnte nicht sein. Aber da es gD Tätigkeiten sind, die Kolleg*innen dort bis A13 befördert werden können, die Tätigkeiten aber auch von den mD Kolleg*innen übernommen werden, dann hat man ganz ganz schnell diese Spreizung.

Und dann kommt natürlich noch hinzu, dass diese gDler sich teils mit Master auf ihre A9 beworben haben (weil wir ja so schlecht bezahlt werden). Es macht also jemand mit Ausbildung das gleiche wie jemand mit einem Master. Das ist auch der Grund, weshalb ich den Großteil der Tabelle einstampfen und die Abstände verringern würde. Erklärt für den einen oder anderen vielleicht meine Sicht der Dinge.
« Last Edit: 20.03.2024 17:29 von Moabit »

Einigung2023

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« Antwort #11347 am: 20.03.2024 17:34 »

Welches Ministerium?

Wer sagt, dass es in einem Ministerium ist? Könnte sein, könnte nicht sein. Aber da es gD Tätigkeiten sind, die Kolleg*innen dort bis A13 befördert werden können, die Tätigkeiten aber auch von den mD Kolleg*innen übernommen werden, dann hat man ganz ganz schnell diese Spreizung.

Und dann kommt natürlich noch hinzu, dass diese gDler sich teils mit Master auf ihre A9 beworben haben (weil wir ja so schlecht bezahlt werden). Es macht also jemand mit Ausbildung das gleiche wie jemand mit einem Master. Das ist auch der Grund, weshalb ich den Großteil der Tabelle einstampfen und die Abstände verringern würde. Erklärt für den einen oder anderen vielleicht meine Sicht der Dinge.

Ich wollte einfach nur wissen ob BMF, BMI etc. angehörig. Sprich Zoll, Polizei, Bundeswehr oder tatsächlich Ministerium. Es ist mir aber noch immer nicht klar, wie ein A6er die Aufgaben von einem A13 übernehmen sollte. Sowas ist mir in meinen 18 Jahren öffentlicher Dienst noch nicht widerfahren und wird es auch nicht. 

Moabit

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« Antwort #11348 am: 20.03.2024 17:43 »
Es ist nicht Zoll, Polizei oder BW. Wobei ich mir wiederum nicht vorstellen kann, dass es das dort nicht auch gibt. Anforderungen kann man heute mMn eben nicht mehr wirklich  auf 16 Besoldungsgruppen verteilen wie früher vielleicht. Für mich gibt es gefühlt nur noch diese Gruppen: einfachste Hilfsdienste, unterstützende Dienste, Sachbearbeitung, Referentenebene, Führungskraft (und dann aufbauend Führungskräfte, also ab A15 aufwärts).

MasterOf

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« Antwort #11349 am: 20.03.2024 17:50 »
Zumal ein Bachelorstudium nun wirklich nicht viel mehr wert ist als eine Ausbildung. Bei einer Ausbildung habe ich aber wenigstens jemanden, der meistens auch schon mehr Praxisbezug hat. Also an willigen Bachelorneulingen im gD scheitert es nicht, außer, dass man eben viele von ihnen braucht.

Also frag mal mDler, die gD Aufgaben übernehmen, da macht ein A6 das gleiche wie ein A13er.

Aber hier wird immer wieder gesagt, wie schlimm es für Neulinge ist und wird... als ob man in eine Falle gelockt werden würde, nicht selbst wüsste, was genau auf einen an Geld und Aufstiegschancen wartet. Und als ob man auch niemals aus dem "Gefängnis" als Beamter entkommen könnte. Wenn man meint, es wird nicht genug gezahlt, nehmt die Praxisjahre mit, wechselt, fertig. Das wird in der Wirtschaft dauernd gemacht. Dort wird empfohlen alle paar Jahre zu wechseln, weil es oft nur noch so Gehaltssprünge gibt.

Für eine Stauchung der Erfahrungsstufen bin ich allerdings auch, gibt dadurch tatsächlich mehr Anreize zumindest 10 bis 15 Jahre zu bleiben.

Wo macht der A6er Aufgaben vom A13er?
Übernimmt der ehemals Zollsekretär jetzt die Aufgaben des Fachgebietsleiters, übernimmt der Feldwebel die Aufgaben des Kompaniechefs? Denke das wird so nicht vorkommen, klar machen A8er auch die Aufgaben von A11er. Aber 6 und 13, das ist schon ein riesen Unterschied

Ganz so krass ist es bei uns nicht, aber in „meinem“ Sachgebiet gibt es tatsächlich keine wirkliche Trennung zwischen mD und gD. In den meisten Fällen macht jeder das selbe, zumindest im gD bis A11.

Einigung2023

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« Antwort #11350 am: 20.03.2024 18:03 »
Zumal ein Bachelorstudium nun wirklich nicht viel mehr wert ist als eine Ausbildung. Bei einer Ausbildung habe ich aber wenigstens jemanden, der meistens auch schon mehr Praxisbezug hat. Also an willigen Bachelorneulingen im gD scheitert es nicht, außer, dass man eben viele von ihnen braucht.

Also frag mal mDler, die gD Aufgaben übernehmen, da macht ein A6 das gleiche wie ein A13er.

Aber hier wird immer wieder gesagt, wie schlimm es für Neulinge ist und wird... als ob man in eine Falle gelockt werden würde, nicht selbst wüsste, was genau auf einen an Geld und Aufstiegschancen wartet. Und als ob man auch niemals aus dem "Gefängnis" als Beamter entkommen könnte. Wenn man meint, es wird nicht genug gezahlt, nehmt die Praxisjahre mit, wechselt, fertig. Das wird in der Wirtschaft dauernd gemacht. Dort wird empfohlen alle paar Jahre zu wechseln, weil es oft nur noch so Gehaltssprünge gibt.

Für eine Stauchung der Erfahrungsstufen bin ich allerdings auch, gibt dadurch tatsächlich mehr Anreize zumindest 10 bis 15 Jahre zu bleiben.

Wo macht der A6er Aufgaben vom A13er?
Übernimmt der ehemals Zollsekretär jetzt die Aufgaben des Fachgebietsleiters, übernimmt der Feldwebel die Aufgaben des Kompaniechefs? Denke das wird so nicht vorkommen, klar machen A8er auch die Aufgaben von A11er. Aber 6 und 13, das ist schon ein riesen Unterschied

Ganz so krass ist es bei uns nicht, aber in „meinem“ Sachgebiet gibt es tatsächlich keine wirkliche Trennung zwischen mD und gD. In den meisten Fällen macht jeder das selbe, zumindest im gD bis A11.


Bei uns auch. A9-A11 wird nicht unterschieden. Aber das aufgezeigte von Moabit ist fernab meiner Vorstellungskraft. Dann sind die A13er DP zu hoch bewertet, wenn ein A6er diese Aufgaben auch erledigen kann.

Bastel

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« Antwort #11351 am: 20.03.2024 18:07 »
Eventuell geht es ums Netto… Es ist einfach lachhaft. Leistung lohnt sich nicht mehr.

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« Antwort #11352 am: 20.03.2024 18:12 »
Es ist nicht Zoll, Polizei oder BW. Wobei ich mir wiederum nicht vorstellen kann, dass es das dort nicht auch gibt. Anforderungen kann man heute mMn eben nicht mehr wirklich  auf 16 Besoldungsgruppen verteilen wie früher vielleicht. Für mich gibt es gefühlt nur noch diese Gruppen: einfachste Hilfsdienste, unterstützende Dienste, Sachbearbeitung, Referentenebene, Führungskraft (und dann aufbauend Führungskräfte, also ab A15 aufwärts).

Sowas wird es in den aufgezeigten Bereichen nicht geben! Niemals. Kein Feldwebel A6 wird die Aufgaben des Kompaniechefs A13 übernehmen…hatte ich oben aber schon aufgeführt die Beispiele, auch nicht bei der Polizei und Zoll. Der mittlere Dienst ist dazu gar nicht befugt…es gibt Dienstpostenbeschreibungen, es werden gewisse Anforderungen gestellt. Außerdem würde ich es als A6er nicht toll finden die Aufgaben des A13er zu erledigen für das Gehalt.

Moabit

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« Antwort #11353 am: 20.03.2024 18:26 »
Ich war nie bei Polizei oder BW. In der Hinsicht kann ich das ja auch nur vermuten. Müsste ich mir mal selbst anschauen. Vllt ist dann aber auch einfach der Kompaniechef mit A13 zu niedrig bewertet. Vieles ließe sich eben mMn auch über Stellenzulagen statt Besoldungsgruppen regeln (was ich bevorzugen würde).

Besondere Befugnisse sind bei uns kein Hindernis bei vielen Tätigkeiten, weil es eben oft keiner besonderen Befugnisse bedarf. Die A13 Stellen kommen dann dadurch, dass auf der gleichen Stelle durchbefördert werden kann oder eben leistungsschwache ältere Kolleg*innen dorthin geschickt werden, weil es bei denen eh "zu spät" ist.

Und auf dem Papier steht das natürlich nicht so. Aber Papier ist geduldig, solange es Kolleg*innen gibt, die es machen (und die Erfahrung zeigt, dass sie es mindestens genauso gut machen wie die gDler), läuft es eben so.

Phoenix

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« Antwort #11354 am: 20.03.2024 18:55 »
Es ist nicht Zoll, Polizei oder BW. Wobei ich mir wiederum nicht vorstellen kann, dass es das dort nicht auch gibt. Anforderungen kann man heute mMn eben nicht mehr wirklich  auf 16 Besoldungsgruppen verteilen wie früher vielleicht. Für mich gibt es gefühlt nur noch diese Gruppen: einfachste Hilfsdienste, unterstützende Dienste, Sachbearbeitung, Referentenebene, Führungskraft (und dann aufbauend Führungskräfte, also ab A15 aufwärts).

Sowas wird es in den aufgezeigten Bereichen nicht geben! Niemals. Kein Feldwebel A6 wird die Aufgaben des Kompaniechefs A13 übernehmen…hatte ich oben aber schon aufgeführt die Beispiele, auch nicht bei der Polizei und Zoll. Der mittlere Dienst ist dazu gar nicht befugt…es gibt Dienstpostenbeschreibungen, es werden gewisse Anforderungen gestellt. Außerdem würde ich es als A6er nicht toll finden die Aufgaben des A13er zu erledigen für das Gehalt.

wobei beim Vergleich zwischen Soldaten und Beamten schon teilweise krasse, da hast du Zugführer die in A8 sind mit bis zu 60 Leuten unter denen. In dem Bereich bist du im zivilen Bereich schnell bei ner A12