Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033031 times)

Sunflare

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11370 am: 21.03.2024 10:59 »
Tragfähigkeitsbericht
Finanzministerium warnt vor explodierender Staatsverschuldung
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tragfaehigkeitsbericht-bmf-warnt-vor-explodierender-staatsverschuldung-a-b8b0f4b5-5e89-43ff-ae74-716e5df4c8e0

Machen wir uns nichts vor, dem deutschen Staat geht das Geld aus, und Lindner macht eigentlich nur das, was ihm die Wirtschaftsweisen schon letztes Jahr geraten haben, sie ziehen die Beamten zu einem Sonderopfer heran und strecken die Besoldungszahlungen, und das in einer konzertierten Aktion von Bund und Ländern, davon bin ich überzeugt.

„Ein wenig zurückstecken“: Wirtschaftsweiser plädiert für „Sonderopfer der Beamten“
Stand:04.04.2023, 08:42 Uhr
Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat nun in einem Interview mit der WirtschaftsWoche angeregt, darauf zu verzichten, den Abschluss auf die Beamten zu übertragen. „Ein solches ‚Sonderopfer‘ hat es in der Vergangenheit schon mehrfach gegeben. Angesichts der angespannten Haushaltslage halte ich es für legitim, dass Beamte, die einige Privilegien genießen, ein wenig zurückstecken.“ Das hieße allerdings nicht, ihnen eine Lohnerhöhung komplett vorzuenthalten, aber man könnte sie zeitlich strecken.
https://www.tz.de/wirtschaft/wirtschaftsweiser-werding-sonderopfer-beamte-uebetragung-tarifrunde-oeffentlicher-dienst-rente-pension-92189802.html

"Ein wenig zurückstecken" - Mach ich dann auch, mir brummt jetzt schon der Schädel. Bis die sich ausgekäst haben, bleibe ich zu Hause....was die können, kann ich schon lange!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11371 am: 21.03.2024 11:09 »
Jo, das

 "ein wenig  zurückstecken"

 war eine super wunderbare Vorlage😁👍

Danke Herr Wirtschafts ... irgendwas.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11372 am: 21.03.2024 11:19 »
Aufgrund der Aufregungen der letzten Tage würde mich interessieren, ob Infos hierzu aus dem BMI gibt?

Vielleicht können BaLBund oder Andere ein wenig zur Erhellung beitragen?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11373 am: 21.03.2024 11:24 »
Vermutlich darf er nix sagen…

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11374 am: 21.03.2024 11:38 »

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11375 am: 21.03.2024 11:43 »
Na hoffentlich war damit nicht das gemeint...:

https://www.bdz.eu/aktuelles/news/beamtinnen-und-beamten-den-ruecken-staerken/

Das dachte ich mir auch gerade, als ich den Artikel gelesen habe. Wäre ja nur eine Zusammenfassung des FAZ Artikels bzw. der Presseerklärung des DBB


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11377 am: 21.03.2024 13:09 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamter-oder-angestellter-wer-verdient-im-leben-mehr-87590994.bildMobile.html

Guter Artikel

Welche Jura Absolventin fängt den in der Wirtschaft mit 46k an? Das ist doch lächerlich.

Und 85 Jahre muss man erstmal werden.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11379 am: 21.03.2024 13:19 »
Und die Wenigsten dürften die A15 erleben... :D

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11380 am: 21.03.2024 13:24 »
Und die wenigsten werden mal eben 2 Kinder bekommen und danach direkt in Vollzeit weiterarbeiten. Guter Artikel? Nein.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11381 am: 21.03.2024 14:16 »
Und die wenigsten werden mal eben 2 Kinder bekommen und danach direkt in Vollzeit weiterarbeiten. Guter Artikel? Nein.

In der hiesigen ministerialen hD-Bubble ist genau das (Vollzeit nach einem Jahr Elternzeit mit 2-3 Kindern) der Regelfall. Nicht überall verabschiedet sich die Frau nach der Geburt aus dem Erwerbsleben.

Viel unsinniger ist, dass die Fantasiemitarbeiterin es in der Privatwirtschaft zur Abteilungsleiterin schafft, als Beamtin reicht es aber nur für eine A15. Mit dem fiktiven Einsatz und Karrierebewusstsein der Angestellten hätte sie es doch auch zur Abteilungsleiterin B6 schaffen können, und die Angestellte bei weiteren überholt.

Naja, Bild halt...

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11382 am: 21.03.2024 15:28 »
Und die wenigsten werden mal eben 2 Kinder bekommen und danach direkt in Vollzeit weiterarbeiten. Guter Artikel? Nein.

In der hiesigen ministerialen hD-Bubble ist genau das (Vollzeit nach einem Jahr Elternzeit mit 2-3 Kindern) der Regelfall. Nicht überall verabschiedet sich die Frau nach der Geburt aus dem Erwerbsleben.

Viel unsinniger ist, dass die Fantasiemitarbeiterin es in der Privatwirtschaft zur Abteilungsleiterin schafft, als Beamtin reicht es aber nur für eine A15. Mit dem fiktiven Einsatz und Karrierebewusstsein der Angestellten hätte sie es doch auch zur Abteilungsleiterin B6 schaffen können, und die Angestellte bei weiteren überholt.

Naja, Bild halt...

Okay, ist mir aus Ämtern und Mittelbehörden so nicht bekannt... 70 % kommen wieder, von denen allerdings der größte Teil in Teilzeit.

Bei dem anderen Punkt bin ich bei dir.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11383 am: 21.03.2024 15:37 »
Und die wenigsten werden mal eben 2 Kinder bekommen und danach direkt in Vollzeit weiterarbeiten. Guter Artikel? Nein.

In der hiesigen ministerialen hD-Bubble ist genau das (Vollzeit nach einem Jahr Elternzeit mit 2-3 Kindern) der Regelfall. Nicht überall verabschiedet sich die Frau nach der Geburt aus dem Erwerbsleben.

Viel unsinniger ist, dass die Fantasiemitarbeiterin es in der Privatwirtschaft zur Abteilungsleiterin schafft, als Beamtin reicht es aber nur für eine A15. Mit dem fiktiven Einsatz und Karrierebewusstsein der Angestellten hätte sie es doch auch zur Abteilungsleiterin B6 schaffen können, und die Angestellte bei weiteren überholt.

Naja, Bild halt...

Du kannst doch nicht einen Abteilungsleiter einer Bank, auch mit Juraabschluss, mit einem UA (B6 ist auf ministerialer Ebene Unterabteilungsleiter) oder einem AL (in der Regel Ministerialdirektor B9) vergleichen..

Normalerweise ist im hD bei A15 schluss. Ein paar schaffen es nach A16, noch viel weniger nach BX. Der Zoll mit knapp 40.000 hat einmal B9 und ca. 8 mal B6. BMF natürlich mehr B9 und B6.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11384 am: 21.03.2024 16:00 »
.....Warum sollte es diesmal anders sein? ......

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html

Sonderopfer sind unzulässig!

Eine verfassungswidrige Alimentation auch.
Und auch das scheint niemanden in Verantwortung dafür zu stören. Also warum sollte sich dann jemand an einem weiteren Sonderopfer durch Beamte stören. Ist doch auch medial gut aufzubereiten und man kann das dem Wahlvolk sicher gut verkaufen um Stimmen zu fangen. 🤮🤮🤮
Eigentlich müssten sich beamtete Feuerwehrleute umdrehen wenn es brennt und die Politik bitten zu löschen. Oder die Personenschützer des Lindner einfach zur Seite treten wenn es mal eng wird. Aber wir als Beamte stehen halt zur FDGO und unserem Treueverhältniss. Es gibt halt nur noch Münzen die auf einer Seite geprägt sind. Die andere Seite ist leer.