Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091087 times)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11475 am: 26.03.2024 06:07 »
Bei mir auf dem Klo gibt es nur Candy Crush ;)



Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11478 am: 26.03.2024 07:42 »
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, vor fast 4 Jahren wurde gerichtlich festgestellt das die Besoldung rechtswidrig ist, vor fast 4 Jahren. Es interessiert einfache kein Schwein was das Bundesverfassungsgericht so erlässt oder feststellt.
Also anständiger Bürger sollte man sich ja an Gesetze und Normane halten für ein vernünftiges Zusammenleben, die Bundesregierung interessiert aber genau das einen feuchten Furz.

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11479 am: 26.03.2024 07:57 »
Was mich mit am meisten daran stört ist, dass die Gewerkschaften auf Bundesebene hier so gut wie nichts an Informationen liefern oder zur Einlegung von Widersprüchen aufrufen. Ohne Druck wird das nichts.

Meine Anfragen hierzu an die Gewerkschaftsvertreter in meiner Behörde hätte ich mir echt sparen können.   

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11480 am: 26.03.2024 08:00 »
Am Ende kommt ein AEZ mit Abschmelzung für den eD und mD. Die bekommen dann mehr oder weniger alle das Gleiche. Das spart Geld und gefällt unseren roten Sozialisten.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11481 am: 26.03.2024 08:15 »
Mich wundert auf einmal die Empörung der Gewerkschaften.
Im Endeffekt haben die doch die letzten 4 Jahre dazu beigetragen, dass es nicht vorwärts ging.
Wo haben diese denn Ihre Mitglieder informiert und Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt ?
Und da Gewerkschaften erstmal alles stillschweigend hingenommen haben, konnte die Politik ja machen was Sie wollte und nun ist ein Teil der Verfassung (Besoldung der Beamte) gefühlt wie eine Ware auf einem Basar.

Schade das für sowas keine Musterfeststellungsklage von Beamten über die Gewerkschaften eingereicht werden kann.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11482 am: 26.03.2024 08:23 »
Die Funktionäre gehören doch auch zu den Parteien. Silberbach wollte bestimmt nicht seinen Genossen Seehofer verklagen ::)

Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11483 am: 26.03.2024 08:23 »
mich würde wirklich interessieren wie jetzt genau der aktuelle Stand ist. Wenn man jetzt alle Informationen zusammenträgt ergibt sich doch das Bild, dass der Referentenentwurf in der Fassung von Anfang 2023 zwar nicht weiter verfolgt wird (was wir ja eigentlich schon wissen, seit hier die aktualisierte Version des Entwurfs gepostet wurde)... aber es scheinbar einen neuen Entwurf gibt, der bereits in Abstimmung ist und auch bereits die Verbände beteiligt werden/wurden.
Aber dann müssen doch irgendwelche Informationen nach draußen dringen ?!
Auch könnte das BMI die negative PR ein Stück weit entschärfen, wenn sie sagen würden "ja der Entwurf wird zwar nicht weiter verfolgt, aber es gibt einen neuen der weit fortgeschritten ist". Passiert aber auch nicht...
Aber nu, ich bin 28... irgendwas werde ich schon noch erleben was das Thema angeht.  ;D

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11484 am: 26.03.2024 08:24 »
Es ist doch abstrus das es dazu überhaupt irgendwas von der Gewerkschaft benötig.
Hier geht es ja nicht um eine "KANN" Erhöhung der Besoldung die ausgehandelt wird wo aber die Bundesregierung nicht wirklich dazu verpflichtet ist eine bestimmte Erhöhung zu genehmigen.

Hier geht es doch um einen Beschluss vom Verfassungsgericht und somit ist das keine "KANN" Bestimmung sondern es ist "PFLICHT" das die Bundesregierung dies umsetzt.
Wie dies umgesetzt wird steht natürlich auch erst mal auf einem anderen Blatt, aber hier wird ja quasi GAR NIX umgesetzt. Das geht nicht in meinen Kopf rein, vielleicht bin ich auch einfach zu gutgläubig das Gesetzt von JEDEM zu beachten sind egal ob Bürger oder Regierung.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11485 am: 26.03.2024 09:08 »
mich würde wirklich interessieren wie jetzt genau der aktuelle Stand ist. Wenn man jetzt alle Informationen zusammenträgt ergibt sich doch das Bild, dass der Referentenentwurf in der Fassung von Anfang 2023 zwar nicht weiter verfolgt wird (was wir ja eigentlich schon wissen, seit hier die aktualisierte Version des Entwurfs gepostet wurde)... aber es scheinbar einen neuen Entwurf gibt, der bereits in Abstimmung ist und auch bereits die Verbände beteiligt werden/wurden.
Aber dann müssen doch irgendwelche Informationen nach draußen dringen ?!
Vielleicht gibt es einen neuen Entwurf, der sich aktuell in der Abstimmung befindet.  BMI und BMF haben es aber anscheinend nicht eilig. Die Verbände wurden jedenfalls noch nicht beteiligt. Der neue Entwurf wäre sonst bereits veröffentlicht worden. 

Ich frage mich, welchen Wert das BMI-Rundschreiben hat - insbesondere wenn das BBVAngG nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommt und es eine neue Regierung gibt.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11486 am: 26.03.2024 09:14 »
Staatssekretär Krösser kam doch ursprünglich aus Hamburg, oder?

In Hamburg wurde meines Wissens nach der Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt unter Berücksichtigung, dass das Familieneinkommen nicht den von der Verfassung vorgegebenen Mindestbedarf der Familie deckt. Anspruch haben unter Nutzung des Rechners nur die Besoldungsgruppen A4 bis vereinzelt je nach Erfahrungsstufe noch A10. Ohne noch tiefer in die Materie einzusteigen ergibt sich mir ein Bild in Hamburg einer "Einheitsbesoldung". Es verdienen alle das Gleiche im eD und mD und der gD bekommt keinen Cent mehr. Mindestabstandsgebot ist ja eingehalten, da es ja die Grundbesoldung nicht betrifft und hier der Abstand ja eingehalten wird. So wird es sicherlich begründet sein.

Ich hoffe dieses Modell wurde vom Staatssekretär nicht mitgebracht ins BMI. Der Entwurf vom letzten Jahr hatte es zu mindestens nicht mit drin, aber der "neue" Entwurf den keiner kennt hat doch wohl nicht wirklich eine Überraschung parat??? Herr Saathoff schreibt auch nichts mehr zu eventuell anfallenden Nachzahlungen für alle gemäß Rundschreiben...ich ahne nichts Gutes.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11487 am: 26.03.2024 10:03 »
Ich hoffe dieses Modell wurde vom Staatssekretär nicht mitgebracht ins BMI. Der Entwurf vom letzten Jahr hatte es zu mindestens nicht mit drin, aber der "neue" Entwurf den keiner kennt hat doch wohl nicht wirklich eine Überraschung parat??? Herr Saathoff schreibt auch nichts mehr zu eventuell anfallenden Nachzahlungen für alle gemäß Rundschreiben...ich ahne nichts Gutes.

Wenn das so kommen sollte, wäre dies wirklich krass. Ein Großteil der Beamtenschaft bekommt keine oder nur eine sehr geringe Nachzahlung. Viele der Beamten werden dann nichts machen können, da sie keinen WS eingelegt und ggf. auf das Rundschreiben vertraut haben. Das wäre wirklich der Gipfel der Verarsche...

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11488 am: 26.03.2024 10:18 »
Ich hoffe dieses Modell wurde vom Staatssekretär nicht mitgebracht ins BMI. Der Entwurf vom letzten Jahr hatte es zu mindestens nicht mit drin, aber der "neue" Entwurf den keiner kennt hat doch wohl nicht wirklich eine Überraschung parat??? Herr Saathoff schreibt auch nichts mehr zu eventuell anfallenden Nachzahlungen für alle gemäß Rundschreiben...ich ahne nichts Gutes.

Wenn das so kommen sollte, wäre dies wirklich krass. Ein Großteil der Beamtenschaft bekommt keine oder nur eine sehr geringe Nachzahlung. Viele der Beamten werden dann nichts machen können, da sie keinen WS eingelegt und ggf. auf das Rundschreiben vertraut haben. Das wäre wirklich der Gipfel der Verarsche...

Aber genau so wird es kommen, deshalb rät ja jeder Wohlmeinende zum jährlichen Widerspruch.

Rollo83

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« Antwort #11489 am: 26.03.2024 11:00 »
Staatssekretär Krösser kam doch ursprünglich aus Hamburg, oder?

In Hamburg wurde meines Wissens nach der Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt unter Berücksichtigung, dass das Familieneinkommen nicht den von der Verfassung vorgegebenen Mindestbedarf der Familie deckt. Anspruch haben unter Nutzung des Rechners nur die Besoldungsgruppen A4 bis vereinzelt je nach Erfahrungsstufe noch A10. Ohne noch tiefer in die Materie einzusteigen ergibt sich mir ein Bild in Hamburg einer "Einheitsbesoldung". Es verdienen alle das Gleiche im eD und mD und der gD bekommt keinen Cent mehr. Mindestabstandsgebot ist ja eingehalten, da es ja die Grundbesoldung nicht betrifft und hier der Abstand ja eingehalten wird. So wird es sicherlich begründet sein.

Ich hoffe dieses Modell wurde vom Staatssekretär nicht mitgebracht ins BMI. Der Entwurf vom letzten Jahr hatte es zu mindestens nicht mit drin, aber der "neue" Entwurf den keiner kennt hat doch wohl nicht wirklich eine Überraschung parat??? Herr Saathoff schreibt auch nichts mehr zu eventuell anfallenden Nachzahlungen für alle gemäß Rundschreiben...ich ahne nichts Gutes.

Das hiesse auf deutsche, die Grundbesoldung wird nicht angehoben und somit ist das Abstandsgebot eingehalten. Die amtsangemessene Allimentierung wird dann komplett durch Zuschläge generiert für einen bestimmten Personenkreis?

Das kann doch nicht rechtens sein ?