Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995724 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11505 am: 27.03.2024 10:55 »
Aus ZEIT ONLINE:

Institute korrigieren Wachstumsprognose deutlich nach unten.

" ... Die schwächelnde deutsche Wirtschaft wird sich in diesem Jahr nicht so schnell erholen wie noch im Herbst erwartet. Fünf führende Wirtschaftsinstitute korrigieren ihre Prognose für das laufende Jahr deutlich nach unten und erwarten nur noch ein Wachstum von 0,1 Prozent. Vor einem halben Jahr waren die Wirtschaftsforscher noch von plus 1,3 Prozent ausgegangen. ... "

= weniger Geld für Vater und Mutter Staat.

Isar85

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11506 am: 27.03.2024 11:17 »
Mittlerweile hoffe ich darauf, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zur Alimentation mehr kommt. Ich befürchte der enorme Spardruck wird nur zu immer kreativeren Methoden bspw. a la Hamburg führen. Steht so ein Gesetz erstmal, wird sich auch eine Folgeregierung erst darum kümmern, wenn die genutzten Tricks vom BverfG gerügt wurden. Ob eine anstehende Entscheidung ein Modell wie in Hamburg tangiert, wird sich aber erst zeigen müssen. Vielleicht werden bei einem Regierungswechsel ja BMI und Finanzministerium mit dem gleichen Parteibuch besetzt. Zwischenparteiliche Scharmützel könnten uns dann vielleicht erspart bleiben.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11507 am: 27.03.2024 11:33 »
Ich habe eine andere Vermutung, wie die Regierung sich noch retten wird. Man wird die Schuldenbremse aussetzen bzw. kreativ umgehen. Dann ist wieder genug Geld da und es bleibt vielleicht auch noch etwas für die amtsangemessene Besoldung übrig.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11508 am: 27.03.2024 11:54 »
Ich habe eine andere Vermutung, wie die Regierung sich noch retten wird. Man wird die Schuldenbremse aussetzen bzw. kreativ umgehen. Dann ist wieder genug Geld da und es bleibt vielleicht auch noch etwas für die amtsangemessene Besoldung übrig.

Für die eigenen Leute ist nie Geld da. Auch wenn der Staatssäckel noch so voll ist. Lieber erhöht man Hartz4 etc.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11509 am: 27.03.2024 12:11 »
Mittlerweile hoffe ich darauf, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zur Alimentation mehr kommt. Ich befürchte der enorme Spardruck wird nur zu immer kreativeren Methoden bspw. a la Hamburg führen. Steht so ein Gesetz erstmal, wird sich auch eine Folgeregierung erst darum kümmern, wenn die genutzten Tricks vom BverfG gerügt wurden. Ob eine anstehende Entscheidung ein Modell wie in Hamburg tangiert, wird sich aber erst zeigen müssen. Vielleicht werden bei einem Regierungswechsel ja BMI und Finanzministerium mit dem gleichen Parteibuch besetzt. Zwischenparteiliche Scharmützel könnten uns dann vielleicht erspart bleiben.

Denkst du, dass der Spardruck irgendwann nachlässt? Dann lies mal den nagelneuen Tragfähigkeitsbericht des Finanzministeriums. Bis ins Jahr 2070 besteht keine Chance auf nachlassenden Spardruck. Es sieht eher nach einer fiskalischen Katastrophe aus.
"Tragfähigkeitslücken dieser Größenordnung lassen sich in der mittelfristigen Finanzplanung nicht durch ausgabe- oder einnahmeseitige Konsolidierung schließen."
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/tragfaehigkeitsbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11510 am: 27.03.2024 12:23 »
Und nochmal ZEIT ONLINE

"Staatsschulden Ende 2023 um 77 Milliarden Euro höher als im Vorjahr"

Und da sind die "Sonderhaushalte" (z.B. 100 Mrd. Militär noch nicht mit drin.

Ich sag´s mal so: Höhere B-Beamte müssen sich keine Sorgen machen😁


Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11511 am: 27.03.2024 12:39 »
wie gut das wir nur eine Schuldenbremse haben und keinen Schulden Stopp.
Dann Wiederum der Schuldenzug hat keine bremse.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11512 am: 27.03.2024 12:48 »

Für die eigenen Leute ist nie Geld da. Auch wenn der Staatssäckel noch so voll ist. Lieber erhöht man Hartz4 etc.

Macht es dir eigentlich Spaß Stimmung gegen andere zu machen? Keine Antwort notwendig, die Antwort kenne ich.

Jede Erhöhung des vom BVerfG vorgegebenen Existenzminimums erhöht grundsätzlich auch unsere Ansprüche. Eine Erhöhung ist vorgegeben. Willst du nun also, dass sich der Gesetzgeber daran nicht hält, aber dafür dann bei uns? Wenn man konsequent ist, sollte man es immer begrüßen, wenn der Gesetzgeber den Vorgaben folgt.

Isar85

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11513 am: 27.03.2024 12:51 »
Ich denke nicht, dass der Spardruck nachlassen wird. Den Tragfähigkeitsbericht habe ich zwar nicht in Gänze gelesen, die finanziellen Probleme, die sich für Deutschland damit ergeben aber nachvollzogen.
Ich habe nur die Hoffnung, dass eine andere Besetzung von BMI und Finanzministerium (vielleicht beides CDU/CSU) trotz des Spardrucks mehr Geld locker macht, bzw. Entscheidungen die Geld kosten ohne Versuche der Parteien sich gegenseitig auszuspielen schneller getroffen werden. Immerhin wollte Seehofer schnell ein Gesetz auf den Weg bringen, zwar mit AEZ aber ohne Abschmelzbeträge. Leider grätschten erst Olaf und dann Christian fies rein.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11514 am: 27.03.2024 13:24 »
Man könnte das ganze unter der Ueberschrift "Theory meets Reality" zusammenfassen.

Unser zu Recht höchstrichterlich festgestellter Anspruch auf verfassungsgemässe Alimentation trifft auf die harte Realität des Staatshaushaltes und wird auf dem Altar des Spardiktats geopfert bzw zu Grabe getragen.

Angesichts der Herausforderungen der nahen und mittelbaren Zukunft, so sie denn absehbar sind, dürfte sich leider an diesem Umstand nichts ändern.
Selbst in Zeiten florierender Haushalte der vergangenen Jahre haben unsere Gesetzgeber sich einen Kehrricht um eine verfassungsgemässe Alimentation gekümmert.

Ob uns weitere Urteile aus Karslruhe weiterhelfen, da habe ich in der Zwischenzeit so meine Zweifel.
Sicher wird das BVerfG im Sinne einer verfassungsgemässen Alimentaiton weiter urteilen, nur fehlt mir gegenwärtig jede Vorstellnug wie das unsere Gesetzgeber umsetzen.





Perisher

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11515 am: 27.03.2024 13:54 »
Jede Erhöhung des vom BVerfG vorgegebenen Existenzminimums erhöht grundsätzlich auch unsere Ansprüche. Eine Erhöhung ist vorgegeben.

Jede Erhöhung des vom BVerfG vorgegebenen Existenzminimums bedeutet in der Realität eine Streichung der unteren Besoldungsämter und/oder Besoldungsstufen. Keinesfalls ist das gleichzusetzen mit einer durchgängigen Erhöhung aller Besoldungsämter/-stufen.

Pendler1

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« Antwort #11516 am: 27.03.2024 14:07 »
Na ja, irgendwann gibt es dann immer mehr Häuptlinge, und keine Indianer mehr😁


Perisher

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11517 am: 27.03.2024 14:36 »
Wird schon noch ne Weile dauern, bis dass Existenzminimum die B-Besoldung übersteigt, vielleicht dauern manche BVerfG-Verfahren deswegen so lange... :o


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11519 am: 27.03.2024 15:15 »
Das ist einfach so schlecht…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/wann-wird-die-amtsangemessene-alimentierung-fuer-bundesbeamte-umgesetzt?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_732547

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/wie-kann-ein-justizminister-es-verantworten-dass-beamte-seit-4-jahren-verfassungswidrig-besoldet-werden

Passt ins Bild der Regierung - hochgradig peinlich.

Hatte eigentlich soviel Hoffnung nach all den 16 Jahren des Stillstands und des "same procedure as every year" in die neue Regierung gesetzt. Aber was soll ich sagen, bin dann von der Realität bitter enttäuscht worden. Offensichtlich können Politiker gar nicht anders . Selbst der grösste Optimist vermag glaube ich nichts positvies mehr aus Berlin erwarten.