Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033193 times)

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11550 am: 28.03.2024 13:19 »
@InternetistNeuland

Mein Rede, die hier aber nie beachtet (vor lauter AEZ-Geilheit😁) nie beachtet wird.

Was ist mit den Beamten, die -noch keine Kinder - aktuell keine Kinder - und keine Kinder (anrechenbare) mehr haben - und auch Pensionäre.

Aber da rede ich gegen eine Wand. Einzige Erklärung ist, dass Beamte in Zukunft keine vernünftigen Pensionen  mehr brauchen????

Und da ist ja der Knackpunkt der staatlichen Ver...sche. Das ist wie mit dem Frosch, den man kochen will - die Wassertemperatur nur ganz langsam erhöhen - dann merkt der Frosch nix, bis es zu spät ist.

Die aktuell andauernde "Schlechterhöhung" des Tabellengehaltes bewirkt mal irgendwas mit den Pensionen ... aber was schreibe ich, will ja doch keiner hören .. oder verstehen???😒


BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11551 am: 28.03.2024 14:12 »
@Pendler1:

Ja, in meinem NRW-Beispiel kommen noch weitere staatliche Zahlungen (Kindergeld bzw. -freibeträge, etc.) oben drauf.

Und bezüglich der "Meinung" im Forum kann ich dich insoweit beruhigen, dass es neben AEZ-geilen Seppels (oder wie immer sie genau heißen) auch noch andere Stimmen (wie beispielsweise meine) gibt..



Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11553 am: 28.03.2024 16:41 »
Langsam glaube ich, dass hier doch wieder Bewegung rein kommt.
Ich denke, dass die Ampel versucht hat, die Sache nicht umzusetzen, so ganz heimlich.
Aber das Echo was jetzt gekommen ist, wird dazu führen, dass das Gesetz vor der Sommerpause zu mindestens im
Bundestag beraten wird. Damit hat wohl nicht gerechnet. Ins Rollen hat die Sache der Artikel in der FAZ gebracht und eine Woche später der Artikel in der Wirtschaftswoche.
Müntzenich schreibt ja, dass offiziell Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD ist ja eher für seine besonnene und ruhige Art bekannt. Und wenn der antwortet, dass an der Sache mit Hochdruck
gearbeitet wird, würde ich das als sehr glaubhaft empfinden.
Vielleicht haben wir Glück, und Mitte Mai ist die Sache hier im Kabinett.

BWBoy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 269
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11554 am: 28.03.2024 16:45 »
@InternetistNeuland

Mein Rede, die hier aber nie beachtet (vor lauter AEZ-Geilheit😁) nie beachtet wird.

Was ist mit den Beamten, die -noch keine Kinder - aktuell keine Kinder - und keine Kinder (anrechenbare) mehr haben - und auch Pensionäre.

Aber da rede ich gegen eine Wand. Einzige Erklärung ist, dass Beamte in Zukunft keine vernünftigen Pensionen  mehr brauchen????

Und da ist ja der Knackpunkt der staatlichen Ver...sche. Das ist wie mit dem Frosch, den man kochen will - die Wassertemperatur nur ganz langsam erhöhen - dann merkt der Frosch nix, bis es zu spät ist.

Die aktuell andauernde "Schlechterhöhung" des Tabellengehaltes bewirkt mal irgendwas mit den Pensionen ... aber was schreibe ich, will ja doch keiner hören .. oder verstehen???😒

Ich halte auch nicht viel von übertrieben hohen Familienzuschlägen. Jedem sollte klar sein, dass diese nur dazu dienen das Grundgehalt nicht erhöhen zu müssen. Pensionswirksam sind sie auch nicht. Gerade hier wundert es mich, dass so viele, die den Kinderlosen und Singles die Erhöhung der Grundgehaltssätze nicht gönnen, da diese dann, weil sie keine Kosten für Kinder haben, im Vergleich mehr zur eigenen Verfügung hätten, sich spätestens in dem Moment wo die Kinder aus dem Haus sind ins eigene Fleisch geschnitten haben. Denn dann fällt das üppige Zuschlagswesen weg und sie stehen mit dem gleichen Grundgehalt da. Von der Tatsache, dass Kinder eine persönliche Entscheidung sind und es in der freien Wirtschaft lohntechnisch niemanden interessieren würde wie viele Kinder jemand hat mal ganz abgesehen. Außerdem sehe ich bei exorbitanten Zuschlägen die NULL mit dem Amt sondern nur mit der Fortpflanzung zu tun haben, das gleiche Akzeptanzproblem wie unser vergesslicher Kanzler.
Ja, es wundert mich selbst, dass ich bei etwas mit ihm einer Meinung bin :D

Jedenfalls denke ich, dass selbst wenn Kinderzuschläge die kostengünstigere Variante darstellen, es leichter ist der Bevölkerung eine Erhöhung des Grundgehalts aufgrund von verfassungswidrig niedriger Sätze zu verkaufen, als exorbitante Zuschläge, ausnahmslos für Beamtenkinder. Da ist quasi die Debatte ob Beamtenkinder mehr wert sind als andere quasi vorprogrammiert, ganz gleich ob sich dieser Sonderstatus mit dem Alimentationsprinzip gegenüber der Beamtenfamilie rechtfertigen lässt. Das interessiert den Bild-Leser nicht im geringsten.
Mehr Grundgehalt weil trotz Vollzeit unter Bürgergeld-Niveau ist da weitaus leichte zu verstehen.

Wie das in der Bevölkerung aufgenommen werden wird kann man sich in etwa bei der IAP für Pensionäre ansehen. Auch hier war die IAP für den Bund die bei weitem günstigste Lösung. Trotzdem wird in den Kommentaren unter jedem Bericht wehement die IAP für Rentner gefordert weil Pensionäre keinen "Sonderstatus" genießen sollen. Dass die Rentenerhöhung im besagten Jahr im Westen bei 5,86% und im Osten noch darüber lag und die Erhöhung der Pension 0% und nahezu jeder Betroffene, von den ganz alten für die sich das nicht mehr rentieren würde mal abgesehen, liebendgerne auf die IAP zugunsten von 5,86% Erhöhung verzichtet hätte interessiert in der Bevölkerung niemanden.

Die Schlagzeilen für Kinderzuschläge wie in NRW auf Bundesebene in der Bildzeitung, dem Focus und anderen Schmierblättern sehe ich jetzt schon:

KNAPP TAUSEND EURO EXTRA AB DEM DRITTEN BEAMTENKIND
UND WIR DÜRFEN ES BEZAHLEN

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11555 am: 28.03.2024 17:08 »
@BWBoy: Volle Zustimmung zu deinem Post, hier noch eine alternative BILD-Schlagzeile:

Skandal! Goldene Löffel für Beamtenkinder!


Dima1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11556 am: 28.03.2024 17:32 »
@BWBoy
@InternetistNeuland

Mein Rede, die hier aber nie beachtet (vor lauter AEZ-Geilheit😁) nie beachtet wird.

Was ist mit den Beamten, die -noch keine Kinder - aktuell keine Kinder - und keine Kinder (anrechenbare) mehr haben - und auch Pensionäre.

Aber da rede ich gegen eine Wand. Einzige Erklärung ist, dass Beamte in Zukunft keine vernünftigen Pensionen  mehr brauchen????

Und da ist ja der Knackpunkt der staatlichen Ver...sche. Das ist wie mit dem Frosch, den man kochen will - die Wassertemperatur nur ganz langsam erhöhen - dann merkt der Frosch nix, bis es zu spät ist.

Die aktuell andauernde "Schlechterhöhung" des Tabellengehaltes bewirkt mal irgendwas mit den Pensionen ... aber was schreibe ich, will ja doch keiner hören .. oder verstehen???😒

Ich halte auch nicht viel von übertrieben hohen Familienzuschlägen. Jedem sollte klar sein, dass diese nur dazu dienen das Grundgehalt nicht erhöhen zu müssen. Pensionswirksam sind sie auch nicht. Gerade hier wundert es mich, dass so viele, die den Kinderlosen und Singles die Erhöhung der Grundgehaltssätze nicht gönnen, da diese dann, weil sie keine Kosten für Kinder haben, im Vergleich mehr zur eigenen Verfügung hätten, sich spätestens in dem Moment wo die Kinder aus dem Haus sind ins eigene Fleisch geschnitten haben. Denn dann fällt das üppige Zuschlagswesen weg und sie stehen mit dem gleichen Grundgehalt da. Von der Tatsache, dass Kinder eine persönliche Entscheidung sind und es in der freien Wirtschaft lohntechnisch niemanden interessieren würde wie viele Kinder jemand hat mal ganz abgesehen. Außerdem sehe ich bei exorbitanten Zuschlägen die NULL mit dem Amt sondern nur mit der Fortpflanzung zu tun haben, das gleiche Akzeptanzproblem wie unser vergesslicher Kanzler.
Ja, es wundert mich selbst, dass ich bei etwas mit ihm einer Meinung bin :D

Jedenfalls denke ich, dass selbst wenn Kinderzuschläge die kostengünstigere Variante darstellen, es leichter ist der Bevölkerung eine Erhöhung des Grundgehalts aufgrund von verfassungswidrig niedriger Sätze zu verkaufen, als exorbitante Zuschläge, ausnahmslos für Beamtenkinder. Da ist quasi die Debatte ob Beamtenkinder mehr wert sind als andere quasi vorprogrammiert, ganz gleich ob sich dieser Sonderstatus mit dem Alimentationsprinzip gegenüber der Beamtenfamilie rechtfertigen lässt. Das interessiert den Bild-Leser nicht im geringsten.
Mehr Grundgehalt weil trotz Vollzeit unter Bürgergeld-Niveau ist da weitaus leichte zu verstehen.

Wie das in der Bevölkerung aufgenommen werden wird kann man sich in etwa bei der IAP für Pensionäre ansehen. Auch hier war die IAP für den Bund die bei weitem günstigste Lösung. Trotzdem wird in den Kommentaren unter jedem Bericht wehement die IAP für Rentner gefordert weil Pensionäre keinen "Sonderstatus" genießen sollen. Dass die Rentenerhöhung im besagten Jahr im Westen bei 5,86% und im Osten noch darüber lag und die Erhöhung der Pension 0% und nahezu jeder Betroffene, von den ganz alten für die sich das nicht mehr rentieren würde mal abgesehen, liebendgerne auf die IAP zugunsten von 5,86% Erhöhung verzichtet hätte interessiert in der Bevölkerung niemanden.

Die Schlagzeilen für Kinderzuschläge wie in NRW auf Bundesebene in der Bildzeitung, dem Focus und anderen Schmierblättern sehe ich jetzt schon:

KNAPP TAUSEND EURO EXTRA AB DEM DRITTEN BEAMTENKIND
UND WIR DÜRFEN ES BEZAHLEN

Ich verstehe den Unmut vieler Kollegen die kinderlos sind und Gefahr laufen nichts von dem Kuchen ab zubekommen.
Ich glaube jedoch auch, dass viele mit Kindern, vor allen Dingen mit 3 oder mehr Kinder, dir sagen werden, dass sie lieber jetzt das Geld nehmen würde mit den Zuschlägen und später weniger in der Pension zu haben, als mit geringen Erhöhungen der Grundgehaltsätze aktuell auskommen zu müssen.
Die Kosten hat man nunmal JETZT und nicht im Alter. Was in 20 oder 30 Jahren ist ist noch für viele zu weit weg.
Aber wenn man auf Urlaube und andere Annehmlichkeiten für sich und seine Familie verzichten muss, nimmt man den möglich kommenden AEZ mit Kusshand...
Ich denke jeder sollte nur auf seine eigene Situation schauen und sich nicht mit Kollegen mit Kindern vergleichen.
Da fehlt einfach ein gewisses Verständnis für die Situation.
Und wenn ich hier manchmal lesen muss von einer "Fertilitätsprämie ", wird mir manchmal einfach nur schlecht.
Viele träumen von einer Familie! Und viele wollen auch eine große Familie. Und auch wenn es viele hier nicht verstehen wollen, kostet auch eine Familie Geld.
Und der Dienstherr hat uns nun mal ausreichend zu alimentieren. Da kann man nicht die Grundsicherung eines Singles mit einem jungen PK gegenüberstellen.
Aber der Abstand wird mit jedem Kind und mit einem Wohnort wie Berlin, München, Köln, Frankfurt usw immer geringer und geringer.
Ich weiß viele Kollegen werden sich jetzt darüber auskotzen und aufregen. Aber versucht trotzdem bitte sachlich zu bleiben. Ich will und wollte niemand angreifen oder beleidigen. Also tut ihr das bitte auch nicht.


Moabit

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11557 am: 28.03.2024 18:14 »

Dein Kinderzuschlag löst ja nicht die Probleme der Pensionäre.

Geburtsjahr 1963, verheiratet Alleinverdiener, einfacher Dienst, geht 2030 mit A6/8 in Pension.

Bekommt 2130€ Brutto Pension = 1869€ Netto Pension
abzüglich 400€ PKV für beide Ehegatten macht 1469€.

Damit ist man trotz 47 Dienstjahre unter Bürgergeldniveau. Hier bringt eine Kindergrundsicherung herzlich wenig.

Welche Probleme der Pensionäre? Das BVerfG hat dazu mMn nichts gesagt. Dass die aktuelle zu niedrige Alimentation für Beamte anhand einer 4 köpfigen Familie automatisch auch aussagt, dass dies für Pensionäre ebenfalls gilt - wäre mir neu. Natürlich mag es Fälle geben, in denen ein Pensionär eine dann wohl junge Frau hat, mit der er noch zwei Kinder zeugt... aber so hat es das BVerfG nicht aufgebaut. Dann müsste man ja die Mindestpension als Ausgangspunkt für alles nehmen.

Und ja, würde es nach mir gehen, würde jedes Kind in DEU lebend eine bedingungslose Grundsicherung erhalten. Ich selbst habe keine Kinder, sehe aber ein, dass dies notwendig ist um viele Probleme im Land zu lösen.

@InternetistNeuland

Mein Rede, die hier aber nie beachtet (vor lauter AEZ-Geilheit😁) nie beachtet wird.

Was ist mit den Beamten, die -noch keine Kinder - aktuell keine Kinder - und keine Kinder (anrechenbare) mehr haben - und auch Pensionäre.

Aber da rede ich gegen eine Wand. Einzige Erklärung ist, dass Beamte in Zukunft keine vernünftigen Pensionen  mehr brauchen????

Und da ist ja der Knackpunkt der staatlichen Ver...sche. Das ist wie mit dem Frosch, den man kochen will - die Wassertemperatur nur ganz langsam erhöhen - dann merkt der Frosch nix, bis es zu spät ist.

Die aktuell andauernde "Schlechterhöhung" des Tabellengehaltes bewirkt mal irgendwas mit den Pensionen ... aber was schreibe ich, will ja doch keiner hören .. oder verstehen???😒


Als Kinderloser verstehe ich absolut, warum du (insbesondere als Pensionär) unbedingt auf eine deutliche Erhöhung der Tabelle hoffst. Aber jetzt mal so gefragt, hast du zuhause noch Kinder, die du tatsächlich versorgen musst? Würde also die Begründung des BVerfG überhaupt auf deinen Fall zutreffen? Denn mMn ist die Berufung auf eine höhere Alimentation wegen der fiktiven Versorgung einer 4 köpfigen Familie einfach nicht ehrlich. Denn entweder man will, dass es allein ums Amt geht (dann gäbe es aber nicht unbedingt einen Grund die Alimentation wirklich stark zu erhöhen, weil man z.B. alle "Familenbestandteile" aus der Rechnung herausnimmt) oder man gesteht sich ein, dass es (wie es das BVerfG erlaubt) auch über "Familienzuschläge" ginge diesen dann tatsächlich bestehenden Bedarf zu decken.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 690
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11558 am: 28.03.2024 18:46 »
Langsam glaube ich, dass hier doch wieder Bewegung rein kommt.
Ich denke, dass die Ampel versucht hat, die Sache nicht umzusetzen, so ganz heimlich.
Aber das Echo was jetzt gekommen ist, wird dazu führen, dass das Gesetz vor der Sommerpause zu mindestens im
Bundestag beraten wird. Damit hat wohl nicht gerechnet. Ins Rollen hat die Sache der Artikel in der FAZ gebracht und eine Woche später der Artikel in der Wirtschaftswoche.
Müntzenich schreibt ja, dass offiziell Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD ist ja eher für seine besonnene und ruhige Art bekannt. Und wenn der antwortet, dass an der Sache mit Hochdruck
gearbeitet wird, würde ich das als sehr glaubhaft empfinden.
Vielleicht haben wir Glück, und Mitte Mai ist die Sache hier im Kabinett.

Das soll kein persönlicher Angriff sein, aber ich glaube du hast noch nie richtig gelegen mit deinen Prognosen  :D

Hoffen tue ich es.

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 276
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11559 am: 28.03.2024 20:15 »

Dein Kinderzuschlag löst ja nicht die Probleme der Pensionäre.

Geburtsjahr 1963, verheiratet Alleinverdiener, einfacher Dienst, geht 2030 mit A6/8 in Pension.

Bekommt 2130€ Brutto Pension = 1869€ Netto Pension
abzüglich 400€ PKV für beide Ehegatten macht 1469€.

Damit ist man trotz 47 Dienstjahre unter Bürgergeldniveau. Hier bringt eine Kindergrundsicherung herzlich wenig.

Welche Probleme der Pensionäre? Das BVerfG hat dazu mMn nichts gesagt. Dass die aktuelle zu niedrige Alimentation für Beamte anhand einer 4 köpfigen Familie automatisch auch aussagt, dass dies für Pensionäre ebenfalls gilt - wäre mir neu. Natürlich mag es Fälle geben, in denen ein Pensionär eine dann wohl junge Frau hat, mit der er noch zwei Kinder zeugt... aber so hat es das BVerfG nicht aufgebaut. Dann müsste man ja die Mindestpension als Ausgangspunkt für alles nehmen.

Und ja, würde es nach mir gehen, würde jedes Kind in DEU lebend eine bedingungslose Grundsicherung erhalten. Ich selbst habe keine Kinder, sehe aber ein, dass dies notwendig ist um viele Probleme im Land zu lösen.

@InternetistNeuland

Mein Rede, die hier aber nie beachtet (vor lauter AEZ-Geilheit😁) nie beachtet wird.

Was ist mit den Beamten, die -noch keine Kinder - aktuell keine Kinder - und keine Kinder (anrechenbare) mehr haben - und auch Pensionäre.

Aber da rede ich gegen eine Wand. Einzige Erklärung ist, dass Beamte in Zukunft keine vernünftigen Pensionen  mehr brauchen????

Und da ist ja der Knackpunkt der staatlichen Ver...sche. Das ist wie mit dem Frosch, den man kochen will - die Wassertemperatur nur ganz langsam erhöhen - dann merkt der Frosch nix, bis es zu spät ist.

Die aktuell andauernde "Schlechterhöhung" des Tabellengehaltes bewirkt mal irgendwas mit den Pensionen ... aber was schreibe ich, will ja doch keiner hören .. oder verstehen???😒


Als Kinderloser verstehe ich absolut, warum du (insbesondere als Pensionär) unbedingt auf eine deutliche Erhöhung der Tabelle hoffst. Aber jetzt mal so gefragt, hast du zuhause noch Kinder, die du tatsächlich versorgen musst? Würde also die Begründung des BVerfG überhaupt auf deinen Fall zutreffen? Denn mMn ist die Berufung auf eine höhere Alimentation wegen der fiktiven Versorgung einer 4 köpfigen Familie einfach nicht ehrlich. Denn entweder man will, dass es allein ums Amt geht (dann gäbe es aber nicht unbedingt einen Grund die Alimentation wirklich stark zu erhöhen, weil man z.B. alle "Familenbestandteile" aus der Rechnung herausnimmt) oder man gesteht sich ein, dass es (wie es das BVerfG erlaubt) auch über "Familienzuschläge" ginge diesen dann tatsächlich bestehenden Bedarf zu decken.

Du scheinst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu kennen. Dies würde auch einige deiner Beiträge erklären.

Das Berufsbeamtentum besagt, dass ein Beamter UND seine Familie LEBENSLANG alimentiert werden muss. Diese Alimentation muss IMMER 15% über Grundsicherungsniveau liegen.

Es gibt zur Zeit Berechnungen für eine 4 köpfige Familie die besagen, dass für diese zu wenig gezahlt wird.

Wenn jetzt aber sogar eine ZWEIKÖPFIGE Pensionärsfamilie zu wenig hat, dann liegt man dort ebenfalls weit unter der Mindestalimentation.
« Last Edit: 28.03.2024 20:23 von InternetistNeuland »

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11560 am: 28.03.2024 20:46 »
@BWBoy: Volle Zustimmung zu deinem Post, hier noch eine alternative BILD-Schlagzeile:

Skandal! Goldene Löffel für Beamtenkinder!



Zumindest der Bild-Zeitung würde aber wohl auffallen, dass es in NRW keinen Ort in der Mietstufe 7 gibt.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,041
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11561 am: 28.03.2024 21:02 »
Zumindest der Bild-Zeitung würde aber wohl auffallen, dass es in NRW keinen Ort in der Mietstufe 7 gibt.

Da sich die Mietstufe auf den Wohnort und nicht auf den Dienstort bezieht, ist das irrelevant, z.B. Wochenendpendler.

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11562 am: 28.03.2024 21:24 »
Langsam glaube ich, dass hier doch wieder Bewegung rein kommt.
Ich denke, dass die Ampel versucht hat, die Sache nicht umzusetzen, so ganz heimlich.
Aber das Echo was jetzt gekommen ist, wird dazu führen, dass das Gesetz vor der Sommerpause zu mindestens im
Bundestag beraten wird. Damit hat wohl nicht gerechnet. Ins Rollen hat die Sache der Artikel in der FAZ gebracht und eine Woche später der Artikel in der Wirtschaftswoche.
Müntzenich schreibt ja, dass offiziell Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD ist ja eher für seine besonnene und ruhige Art bekannt. Und wenn der antwortet, dass an der Sache mit Hochdruck
gearbeitet wird, würde ich das als sehr glaubhaft empfinden.
Vielleicht haben wir Glück, und Mitte Mai ist die Sache hier im Kabinett.

Das soll kein persönlicher Angriff sein, aber ich glaube du hast noch nie richtig gelegen mit deinen Prognosen  :D

Hoffen tue ich es.

Ich vermute auch, dass demnächst etwas passiert. Es ist schon sehr auffällig, dass man von unseren BMI-Insidern (insbesonder BalBund) nichts mehr hört. Da ist irgendetwas im Busch... Mittlerweile glaube ich auch, dass BMI mit Hochdruck an einem neuen Entwurf arbeitet. Es darf nur nicht teurer als 1,4 Mrd EUR werden. Das Problem werden wahrscheinlich die Mehrkosten ab 2025 sein. Lindner fordert ja von allen Ministerien erhöhte Sparanstrengungen.

Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, dass das BBVAngG komplett vom Tisch ist. Sollte dies so sein, hätten wir schon längst etwas von höherer Stelle gehört. Frau Faeser hat doch kein Interesse in dieser Angelegenheit den Buhmann zu spielen. Bei einem Scheitern hätte die SPD längst den Schwarzen Peter der FDP zugeschoben. Insofern habe ich noch Hoffnung...

Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 138
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11563 am: 28.03.2024 22:16 »
Vielleicht müssen die Bundesbeamten mal die Bauern fragen, ob die auch Trecker verleihen……#Ironie off

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11564 am: 28.03.2024 22:50 »
Ich verstehe diejenigen,  die den AEZ herbei sehnen nicht wirklich. Ihr lasst Euch mit dem Spatzen in der Hand abspeisen.

Wenn  Zuschläge wesentliche Besoldungsbestandteile ausmachen, wird die Fertilität besser entlohnt als das Amt. Was soll daran amtsangemessen sein?

M.E. sind Beamtenfamilien keine Bedarfsgemeinschaften.  Das sind andere Arbeitsnehmer doch auch nicht.

Ich halte es auch für schwer vermittelbar, wenn Beamtenkinder soviel mehr Wert sind als alle anderen Kinder.