Hier noch ein wenig Beamtengeschichte, diesmal aus dem Jahr 1950 aus der Wirtschaftswunderzeit, klingt aber so ähnlich wie heute. Jeder junge Mensch sollte sich dieser Gefahren bewusst sein, wenn er sich für den öffentlichen Dienst entscheidet. Das BVerfG hat es bis heute noch nicht geschafft unrechtmäßige Beamtenbesoldung nach Gutsherrenart zu unterbinden, und die heutigen Politiker halten die gleichen blumigen Reden, wie damals.
Der Vertreter der Regierungskoalition (CDU/CSU, FDP, DP) schließlich begründete deren Stellungnahme folgendermaßen (aaO S. 6718):
"Wenn man heute von der Plattform des Bundestages endlich einmal auch über eine bescheidene Teuerungszulage zu den Beamtengehältern sprechen kann, so ist das wirklich hohe Zeit. Der treue Staatsdiener, der selber den Streik zur Durchsetzung seiner berechtigten Forderungen ablehnt, muß es nun seit Jahren mit ansehen, daß über seine Gehaltsaufbesserung immer nur geredet wird, während andere Berufsstände schon längst das Doppelte und mehr an Teuerungszulagen von dem erhalten haben, was bei ihm erst diskutiert wird. Gewiß, die Kassenlage des Staates ist stark angespannt; aber wenn schließlich die deutsche Wirtschaft innerhalb eines Sektors bestimmte Teuerungszulagen für notwendig und tragbar hält, so kann diese selbe deutsche Wirtschaft ihre Staatsdiener, die mittelbar genau so zum Funktionieren des deutschen Wirtschaftslebens beitragen, hier nicht mit anderen Maßstäben messen. Eine Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst ist daher bei der eingetretenen Teuerung und der bitteren Not der Beamtenschaft heute in jeder Hinsicht eine zwingende Notwendigkeit, nicht zuletzt auch im Interesse der Allgemeinheit; denn es könnte sehr leicht der Zustand eintreten, daß als Folge einer ständigen Unterbezahlung die besten Kräfte der Beamtenschaft abwandern, wie es verschiedentlich, insbesondere bei der Finanzverwaltung bereits zu verzeichnen ist.... Wir wollen es ruhig einmal aussprechen, daß die Bezüge der aktiven Beamten und Pensionäre und der verdrängten Staatsdiener billigerweise um rund ein Drittel erhöht werden müßten, denn das allein würde der eingetretenen Teuerung entsprechen. Leider können wir jedoch als Regierungsparteien, die in erster Linie die Verantwortung für den Gesamthaushalt tragen, einen solchen Antrag für das laufende Rechnungsjahr nicht stellen. Wie die Dinge nun einmal liegen steht gegenwärtig nur etwa die Hälfte der an sich notwendigen Mittel zur angemessenen Erhöhung der Beamtenbezüge haushaltsmäßig zur Verfügung. Danach blieb uns bei der gegebenen Begrenzung der Mittel in diesem Haushaltsjahr nur noch ihre gerechte Aufteilung unter die verschiedenen Beamtengruppen übrig."
Während der dritten Beratung des Gesetzes in der 168. Sitzung des Bundestages vom 16. Oktober 1951 erklärte der Vertreter der CDU folgendes (BT I/1949 Prot. S. 6879):
"Zunächst müssen wir sagen: Endlich, endlich ist nun heute der Zeitpunkt da, in dem wir in die Lage versetzt sind, diese Besoldungsaufbesserung auch für die Beamten des öffentlichen Dienstes entsprechend dem Vorschlage des Ausschusses zu beschließen. Dieses "Endlich!" möchte ich mit ganz wenigen Ziffern motivieren.
Der Lebenshaltungsindex beträgt heute 167% desjenigen von 1938; die Beamtenbesoldung betrug im Jahre 1950 94%, und nicht von 1938, sondern von 1927; sie wurde 1950 auf 100%, im Frühjahr 1951 für die aktiven Beamten auf 115% erhöht und soll jetzt durch diese Vorlage auf 120%, wohlgemerkt aber nur der Grundgehälter von 1927, ohne Berücksichtigung des Wohnungsgeldes und der Kinderzulagen, erhöht werden. Praktisch bedeutet das also, daß, wenn dieses Gesetz angenommen wird, die Beamten des Bundes 116% ihrer Bezüge des Jahres 1927 erhalten, und das bei einem Lebenshaltungsindex von 167%.
... Die öffentlichen Bediensteten sind mit ihren Realbezügen in einem Ausmaß zurückgeblieben, daß man versucht ist, geradezu von einer Gefährdung des Staatsapparates zu sprechen, und daß man sich weiter fragen muß, ob die lange Aufrechterhaltung dieses Zustandes mit der Treuepflicht, die ja nicht nur der Beamte, sondern auch der Staat hat, überhaupt noch zu vereinbaren gewesen ist."