Und erneut ein Schlag ins Gesicht.
Wenn ich lese...."in den nächsten Monaten"
Ich könnte Kot.en.
Ich frage mich, wie die Beamten, welche sich mit diesem Gesetzt / mit den Ressortabstimmungen beschäftigen überhaupt noch damit klar kommen.
Letzten Endes sind auch A16er unterbesoldet. Man muss doch einen Eingenantrieb, und sei es nur des persönlichen Vorteils wegen entwickeln, sodass dieses Gesetz möglicht schnell und idealerweise mit Wucht kommt.
Ganz ehrlich.... ob da jetzt 5%, 10%, oder 20% rumkommen, die Presse und die Bevölkerung wir eh aufschreien.
Sollen sich die zuständigen Minister doch zur Not einfach mit den Verfassungsrichtern im Kanzleramt treffen und denen offen sagen, dass sie das Gesetzt nicht durchbringen weil es politischer Zündstoff erster Güte ist und stattdessen gerne eine Vollstreckungsanordnung des BVerfG hätten, oder zumindest eine Entscheidung bezgl. der noch offenen Verfahren, sodass man die Erhöhung einfach auf das BVerfG schieben kann, so wie es auch beim HG der Fall war.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/wann-kommt-das-bbvangg-gibt-es-einen-neuen-oder-ueberarbeiteten-entwurf-des-gesetzes"Sehr geehrte Frau Bahr,
Sie verweisen bei Ihrer Antwort zu diesem Thema auf einen Gesetzesentwurf vom 16.01.2023. Gibt es keinen neuen Entwurf des Gesetzes BBVAngG?
Sehr geehrter Herr D.,
unter folgendem Link können Sie das Gesetzgebungsverfahren „zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verfolgen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.htmlNach aktuellem Stand wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in den nächsten Monaten einen überarbeiteten Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB"