Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2115811 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11685 am: 04.04.2024 11:34 »
§ 75
[Untätigkeitsklage]
1Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. 2Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. 3Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. 4Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11686 am: 04.04.2024 11:38 »
ME kann über die Anträge entschieden werden. Wenn auch durch Ablehnung. Widerspruchsentscheidung gibt es mangels Besoldungsbescheid mE nicht.
Nach Ablehnung könnte direkt Verpflichtungsklage erhoben werden. Ohne Ablehnung bleibt nur die Untätigkeitsklage.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11687 am: 04.04.2024 12:10 »
@Beamtix

Heißt also im Klartext:

Der "einfache Beamte" kann da nichts tun.

Es sei denn, er widmet sein Leben (mit einer hoffentlich willigen Rechtsschutzversicherung und guten Anwälten) dem Kampf gegen den Staat?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11688 am: 04.04.2024 12:28 »
Macht euch Hoffnungen, aber keine zu großen.

Aus ZEIT ONLINE:


" ... Und wieder beginnt das Gewürge
Die Koalition ist fast zerbrochen, als nach dem Haushaltsurteil die Milliarden fehlten. Doch auch für 2025 klafft eine Riesenlücke. Und die Lage ist noch verfahrener. ..."

Der sch... Putin Krieg (und natürlich auch noch andere Herausforderungen) frisst alle Finanzmittel.

Ob da für Beamte noch was überbleibt?

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11689 am: 04.04.2024 13:37 »
den Hoffnungsschimmer in dem Kontext sehe ich jetzt wirklich nicht.. magst du das einmal erläutern ?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11690 am: 04.04.2024 14:04 »
den Hoffnungsschimmer in dem Kontext sehe ich jetzt wirklich nicht.. magst du das einmal erläutern ?

Ich gehe mal davon aus er meint die Hoffnung darauf, dass einer der Koalitionspartner diese platzen lässt und unsere uns von dieser Regierung erlöst. Ob uns das dann allerdings weiterhilft, daran hätte ich trotzdem so meine Zweifel. Ja die CDU wollte damals was einführen, aber das war auch nicht verfassungskonform und wurde ebenfalls von der SPD blockiert, also irgendwer wird das immer blockieren.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11691 am: 04.04.2024 14:04 »
@Candyman

Na ja, richtigerweise hätte ich ja schreiben müssen : Macht Euch keine Hoffnungen. Vergesst Alles.

Aber das wäre ja nach journalistischen Gepflogenheiten nicht richtig.

Am Ende eines fürchterlichen Ausblicks/Artikels  muss immer noch ein versöhnlicher, hoffnungsvoller Satz stehen😁

Sonst würden ja die Leser/Abonnenten abspringen.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11692 am: 04.04.2024 14:39 »
Danke für die Aufklärung  ;D ja das klingt eher nach der Schlagzeile welche ich leider für realistisch halte.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11693 am: 04.04.2024 16:45 »
@BalBund kannst du uns nicht mal wieder aktuelle Infos zum Sachstand geben? Oder auch gerne eine persönliche Prognose, wie wahrscheinlich ein neuer Entwurf vor der parlamentarischen Sommerpause ist?

Schon seit Wochen nichts mehr von ihm gehört. Nancy hat ihn bestimmt inhaftieren lassen.

Der arme Bal ist bestimmt wie der ganze Rest des BMI damit beschäftigt Passierschein A38 zu erlangen. 🤣🤣🤣

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11694 am: 04.04.2024 18:16 »
ME kann über die Anträge entschieden werden. Wenn auch durch Ablehnung. Widerspruchsentscheidung gibt es mangels Besoldungsbescheid mE nicht.
Nach Ablehnung könnte direkt Verpflichtungsklage erhoben werden. Ohne Ablehnung bleibt nur die Untätigkeitsklage.

Keine Verpflichtungsklage, sondern Feststellungsklage.
Die Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mittels Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu klären. Eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage scheidet aus, weil einem Beamten wegen des besoldungsrechtlichen Vorbehalts des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 BBesG ) gerichtlicherseits keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Vielmehr sind die Beamten darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klage auf Feststellung erheben, ihre Bezüge seien verfassungswidrig zu niedrig bemessen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG 14.10.2009 – 2 BvL 13/08  –, juris; BVerwG 20.3.2008 – BVerwG 2 C 49.07  –, ES/C IV 2 Nr. 184 = BVerwGE 131, 20; 28.4.2005 – BVerwG 2 C 1.04 –, ES/C I 1.1 Nr. 82 = BVerwGE 123, 308; 19.12.2002 – BVerwG 2 C 34.01 –, ES/C I 1 Nr. 14 = BVerwGE 117, 305; 20.6.1996 – BVerwG 2 C 7.95 , ES/C I 1 Nr. 2 = NVwZ 1998, 76; NRW OVG 12.2.2014 – 3 A 155/09  –, ES/C I Nr. 15).

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11695 am: 05.04.2024 08:54 »
Und erneut ein Schlag ins Gesicht.
Wenn ich lese...."in den nächsten Monaten"  >:( >:( >:(

Ich könnte Kot.en.

Ich frage mich, wie die Beamten, welche sich mit diesem Gesetzt / mit den Ressortabstimmungen beschäftigen überhaupt noch damit klar kommen.

Letzten Endes sind auch A16er unterbesoldet. Man muss doch einen Eingenantrieb, und sei es nur des persönlichen Vorteils wegen entwickeln, sodass dieses Gesetz möglicht schnell und idealerweise mit Wucht kommt.
Ganz ehrlich.... ob da jetzt 5%, 10%, oder 20% rumkommen, die Presse und die Bevölkerung wir eh aufschreien.

Sollen sich die zuständigen Minister doch zur Not einfach mit den Verfassungsrichtern im Kanzleramt treffen und denen offen sagen, dass sie das Gesetzt nicht durchbringen weil es politischer Zündstoff erster Güte ist und stattdessen gerne eine Vollstreckungsanordnung des BVerfG hätten, oder zumindest eine Entscheidung bezgl. der noch offenen Verfahren, sodass man die Erhöhung einfach auf das BVerfG schieben kann, so wie es auch beim HG der Fall war.

 

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/wann-kommt-das-bbvangg-gibt-es-einen-neuen-oder-ueberarbeiteten-entwurf-des-gesetzes

"Sehr geehrte Frau Bahr,
Sie verweisen bei Ihrer Antwort zu diesem Thema auf einen Gesetzesentwurf vom 16.01.2023. Gibt es keinen neuen Entwurf des Gesetzes BBVAngG?

Sehr geehrter Herr D.,

unter folgendem Link können Sie das Gesetzgebungsverfahren „zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verfolgen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html

Nach aktuellem Stand wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in den nächsten Monaten einen überarbeiteten Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB"



MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11696 am: 05.04.2024 09:34 »
Mann fühlt sich echt belogen, betrogen und alleine gelassen. Die Politiker verschleppen die Sache ohne Ende und brechen Gesetze. Das Verfassungsgericht lässt sich auf der Nase rumtanzen und die Verbände schlafen einfach nur anstatt mal alles zu mobilisieren was möglich ist.
Dann muss es halt wirklich irgendwann „der Dienst nach Vorschrift“ sein.
Klagen geht ja auch nicht ohne Widerspruchsbescheid 😡. Es ist einfach unglaublich was da abgeht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11697 am: 05.04.2024 10:36 »
Mann fühlt sich echt belogen, betrogen und alleine gelassen. Die Politiker verschleppen die Sache ohne Ende und brechen Gesetze. Das Verfassungsgericht lässt sich auf der Nase rumtanzen und die Verbände schlafen einfach nur anstatt mal alles zu mobilisieren was möglich ist.
Dann muss es halt wirklich irgendwann „der Dienst nach Vorschrift“ sein.
Klagen geht ja auch nicht ohne Widerspruchsbescheid 😡. Es ist einfach unglaublich was da abgeht.

Sobald diese Erkenntnis mehr als 5 % der Beamtenschaft erreicht (die Größenordnung hatte Bal glaube ich mal genannt), werden die Verantwortlichen ziemlich sicher dahin gejagt, wo sie hingehören.

Das wird leider auch gleichzeitig der Grund sein, warum niemand das groß an die Öffentlichkeit bringt.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11698 am: 05.04.2024 10:39 »
wenn das Immernoch nicht 5% erreicht hat was echt nicht viel ist bei der Medialen Aufmerksamkeit der letzten zeit dann weiß ich auch nicht wie sehr Leute schlafen.

Ich sehe das BverfG in Verantwortung da einfach nen Riegel vor zusetzen und "gut" wäre die Sache.

Großartig kontrollieren müssen sie beim Bund ja nicht

A: Hat er nichts groß gemacht
B:kann er die Zahlen praktisch bei den Landesbeamten vergleichen und sollte da auch schon was feststellbar sein

Ob das BverfG den Rahmen jetzt so ansetzt wie bei den Ländern oder eben die Leitplanken beim Kegeln nur ausfährt weiß halt niemand

Knecht

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« Antwort #11699 am: 05.04.2024 10:54 »
wenn das Immernoch nicht 5% erreicht hat was echt nicht viel ist bei der Medialen Aufmerksamkeit der letzten zeit dann weiß ich auch nicht wie sehr Leute schlafen.

Ich sehe das BverfG in Verantwortung da einfach nen Riegel vor zusetzen und "gut" wäre die Sache.

Großartig kontrollieren müssen sie beim Bund ja nicht

A: Hat er nichts groß gemacht
B:kann er die Zahlen praktisch bei den Landesbeamten vergleichen und sollte da auch schon was feststellbar sein

Ob das BverfG den Rahmen jetzt so ansetzt wie bei den Ländern oder eben die Leitplanken beim Kegeln nur ausfährt weiß halt niemand

Auch ich bin - wie schon mehrfach ausgeführt - für diese einfache, schnelle und pragmatische Lösung. Warum es so nicht geht, hat Swen ebenfalls schon mehrfach ausführlich ausgeführt.

Bleibt festzustellen, dass man das hierzulande (an dieser Stelle ein Hoch auf dieses System) wohl leider hinnehmen und seine Konsequenzen daraus (auf die ein oder andere Weise) ziehen muss.