Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1957244 times)

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1170 am: 20.04.2022 22:17 »
Wenn ich es richtig sehe, hat hier niemand gesagt, dass die Rückkehr zu einer verfassungskonformen Alimentation seiner Meinung nach schnell gehen würde. Ich für meinen Teil skizziere hier im Forum nur, wie sich mir die Rechtslage darstellt - dass die Besoldungsgesetzgeber weiterhin ihre fiskalisch motivierte Besoldungsgesetzgebung solange, wie es ihnen möglich ist, fortsetzen werden, ist dabei in Rechnung zu stellen.
Ja leider, auch wenn ich hier immer wie der Bad Guy klinge, geht es mir am meisten auf dem Sack, dass da mal nicht ein Paradigma Wechsel von allen Seiten gedacht wird, der dieses (von dir beschriebene) Tischtennis Spiel schnell zum Ende bringt und nicht nur auf maximale Personalkosteneinsparung schielt.
Denn "Fakt" ist, der öD ist in vielen Bereichen einfach schmerzlich von der Einkommensentwicklung der Mitbewerber um die Besten abgekoppelt ist.
Was ja inzwischen auch das BVerG angemahnt hat.

Und zumindest in dem (nicht juristischen, sondern IT)  Bereich in dem ich meine Energie stecke, wird der Staat oftmals zu oft extrem abgezockt.

Wenn sie es wenigstens Subvention nennen würden....

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1171 am: 22.04.2022 10:10 »
Gibt es bei euch auch inzwischen auch schon Abwanderungen, z.B. in Richtung NRW? Anfangs waren das hier nur wenige, aber man merkt es schon langsam.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1172 am: 22.04.2022 10:23 »
Gibt es tatsächlich MA, die deswegen den Dienstherren wechseln? Das wundert mich.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1173 am: 22.04.2022 10:26 »
Gibt es tatsächlich MA, die deswegen den Dienstherren wechseln? Das wundert mich.

Mich auch.

Ganz im Gegenteil: In NRW gibt es unheimlich viele, die zum Bund wechseln.

Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1174 am: 22.04.2022 11:05 »
Ich kann das durchaus nachvollziehen. Man ist nicht bundesweit versetzbar, hat jetzt mit drei Kindern vielleicht 5-7 k mehr im Jahr und in der Pension vielleicht etwas weniger wegen der geringeren Grundbesoldung. Nur da sagt man sich, bis dahin ist mein Haus oder Wohnung bezahlt dann stören mich 3 k nicht mehr so.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1175 am: 22.04.2022 11:07 »
Mich wundert das eher vor dem Hintergrund, dass der Bund hoffentlich zeitnah auch eine Lösung finden wird und am Ende wieder höher besolden wird. 6 Monate in NRW eine bessere Besoldung zu haben klingt zumindest für mich nicht als triftiger Grund. Triftig wären z. Bsp. die genannten Versetzungsmöglichkeiten. Aber das hätte ja mit dem aktuellen Thema wenig zu tun.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1176 am: 22.04.2022 12:50 »
Vielleicht schaffen wir es auf 80 Seiten Forum Unterhaltung zum Wochenende mit null Quintessenz weil es am Ende purer Zufall ist wie hoch unsere Besoldung sein wird hahaaa schöne Grüße aus dem sonnigen Homeoffice

Matze1986

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1177 am: 25.04.2022 13:34 »
Wer bislang keinen Widerspruch gegen seine aktuelle Besoldung eingelegt hat, sollte das unter allen Umständen bis zum Ende des Jahres tun.


In welcher Form und wo sollte eingereicht werden? Was geschieht bei Nichtbeachtung?

MfG
Matze

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1178 am: 25.04.2022 14:10 »
LOL ich glaube das war schon auf Seite 45 die 4. Frage hahaaa! Aber ich suche  mal warte, habe ja genügend Zeit montags in einem Bundesministerium

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1179 am: 25.04.2022 14:35 »
LOL ich glaube das war schon auf Seite 45 die 4. Frage hahaaa! Aber ich suche  mal warte, habe ja genügend Zeit montags in einem Bundesministerium

hoffentlich nicht im Bundesministerium des Innern

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1180 am: 25.04.2022 14:51 »
Ja das war wirklich an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Scheinbar ist die Beratungsqualität im dortigen Ministerium knapp über der Grasnarbe angesiedelt :o

Kimonbo

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« Antwort #1181 am: 25.04.2022 15:22 »
LOL j das war der Knüller als damals im BMI nichts geschah weil die Posten nach der Bundestagswahl nicht alle vollständig besetzt waren :-) das waren verrückte Zeiten damals haha *ironie*
Gott sei Dank haben wir dann zum 1.1.23 die verfassungsgemäße Besoldung bekommen. Auch die Singles /„

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1182 am: 25.04.2022 15:45 »
Kimbombo ist der neue Referent im BMI, dem es obliegt die politische Abstimmung zu koordinieren.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1183 am: 25.04.2022 15:45 »
LOL j das war der Knüller als damals im BMI nichts geschah weil die Posten nach der Bundestagswahl nicht alle vollständig besetzt waren :-) das waren verrückte Zeiten damals haha *ironie*
Gott sei Dank haben wir dann zum 1.1.23 die verfassungsgemäße Besoldung bekommen. Auch die Singles /„

Gibt es eigentlich wirklich irgendwas neues? oder stimmt nur etwas mit dem Kollegen nicht?

Kimonbo

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« Antwort #1184 am: 25.04.2022 16:40 »
Bei mir ist alles Fine und es wird bis zu den Tarifverhandlung des tvöd Bund bis zum Anfang 2023 nichts Neues geben. Die werden alles bis dann in ein Paket schnüren, Tariferhöhung im tvöd Bund mit Übertragung auf die Bundesebene + extra etwas wegen dem verfassungsgemäßen Besoldungs-Gedöns 😁