Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923314 times)

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11745 am: 09.04.2024 09:01 »
Dann sollen sie endlich meine Widersprüche negativ bescheiden. Ich bin ja bereit zu klagen, nur geht das ohen den Widerscpruchsbescheid halt nicht. Es ist eine bodenlose Frechheit wie man als Beamter behandelt wird. Das fehlendes Geld niemals ein Grund zum Brechen der Verfassung sein darf, dass ist denen einfach sch... egal.
Es macht  so wütend  >:(

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11746 am: 09.04.2024 09:04 »
Und der Ex-Finanzminister und Oberschlumpf kann auch hierzu kein Machtwort sprechen, oder sich wahrscheinlich überhaupt an die Thematik erinnern. Ein Husarenstück. Die Bundesbeamten scheinen für die nächste Wahl keine Rolle zu spielen (ggf. ist man so realistisch und weiß, dass man von diesen ohnehin einen großen Teil verloren hat).

Aber hat man das überhaupt? Nur ein Bruchteil der Bundesbeamten ist die Thematik überhaupt bekannt. Und nur ein Bruchteil des Bruchteils wird Konsequenzen ziehen, da viele sich auch nur aufregen, aber nicht wirklich tätig werden. Sprich: Da müssen sich Gesetzgeber eher weniger Gedanken machen und das wissen diese auch. Im Notfall wird kurz vor der Wahl, wie bspl. in NRW mit der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, ein kleines Wahlgeschenk verteilt und fertig.

Ich glaube das Thema hat gerade in den letzten Wochen mehr aufmerksam erhalten und ich war überrascht, nachdem ich stichprobenartig mal ein paar Bekannte (aus entsprechendes Mileus) und auch Kolleginnen gefragt habe, ob man mit dem Thema bewandt ist. Vor allem in Polizeikreisen ist das Thema sehr bekannt, teilweise legen fast komplette Hundertschaften regelmäßig Widerspruch ein. Ich war selbst sehr überrascht.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11747 am: 09.04.2024 09:10 »
Ich habe mich an den bekannten Zahlen aus den letzten Jahren orientiert. Es wäre natürlich begrüßenswert, wenn endlich mehr Interesse und Aufmerksamkeit bestehen würde, aber selbst bei ein paar hundert oder tausend Widersprüchen mehr, ändert sich die derzeitge Quote von vllt. 3-5% auch nur auf 4 - 7% (geschätzt).

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11748 am: 09.04.2024 10:13 »
Wenn er Eier hätte, würde er sagen, dass das ganze dem Lindner zu teuer ist.

Stimmt nur leider nicht. Das BMF hat die Rechnung aufgemacht und alle Häuser aufgefordert die Mehrkosten aus ihrem Budget zu tragen. Hatte ich auch schon mal dargelegt, einerseits hätte es einen Einstellungsstopp zur Folge, weil das Personalbudget fast überall (BMWK und BMI mal ausgenommen) auf Kante genäht ist.

Zudem hätten die über das Budget hinausgehenden Mittel beim BMF Spiegelreferat beantragt werden müssen, eigentlich kein Ding, aber insbesondere von den grünen Häusern nicht erwünscht.  Alternativ hätte man Haushaltstitel umschichten können, dann wären aber Ministers Lieblingsprojekte gestrichen worden, weil je nach Ministerium rund 85-95% der Haushaltsmittel bereits für staatliche Verpflichtungen oder langfristige Finanzierungszusagen gebunden ist.

Wer aber 18 Monate vor der BTW keine Geschenke mehr machen kann, der sinkt dramatisch in der Wählergunst und das will keine der drei Parteien.

Natürlich kann man jetzt auf die FDP oder Lindner bashen, ist einfach, aber trifft es eben nicht. Würde man mehr als das BlaBla des PStS BMI hören wollen um sich aufzuregen wäre es zielführend über Abgeordnetenwatch und Co die für Personal zuständigen anderen PStS in den weiteren Ministerien um Stellungnahme zu bitten. Aber das ist natürlich nur eine verwegene Idee meinerseits :-)

So long

In grossen Teilen stimme ich dir zu Bal.
Es ist zunächst einmal in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts ihre Haushaltsplanungen anzustellen.
Aber es kann auch nicht sein, dass in dieser besionderen Situation die ja alle Ressorts bettrift zunächst einmal jede damit verbundene Mehrausgabe aus dem eigenen Budget zu kompensieren ist.
Du hast aber sicher Recht, dann hätten entsprechende darüberhinaus gehende Mittel separat beantragt werden müssen.
Wie die Aussichten darauf allerdings aussehen vermag sich jeder selber ausrechnen.
Das Vorgehen des BMF könnte man böswillig so interpretieren, es ist in den jeweilgen Ressorts genug Luft um solche Mehrausgaben zu kompensieren. Sollte dem so sein, so habe ich ernste Zweifel an der Seriosität der Planungen insgesamt.
Was die Verteilung von Geschenkne an die geneigten Wähler angeht stimme ich dir zu 100% zu.
Das ist insgesamt das Dilemma mit Politikern, die sind mehr ihrem eigenen Wohl und dem der Partei verpflichtet als dem Wohl des Landes ( worauf leisten einige nochmal einen Eid ?? ).
Was das Thema Abgeordnetenwatch angeht 100 % da core.

Insgesamt zeigt sich doch aber das Problem der Budnesbeamten. Der ehemalige BMI hat festgestellt die Besoldung ist verfassungswidrig und das trifft alle Ressorts da wir einem BesGesetz folgen. Demzufolge hätte es einen gemeinsamen gerne auch zentralen Ansatz geben müssen anstatt die Problematik in der alt hergebrachten Haushaltsplanung beheben zu wollen. Angesichts der Mehrausgaben die eine amtsamgemessene Alimentaiton bedeutet, so wage ich die Prognose das die meisten Ressorts nicht in der Lage sind dies aus dem eigenen Haushalt ohne gravierende Einschränkungen zu stemmen.
 


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11750 am: 09.04.2024 12:38 »
Die Antwort hat er doch vor Kurzem schonmal gegeben.

Ich muss mich wirklich zurücknehmen, um noch immer keine Schimpfwärter zu gebrauchen.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11751 am: 09.04.2024 12:48 »
Glaubt hier wirklich jemand, dass die ehrenwerten Staatssekretäre und auch die ehrenwerten Abgeordneten die Postings auf Abgeordnetenwatch etc. selber lesen und sich für eine Antwort selber Gedanken machen?

Zu meiner aktiven Zeit gabs da jede Menge Hiwis, die diese Arbeit verrichtet haben.

Aber vielleicht hat sich das ja mittlerweile verändert, und die Staatssekretäre und Abgeordneten hängen persönlich Tag und Nacht im net?

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11752 am: 09.04.2024 14:19 »
Wenn er Eier hätte, würde er sagen, dass das ganze dem Lindner zu teuer ist.

Stimmt nur leider nicht. Das BMF hat die Rechnung aufgemacht und alle Häuser aufgefordert die Mehrkosten aus ihrem Budget zu tragen. Hatte ich auch schon mal dargelegt, einerseits hätte es einen Einstellungsstopp zur Folge, weil das Personalbudget fast überall (BMWK und BMI mal ausgenommen) auf Kante genäht ist.

Zudem hätten die über das Budget hinausgehenden Mittel beim BMF Spiegelreferat beantragt werden müssen, eigentlich kein Ding, aber insbesondere von den grünen Häusern nicht erwünscht.  Alternativ hätte man Haushaltstitel umschichten können, dann wären aber Ministers Lieblingsprojekte gestrichen worden, weil je nach Ministerium rund 85-95% der Haushaltsmittel bereits für staatliche Verpflichtungen oder langfristige Finanzierungszusagen gebunden ist.

Wer aber 18 Monate vor der BTW keine Geschenke mehr machen kann, der sinkt dramatisch in der Wählergunst und das will keine der drei Parteien.

Natürlich kann man jetzt auf die FDP oder Lindner bashen, ist einfach, aber trifft es eben nicht. Würde man mehr als das BlaBla des PStS BMI hören wollen um sich aufzuregen wäre es zielführend über Abgeordnetenwatch und Co die für Personal zuständigen anderen PStS in den weiteren Ministerien um Stellungnahme zu bitten. Aber das ist natürlich nur eine verwegene Idee meinerseits :-)

So long

In grossen Teilen stimme ich dir zu Bal.
Es ist zunächst einmal in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts ihre Haushaltsplanungen anzustellen.
Aber es kann auch nicht sein, dass in dieser besionderen Situation die ja alle Ressorts bettrift zunächst einmal jede damit verbundene Mehrausgabe aus dem eigenen Budget zu kompensieren ist.
Du hast aber sicher Recht, dann hätten entsprechende darüberhinaus gehende Mittel separat beantragt werden müssen.
Wie die Aussichten darauf allerdings aussehen vermag sich jeder selber ausrechnen.
Das Vorgehen des BMF könnte man böswillig so interpretieren, es ist in den jeweilgen Ressorts genug Luft um solche Mehrausgaben zu kompensieren. Sollte dem so sein, so habe ich ernste Zweifel an der Seriosität der Planungen insgesamt.
Was die Verteilung von Geschenkne an die geneigten Wähler angeht stimme ich dir zu 100% zu.
Das ist insgesamt das Dilemma mit Politikern, die sind mehr ihrem eigenen Wohl und dem der Partei verpflichtet als dem Wohl des Landes ( worauf leisten einige nochmal einen Eid ?? ).
Was das Thema Abgeordnetenwatch angeht 100 % da core.

Insgesamt zeigt sich doch aber das Problem der Budnesbeamten. Der ehemalige BMI hat festgestellt die Besoldung ist verfassungswidrig und das trifft alle Ressorts da wir einem BesGesetz folgen. Demzufolge hätte es einen gemeinsamen gerne auch zentralen Ansatz geben müssen anstatt die Problematik in der alt hergebrachten Haushaltsplanung beheben zu wollen. Angesichts der Mehrausgaben die eine amtsamgemessene Alimentaiton bedeutet, so wage ich die Prognose das die meisten Ressorts nicht in der Lage sind dies aus dem eigenen Haushalt ohne gravierende Einschränkungen zu stemmen.

Für einen Außenstehenden wie mich ist es immer interessant, wie intern die Abstimmungen und Verantwortlichkeiten laufen.

Als betroffener Beamter würde ich mich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass es mir herzlich egal ist wer, wie, woher die erforderlichen Mittel beschaffen muss. Das BVerfG hat geurteilt, Punkt.

Oder glaubt auch nur einer hier das ich nur einen Steuerbescheid der mir Privat zukommt nur dadurch aufhalten kann in dem ich der Behörde schreibe, dass ich die Situation verstehe und ich mich gerade in einem intensiven Austausch mit meiner Frau, meinen Eltern und meinen Kindern befinde, wer welche Mittel flüssig machen kann, bzw. wer sich genötigt fühlt, den Betrag zu begleichen?

Jetzt fehlt nur noch die Frage aus der Politik an die Beamten, wo man die nötigen Einsparungen tätigen soll, um die Mehrausgaben stemmen zu können  ;D ;D ;D ;D.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11753 am: 09.04.2024 14:21 »
Hier noch ein Textschnipsel des VBB zum Thema amtsangemessene Besoldung. Ich schrieb:
... Amtsangemessene Besoldung der Bundesbeamten. Hier würde ich regelmäßige Medienarbeit (Aushänge im baainb, regelmäßig im VBB Magazin, Gastbeiträge in anderen Zeitungen...) erwarten und darüber hinaus die Mitglieder permanent, adressatengerecht zu informieren und aktiv zum Widerspruch zu motivieren, mit Vordruck. Das selbe gilt für die Besoldung kinderreicher Beamter...

Antwort sinngemäß zusammengefasst:
Es gibt keinen Musterwiderspruch, da der Widerspruch als unnötig angesehen wird. Grund hierfür ist das BMI Rundschreiben aus 2021, wo auf Verjährung und haushaltsjahrnahe Geltendmachung verzichtet wird. Daraus wird abgeleitet, dass Widerspruch nicht nötig ist, da mit dem Rundschreiben alle Rechte gewahrt bleiben.
Immerhin wurde beim BMI ein Sachstand angefragt. :o

Diese Art der Anfrage habe ich mehrfach (erstmalig 2020) beim VBB gestellt und versucht aufzuzeigen, warum es sinnvoll wäre anders zu agieren..

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11754 am: 09.04.2024 14:39 »
" ...Es gibt keinen Musterwiderspruch, da der Widerspruch als unnötig angesehen wird. Grund hierfür ist das BMI Rundschreiben aus 2021, wo auf Verjährung und haushaltsjahrnahe Geltendmachung verzichtet wird. Daraus wird abgeleitet, dass Widerspruch nicht nötig ist, da mit dem Rundschreiben alle Rechte gewahrt bleiben. ... "

Diese Vereine (VBB, DBB, VBOB usw. ) sind so weit weg von der Realität ... unglaublich.

Die "leiten was ab" aus einem "Rundschreiben" von 2021, und glauben tatsächlich, dass das rechtlichen Bestand hat ... wenn eine Horde kariereg .. ler Anwälte darauf losgelassen wird?

Ich war ja lange Mitglied beim VBOB. Doch nachdem er seine Beitragszahler bei einer damaligen Privatisierung einer Bundesoberbehörde schmählich im Stich gelassen hat, bin ich ausgetreten.
« Last Edit: 09.04.2024 14:50 von Pendler1 »

DickerSprinter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11755 am: 09.04.2024 16:04 »
Info eines VBOB-Vertreters in der heutigen Personalversammlung einer Bundesbehörde:
Er hätte aus dem BMI gehört, dass in dieser Legislatur nichts mehr passieren wird.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11756 am: 09.04.2024 16:33 »

Oder glaubt auch nur einer hier das ich nur einen Steuerbescheid der mir Privat zukommt nur dadurch aufhalten kann in dem ich der Behörde schreibe, dass ich die Situation verstehe und ich mich gerade in einem intensiven Austausch mit meiner Frau, meinen Eltern und meinen Kindern befinde, wer welche Mittel flüssig machen kann, bzw. wer sich genötigt fühlt, den Betrag zu begleichen?


Rofl, ich mag den Gedankengang. Vielleicht sollte ich mit einer derartigen Begründung Widerspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen. …..Steuerschuld wird beglichen nach Abschuss der familiären Beratungen, voraussichtlich in 5,10 oder 20 Jahren. Verzugszinsen werden meinerseits für Null und Nichtig erklärt.   ;) :o ;D 8)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11757 am: 09.04.2024 16:34 »
" ... Er hätte aus dem BMI gehört, dass in dieser Legislatur nichts mehr passieren wird. ... "

Ich hoffe ja, das dieser Krug an uns vorbeigehen möchte ... aber wer wie ich Pensionär Zeit hat, in den Medien rumzustöbern, der braucht bloß 2 + 2 zu addieren. Geld kommt nicht aus der Steckdose.
 Oder wie in der FAZ steht: Panzer statt Bagger.

 Auch wenn man mir dabei vielleicht Russland - Troll vorwirft.😁

Aber OK, Daumen drücken. Vielleicht hilft es - was besseres fällt mir nicht mehr ein.

Badener1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11758 am: 09.04.2024 16:56 »
Ich habe gestern, auf Anfrage, folgende Antwort von MdB Ingo Schäfer (SPD Mitglied Ausschuss für Inneres und Heimat) erhalten:

...Danke für Ihre E-Mail.

Vorweg möchte ich sagen, dass es nicht am Bundestag liegt, dass wir die Urteile des Bundesverfas-sungsgerichts noch nicht umgesetzt haben. Es liegt an der Bundesregierung, die uns noch kein Ge-setz vorgelegt hat. Es gibt bislang lediglich einen Referentenentwurf des BMI, der allerdings noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Falls Sie ihn noch nicht kennen sollten, hier der Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html

Am einfachsten wäre es, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich rund 10 Milliarden Euro kosten, ist also nicht finanzierbar. Deshalb stand BMI vor der Herausforderung, eine Lösung zu basteln, die sowohl verfassungsgemäß ist, als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung da-für ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der o.g. Referentenentwurf zustanden.

Im Jahr 2023 mussten sowohl der TVöD-Abschluss als auch die Erhöhung der Grundsicherung in die-sen Entwurf einfließen. Das hat für die Verzögerung des Kabinettsbeschlusses gesorgt.

Vor dem Hintergrund der Haushaltslage Ende 2023 ist der o.g. Gesetzentwurf leider erneut liegen ge-blieben.

Mittlerweile hat Bayern mit der Idee der "Mehrverdiener-Familie" seine Alimentation der Landesbeamten angepasst. Auch andere Bundesländer haben mithilfe verschiedener Instrumente ihre Besoldung an die Vorgaben des BVerfG angepasst. BMI strebt eine Lösung für den Bund an, die einigermaßen kompatibel mit den Lösungen der Länder ist, damit die Systeme nicht komplett auseinander laufen.

Am liebsten wäre mir, wenn wir sämtliche Besoldungsgruppen einfach hoch setzen würden. Aber ich sehe, dass das nicht finanzierbar ist. Ich hätte das Gesetz auch gerne bereits 2022 beschlossen. Doch leider ist gerade dieses Vorhaben sehr kompliziert und wird von anderen Sachen beeinflusst (Tarifabschluss, Grundsicherung, Wohngeld...). Der Teufel liegt wie so oft im Detail.

Ich habe mir vom BMI zusichern lassen, dass ich bis Sommer dieses Jahres einen Kabinettsbeschluss bekomme. Ich hoffe, die FDP spielt mit. Immerhin hat der Haushaltsausschuss bereits 1,45 Mrd. Euro dafür in den Haushalt gestellt.

Freundliche Grüße

Ingo Schäfer

Na dann warten wir mal ab, ob Frau BMI Wort hält....

blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11759 am: 09.04.2024 17:06 »
Sachstand von einer Personalversammlung durch den DBwV bzgl. der Alimentation:

"Die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst soll bleiben, 
was aber nicht bedeutet, dass die komplette Besoldungsstruktur angepasst wird.
Es wird diskutiert, ob der AEZ an das Familieneinkommen gekoppelt wird 
und somit nur in den Wohnstufen 5+ ein AEZ gezahlt werden würde.
Der Familienzuschlag wird nicht reformiert, sondern bleibt wie er ist.
Die Anpassungen der Beihilfe auf 90% für Angehörige und Hinterbliebene wird nicht umgesetzt.

Weiterhin wird ein neuer Referentenentwurf verfasst, der erneut an die Verbände ergehen wird.
Es bleibt also abzuwarten, was dort drin stehen wird.

Begründung hierzu ist das Haushaltsloch von 60 Mrd."