Ich habe gestern, auf Anfrage, folgende Antwort von MdB Ingo Schäfer (SPD Mitglied Ausschuss für Inneres und Heimat) erhalten:
...Danke für Ihre E-Mail.
Vorweg möchte ich sagen, dass es nicht am Bundestag liegt, dass wir die Urteile des Bundesverfas-sungsgerichts noch nicht umgesetzt haben. Es liegt an der Bundesregierung, die uns noch kein Ge-setz vorgelegt hat. Es gibt bislang lediglich einen Referentenentwurf des BMI, der allerdings noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Falls Sie ihn noch nicht kennen sollten, hier der Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.htmlAm einfachsten wäre es, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich rund 10 Milliarden Euro kosten, ist also nicht finanzierbar. Deshalb stand BMI vor der Herausforderung, eine Lösung zu basteln, die sowohl verfassungsgemäß ist, als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung da-für ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der o.g. Referentenentwurf zustanden.
Im Jahr 2023 mussten sowohl der TVöD-Abschluss als auch die Erhöhung der Grundsicherung in die-sen Entwurf einfließen. Das hat für die Verzögerung des Kabinettsbeschlusses gesorgt.
Vor dem Hintergrund der Haushaltslage Ende 2023 ist der o.g. Gesetzentwurf leider erneut liegen ge-blieben.
Mittlerweile hat Bayern mit der Idee der "Mehrverdiener-Familie" seine Alimentation der Landesbeamten angepasst. Auch andere Bundesländer haben mithilfe verschiedener Instrumente ihre Besoldung an die Vorgaben des BVerfG angepasst. BMI strebt eine Lösung für den Bund an, die einigermaßen kompatibel mit den Lösungen der Länder ist, damit die Systeme nicht komplett auseinander laufen.
Am liebsten wäre mir, wenn wir sämtliche Besoldungsgruppen einfach hoch setzen würden. Aber ich sehe, dass das nicht finanzierbar ist. Ich hätte das Gesetz auch gerne bereits 2022 beschlossen. Doch leider ist gerade dieses Vorhaben sehr kompliziert und wird von anderen Sachen beeinflusst (Tarifabschluss, Grundsicherung, Wohngeld...). Der Teufel liegt wie so oft im Detail.
Ich habe mir vom BMI zusichern lassen, dass ich bis Sommer dieses Jahres einen Kabinettsbeschluss bekomme. Ich hoffe, die FDP spielt mit. Immerhin hat der Haushaltsausschuss bereits 1,45 Mrd. Euro dafür in den Haushalt gestellt.
Freundliche Grüße
Ingo Schäfer
Na dann warten wir mal ab, ob Frau BMI Wort hält....