Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995680 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11760 am: 09.04.2024 17:26 »
Schicken die an die Verbände dann eigentlich direkt ein Entschuldigungsschreiben mit:" sorry für den Murks..."

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11761 am: 09.04.2024 17:30 »

Begründung hierzu ist das Haushaltsloch von 60 Mrd."

Das quasi höchste Gericht im Lande mit hoffentlich top ausgebildeten Richtern sieht es so:

Ungeachtet der Verschärfung der Regeln für die Kreditaufnahme durch die Neufassung des Art. 109 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 129, 124 <170>; 132, 195 <245>) vermögen indes allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung nicht einzuschränken. Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere.  Rn.  94 - 2 BvL 4/18 -

Wie lässt sich ein Verband mit sowas ohne Widerworte abpeisen?
Wenn die politische Leitung des BMI die Verfassung derart missachtet, dann muss man langsam mal darüber nachdenken, ob da nicht jemand entlassen gehört.

Das Parlament kann übrigens auch ohne die Regierung Gesetze initiieren, daher ist die Antwort des MdB sehr mit Framing versehen.

Die präsentierte Lösung ist dann, dass man sich mit möglicherweise unzulässigen Rechentricks 1 cent über die verfassungswidrige Alimentation gerechnet hat. Nichts anderes ist der 1,45 Mrd. Entwurf, die 10 Milliarden klingen da schon realistischer, wenn man sich die Tragweite und den Zeitraum der bisherigen Praxis anschaut.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11762 am: 09.04.2024 17:35 »
Das ist wenigstens mal eine ehrliche Antwort.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11763 am: 09.04.2024 17:37 »
Sachstand von einer Personalversammlung durch den DBwV bzgl. der Alimentation:

"Die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst soll bleiben,
was aber nicht bedeutet, dass die komplette Besoldungsstruktur angepasst wird.
Es wird diskutiert, ob der AEZ an das Familieneinkommen gekoppelt wird
und somit nur in den Wohnstufen 5+ ein AEZ gezahlt werden würde.
Der Familienzuschlag wird nicht reformiert, sondern bleibt wie er ist.
Die Anpassungen der Beihilfe auf 90% für Angehörige und Hinterbliebene wird nicht umgesetzt.

Weiterhin wird ein neuer Referentenentwurf verfasst, der erneut an die Verbände ergehen wird.
Es bleibt also abzuwarten, was dort drin stehen wird.

Begründung hierzu ist das Haushaltsloch von 60 Mrd."

Danke, ich hoffe diese Versagertruppe bekommt nächstes Jahr Ihre Quittung.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11764 am: 09.04.2024 17:42 »
Nichts anderes ist der 1,45 Mrd. Entwurf, die 10 Milliarden klingen da schon realistischer

10 Milliarden geteilt durch 370.000 Bundesbeamte (inklusive Soldaten) macht gut 27.000€ pro Nase.

Passt!  :)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11765 am: 09.04.2024 18:08 »
Sachstand von einer Personalversammlung durch den DBwV bzgl. der Alimentation:

"Die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst soll bleiben,
was aber nicht bedeutet, dass die komplette Besoldungsstruktur angepasst wird.
Es wird diskutiert, ob der AEZ an das Familieneinkommen gekoppelt wird
und somit nur in den Wohnstufen 5+ ein AEZ gezahlt werden würde.
Der Familienzuschlag wird nicht reformiert, sondern bleibt wie er ist.
Die Anpassungen der Beihilfe auf 90% für Angehörige und Hinterbliebene wird nicht umgesetzt.

Weiterhin wird ein neuer Referentenentwurf verfasst, der erneut an die Verbände ergehen wird.
Es bleibt also abzuwarten, was dort drin stehen wird.

Begründung hierzu ist das Haushaltsloch von 60 Mrd."

Das würde auch einiges nach sich ziehen. Bei Familien ab 3 Kindern könnten die Mütter oder Väter dann einfach zuhause bleiben anstelle Teilzeit arbeiten zu gehen. Der AEZ würde wahrscheinlich das Teilzeit Gehalt abdecken und zuhause gibt es weniger Stress  ;)

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11766 am: 09.04.2024 19:17 »
Sachstand von einer Personalversammlung durch den DBwV bzgl. der Alimentation:

"Die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst soll bleiben,
was aber nicht bedeutet, dass die komplette Besoldungsstruktur angepasst wird.
Es wird diskutiert, ob der AEZ an das Familieneinkommen gekoppelt wird
und somit nur in den Wohnstufen 5+ ein AEZ gezahlt werden würde.
Der Familienzuschlag wird nicht reformiert, sondern bleibt wie er ist.
Die Anpassungen der Beihilfe auf 90% für Angehörige und Hinterbliebene wird nicht umgesetzt.

Weiterhin wird ein neuer Referentenentwurf verfasst, der erneut an die Verbände ergehen wird.
Es bleibt also abzuwarten, was dort drin stehen wird.

Begründung hierzu ist das Haushaltsloch von 60 Mrd."

Das würde auch einiges nach sich ziehen. Bei Familien ab 3 Kindern könnten die Mütter oder Väter dann einfach zuhause bleiben anstelle Teilzeit arbeiten zu gehen. Der AEZ würde wahrscheinlich das Teilzeit Gehalt a
Herdprämie bdecken und zuhause gibt es weniger Stress  ;)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11767 am: 09.04.2024 21:04 »
Sachstand von einer Personalversammlung durch den DBwV bzgl. der Alimentation:

"Die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst soll bleiben,
was aber nicht bedeutet, dass die komplette Besoldungsstruktur angepasst wird.
Es wird diskutiert, ob der AEZ an das Familieneinkommen gekoppelt wird
und somit nur in den Wohnstufen 5+ ein AEZ gezahlt werden würde.
Der Familienzuschlag wird nicht reformiert, sondern bleibt wie er ist.
Die Anpassungen der Beihilfe auf 90% für Angehörige und Hinterbliebene wird nicht umgesetzt.

Weiterhin wird ein neuer Referentenentwurf verfasst, der erneut an die Verbände ergehen wird.
Es bleibt also abzuwarten, was dort drin stehen wird.

Begründung hierzu ist das Haushaltsloch von 60 Mrd."

Das würde auch einiges nach sich ziehen. Bei Familien ab 3 Kindern könnten die Mütter oder Väter dann einfach zuhause bleiben anstelle Teilzeit arbeiten zu gehen. Der AEZ würde wahrscheinlich das Teilzeit Gehalt a
Herdprämie bdecken und zuhause gibt es weniger Stress  ;)

Ja da bin ich ehrlich. Wir haben drei Kinder und würden uns dann auf jeden Fall für die Herdprämie entscheiden.

Und so wird es sicherlich auch kommen. In Deutschland wird immer nur das Nichtstun belohnt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11768 am: 09.04.2024 21:37 »
In Deutschland wird immer nur das Nichtstun belohnt.

Nanana, sowas sagt man doch nicht. Uns wird doch immer eingetrichter wie sinnstiftend Arbeit ist. Da ist es auch nicht so schlimm wenn der Hartzi gleich viel oder einen Hunderter weniger hat, als der 40h Malocher.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11769 am: 09.04.2024 22:25 »


Als betroffener Beamter würde ich mich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass es mir herzlich egal ist wer, wie, woher die erforderlichen Mittel beschaffen muss. Das BVerfG hat geurteilt, Punkt.

Auf diesen Standpunkt kann man sich stellen, nur leider trägt er für Bundesbeamte eben nicht. Die Haltung des Hauses und der Verantwortlichen ist halt: Niemand hat gegen uns als Besoldungsgeber geurteilt.

Das ist richtig und falsch zugleich, weil das BVerfG eben doch Hinweise gegeben hat, die bei verständiger Würdigung auch eine Reform bei den Bundesbeamten erforderlich macht, da hier Grundannahmen getroffen wurden, die in manchen BL als verfassungswidrig eingestuft wurden. Andererseits gibt es halt keine Frist, binnen derer die Regierung hier eine Regelung treffen müsste.

Man KANN es also so lange auf die Bank schieben bis es entweder politische Brisanz bekommt oder jemand erfolgreich gegen die Nichtbescheidung seines Widerspruchs vor dem VG geklagt hat, daraufhin Ordnungsgelder erwirkt und somit letztlich von der Besoldungsstelle einen ablehnenden Bescheid bekommt, diesen durch mindestens 3, im ungünstigeren Fall 4 Instanzen vortragen muss, damit letztlich ein Urteil gegen den Besoldungsgeber Bund ergeht. Das man es nicht sollte ist der Fachseite klar, die hat aber wenig zu melden.

370.000 Bundesbeamte plus Pensionäre machen auch keine übergroße Menge frustrierter Wähler aus die ausschlaggebend sein könnten, ganz anders als bei Bürger- oder Klimageld, da geht es um deutlich mehr Prozente für die Parteien.

@ozy: Natürlich kann das Parlament das, aber faktisch würde es keine Mehrheit finden, da die meisten Abgeordneten kommendes Jahr sehr gerne wieder auf ihren Landeslisten stehen würde. Sorry, die politische Realität ist da schlicht stärker.

Ansonsten nochmal zum Thema FDP/Grüne/SPD: Ja, die FDP erwartet, dass die Mehrkosten über die Haushaltstitel der Häuser getragen werden. Insofern ist die Aussage, die Partei hätte es gerne kostenneutral insoweit richtig, als dass keine zusätzlichen Mittel dafür in die Ressorts fließen sollen (woher auch? Schuldenbremse ist Schuldenbremse, der BT hat keine außergewöhnliche Situation festgestellt, alle Einnahmen sind verplant). Neben den im Thread zitierten 1,45 Mrd sind in den Haushalt generell aber nochmals 1,55 Mrd zusätzliche Personalmittel für alles was der Bund leisten muss eingestellt, sowohl 2023 als auch 2024. Wer den Haushalt aufmerksam liest weiß, dass die Mittel nach Ausschöpfung der eigenen Titel für unabwendbare Ausgaben (wie es die Alimentation ist) beim BMF durch den entsprechenden Minister beantragt werden können.

Klingt einfach? Ja und nein: Ja, weil das Geld in diesem Jahr für die Nachzahlung dann zur Verfügung steht und im laufenden Jahr kein Defizit im Titel besteht. Nein, weil ab dem Haushalt 2025 (bei Annahme, das Gesetz käme noch dieses Jahr) die neuen, höheren Personalkosten voll auf einen Haushaltstitel wirken, der zudem von rund 5,8% (aktuelle Vermutung lt. Flurfunk) pauschaler Minderausgabe je Ressort mit Ausnahme BMVg und BMAS belastet sein wird. Das kann, je nach Anteil der Beamten im Haus also bedeuten, dass nächstes Jahr 6-8% weniger an Budget im Ministerium verfügbar ist, was sich im Wahljahr eben nochmals ungünstiger auf den Willen der Minister auswirkt, einem solchen Entwurf zuzustimmen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11770 am: 09.04.2024 23:45 »
Eine leider wie gehabt schlüssige Analyse, Bal. Zwar binden die entscheidungstragenden Gründe der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht nur den unmittelbar von ihnen betroffenen (Besoldungs-)Gesetzgeber, sondern alle Besoldungsgesetzgeber, sodass sie sie bei der Ausgestaltung des sie aus Art. 33 Abs. 5 GG treffenden Regelungsauftrags allesamt verfassungsrechtlich nicht außer Acht lassen können - aber wo kein Kläger, da kein Richter. Diese Haltung führt letztlich zu dem, was Ulrich Battis vor anderthalb Jahren zu seinem Brandbrief im sächsischen Gesetzgebungsverfahren veranlasst haben dürfte:

"Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung."
(S. 14 unter https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf)

Wie die wiederkehrenden Ausführungen diverser politischer Verantwortungsträger zeigen, ist ihnen das Hemd näher als die Hose, worin sich die ewige Wiederkehr des Gleichen offenbart: Die "Sonderopfer" werden dort abverlangt, wo man sie abverlangen kann, wo man sich also bis zum Beweis des Gegenteils ermächtigt sieht, sie abzuverlangen. Machiavelli lässt grüßen: Es gilt, die Macht zu erhalten, um die eigenen Ziele durchsetzen zu können, und Moral ist machthemmend. Genau deshalb stellen die Besoldungsgesetzgeber in ihren Begründungen zunehmend moralische Argumente in den Vordergrund, insbesondere in der Begründung des neuen Leitbilds eines Doppelverdienermodells, nämlich als eine Krücke, um das rechtsstaatverletzende Handeln zu kaschieren und vom amoralischen Kern eigenen Handels abzulenken. Um also nicht vom Recht sprechen zu müssen, spricht man von Moral - und solange die Wählerschaft dem folgt, ist alles "gut", bleibt also die Macht erhalten oder einfacher: Augen zu und durch, und zwar unisono in allen Parteien, worin sich der konzertierte Kern des entsprechenden Handelns zeigt:

"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderüber-
greifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist." (ebd. S. 13 f.)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11771 am: 10.04.2024 01:22 »


Als betroffener Beamter würde ich mich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass es mir herzlich egal ist wer, wie, woher die erforderlichen Mittel beschaffen muss. Das BVerfG hat geurteilt, Punkt.

Auf diesen Standpunkt kann man sich stellen, nur leider trägt er für Bundesbeamte eben nicht. Die Haltung des Hauses und der Verantwortlichen ist halt: Niemand hat gegen uns als Besoldungsgeber geurteilt.

Das ist richtig und falsch zugleich, weil das BVerfG eben doch Hinweise gegeben hat, die bei verständiger Würdigung auch eine Reform bei den Bundesbeamten erforderlich macht, da hier Grundannahmen getroffen wurden, die in manchen BL als verfassungswidrig eingestuft wurden. Andererseits gibt es halt keine Frist, binnen derer die Regierung hier eine Regelung treffen müsste.

Man KANN es also so lange auf die Bank schieben bis es entweder politische Brisanz bekommt oder jemand erfolgreich gegen die Nichtbescheidung seines Widerspruchs vor dem VG geklagt hat, daraufhin Ordnungsgelder erwirkt und somit letztlich von der Besoldungsstelle einen ablehnenden Bescheid bekommt, diesen durch mindestens 3, im ungünstigeren Fall 4 Instanzen vortragen muss, damit letztlich ein Urteil gegen den Besoldungsgeber Bund ergeht. Das man es nicht sollte ist der Fachseite klar, die hat aber wenig zu melden.

370.000 Bundesbeamte plus Pensionäre machen auch keine übergroße Menge frustrierter Wähler aus die ausschlaggebend sein könnten, ganz anders als bei Bürger- oder Klimageld, da geht es um deutlich mehr Prozente für die Parteien.

@ozy: Natürlich kann das Parlament das, aber faktisch würde es keine Mehrheit finden, da die meisten Abgeordneten kommendes Jahr sehr gerne wieder auf ihren Landeslisten stehen würde. Sorry, die politische Realität ist da schlicht stärker.

Ansonsten nochmal zum Thema FDP/Grüne/SPD: Ja, die FDP erwartet, dass die Mehrkosten über die Haushaltstitel der Häuser getragen werden. Insofern ist die Aussage, die Partei hätte es gerne kostenneutral insoweit richtig, als dass keine zusätzlichen Mittel dafür in die Ressorts fließen sollen (woher auch? Schuldenbremse ist Schuldenbremse, der BT hat keine außergewöhnliche Situation festgestellt, alle Einnahmen sind verplant). Neben den im Thread zitierten 1,45 Mrd sind in den Haushalt generell aber nochmals 1,55 Mrd zusätzliche Personalmittel für alles was der Bund leisten muss eingestellt, sowohl 2023 als auch 2024. Wer den Haushalt aufmerksam liest weiß, dass die Mittel nach Ausschöpfung der eigenen Titel für unabwendbare Ausgaben (wie es die Alimentation ist) beim BMF durch den entsprechenden Minister beantragt werden können.

Klingt einfach? Ja und nein: Ja, weil das Geld in diesem Jahr für die Nachzahlung dann zur Verfügung steht und im laufenden Jahr kein Defizit im Titel besteht. Nein, weil ab dem Haushalt 2025 (bei Annahme, das Gesetz käme noch dieses Jahr) die neuen, höheren Personalkosten voll auf einen Haushaltstitel wirken, der zudem von rund 5,8% (aktuelle Vermutung lt. Flurfunk) pauschaler Minderausgabe je Ressort mit Ausnahme BMVg und BMAS belastet sein wird. Das kann, je nach Anteil der Beamten im Haus also bedeuten, dass nächstes Jahr 6-8% weniger an Budget im Ministerium verfügbar ist, was sich im Wahljahr eben nochmals ungünstiger auf den Willen der Minister auswirkt, einem solchen Entwurf zuzustimmen.

Es ging mir um den Punkt der Diskussion, woher das Geld kommt und wer dafür zuständig ist, es zu besorgen. Und dazu kann ich nur sagen, dass es mir als Betroffener herzlich egal ist.

Das deine Ausführung das der Dienstherr nicht direkt dazu gezwungen werden kann das Urteil umzusetzen stimmt, bezweifel ich nicht im geringsten.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11772 am: 10.04.2024 06:59 »
@BalBund

Wieder hast du es, ich muss schon sagen leider, auf den Punkt gebracht warum es im Bereich Bund zur Zeit nicht vorangeht und auch in mittelbarer Zukunft nicht vorangehen wird. Es sei denn das BVerfG haut so richtig auf den Tisch und auch das ist mangels eines konkreten Verfshrens den Bund betreffend nicht unmittelbar zu erwarten. Auch wenn Swen zurecht darauf hinweist, daß das BVerfG dem Grunde nach sehr wohl auch dem Gesetzgeber Bund die Handlungsmaximen aufzeigt.
Und machen wir uns nichts vor, wie du ja zi Recht ausführt bis ein Verfahren den Bund betreffend beim BVerfG landet, sind die meisten von uns in Pension oder die Erben müssten sich kümmern. So traurig das ist, aber das scheint die Handlungsmaxime der Verantwortlichen zu sein.
Die Beamten interessieren den Dienstherrn einen feuchten .....

 Das bringt für mich nach 36 Dienstjahren die volle Wertschätzung unseres Dienstherrn uns Besmten gegenüber zum Ausdruck.
« Last Edit: 10.04.2024 07:06 von Bundi »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11773 am: 10.04.2024 07:20 »
@ BaLBund

Das ist ja ein Widerspruch in sich selbst seitens des Bundesbesoldungsgesetzgeber. Einerseits gibt man sich als nicht betroffener Rechtskreis aus und gleichzeitig räumt man in den letzten beiden Besoldungsanpassungsgesetzen sowie im Rundschreiben ein, dass der Beschluss des BVerfG Auswirkungen auf die Bundesbesoldung hat. Ein solch inkonsequentes Handeln macht einen fassungslos. Konsequenterweise sollte man dann gar nichts tun bezogen auf das BBVangG und alle Widersprüche ablehnend bescheiden, so dass jeden der es will der Rechtsweg offen steht. Aber dieses Damoklesschwert fürchtet man, wohlwissend, dass zukünftig mit eideutigen Beschlüssen des BVerfG für den Bundesbesoldunggesetzgeber zu rechnen ist. Aber wo ist das Problem, betreffen wird es letztendlich eine andere Legislatur!

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11774 am: 10.04.2024 07:24 »
Man will hier auf Zeit spielen. Das ist Alles. Die Schafe machen schon weiter ihre Arbeit und Ansprüche entwerten sich automatisch in 20 Jahren...