Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855188 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11775 am: 10.04.2024 08:35 »
Wo ist Karlruhe?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11776 am: 10.04.2024 08:52 »
Wo ist Karlruhe?

Urlaub, krank, Fachkräftemangel, oder Dienstreise nach Bali mit dem Silberfisch. Wer weiß.

PS: ich selbst bin dazu leider nicht in der Lage, aber wieso in aller Welt klagt denn nicht endlich mal jemand dagegen, der entsprechende Fachkenntnisse, Zeit und finanzielle Mittel hat? Geht mir nicht ins Hirn.

PPS: die Meinung und Laune der Bundesbeamten spielt ja offensichtlich eine ebenso große Rolle wie der Amtseid. Aber denkt man in den Ministerien echt nicht mal einen Schritt weiter, was man mit diesem Verhalten anrichtet?

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11777 am: 10.04.2024 09:15 »
PS: ich selbst bin dazu leider nicht in der Lage, aber wieso in aller Welt klagt denn nicht endlich mal jemand dagegen, der entsprechende Fachkenntnisse, Zeit und finanzielle Mittel hat? Geht mir nicht ins Hirn.


Hier wären die Verbände / Gewerkschaften gefragt... nur leider zeigen die eine ähnlichen Enthusiasmus wie die Leitungsebenen der Ministerien.


Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11778 am: 10.04.2024 09:31 »
Hier wären die Verbände / Gewerkschaften gefragt... nur leider zeigen die eine ähnlichen Enthusiasmus wie die Leitungsebenen der Ministerien.

Machen sie doch! (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/)

Bereits Im Januar 2023 legte der dbb SH (bzw. vom ihm unterstützte Einzelmitglieder) direkte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ein. Ziel war/ist das Konzept des einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG kurzfristig zu Fall zu bringen.

Scheinbar rührt Karlsruhe sich auch diesbezüglich nicht. Eine direkte Beschwerde an das LVerfG SH sieht das LVerfGG SH leider nicht vor.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11779 am: 10.04.2024 09:33 »
Wo ist Karlruhe?

PS: ich selbst bin dazu leider nicht in der Lage, aber wieso in aller Welt klagt denn nicht endlich mal jemand dagegen, der entsprechende Fachkenntnisse, Zeit und finanzielle Mittel hat? Geht mir nicht ins Hirn.


Warum siehst du dich selbst nicht in der Lage diesbezüglich aktiv zu werden?

Es gibt hier durchaus Beamte, nach eigener Aussage, die versuchen eine Bescheidung ihrer Widersprüche durch das BVA zu erwirken. Leider wird eine Bescheidung bisher durch das BVA abgelehnt, so dass es vermutlich auf eine Untätigkeitsklage hinauslaufen wird.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11780 am: 10.04.2024 09:47 »
Wenn man die Antwort des StS ließt, dann muss man sich doch die Frage stellen, wie die Urteile/Beschlüsse des BVerfG auch nur ansatzweise umgesetzt werden sollen, wenn nur die unteren BesGrp und Beamte mit Kindern in Hochpreisregionen mehr bekommen??

Alle Beamten, auch A7 aufwärts und ohne Kinder und/oder ohne in Hochpreisregionen zu leben, werden nicht verfassungsmäßig alimentiert.
Was soll diese Rechnung.

Dem folgend, was der StS schreibt, würde ich 0,00€ mehr bekommen (A10, verheiratet, 2 Kinder in WG-Stufe II).
Ich bin doch dann trotzdem noch unteralimentiert???

Was rechnen die denn da?


Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11781 am: 10.04.2024 10:11 »
Hier wären die Verbände / Gewerkschaften gefragt... nur leider zeigen die eine ähnlichen Enthusiasmus wie die Leitungsebenen der Ministerien.

Machen sie doch! (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/)

Bereits Im Januar 2023 legte der dbb SH (bzw. vom ihm unterstützte Einzelmitglieder) direkte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ein. Ziel war/ist das Konzept des einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG kurzfristig zu Fall zu bringen.

Scheinbar rührt Karlsruhe sich auch diesbezüglich nicht. Eine direkte Beschwerde an das LVerfG SH sieht das LVerfGG SH leider nicht vor.

Das betrifft aber nur die Landesebene. In den einzelnen Bundesländern haben wir ja tatsächlich ein bisschen Bewegung, manche Gewerkschaften mehr, manche weniger.

Auf Bundesebene ist so mal garnichts passiert. Ein paar Untätiglkeitsklagen geführt  oder unterstützt von den Gewerkschaften würden einen ganz anderen Eindruck machen.
Mal davon abgesehen, das man sich bei einigen Verbänden fragen muss, auf welcher Seite sie eigentlich stehen.

Vollzug122

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11782 am: 10.04.2024 10:11 »
Ich habe auch die Befürchtung, dass der Bund hier Richtung Bayern schaut.
Nur mal zum Vergleich (Meine Konstellation A9, WG-Stufe III, 3 Kinder):

Familienzuschlag Bund: 920,01 €
Familienzuschlag Bayern: 926,71 €
Familienzuschlag NRW: 1741,71 €

Ich denke selbst mit 3 Kindern und WG-Stufe III wird es eine 0-Nummer geben oder zumindest keine große Erhöhung.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11783 am: 10.04.2024 10:31 »
Wenn man die Antwort des StS ließt, dann muss man sich doch die Frage stellen, wie die Urteile/Beschlüsse des BVerfG auch nur ansatzweise umgesetzt werden sollen, wenn nur die unteren BesGrp und Beamte mit Kindern in Hochpreisregionen mehr bekommen??

Alle Beamten, auch A7 aufwärts und ohne Kinder und/oder ohne in Hochpreisregionen zu leben, werden nicht verfassungsmäßig alimentiert.
Was soll diese Rechnung.

Dem folgend, was der StS schreibt, würde ich 0,00€ mehr bekommen (A10, verheiratet, 2 Kinder in WG-Stufe II).
Ich bin doch dann trotzdem noch unteralimentiert???

Was rechnen die denn da?

Die geben deiner Frau ein fiktives Einkommen von 20-25k und alles ist paletti.
Oder man muss wie in Hamburg? einen Antrag stellen und sich finanziell nackig machen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11784 am: 10.04.2024 10:56 »
Wenn man die Antwort des StS ließt, dann muss man sich doch die Frage stellen, wie die Urteile/Beschlüsse des BVerfG auch nur ansatzweise umgesetzt werden sollen, wenn nur die unteren BesGrp und Beamte mit Kindern in Hochpreisregionen mehr bekommen??

Alle Beamten, auch A7 aufwärts und ohne Kinder und/oder ohne in Hochpreisregionen zu leben, werden nicht verfassungsmäßig alimentiert.
Was soll diese Rechnung.

Dem folgend, was der StS schreibt, würde ich 0,00€ mehr bekommen (A10, verheiratet, 2 Kinder in WG-Stufe II).
Ich bin doch dann trotzdem noch unteralimentiert???

Was rechnen die denn da?

Die geben deiner Frau ein fiktives Einkommen von 20-25k und alles ist paletti.
Oder man muss wie in Hamburg? einen Antrag stellen und sich finanziell nackig machen.

Aber ich kann doch als Gesetzgeber nicht einfach annehmen, dass der Partner 20-25 k pro Jahr verdient? Das wäre doch dann sowas wie „Grundsicherung für Beamte“, falls die Frau weniger verdient, bekommt man mehr, falls sie auch arbeiten geht, bekommt man nichts extra?

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11785 am: 10.04.2024 11:00 »
Wäre doch das Gegenteil von einem Grundeinkommen. Wäre ja eher einer "Steuer" im Sinne von wer mehr hat, muss mehr abgeben.

Bastel

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« Antwort #11786 am: 10.04.2024 11:09 »
Wenn man die Antwort des StS ließt, dann muss man sich doch die Frage stellen, wie die Urteile/Beschlüsse des BVerfG auch nur ansatzweise umgesetzt werden sollen, wenn nur die unteren BesGrp und Beamte mit Kindern in Hochpreisregionen mehr bekommen??

Alle Beamten, auch A7 aufwärts und ohne Kinder und/oder ohne in Hochpreisregionen zu leben, werden nicht verfassungsmäßig alimentiert.
Was soll diese Rechnung.

Dem folgend, was der StS schreibt, würde ich 0,00€ mehr bekommen (A10, verheiratet, 2 Kinder in WG-Stufe II).
Ich bin doch dann trotzdem noch unteralimentiert???

Was rechnen die denn da?

Die geben deiner Frau ein fiktives Einkommen von 20-25k und alles ist paletti.
Oder man muss wie in Hamburg? einen Antrag stellen und sich finanziell nackig machen.

Aber ich kann doch als Gesetzgeber nicht einfach annehmen, dass der Partner 20-25 k pro Jahr verdient? Das wäre doch dann sowas wie „Grundsicherung für Beamte“, falls die Frau weniger verdient, bekommt man mehr, falls sie auch arbeiten geht, bekommt man nichts extra?

In Bayern geht das schon...

Taigawolf

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« Antwort #11787 am: 10.04.2024 11:11 »
Aber ich kann doch als Gesetzgeber nicht einfach annehmen, dass der Partner 20-25 k pro Jahr verdient? Das wäre doch dann sowas wie „Grundsicherung für Beamte“, falls die Frau weniger verdient, bekommt man mehr, falls sie auch arbeiten geht, bekommt man nichts extra?

Wird auf jeden Fall die Teilzeitquote bei Frauen deutlich beeinflussen. Aber leider in die andere Richtung, als von der Politik gewünscht.

BWBoy

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« Antwort #11788 am: 10.04.2024 11:19 »
Und wenn man gar keine Partnerin hat wird trotzdem angenommen man hätte eine  ::)

Bastel

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« Antwort #11789 am: 10.04.2024 11:26 »
Aber ich kann doch als Gesetzgeber nicht einfach annehmen, dass der Partner 20-25 k pro Jahr verdient? Das wäre doch dann sowas wie „Grundsicherung für Beamte“, falls die Frau weniger verdient, bekommt man mehr, falls sie auch arbeiten geht, bekommt man nichts extra?

Wird auf jeden Fall die Teilzeitquote bei Frauen deutlich beeinflussen. Aber leider in die andere Richtung, als von der Politik gewünscht.

Du, in Bayern werden einfach 20k angenommen, egal ob die Frau arbeitet oder nicht. Da würde sich also nichts ändern.