Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923258 times)

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11805 am: 10.04.2024 15:43 »
Das mittlerweile zuschanden getragene Alimentationsprinzip [...]

Made my day ❤️

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11806 am: 10.04.2024 18:02 »
Das muss man sich einmal vorstellen, die 4-köpfige Bürgergeldfamilie erhält in Bayern 46.527,36 € netto Grundsicherung und sitzt zu hause, und bei der 4-köpfigen Beamtenfamilie muss Papa ganztags und Mama halbtags arbeiten gehen und bekommt dann in etwa soviel wie die Bürgergeldfamilie. Die einen kommen abends abgehetzt nach hause, wissen gar nicht wie sie das mit den zwei Kindern jeden Tag managen sollen, müssen vielleicht auch noch Oma und Opa einspannen, wenn vorhanden, die anderen können den ganzen Tag relaxen, Sport treiben, die Natur genießen und sich um ihre Kinder kümmern. Die Stadt München hat zudem noch einen Fonds aus Stiftungseinnahmen, aus dem noch zusätzl. Leistungen für Bürgergeldempfänger geleistet werden, z.B. Bekleidung, Eintrittskarten, aber es wird auch schon mal eine Urlaubsreise direkt an das Reisebüro überwiesen. Das weiß ich sicher von einem Freund, der dort Leistungen genehmigt, BesGr. A 8. (siehe auch https://ru.muenchen.de/2024/53/Einkommensgrenzen-fuer-freiwillige-Leistungen-werden-angepasst-111866)
Für mich ist das einfach nur noch eine Entwertung von Arbeitsleitung.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11807 am: 10.04.2024 18:23 »
Krass! 1900€ monatlich für Kosten der Unterkunft werden in Bayern anerkannt?
Na da kann ich in Niedersachsen nur von träumen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11808 am: 10.04.2024 18:44 »
Das muss man sich einmal vorstellen, die 4-köpfige Bürgergeldfamilie erhält in Bayern 46.527,36 € netto Grundsicherung und sitzt zu hause, und bei der 4-köpfigen Beamtenfamilie muss Papa ganztags und Mama halbtags arbeiten gehen und bekommt dann in etwa soviel wie die Bürgergeldfamilie. Die einen kommen abends abgehetzt nach hause, wissen gar nicht wie sie das mit den zwei Kindern jeden Tag managen sollen, müssen vielleicht auch noch Oma und Opa einspannen, wenn vorhanden, die anderen können den ganzen Tag relaxen, Sport treiben, die Natur genießen und sich um ihre Kinder kümmern. Die Stadt München hat zudem noch einen Fonds aus Stiftungseinnahmen, aus dem noch zusätzl. Leistungen für Bürgergeldempfänger geleistet werden, z.B. Bekleidung, Eintrittskarten, aber es wird auch schon mal eine Urlaubsreise direkt an das Reisebüro überwiesen. Das weiß ich sicher von einem Freund, der dort Leistungen genehmigt, BesGr. A 8. (siehe auch https://ru.muenchen.de/2024/53/Einkommensgrenzen-fuer-freiwillige-Leistungen-werden-angepasst-111866)
Für mich ist das einfach nur noch eine Entwertung von Arbeitsleitung.

Hier läuft wirklich einiges schief...

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11809 am: 10.04.2024 19:24 »
Dass das Bürgergeld so hoch ist, dürfte an den exorbitanten Mieten liegen.  M.E. muss man da ansetzen., dann wäre alle  geholfen. Mir kommt es so vor, dass in München nur sehr Reiche, glückliche Erben oder Bürgergeldempfänger wohnen. Der Staat muss sehr viel häufiger den Art 14 Absatz 2 GG zum Maßstab der Gesetzgebung machen. Da Grund und Boden unvermehrbar ist, ist eine deutlichere Ausrichtung der Eigentumsrechte auf das Allgemeinwohl im Bereich bebauten und unbebauter Immobilien unvermeidbar.  Dann würde auch so manche Stromleitung deutlich flotter realisiert werden.

MoinMoin

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« Antwort #11810 am: 10.04.2024 20:12 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11811 am: 10.04.2024 20:25 »
Dass das Bürgergeld so hoch ist, dürfte an den exorbitanten Mieten liegen.  M.E. muss man da ansetzen., dann wäre alle  geholfen. Mir kommt es so vor, dass in München nur sehr Reiche, glückliche Erben oder Bürgergeldempfänger wohnen. Der Staat muss sehr viel häufiger den Art 14 Absatz 2 GG zum Maßstab der Gesetzgebung machen. Da Grund und Boden unvermehrbar ist, ist eine deutlichere Ausrichtung der Eigentumsrechte auf das Allgemeinwohl im Bereich bebauten und unbebauter Immobilien unvermeidbar.  Dann würde auch so manche Stromleitung deutlich flotter realisiert werden.

Warum sind die Mieten so hoch? Oder ist einfach nur das Einkommen zu niedrig? Die Gemeinden sind aufgrund ihrer bescheuerten Bebauungspläne oft selbst Schuld an den Fehlentwicklungen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11812 am: 10.04.2024 21:25 »
Angeblich lesen ja hier Verantwortungsträger aus dem BMI mit (würde mich mittlerweile wundern, weil es ja nun wirklich nichts Neues mehr zu diskutieren gibt). Gesucht werden da bekanntlich kostengünstige Lösungen. Eine die mir noch in den Sinn kam, ist die zinsgünstige Vergabe von Darlehen an seine Beamten. Die Erwägung ist natürlich eine ebensolche Spinnerei wie die Einbeziehung fiktiver Partnereinkommen aber billig und für die Beamtenschaft hilfreich wäre es allemal. Wer aus persönlichen Gründen lieber mietet, bekäme mehr Cash. Wahlrechtlösungen liegen ja im Trend.

Mir wäre jede Lösung recht, die nicht an amtsfremde Faktoren anknüpft.

Genug geheult, ich akquiriere gerade klagewillige Kollegen in meiner Behörde. Ggf. lässt sich eine Kanzlei von fünf Klagewilligen ja zu einem für uns wirtschaftlichen Angebot motivieren.


Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11813 am: 10.04.2024 23:29 »
https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Etwas Aktuelles aus RLP. Gibt es wirklich kein aktuelles Verfahren beim BVerfG das Bundesbeamte betrifft?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11814 am: 10.04.2024 23:52 »
Das muss man sich einmal vorstellen, die 4-köpfige Bürgergeldfamilie erhält in Bayern 46.527,36 € netto Grundsicherung und sitzt zu hause, und bei der 4-köpfigen Beamtenfamilie muss Papa ganztags und Mama halbtags arbeiten gehen und bekommt dann in etwa soviel wie die Bürgergeldfamilie. Die einen kommen abends abgehetzt nach hause, wissen gar nicht wie sie das mit den zwei Kindern jeden Tag managen sollen, müssen vielleicht auch noch Oma und Opa einspannen, wenn vorhanden, die anderen können den ganzen Tag relaxen, Sport treiben, die Natur genießen und sich um ihre Kinder kümmern. Die Stadt München hat zudem noch einen Fonds aus Stiftungseinnahmen, aus dem noch zusätzl. Leistungen für Bürgergeldempfänger geleistet werden, z.B. Bekleidung, Eintrittskarten, aber es wird auch schon mal eine Urlaubsreise direkt an das Reisebüro überwiesen. Das weiß ich sicher von einem Freund, der dort Leistungen genehmigt, BesGr. A 8. (siehe auch https://ru.muenchen.de/2024/53/Einkommensgrenzen-fuer-freiwillige-Leistungen-werden-angepasst-111866)
Für mich ist das einfach nur noch eine Entwertung von Arbeitsleitung.

Der Bemessung der kalten Unterkunftskosten zur Betrachtung des Grundsicherungsniveaus liegt zunächst das sogenannte 95 %-Perzentil zugrunde, was bedeutet, dass hier der Betrag herangezogen wird, den mindestens 95 % von Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern im jeweiligen Bundesland maximal für kalte Unterkunftskosten bewilligt bekommen, was bedeutet, dass 95 % der entsprechenden Bedarfsgemeinschaften geringere kalten Unterkunftskosten bewilligt bekommen. Die kalten Unterkunftskosten setzen sich dabei aus dem 95 %-Perzentil der laufenden Unterkunfts- und dem 95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten zusammen. Auf dieser Basis bestimmt das Bundesverfassungsgericht die realitätsgerechten kalten Unterkunftskosten einer entsprechenden Bedarfsgemeinschaft, da es dem Beamten möglich sein muss, insbesondere auch den Umzug in den Vergleichsraum mit den höchsten Wohnkosten finanzieren zu können (vgl. die Rn. 60 der aktuellen Entscheidung).

Das aktuelleste 95 %-Perzentil vom 30.01.2024 betrachtet die Jahresbeträge für das Jahr 2022. Extrapoliert man diese Beträge moderat für das Jahr 2024 findet man in Bayern ein 95 %-Perzentil der laufenden Unterkunftskosten von 1.303,- € und der laufenden Betriebskosten von 250,- €, sodass der genannten Berechnung monatlich kalte Unterkunftskosten von 1.553,- € zugrunde gelegt werden. Die Heizkosten werden am laufenden Heizspiegel für Deutschland bestimmt und führen für Bayern ebenfalls auf Basis von Höchstbeträgen von monatlich 297,08 € entsprechende Heizkosten für die genannte Bedarfsgemeinschaft an.

Unabhängig von diesen warmen Unterkunftskosten in Höhe von 1.850,08 €, die als Vergleichsgegenstand zur mittelbaren Bemessung der Mindestalimentation verwendet werden, sind darüber hinaus die Regelsätze für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 1.806,- € sowie die bayerischen Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie des monatären Gegenwerts der sog. Sozialtarife heranzuziehen, die das Land zusammengenommen nach eigener Darstellung realitätsgerecht auf monatlich 221,20 € beziffert. Legt man diese Bedarfskosten zugrunde, kommt man auf ein Grundsicherungsniveau von monatlich 3.877,28 € bzw. jährlich 46.527,36 € in Bayern. Da Bedarfsgemeinschaften die kalten und warmen Unterkunftskosten erstattet werden, solange sie angemessen sind, und da es sich bei den Sozialtarifen i.d.R. um sog. geldwerte Vorteile handelt, die also als monetärer Betrag Grundsicherungsempfängern tatsächlich nicht in die Hand gegeben werden, während die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe zumeist Erstattungen bspw. für Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder darstellen, verbleibt der vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft realistisch am Ende das für ihren monatlichen täglichen Bedarf, was ihr weitgehend auf Basis der Regelsätze zur Verfügung steht, also bei dreißig Tagen 60,20 € pro Tag bzw. 15,05 € pro Tag und Person, unabhängig von den tatsächlichen Wohnkosten.

Ob dieser Betrag nun als zu hoch oder nicht zu hoch empfunden wird, basiert als Werteentscheidung auf der eigenen moralischen Betrachtung. Der Gesetzgeber hat diese Beträge als sachgerecht bemessen, um auch an ihnen das Existenzminimum zu betrachten, das der Staat seinen Bürgern schuldet, sofern sie sich nicht durch ihre eigene Hände Arbeit selbst ernähren (können).

Finanzer

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« Antwort #11815 am: 11.04.2024 08:11 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Man muss es so sehen, der Staat finanziert hier mit unseren Steuern die Rendite der Immobilieneigentümer.

Rheini

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« Antwort #11816 am: 11.04.2024 09:48 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Man muss es so sehen, der Staat finanziert hier mit unseren Steuern die Rendite der Immobilieneigentümer.

Ja das ist so in unserer Wirtschaftsform.

Wenn man dies ändern will, gibt es min. zwei Arten.

1. Man ändert die Wirtschaftsform (hierzu gab und gibt es ja in anderen Ländern schon Formen die m. M. nach nicht dem entsprechen, wie ich leben möchte).

2. Sobald der Staat die Kosten zu tragen hat, gibt es Städte / Stadtteile in denen die möglichen Bezieher der Leistung, nicht unterstützt werden. Willst Du das?


Finanzer

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« Antwort #11817 am: 11.04.2024 10:09 »
Richtig aber wenn der Staat einem Bürgergeldempfänger dauerhaft Kdu in Höhe von 1900 zugesteht, dann läuft da wirklich was falsch oder er muss dies auch seinen Beamten zugestehen.

Man muss es so sehen, der Staat finanziert hier mit unseren Steuern die Rendite der Immobilieneigentümer.

Ja das ist so in unserer Wirtschaftsform.

Wenn man dies ändern will, gibt es min. zwei Arten.

1. Man ändert die Wirtschaftsform (hierzu gab und gibt es ja in anderen Ländern schon Formen die m. M. nach nicht dem entsprechen, wie ich leben möchte).

2. Sobald der Staat die Kosten zu tragen hat, gibt es Städte / Stadtteile in denen die möglichen Bezieher der Leistung, nicht unterstützt werden. Willst Du das?

Kurzfristig fällt mir keine Lösung ein. Das einzige was funktioniert wäre ein nennenswerter sozialer Wohnungsbau. Mit einer Bauministerin, die lieber kein Geld haben will (wegen der Schuldenbremse) ist das wohl nicht zu machen.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11818 am: 11.04.2024 11:18 »
Den Ausführungen kann ich vorbehaltslos zustimmen. Deutschland wird wohl oder übel mit dieser Politik mittelfristig im Niemandsland verschwinden. Leistungsgedanke zählt nicht mehr, Recht wird gebogen wo es nur geht, die Justiz ist am absandeln, das Disziplinarrecht wird "reformiert" um die bösen/unbequemen "Rechten" loszuwerden, die Infrastruktur zerfällt, das Bildungssystem wird bald auf dem Niveau de Kongos angelangen (passend für unsere Neubürger) und und und. Wer das nicht sehen will, dem ist nicht mehr zu helfen.

Fazit: Jeder halbwegs gebildete sollte schauen dass er möglichst schnell die Möglichkeit des Auswanderns aus dieser mittlerweile verkommenen "Clow Republik" anstrebt. Mal schauen wie lange es dauert bis der DDR 2.0 die Kohle ausgeht und wer dann die ganze S****** zahlt.

Und wer weiterhin gerne die Sicherheit des Beamtenstatus behalten möchte, empfehle ich die Bundeswehrverwaltung. Fast wöchentlich Ausschreibungen für Auslandsdienstposten auch längerfristig (5-6 Jahre) mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Top notch! Als Beamter weiterhin eine ruhige Kugel schieben, Auslandsdienstbezüge in Höhe von 1000 - 5000 € monatlich abgreifen und sich von der deutschen Politik am Arsch lecken lassen :).

Auf gehts ! :)

PublicTim

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« Antwort #11819 am: 11.04.2024 11:45 »
Gerade in der Blöd gelesen, wo unser Geld bleibt: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-zahlen-1-5-mio-bekommen-buergergeld-obwohl-sie-arbeiten-koennten-87836182.bild.html

1,5 Mio mag zu viel sein, aber rund 800.000 (661.000 +147.000 "Weiterbildungsmaßnahmen").

Wenn diese im Durchschnitt 1.500€ kosten, dann sind das rund 14 Mrd.€ im Jahr. Seltsam, dass das etwa unsere Mehrkosten für die amtsangemessene Alimentation sind. Und ich rede hier gar nicht erst davon, wenn die Einnahmen durch steuerpflichtiger Arbeit nachgehen würden.

Bürgergeld sollte für alle gleich (ab dem bspw. dritten Jahr) auf 1.000€ (Kind 500€) oder später (bspw. ab dem fünften Jahr) auf 700€ begrenzt werden. Dann gibt es keine regionalen Unterschiede (ja ich weiß, dass die Ghettobildung dann größer wird) mehr und die Hoffnung, dass wieder mehr in Lohn und Brot stehen. Somit wäre auch die Lösung des Problems der amtsangemessenen Alimentation einfacher. Ein fester Betrag der ggf. alle paar Jahre gemessen an der Inflation steigt und fertig