Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904808 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11835 am: 12.04.2024 09:49 »
Wie willst Du Dich sachlich zum Thema äußern, lotsch, wenn Du Dich nicht in der Lage siehst, dass Grundsicherungsniveau sachgerecht selbst zu bestimmen und stattdessen die von mir dargelegten Beträge verwendest, zu denen ich gestern in meinem Beitrag um 23:52 Uhr dargelegt habe, auf welcher Basis ich sie erstellt habe? Diese Basis und die mit ihr einhergehenden Implikationen muss man beachten, wenn man die von mir erstellten Beträge heranziehen will, was Du nicht tust.

Darüber hinaus habe ich keine inhaltlichen Darlegungen gemacht, was soll nun "unsachlich" und "vorurteilsbefangen" sein?

Man muss nicht alles sachgerecht selbst bestimmen können, man muss nur jemanden kennen, der das kann. Alter Beamtenspruch. In einer kleinen Behörde mit sehr großem Aufgabengebiet ist diese Erkenntnis existenziell. Ich dachte bisher, dass man sich auf deine sachgerechten Berechnungen verlassen kann.

Zu deiner Frage, was unsachlich und vorurteilsbefangen sein soll: Unsachlich ist es, wenn man von den dargestellten Berechnungen abweicht, sich nicht konkret dazu äußert , sich stattdessen über das Bildniveau äußert, sich über mangelnde Daten äußert, ohne konkret darauf einzugehen, dem anderen Vorurteile  unterstellt, ohne diese zu benennen.


Luis1703

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11836 am: 12.04.2024 10:00 »
Und ernsthaft: Ich sehe es als sachlich ausgeschlossen an, dass wir in einem der 16 Länderparlamenten bzw. im Bundestag oder Bundesrat noch irgendwo irgendeinen Abgeordneten sitzen hätten, der mittlerweile nicht wüsste (wenn auch ggf. nicht im Detail), dass die gewährte Alimentation auch in seinem Rechtskreis hanbüchen verfassungswidrig ist. Der einzige Abgeordnete, der das nicht wüsste, müsste sich als so großer Anhänger Thoreaus erweisen, dass er seit Jahr und Tag außer in den Sitzungswochen in irgendwelchen Urwäldern in den Tiefen des Białowieża-Nationalparks lebte, um während der Sitzungswoche regelmäßig täglich mehrere Packungen Ohropax in seinen Gehörgängen verschwinden zu lassen. Man kann nicht wenigen Abgeordneten sachlich sicherlich manches vorwerfen - aber so uninformiert könnte kein Abgeordneter in Deutschland sein, um nicht zu wissen, dass die von ihm regelmäßig mitbeschlossenen Besoldungsgesetze nichts mit einer verfassungskonformen Alimentation zu tun haben. Denn das hat sich mittlerweile in allen Parlamenten schon x-mal herumgesprochen.
[/quote]

Oh ich sehe du Glaubst noch an einer Beteiligung unsere Abgeordneten an den Sitzungswochen. Gestern waren im Bundestag etwa 60 Abgeordnete und heute sind es 160 Abgeordnete. Ich hoffe das die anderen Abgeordnete wissen was diese Wochen im Bundestag verabschiedet wird!

VG

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11837 am: 12.04.2024 10:06 »
Ich spiele mittlerweile immer mehr mit dem Gedanken mich extern umzusehen und die Urkunde ggf. wieder zurückzugeben. Es tut zwar weh, aber hier ist ja Hopfen und Malz verloren.

Dennis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11838 am: 12.04.2024 10:23 »
Ich spiele mittlerweile immer mehr mit dem Gedanken mich extern umzusehen und die Urkunde ggf. wieder zurückzugeben. Es tut zwar weh, aber hier ist ja Hopfen und Malz verloren.

Ich habe mein Antrag auf Berufssoldat auch zurückgezogen aus den Gründen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11839 am: 12.04.2024 10:30 »
Ich spiele mittlerweile immer mehr mit dem Gedanken mich extern umzusehen und die Urkunde ggf. wieder zurückzugeben. Es tut zwar weh, aber hier ist ja Hopfen und Malz verloren.

Die freie Wirtschaft hat Vor- und Nachteile, die Vorteile werden aber immer mehr.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11840 am: 12.04.2024 10:51 »
Ich spiele mittlerweile immer mehr mit dem Gedanken mich extern umzusehen und die Urkunde ggf. wieder zurückzugeben. Es tut zwar weh, aber hier ist ja Hopfen und Malz verloren.

Die freie Wirtschaft hat Vor- und Nachteile, die Vorteile werden aber immer mehr.

Ich verhandel kommende Woche mit einem IGM Betrieb, ich bin gespannt was monetär geboten wird. Abeitszeit wäre mit 37,5h etwas niedriger.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11841 am: 12.04.2024 11:17 »
Viel Glück bei den Verhandlungen.

Leider bin ich nach 37 Dienstjahren mittlerweile in einem Alter in dem es sehr schwer werden dürfte in der freien Wirtschaft einen passenden Arbeitsplatz zu finden.
Allen die noch jung und flexibel genug sind kann man nur raten, sich was passendes auf dem freien Arbeitsmarkt zu suchen. Angesichts des Fachkräftemangels sollte für viele dort reichlich Chancen vorhanden sein.
Also bleibt jemandem wie mir nur sich seine Work Life Balance selber zu generieren bzw die Dienstleistung an das Niveau dessen anzupassen was einem der Dienstherr zugesteht.
Wenn unsere Rechte und Ansprüche durch den Dienstherrn  mit den Füssen getreten werden, so ist es soweit es mich betrifft mittlerweile gerechtfertigt wenn wir dem Dienstherrn die gleiche Missachtung entgegen bringen.
Das hätte ich mir im Leben nicht träumen lassen, dass ich sowas mal schreibe.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11842 am: 12.04.2024 11:38 »
Die Tochter eines Arbeitskollegen ist bei der bayerischen Polizei.

Es ist auch irrwitzig und kaum vorstellbar wieviele Polizisten dem bayerischen Dienstherrn nach der Ausbildung den Rücken kehren.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11843 am: 12.04.2024 11:58 »
Da schickt unser Parlament Kameraden in durchaus gefährliche Auslandseinsätze und erweist Ihnen nicht mal den nötigen Respekt sie amtsangemessen zu besolden.
Das ist einfach nur noch eine Schande.
Zum Glück sitze ich als Beamter im trockenen und muss mich keiner körperlichen oder seelischen Gefahr aussetzen in Ausübung meines Dienstes. Da geht es den tausenden Polizisten, Soldaten etc sicher anders.


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11844 am: 12.04.2024 13:38 »
Wie willst Du Dich sachlich zum Thema äußern, lotsch, wenn Du Dich nicht in der Lage siehst, dass Grundsicherungsniveau sachgerecht selbst zu bestimmen und stattdessen die von mir dargelegten Beträge verwendest, zu denen ich gestern in meinem Beitrag um 23:52 Uhr dargelegt habe, auf welcher Basis ich sie erstellt habe? Diese Basis und die mit ihr einhergehenden Implikationen muss man beachten, wenn man die von mir erstellten Beträge heranziehen will, was Du nicht tust.

Darüber hinaus habe ich keine inhaltlichen Darlegungen gemacht, was soll nun "unsachlich" und "vorurteilsbefangen" sein?

Man muss nicht alles sachgerecht selbst bestimmen können, man muss nur jemanden kennen, der das kann. Alter Beamtenspruch. In einer kleinen Behörde mit sehr großem Aufgabengebiet ist diese Erkenntnis existenziell. Ich dachte bisher, dass man sich auf deine sachgerechten Berechnungen verlassen kann.

Zu deiner Frage, was unsachlich und vorurteilsbefangen sein soll: Unsachlich ist es, wenn man von den dargestellten Berechnungen abweicht, sich nicht konkret dazu äußert , sich stattdessen über das Bildniveau äußert, sich über mangelnde Daten äußert, ohne konkret darauf einzugehen, dem anderen Vorurteile  unterstellt, ohne diese zu benennen.

Ich weiche nicht von meinen eigenen Berechungen ab. Ich ordne sie ein. Das geschieht auf Basis des zu beachtenden Sozialrechts. Denn anders kann man sie nicht verwenden, ohne ihre Aussagekraft zu verfehlen. Auf die Problematik der Datenlage bin ich zuvor und in der Vergangenheit vertieft eingegangen. Vorurteile habe ich keinem anderen unterstellt, sondern festgehalten, dass wir sie alle haben. Diese Feststellung war so formuliert, dass sie mich mit einschließt. Wenn Du keine hast, nehme ich Dich von dieser Darlegung aus.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11845 am: 12.04.2024 13:47 »
Die Tochter eines Arbeitskollegen ist bei der bayerischen Polizei.

Es ist auch irrwitzig und kaum vorstellbar wieviele Polizisten dem bayerischen Dienstherrn nach der Ausbildung den Rücken kehren.

Jepp. In einem angrenzenden Bundesland das Selbe. Der Bewerbermangel ist so riesig, dass alles genommen wird, was greifbar ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11846 am: 12.04.2024 14:49 »
Die Tochter eines Arbeitskollegen ist bei der bayerischen Polizei.

Es ist auch irrwitzig und kaum vorstellbar wieviele Polizisten dem bayerischen Dienstherrn nach der Ausbildung den Rücken kehren.

Jepp. In einem angrenzenden Bundesland das Selbe. Der Bewerbermangel ist so riesig, dass alles genommen wird, was greifbar ist.

Es muss doch eigentlich massig Bewerber geben? Immerhin gibt es zur A6/A7 gleich noch ein Partnereinkommen in Höhe von ca. 20.000€ :D :D

Pendler1

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« Antwort #11847 am: 12.04.2024 15:37 »
In der Print-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen stand gestern, dass sich angeblich pro Jahr 5.000 Bewerber für den Polizeidienst in Bayer melden.

In meiner Großfamilie haben sich die jungen (sind alles MINT-Menschen - FH und UNI) auch mal informiert über das Beamtentum.

Kamen dann ganz entsetzt zurück  mit dem Statement: "Was soll der Käse mit Familie, Wohnort usw. ...

  ... Können die nicht einfach vernünftig bezahlen? "

Keine Kommentare meinerseits (mangels Masse😁)

DrStrange

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« Antwort #11848 am: 12.04.2024 15:57 »
Naja Bewerber kann es ja geben, nur leider bringen die die geforderte Qualität nicht mit. Damals gab es noch einen N.C. für den mD und gD. Heute sind sie froh, dass der Bewerber (überspitzt formuliert) seinen Vor- und Nachnamen fehlerfrei und in der richtigen Reihenfolge schreiben kann. Selbst wenn dann ein Platz zur Ausbildung/Studium ergattert wird, brechen viele in der Ausbildungszeit ab. Entweder weil man sich doch nicht mit dem Beruf identifizieren kann oder man die Prüfungen nicht schafft. Wenn das Ganze dann mal weiterdenkt, dass die geforderten Neueinstellungen nicht zum Zeitpunkt X in den Dienststellen auftauchen, fehlen die Leute wegen Altersabgängen dann früher oder später. Und das wird während der nächsten 10 Jahre massiv werden, wenn man sich den Altersschnitt anschaut (und da sehe ich nur meinen kleinen Bereich)

xap

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« Antwort #11849 am: 12.04.2024 15:59 »
Das ist doch wunderbar für die Dienstherren. Was die dann an Personalkosten einsparen, phänomenal. Dieses Potenzial muss umgehend erschlossen werden.