Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2110579 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11850 am: 12.04.2024 16:23 »
Uch sehe noch weiteres Potenzial. Wenn weniger Polizei, dann könnte unter Umständen auch die Zahl der Strafverfolgungen rückläufig sein, was wiederum die Staatsanwaltschaften und  Gerichte entlasten würde. Also alles nur positiv betrachten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11851 am: 12.04.2024 17:59 »
Uch sehe noch weiteres Potenzial. Wenn weniger Polizei, dann könnte unter Umständen auch die Zahl der Strafverfolgungen rückläufig sein, was wiederum die Staatsanwaltschaften und  Gerichte entlasten würde. Also alles nur positiv betrachten.

Und weniger Straftaten in der eh schon gefaketen Statistik. Win win.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11852 am: 13.04.2024 12:45 »
Uch sehe noch weiteres Potenzial. Wenn weniger Polizei, dann könnte unter Umständen auch die Zahl der Strafverfolgungen rückläufig sein, was wiederum die Staatsanwaltschaften und  Gerichte entlasten würde. Also alles nur positiv betrachten.

Und weniger Straftaten in der eh schon gefaketen Statistik. Win win.

Genau. Da hat dann der "deutsche" Staatsangehörige wieder ein Kind abgestochen. Nur dumm dass der "Deutsche" dann Mochamed heißt, einen Vollbart trägt und 2 Meter groß ist. Was für eine lächerliche "Fake" Politik mittlerweile. Aber über "Russland" schimpfen. Bald sind wir auch dort mit der Meinungsfreiheit.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11853 am: 13.04.2024 13:21 »
" ...Es gibt keinen Musterwiderspruch, da der Widerspruch als unnötig angesehen wird. Grund hierfür ist das BMI Rundschreiben aus 2021, wo auf Verjährung und haushaltsjahrnahe Geltendmachung verzichtet wird. Daraus wird abgeleitet, dass Widerspruch nicht nötig ist, da mit dem Rundschreiben alle Rechte gewahrt bleiben. ... "

Diese Vereine (VBB, DBB, VBOB usw. ) sind so weit weg von der Realität ... unglaublich.

Die "leiten was ab" aus einem "Rundschreiben" von 2021, und glauben tatsächlich, dass das rechtlichen Bestand hat ... wenn eine Horde kariereg .. ler Anwälte darauf losgelassen wird?

Ich war ja lange Mitglied beim VBOB. Doch nachdem er seine Beitragszahler bei einer damaligen Privatisierung einer Bundesoberbehörde schmählich im Stich gelassen hat, bin ich ausgetreten.

Immerhin hat der VBOB ein Musterwiderspruch. Den schickt meine Frau ans BVA. Die stellen den Widerspruch dann ruhend.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11854 am: 13.04.2024 13:35 »
@Umlauf

Danke für den Hinweis.

Allerdings geht es dem VBOB anscheinend "nur" um die Kinderzuschläge, was ja auch OK ist.

Allerdings ist ja das gesamte Besoldungsgefüge für alle Beamten außer Tritt geraten.

Es sollte daher auch ein Muster Widerspruch für Beamte ohne Kinder, Singles etc. geben.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11855 am: 13.04.2024 14:00 »
Uch sehe noch weiteres Potenzial. Wenn weniger Polizei, dann könnte unter Umständen auch die Zahl der Strafverfolgungen rückläufig sein, was wiederum die Staatsanwaltschaften und  Gerichte entlasten würde. Also alles nur positiv betrachten.

Und weniger Straftaten in der eh schon gefaketen Statistik. Win win.

Nanana. Demnächst werden einfach genug eingebürgert, dann stimmt auch wieder die Statistik. Dann geht die Ausländerkriminalität auch wieder zurück. Win Win.
Genau. Da hat dann der "deutsche" Staatsangehörige wieder ein Kind abgestochen. Nur dumm dass der "Deutsche" dann Mochamed heißt, einen Vollbart trägt und 2 Meter groß ist. Was für eine lächerliche "Fake" Politik mittlerweile. Aber über "Russland" schimpfen. Bald sind wir auch dort mit der Meinungsfreiheit.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11856 am: 13.04.2024 14:33 »
Die Tochter eines Arbeitskollegen ist bei der bayerischen Polizei.

Es ist auch irrwitzig und kaum vorstellbar wieviele Polizisten dem bayerischen Dienstherrn nach der Ausbildung den Rücken kehren.

Jepp. In einem angrenzenden Bundesland das Selbe. Der Bewerbermangel ist so riesig, dass alles genommen wird, was greifbar ist.

Es muss doch eigentlich massig Bewerber geben? Immerhin gibt es zur A6/A7 gleich noch ein Partnereinkommen in Höhe von ca. 20.000€ :D :D

Wenn die 20.000 € angerechnet werden ohne dass diese tatsächlich verdient werden dann müsste der Dienstherr doch konsequenter weise wirklich 20.000 € an den Partner zahlen.


MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11858 am: 13.04.2024 21:48 »
Leider hinter einer Paywall.
Kannn das jemand zusammenfassen was da steht?

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11859 am: 13.04.2024 23:27 »
Was ist das denn für ein krudes Rechtsverständnis??? Sind wir hier denn auf dem Basar, wer am härtesten verhandelt, klagt?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11860 am: 14.04.2024 12:07 »
https://m.bild.de/politik/neues-haushaltsloch-die-ampel-scheitert-an-der-plastiksteuer-87868216.bildMobile.html

Das Geld fehlt echt überall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dieser Legislatur noch etwas kommt hinsichtlich amtsangemessener Alimentation.
Und wenn doch etwas kommt wie der SPD Abgeordnete paar Seiten zuvor zitiert wurde, dann nur kompletter Murks mit fiktivem Partnereinkommen etc.

Vor den nächsten Tarifverhandlungen graut es mir auch schon, das wird ne saubere Nullrunde.

Alles in Allem sind das echt düstere Aussichten hinsichtlich unserer Besoldung.

2strong

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11861 am: 14.04.2024 13:14 »
Selbstverständlich kommt da nichts mehr. Die HH-Aufstellung 2025 ist doch bereits so gut wie abgeschlossen.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11862 am: 14.04.2024 13:57 »
Aus VBOB:

" ...Alimentation der Bundesbeamten ad acta gelegt
Bricht die Bundesregierung die Verfassung?
Nach der Ankündigung durch die Bundesregierung, die vorliegenden Vorschläge zur Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation aus Kostengründen nicht weiterzuverfolgen, ..."

So, fast offiziell. War ja schon länger abzusehen.

Nachdem ich hier schon zum Russentroll gemacht wurde😁, weil ich auf die Wahnsinnskosten von Militär und Rüstung verwiesen habe, kann ja ein Blinder mit Krückstock merken, dass unsere tapfere Regierung vom einen Finanzloch in´s andere tappt.

Kommt ja noch einiges: Renten, Krankenkassen und Krankenhäuser, Infrastruktur, Wohnungsbau, Finanzierung (über die Länder) der Kommunen, die sozialen Wohltaten (die vielleicht etwas mit Wahlstimmenfang zu tun haben?) ... die Liste ließe sich beliebig verlängern.

Es ist finanziell, wie ein lieber Arbeitskollege immer sagte, Null am Stau.

Ich habe aber noch die verwegene Hoffnung, dass sich Politiker finden, die diesen gordischen Knoten auflösen können. Und die sich trauen, dem Wahl- und (Bild-) Zeitungsvolk die Wichtigkeit einer funktionierenden Verwaltung darzulegen. Und die Wichtigkeit einer angemessenen Bezahlung (das Wort Besoldung ist für mich mittlerweile ein Unwort geworden)

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Sie liegt aber schon schwerkrank darnieder.

PS: Wo ist eigentlich der user Sepplmayer??

« Last Edit: 14.04.2024 14:05 von Pendler1 »


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11864 am: 14.04.2024 15:12 »
Ich sag nur Wertschätzung.