Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032734 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11880 am: 15.04.2024 12:47 »
Hatte ja vor x Seiten selber Zweifel hinsichtlich der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation angesichts der finanziellen Dimensionen angemerkt, aber das es jetzt offensoichtlich zunächst einmal so kommt, lässt mich doch mit Schrecken zurück.
Ich hoffe die kommenden Urteile fallen entsprechend aus und sind so richtig ein Schlag ins Gesicht all der BesGesetzgeber die mit dem Staat spielen.
Zusätzlich hoffe ich mir, das BVerfG erkennt endlich das die Damen und Herren Politiker offensichtlich einen Scheiss auf unsere Verfassung und die Rechtsprechung geben und kehrt von seiner alten Entscheidung Beamte dürfen nicht streiken ab. Und dann sollte man mal diesen Staat für eine Zeit lahm legen.
Offensichtlich geht es nicht anders.
Hätte angesichts der Grössenordnung über die wir mittlerweile reden sicher mit einem Kompromiss, wie ja schon geschrieben, leben können, aber die Rechtsprechung und Verfassung komplett zu ignorieren macht mich nur noch wütend.
Die Verantwortlichen legen Feuer an unseren Rechtsstaat und die Verfassung.

Kompromiss finde ich bzgl. der Verfassung, schwierig.

Nur hier ein "Kompromiss" oder ist das GG zukünftig nur noch ein Diskussionspapier, auf deren Basis man weitere Kompromisse machen kann?

Dünnes Eis finde ich.

Der Kompromiss bezog sich nicht auf die Verfassung bzw die Rechtsprechung, sondern auf die administrative Umsetzung.
Es sollte jedem der mal mit Haushalt zu tun hatte klar sein, dass die in Rede Summen nicht im Haushalt darstellbar sind . Also war mein Ansatz Anerkennung der Forderung wie vom BVerfG festgestellt und dann in Schritten die Umsetzung über die BesGesetzgebung regeln.

Auch bei der administrativen Umsetzung, finde ich es bedenklich. Wenn festgestellt wird das es gegen die Verfassung verstösst, ist aus meiner Sicht kein Raum für irgendwelche gearteten Kompromisse, sofern das BVfG nicht dies explezit aufführt (passiert meines Wissens ja ab und an).

Macht es das BvfG, ist es so, macht es das nicht, ist es auch so.

Ich finde ansonsten kommt man in schwierige Diskussionen die ich nicht führen möchte.

P. S. Ich wollte und will Dich nicht für deine Auffassung angreifen, sondern nur meine Auffassung hier kund tun.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11881 am: 15.04.2024 13:56 »

Es sollte jedem der mal mit Haushalt zu tun hatte klar sein, dass die in Rede Summen nicht im Haushalt darstellbar sind . Also war mein Ansatz Anerkennung der Forderung wie vom BVerfG festgestellt und dann in Schritten die Umsetzung über die BesGesetzgebung regeln.

Darf ich mal nachfragen warum nicht..? Aus Angst, man könne es dem Steuerzahler nicht vermitteln..? Wo geht denn das ganze Geld hin? Kein Mensch fragt, warum das Bw-Sondervermögen 100 Milliarden hoch ist (könnten ja auch 103 oder 92 Milliarden sein.. oder warum für die Ukraine Summe X und nicht Summe Y erforderlich ist. Und wenn die Steuereinnahmen im kommenden Jahr unerwartet um 300 Milliarden Euro steigen würden, würde das wohl trotzdem nicht zu vermitteln sein.. Da müsste dann eher das kaputte Klima mit gerettet werden..

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11882 am: 15.04.2024 14:11 »
Hatte ja vor x Seiten selber Zweifel hinsichtlich der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation angesichts der finanziellen Dimensionen angemerkt, aber das es jetzt offensoichtlich zunächst einmal so kommt, lässt mich doch mit Schrecken zurück.
Ich hoffe die kommenden Urteile fallen entsprechend aus und sind so richtig ein Schlag ins Gesicht all der BesGesetzgeber die mit dem Staat spielen.
Zusätzlich hoffe ich mir, das BVerfG erkennt endlich das die Damen und Herren Politiker offensichtlich einen Scheiss auf unsere Verfassung und die Rechtsprechung geben und kehrt von seiner alten Entscheidung Beamte dürfen nicht streiken ab. Und dann sollte man mal diesen Staat für eine Zeit lahm legen.
Offensichtlich geht es nicht anders.
Hätte angesichts der Grössenordnung über die wir mittlerweile reden sicher mit einem Kompromiss, wie ja schon geschrieben, leben können, aber die Rechtsprechung und Verfassung komplett zu ignorieren macht mich nur noch wütend.
Die Verantwortlichen legen Feuer an unseren Rechtsstaat und die Verfassung.

Kompromiss finde ich bzgl. der Verfassung, schwierig.

Nur hier ein "Kompromiss" oder ist das GG zukünftig nur noch ein Diskussionspapier, auf deren Basis man weitere Kompromisse machen kann?

Dünnes Eis finde ich.

Der Kompromiss bezog sich nicht auf die Verfassung bzw die Rechtsprechung, sondern auf die administrative Umsetzung.
Es sollte jedem der mal mit Haushalt zu tun hatte klar sein, dass die in Rede Summen nicht im Haushalt darstellbar sind . Also war mein Ansatz Anerkennung der Forderung wie vom BVerfG festgestellt und dann in Schritten die Umsetzung über die BesGesetzgebung regeln.

Auch bei der administrativen Umsetzung, finde ich es bedenklich. Wenn festgestellt wird das es gegen die Verfassung verstösst, ist aus meiner Sicht kein Raum für irgendwelche gearteten Kompromisse, sofern das BVfG nicht dies explezit aufführt (passiert meines Wissens ja ab und an).

Macht es das BvfG, ist es so, macht es das nicht, ist es auch so.

Ich finde ansonsten kommt man in schwierige Diskussionen die ich nicht führen möchte.

P. S. Ich wollte und will Dich nicht für deine Auffassung angreifen, sondern nur meine Auffassung hier kund tun.

Kein Problem fühle mich nicht angegriffen.
Hatte nur eine Option gesehen, sehe aber auch deine Bedenken. Das ist ja Sinn in dem Forum Meinungen auszutauschen. Wäre für mich eine Brücke gewesen in der Sache voranzukommen und die Beamten nicht ganz zu verlieren.
Denn darin sehe ich die grosse Gefahr für unseren Rechtsstaat.
Sehe ja an mir selber die innere Kündigung ist fast raus und wenn das bei vielen geschieht, vermag ich mir den Schaden nicht vorzustellen.
Wenn ich mir dann noch vior Augen führe wie unsere BMI mit Rechtsstaatsprinzipien umgeht hinsichtlich der Entfernung von Beamten aus dem Dienst, dann wird mir nur noch übel.
Also wie gesagt, wir haben ggf unterschiedliche Ansicht in dem Punkt aber davon lebt das Forum ja.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11883 am: 15.04.2024 20:33 »
Wieso sind die Summen nicht darstellbar? Wir geben Milliarden für deutlich weniger sinnvolle Dinge aus. Ich sage da nur PKW Maut.

Eine Anhebung der Brutto Gehälter um 20% bewirkt, dass die Einkommensteuer der Beamten wegen der Progression um mehr als 20% steigt. Das zusätzliche  Geld wird vielfach verkonsumiert, das fördert die Wirtschaft und spült Umsatz- und Mehrwertsteuer in die Kassen zurück.

Nicht zu vergessen die Tatsache, dass die Beamten schon fast seit 20 Jahren Sonderopfer erbringen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11884 am: 15.04.2024 20:46 »
Heute mal ein Angebot aus der Wirtschaft bekommen, ca. 16k im Jahr brutto mehr. Wenn ich die Differenz auf 20k hoch gehandelt bekomme, überlege ich meine Urkunde zurück zu geben.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11885 am: 15.04.2024 21:22 »
Ist das darstellbar für dich? Im Angestelltenverhältnis sollte man grob 10k mehr rechnen für gleiches Netto, oder? Du bist A11/x? Und in welchem Bereich? Gleiche Wochenarbeitszeit?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11886 am: 15.04.2024 21:31 »
Wochenarbeitszeit beträgt vorerst 37,5h, wird aber ggf. bei vollem Lohnausgleich auf 35h gesenkt. Aktuell bin ich A10 gtD, kurz vor A11. Ein weiterer Vorteil wäre das ich freiberuflich ein Potential von ca. 15k-20k im Jahr habe, was ich aktuell aufgrund meines Amtes nicht ausschöpfen kann.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11887 am: 15.04.2024 21:53 »
Heute mal ein Angebot aus der Wirtschaft bekommen, ca. 16k im Jahr brutto mehr. Wenn ich die Differenz auf 20k hoch gehandelt bekomme, überlege ich meine Urkunde zurück zu geben.

Bei ca. 13k im Jahr brutto mehr wäre bei mir der "Break-Even". Wegen den paar Kröten auf PKV und Pension verzichten? M.E. sehr kurzfristig gedacht, da du ja hier nur aufs finanzielle abstellst. Wenn das Angebot "aus der Wirtschaft" natürlich beruflich spannender aussehen sollte, dann sieht die Sache anders aus. Dazu sagst du aber nix. Meine Erfahrung sagt mir zumindest, dass in dem Gehaltssegment meist auch das ein oder andere Opfer erbracht werden muss. So war es zumindest bei den Angeboten, die mir vorlagen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11888 am: 15.04.2024 22:16 »
Heute mal ein Angebot aus der Wirtschaft bekommen, ca. 16k im Jahr brutto mehr. Wenn ich die Differenz auf 20k hoch gehandelt bekomme, überlege ich meine Urkunde zurück zu geben.

Bei ca. 13k im Jahr brutto mehr wäre bei mir der "Break-Even". Wegen den paar Kröten auf PKV und Pension verzichten? M.E. sehr kurzfristig gedacht, da du ja hier nur aufs finanzielle abstellst. Wenn das Angebot "aus der Wirtschaft" natürlich beruflich spannender aussehen sollte, dann sieht die Sache anders aus. Dazu sagst du aber nix. Meine Erfahrung sagt mir zumindest, dass in dem Gehaltssegment meist auch das ein oder andere Opfer erbracht werden muss. So war es zumindest bei den Angeboten, die mir vorlagen.

Nur aufs Geld schiele ich nicht, es sind auch definitiv wertigere Aufgaben. Mal schauen wie das Gesamtpaket mit Betriebsrente, VWL usw. aussieht.

Auf die PKV will ich nicht verzichten, deshalb muss das Angebot noch etwas nachgebessert werden.

Freddy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11889 am: 15.04.2024 23:20 »
Bundi hat recht.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11890 am: 16.04.2024 07:07 »
Warum denn kündigen? Geht doch ordentlich mit den Stunden runter und macht einen Zweitjob. Das ist sehr entspannend. Der sichere Beamtenjob ist noch da, aber ihr könnt nebenbei was machen, was Spaß macht.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11891 am: 16.04.2024 07:13 »
Warum denn kündigen? Geht doch ordentlich mit den Stunden runter und macht einen Zweitjob. Das ist sehr entspannend. Der sichere Beamtenjob ist noch da, aber ihr könnt nebenbei was machen, was Spaß macht.

Bekommt er nicht genehmigt.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122894.0.html

Finanzer

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« Antwort #11892 am: 16.04.2024 07:38 »
Warum denn kündigen? Geht doch ordentlich mit den Stunden runter und macht einen Zweitjob. Das ist sehr entspannend. Der sichere Beamtenjob ist noch da, aber ihr könnt nebenbei was machen, was Spaß macht.

Bekommt er nicht genehmigt.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122894.0.html

... oder es ständen rechtliche Hürden im Weg, z.B. wenn ein Finanzbeamter Steuererklärungen erstellen würde.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11893 am: 16.04.2024 07:40 »
... oder es ständen rechtliche Hürden im Weg, z.B. wenn ein Finanzbeamter Steuererklärungen erstellen würde.

Ich rede von Sachen, die SPAß machen!

Organisator

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« Antwort #11894 am: 16.04.2024 08:07 »
Warum denn kündigen? Geht doch ordentlich mit den Stunden runter und macht einen Zweitjob. Das ist sehr entspannend. Der sichere Beamtenjob ist noch da, aber ihr könnt nebenbei was machen, was Spaß macht.

Weil das nix halbes und nix ganzes wäre. Dann kann man den Beamtenkrams auch mal hinter sich lassen und muss nicht noch eine Behörde / Urkunde hinter sich herschleppen.