Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855492 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11940 am: 18.04.2024 14:11 »
Könnte noch kostspieliger werden für den Bund als angenommen:

https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/

Sehr schön. Da kommt wieder ein Batzen drauf .. jetzt fehlt noch was mit Zinsen und ich würde als Finanzminister freiwillig das Weite suchen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11941 am: 18.04.2024 14:35 »
Ab Minute 49 wird es kurz für unser Thema interessant, da es um das Verhältnis von Politik und Gericht geht.

Die haben ein Verhältnis miteinander ?
Habe es schon immer vermutet.
Jetzt weiss ich warum nichts vorangeht.

 ;D ;D ;D ;D ;D

Sorry ist leider nicht anders zu ertragen.

Leider hinter einer Paywall.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11942 am: 18.04.2024 15:22 »
Ich hatte die Tage Kontakt zur Anwaltskanzlei Neie (Leipzig), um herauszufinden, was diese für mich tun könnte. Auch bei der Kanzlei werden Bedenken angemeldet, dass eine Klage als einziger Mandant auf Bundesebene zu Problemen führt, wenn man denkt mit der Rechtsschutzversicherung ist es getan. Nach Gebührenordnung, bleiben für so ein Verfahren ca. 2 Arbeitsstunden für die Recherche ( alle Zahlen, Quellen etc.., in meinem Fall lege ich seit 2017 gegen die Besoldung wegen Kinderreichtum ein, seit 2020 wegen 2bvl 4/18). Besser wird es erst, wenn man selbst Geld zuschießt oder wenn sich viele Mandanten zusammen tun.
Ich glaube PolareuD hatte dies bereits irgendwann mal angeregt. Gibt es hier Fortschritte im Sinne, dass sich einige Nutzer bereits zusammen getan haben (Bundesebene)? Es erscheint nach meinen Telefonaten mit Kanzleien wohl so, dass wir tatsächlich am besten gemeinsam alle bei einer Kanzlei anklopfen sollten, mit Warteliste oder so, um Synergien zu erzielen.
Wir hatten ja bereits eine Sammlung von Kanzleien. Nur ist diese wohl immernoch zu groß für die paar Beamten, die scheinbar klagewillig sind.
Ich sehe irgendwie nicht, dass es vor der nächsten Wahl noch Fortschritte gibt und möchte deshalb selbst aktiv werden.  Nur wie am besten unter den genannten Rahmenbedingungen?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11943 am: 18.04.2024 16:26 »
Also ich hätte Interesse. Habe noch keiner Kanzlei ein Mandat erteilt.

Per PN hatte sich bisher keiner bei mir gemeldet. Vielleicht nochmal der Aufruf an Klagewillige sich zu melden?

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11944 am: 18.04.2024 16:29 »
Ich kann dir und anderen initiativ keine PN schicken. Liegt vielleicht an meinem Standort mit ausländischer IP Adresse. VPN hilft aber auch nicht...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11945 am: 18.04.2024 16:46 »
Ich kann dir und anderen initiativ keine PN schicken. Liegt vielleicht an meinem Standort mit ausländischer IP Adresse. VPN hilft aber auch nicht...

Ist meine PN angekommen bei dir?

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11946 am: 18.04.2024 20:47 »
Vielleicht solltet ihr einen eigenen Thread dazu aufmachen,  damit es sichtbarer und besser koordinierbar ist.

Bluey

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11947 am: 19.04.2024 08:39 »
Also ich hätte Interesse. Habe noch keiner Kanzlei ein Mandat erteilt.

Per PN hatte sich bisher keiner bei mir gemeldet. Vielleicht nochmal der Aufruf an Klagewillige sich zu melden?

Ich bin auch daran interessiert meine Interessen unter Zuhilfenahme einer Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11948 am: 19.04.2024 09:06 »
Vielleicht solltet ihr einen eigenen Thread dazu aufmachen,  damit es sichtbarer und besser koordinierbar ist.
Bei den Länderbeamten gibt es schon einen ähnlichen Thread. Vielleicht könnt ihr daraus die eine oder andere Info verwenden. Allerdings sind die schon weiter und haben oft schon einen ablehnenden Widerspruchsbescheid.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123175.0.html

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11949 am: 19.04.2024 10:01 »
Einen Widerspruchsbescheid werden sie uns noch lange nicht zustellen.
Art. 20 III GG, Vorbehalt des Gesetzes. Kein Handeln ohne ein Gesetz.
Dieses Gesetz verzögern sie selbst, und haben damit alle Stricke in der Hand.
Verschleppung in Vollendung  >:(

Der einzige der dieses schmutzige mit den Beamten*innen Spiel beendenden  kann ist und bleibt das Verfassungsgericht.

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11950 am: 19.04.2024 10:58 »
Einen Widerspruchsbescheid werden sie uns noch lange nicht zustellen.
Art. 20 III GG, Vorbehalt des Gesetzes. Kein Handeln ohne ein Gesetz.
Dieses Gesetz verzögern sie selbst, und haben damit alle Stricke in der Hand.
Verschleppung in Vollendung  >:(

Der einzige der dieses schmutzige mit den Beamten*innen Spiel beendenden  kann ist und bleibt das Verfassungsgericht.

Es gibt ein Besoldungsgesetz oder wie denkst findet die Besoldung bisher statt? Der Anspruch auf angemessene Alimentation besteht.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11951 am: 19.04.2024 11:22 »
Der Anspruch auf Besoldung ergeht aus dem Besoldungsgesetz richtig.
Die Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation basiert aber auf Artikel 33 Abs.5 GG.
Genau darauf berufen sich doch die ganzen Widersprüche, da nämlich die Besoldung nicht ausreichend ist.
Um diese wieder herzustellen, arbeiten sie seit Jahren an Gesetzentwürfen.
Erst wenn ein solcher durch das Gesetzgebungsverfahren gelaufen ist, dann werden sie die Widersprüche bescheiden.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11952 am: 19.04.2024 11:27 »
Und wir werden gem. Gesetzeslage besoldet. Nur ist das Gesetz verfassungswidrig.
Einen Widerspruchsbescheid werden sie uns noch lange nicht zustellen.
Art. 20 III GG, Vorbehalt des Gesetzes. Kein Handeln ohne ein Gesetz.
Dieses Gesetz verzögern sie selbst, und haben damit alle Stricke in der Hand.
Verschleppung in Vollendung  >:(

Der einzige der dieses schmutzige mit den Beamten*innen Spiel beendenden  kann ist und bleibt das Verfassungsgericht.

Es gibt ein Besoldungsgesetz oder wie denkst findet die Besoldung bisher statt? Der Anspruch auf angemessene Alimentation besteht.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11953 am: 19.04.2024 15:14 »
Irgenwie habe ich das Gefühl, man spekuliert darauf, dass sich das Niveau der KdU, also der Mietnebenkosten (insb. Heizkosten) bei Bürgergeldempfängern absenkt und waretet das entspannt ab, um dann bei der Vergleichsberechung besser wegzukommen. Anders kann ich mir das bald nicht mehr erklären.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11954 am: 19.04.2024 18:16 »
Ich denke nicht, dass Miet- und Nebenkosten sinken werden. Durch die "grüne" Transformation wird alles eher teurer.