Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922061 times)

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11970 am: 21.04.2024 23:01 »
Und hier noch was zum Thema…. Es ist kein Geld da….

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit unserem neuen „Sparbuch für den Bundeshaushalt“ legen wir die Struktur des Bundeshaushalts offen und räumen mit gängigen Thesen auf. Ein Beispiel: Die öffentlichen Kassen seien leer. Richtig ist: Im Jahr 2025 werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Eine-Billion-Euro-Marke überschreiten. Die Kassen der öffentlichen Haushalte sind mehr als gut gefüllt: Das Problem liegt also nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben.

Richtig ist auch, wenn die Bundesregierung die großen Herausforderungen der Zeit angehen will, kommt sie um einen Strategiewechsel nicht herum. Die großen Themen wie Wehrfähigkeit, Klimaschutz, Digitalisierung, Kindergrundsicherung oder Modernisierung der Infrastruktur lassen sich nicht einfach „on top“ finanzieren. Vielmehr erfordern sie eine Prioritätensetzung in allen öffentlichen Haushalten. Wie der Bundesregierung der notwendige Mentalitätswechsel gelingen kann und welche Einsparungen möglich sind, lesen Sie in unserem Sparbuch.

Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Bund der Steuerzahler

Hier bestellbar:


https://steuerzahler.de/service/publikationen/bdst-sparbuch/

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11971 am: 22.04.2024 09:59 »
Damit das nicht auf der anderen Seite wieder versandet.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und wäre grundsätzlich klagewillig. Viel hilft viel. Wir sollten unser Engagement bündeln und auf Bundesebene endlich mal was anschieben. (A11)

Wollen wir denn diesbezüglich nicht einen eigenen Thread aufmachen, dann können wir in dieser Gruppe dafür werden und in dem neuen Thread sammeln, damit wir hier eine sachliche Ordnung und hier auch Bewegung hinein bekommen. Ggf. ist auch zu überlegen wer hier jemand kennt der/die jemanden kennt .... aus Funk und Medien, Poltik oder aus Gerichtskreisen. Vllt sollten wir hier versuchen eine Multiplikatorplattform dafür aufzustellen und nicht nur Vermutung anstellen, wie es vllt in X-Tausend Jahren aussehen könnte. Ich bin leider nur stiller Mitleser und habe als Zahlennerd keinerlei Rechtskenntnisse. Würde aber mich gerne einbringen wollen, damit sich hier mal was tut.

Was haltet ihr davon?

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11972 am: 22.04.2024 10:26 »
Ich habe das Thema "Klage gegen den Bund" letzte Woche auch angerissen und da ich beinahe jeden Beitrag verfolge auch schon erkennen können, dass es ein paar Kandidaten gibt.

Es fehlt tatsächlich nur noch einer der das Thema öffnet. Hierfür würde ich tatsächlich jemanden den Vortritt lassen wollen, der viel besser in der Materie steckt und das auch seriöser darzustellen vermag.

Ich wäre tatsächlich dabei. Ebenfalls wäre ich auch engagiert darin, weiter Leute für das Thema zu sensibilisieren und in das Thema zu holen, damit wir dann gemeinsam mit einem guten Rechtsbeistand in den Ring steigen könnten.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11973 am: 22.04.2024 10:56 »
Wenn die Zeit soweit ist wird bestimmt ein neuer Thread hierzu eröffnet. Aktuell wurden hierzu mehrere Personen im Forum angeschrieben, soviel ich weiß!  ;D Vielleicht mal in die PMs reinschauen. Wenn es weitere Interessenten gibt kann man mich, wie geschrieben, gerne anschreiben oder auch hier öffentlich Nachfragen.
« Last Edit: 22.04.2024 11:05 von PolareuD »

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11974 am: 23.04.2024 08:26 »
hallo christian und co. :(

Tut bitte endlich mehr gegen Steuerunehrlichkeit insb. der Großen

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/schnell_informiert/video-1330078.html

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11975 am: 23.04.2024 12:46 »
hallo christian und co. :(

Tut bitte endlich mehr gegen Steuerunehrlichkeit insb. der Großen

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/schnell_informiert/video-1330078.html

dann müsste er ja gegen seinen Chef agieren  ::)

ReKo1808

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11976 am: 24.04.2024 16:40 »
Ich habe eine blöde Frage:
Meine Frau und ich haben im Dezember 2023 erstmals Widerspruch eingelegt. Als Antwort bekamen wir ein Schreiben (im januar), dass der Eingang bestätigt wird und der Widerspruch nach Wiesbaden (?) geschickt wird und von dort entschieden wird. Leider kam bisher keine Antwort. Gibt es da eine Möglichkeit sich zu beschweren oder kann ich annehmen, dass sie den Widerspruch anerkennen? Bin etwas überfragt...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11977 am: 24.04.2024 16:51 »
Ich habe eine blöde Frage:
Meine Frau und ich haben im Dezember 2023 erstmals Widerspruch eingelegt. Als Antwort bekamen wir ein Schreiben (im januar), dass der Eingang bestätigt wird und der Widerspruch nach Wiesbaden (?) geschickt wird und von dort entschieden wird. Leider kam bisher keine Antwort. Gibt es da eine Möglichkeit sich zu beschweren oder kann ich annehmen, dass sie den Widerspruch anerkennen? Bin etwas überfragt...

Der Widerspruch wurde einfach von denen ruhend gestellt. Wenn du dazu etwas schriftliches haben willst, musst du das anfordern. Und auch dann kommen sie der Aufforderung nur zögerlich nach, wenn überhaupt. So ist das z.B. auch beim BVA München.

ReKo1808

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11978 am: 24.04.2024 16:55 »
Der Widerspruch wurde einfach von denen ruhend gestellt. Wenn du dazu etwas schriftliches haben willst, musst du das anfordern. Und auch dann kommen sie der Aufforderung nur zögerlich nach, wenn überhaupt. So ist das z.B. auch beim BVA München.

In dem letzten Schreiben hieß es, dass man sich von der anderen Stelle (ich meine es war Wiesbaden) melden würde. Aber passiert ist nichts. Kann man eine "Erinnerung" schreiben und eine schriftliche Antwort einfordern?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11979 am: 24.04.2024 17:28 »
In dem letzten Schreiben hieß es, dass man sich von der anderen Stelle (ich meine es war Wiesbaden) melden würde. Aber passiert ist nichts. Kann man eine "Erinnerung" schreiben und eine schriftliche Antwort einfordern?

In meinem Fall wurden die Widersprüche von mir nach Wiesbaden geschickt. Von dort kam die Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Widersprüche zur weiteren Bearbeitung nach München gesendet werden. Von denen hörte ich erst als ich das Referat direkt angeschrieben habe. Die lapidare Aussage war, dass alle Widersprüche lautlos ruhend gestellt werden. Was willst du erreichen? Eine Bestätigung der Ruhendstellung oder das Erwirken eines Widerspruchsbescheids?

ReKo1808

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« Antwort #11980 am: 24.04.2024 19:36 »
@PolareuD

Naja, in erster Linie eine aussagekräftige Antwort. In welcher Richtung die auch immer gehen mag.
Eine Behörde hat ja normalerweise nach geraumer Zeit einen Zwischenbescheid/-info zu versenden, wenn eine endgültige Bearbeitung nicht fristgerecht realisiert werden kann.

PolareuD

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« Antwort #11981 am: 24.04.2024 19:49 »
Darauf verlassen sollte man sich nicht. Also schriftlich nachfragen, wenn man etwas in der Hand haben möchte.

ReKo1808

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« Antwort #11982 am: 24.04.2024 22:54 »
Darauf verlassen sollte man sich nicht. Also schriftlich nachfragen, wenn man etwas in der Hand haben möchte.
.

Die Preisfrage ist:
Frage ich bei dem BVA nach, wo ich den Widerspruch hingeschickt habe oder bei dem wo die es abgeschoben haben?

xap

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« Antwort #11983 am: 25.04.2024 07:07 »
Im Zweifel würde ich mich erkundigen wohin genau weitergeleitet worden ist und mich dahin wenden. Sonst spielen die noch lange Ping Pong mit dir.

BWBoy

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« Antwort #11984 am: 25.04.2024 14:10 »
frag bei denen nach die es bekommen haben sollten. Bei mir waren acuh schon welche unterwegs "verloren" gegangen.