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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BWBoy:

--- Zitat von: Big T am 23.04.2024 08:26 ---hallo christian und co. :(

Tut bitte endlich mehr gegen Steuerunehrlichkeit insb. der Großen

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/schnell_informiert/video-1330078.html

--- End quote ---

dann müsste er ja gegen seinen Chef agieren  ::)

ReKo1808:
Ich habe eine blöde Frage:
Meine Frau und ich haben im Dezember 2023 erstmals Widerspruch eingelegt. Als Antwort bekamen wir ein Schreiben (im januar), dass der Eingang bestätigt wird und der Widerspruch nach Wiesbaden (?) geschickt wird und von dort entschieden wird. Leider kam bisher keine Antwort. Gibt es da eine Möglichkeit sich zu beschweren oder kann ich annehmen, dass sie den Widerspruch anerkennen? Bin etwas überfragt...

PolareuD:

--- Zitat von: ReKo1808 am 24.04.2024 16:40 ---Ich habe eine blöde Frage:
Meine Frau und ich haben im Dezember 2023 erstmals Widerspruch eingelegt. Als Antwort bekamen wir ein Schreiben (im januar), dass der Eingang bestätigt wird und der Widerspruch nach Wiesbaden (?) geschickt wird und von dort entschieden wird. Leider kam bisher keine Antwort. Gibt es da eine Möglichkeit sich zu beschweren oder kann ich annehmen, dass sie den Widerspruch anerkennen? Bin etwas überfragt...

--- End quote ---

Der Widerspruch wurde einfach von denen ruhend gestellt. Wenn du dazu etwas schriftliches haben willst, musst du das anfordern. Und auch dann kommen sie der Aufforderung nur zögerlich nach, wenn überhaupt. So ist das z.B. auch beim BVA München.

ReKo1808:

--- Zitat von: PolareuD am 24.04.2024 16:51 ---Der Widerspruch wurde einfach von denen ruhend gestellt. Wenn du dazu etwas schriftliches haben willst, musst du das anfordern. Und auch dann kommen sie der Aufforderung nur zögerlich nach, wenn überhaupt. So ist das z.B. auch beim BVA München.

--- End quote ---

In dem letzten Schreiben hieß es, dass man sich von der anderen Stelle (ich meine es war Wiesbaden) melden würde. Aber passiert ist nichts. Kann man eine "Erinnerung" schreiben und eine schriftliche Antwort einfordern?

PolareuD:

--- Zitat von: ReKo1808 am 24.04.2024 16:55 ---In dem letzten Schreiben hieß es, dass man sich von der anderen Stelle (ich meine es war Wiesbaden) melden würde. Aber passiert ist nichts. Kann man eine "Erinnerung" schreiben und eine schriftliche Antwort einfordern?

--- End quote ---

In meinem Fall wurden die Widersprüche von mir nach Wiesbaden geschickt. Von dort kam die Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Widersprüche zur weiteren Bearbeitung nach München gesendet werden. Von denen hörte ich erst als ich das Referat direkt angeschrieben habe. Die lapidare Aussage war, dass alle Widersprüche lautlos ruhend gestellt werden. Was willst du erreichen? Eine Bestätigung der Ruhendstellung oder das Erwirken eines Widerspruchsbescheids?

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