Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
accipiter:
--- Zitat von: BRUBeamter am 02.05.2024 08:23 ---Das Zweiverdienermodell wird sicher auch nachhaltig die Pensionskasse entlasten.
Es muss doch jedem klar sein, dass die Anpassung an die "neue" Lebenssituation einzig und allein fiskalischer Natur ist.
--- End quote ---
Das dürfte zutreffend sein. Zumindest in Thüringen wird das Beamtenversorgungsgesetz in § 64 ebenfalls geändert und der alimentative Ergänzungszuschlag hier nachgezeichnet. Damit soll sicher vermieden werden, dass der Pensionsempfänger im Falle eines Unterschreitens seiner Pensionsbezüge im Hinblick auf voraussetzungslos gewährte Sozialleistungen (zB. Bürgergeld) und für den Fall das der Lebenspartner auch nicht viel erhält, die Pension zumindest nach den gesetzlichen Regelungen des Beamtenversorgungsgesetz dann doch nicht die voraussetzungslos gewährten Sozialleistungsbeträge unterschreitet. Stirbt der Beamte zeitlich vor seinem Lebenspartner wird der alimentative Ergänzungszuschlag zwar 12 Monate neben dem Witwengeld weitergezahlt; dann aber nicht mehr. Wirtschaftlich gesehen werden hierüber die Pensionskassen logischerweise entlastet; dies auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung.
Bundi:
--- Zitat von: Alexander79 am 02.05.2024 06:16 ---
--- Zitat von: clarion am 01.05.2024 22:00 ---Tja und wenn ich meine gut verdienende Partnerin nicht heirate oder mich scheide lasse und trotzdem mit ihr zusammen wohne und die Kinder erziehe, bin dann Alleinverdiener?
--- End quote ---
Unwahrscheinlich, denn in so einem Fall dürfte das Haushaltseinkommen zählen, vergleichbar mit dem Bürgergeld.
--- End quote ---
Und wenn alle Stricke reissen zählen demnächst auch noch die Einkommen der Kinder dazu.
Malkav:
--- Zitat von: Bundi am 02.05.2024 10:09 ---Und wenn alle Stricke reissen zählen demnächst auch noch die Einkommen der Kinder dazu.
--- End quote ---
Wenn die Beamtin/der Beamte noch Eltern hat, könnte man doch hier auch noch eine eventuelle Unterhaltspflicht prüfen. Insbesondere bei Beamten unter 25, wo die Unterhaltspflicht nach dem SGB (nach meinem absolut laienhaften Kenntnissen im Sozialrecht) der Bezug von Bürgergeld de facto ausgeschlossen ist, solange noch keine Berufsausbildung abgeschlossen ist. Hier ließe sich doch bestimmt fingieren, dass eine beamtenrechtliche Laufbahnbafähigung keine Berufsausbildung im Sinne des SGB darstellt, sondern eine Rechtskonstruktion sui generis darstellt. Dem gD-Anwärtern nimmt man in diesem Zuge gleich nochmals den akademischen Abschluss weg, damit das auch hier gelten kann.
Ich sollte mich auch eine B3-Stelle in einem FiMi bewerben ;D
Kaldron:
--- Zitat von: Bundi am 02.05.2024 10:09 ---Und wenn alle Stricke reissen zählen demnächst auch noch die Einkommen der Kinder dazu.
--- End quote ---
Fiktives Einkommen ab den arbeitsfähigen 14 Jahren. Sie könnten ja einen Minijob annehmen. Das würde gerade bei kinderreichen Familien erheblich die Aufwendungen seitens des Dienstherrn verringern.
Aber mal ehrlich, wie accipiter schon angemerkt hat: Wenn ihr liebe Besoldungsgeber doch die Realität abbilden wollt, dann lasst diesen ganzen AEZ, FamEZ, Abschmelzbeitrag, Partnereinkommen etc. Schmarrn doch weg, nehmt aussagekräftige Medianverdienste, packt den öD-Attraktivitätszuschlag drauf und ihr werdet entlang der Prüfstufen des BVerfG feststellen, dass das nicht günstiger kommt (wenn ihr es verfassungsgemäß machen wollt).
Bundi:
Die BesGGeber wollen nur eins, die ganze Angelegenheit so günstig wir möglich für den jeweiligen Haushalt erledigen.
Mit Sicherheit soll keine Realität oder sonst was abgebildet werden oder gar die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden.
Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses Verhalten vom BVerfG genau beobachtet wird, wovon ich ausgehe, und dann mit den hoffentlich bald zu erwartenden Urteilen den Gesetzgebern so richtig auf die Füsse gestiegen wird.
Leider ist kein Verfahren für den Bund anhängig so dass ich und alle Budnesbeamten selbst dann weiter schmoren dürften.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version