Guten Morgen,
mal eine Frage:
Hier wurde bisher viel über die Klagemöglichkeiten mit Bezug zur Alimentation selbst geschrieben. Was ich mich die letzten Tage gefragt habe ist, ob es nicht möglich wäre andere Klagewege zu finden, die den Gesetzgeber derart unter Druck setzen, dass er selbst keine Alternative sieht als schnell zu handeln.
Folgende Hypothese:
In Anbetracht des beiderseitigen Treueverhältnisses und dessen ggf. Aufkündigung des Bundes wurde bereits die Position des Streikrechts ins Gespräch gebracht (Dr. Battis?). Wäre es nicht denkbar zu versuchen das Streikrecht einzuklagen, aufgrund der Tatsache, dass die verfassungswidrige Alimentation bereits über einen so langen Zeitraum besteht? Ich weiß, dass es bereits Urteile zum Streikrecht grundsätzlich gibt aber eben nicht unter dieser besonderen Situation.
Ich denke es ist sinnvoll in der ganzen Angelegenheit auch „ums Eck“ zu überlegen und im besten Fall Druck von verschiedenen Seiten aufzubauen.
Würde das Streikrecht zugestanden, ist glaube ich klar, wie schnell eine Lösung käme. Aber ich denke auch allein die Tatsache, dass eine solche Klage anhängig ist, bringt schon gewisse Unruhe. Was denkt Ihr?