Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905673 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12060 am: 03.05.2024 09:05 »
Und der Klageweg würde.... 8, 10, 15 Jahre dauern?


Und trotzdem muss es angefangen werden. Alleine um den Wertverlust durch die Inflation zu mindern.

Oder irre ich mich und man kann den Zinsschaden im Klageverfahren nicht geltend machen?

Wir haben die Ausführungen von lotsch der Kanzlei Neie als Anregung mit zur Prüfung mit eingereicht.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12061 am: 03.05.2024 09:06 »
Guten Morgen,

mal eine Frage:
Hier wurde bisher viel über die Klagemöglichkeiten mit Bezug zur Alimentation selbst geschrieben. Was ich mich die letzten Tage gefragt habe ist, ob es nicht möglich wäre andere Klagewege zu finden, die den Gesetzgeber derart unter Druck setzen, dass er selbst keine Alternative sieht als schnell zu handeln.

Folgende Hypothese:
In Anbetracht des beiderseitigen Treueverhältnisses und dessen ggf. Aufkündigung des Bundes wurde bereits die Position des Streikrechts ins Gespräch gebracht (Dr. Battis?). Wäre es nicht denkbar zu versuchen das Streikrecht einzuklagen, aufgrund der Tatsache, dass die verfassungswidrige Alimentation bereits über einen so langen Zeitraum besteht? Ich weiß, dass es bereits Urteile zum Streikrecht grundsätzlich gibt aber eben nicht unter dieser besonderen Situation.
Ich denke es ist sinnvoll in der ganzen Angelegenheit auch „ums Eck“ zu überlegen und im besten Fall Druck von verschiedenen Seiten aufzubauen.
Würde das Streikrecht zugestanden, ist glaube ich klar, wie schnell eine Lösung käme. Aber ich denke auch allein die Tatsache, dass eine solche Klage anhängig ist, bringt schon gewisse Unruhe. Was denkt Ihr?

Streikrecht fällt also schon mal aus, wie Malkav richtig erläutert hat. Ich hoffe auf eine Entscheidung, dass bald einmal Verzugszinsen und eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € je Monat des Verzugs vom Dienstherrn zu zahlen sind. Dann würde das hinaus zögern einer verfassungsgemäßen Besoldung für den Dienstherrn finanziell uninteressant und teuer werden. Näheres dazu im Sammelthread.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12062 am: 03.05.2024 09:11 »
Und der Klageweg würde.... 8, 10, 15 Jahre dauern?


Und trotzdem muss es angefangen werden. Alleine um den Wertverlust durch die Inflation zu mindern.

Oder irre ich mich und man kann den Zinsschaden im Klageverfahren nicht geltend machen?

Es gibt derzeit weder Verzugs- oder Prozesszinsen.
Unter anderem auch deshalb, weil man ja nur einen Feststellungsantrag in der Klage hat und keine Geldschuld mit Betrag XYZ einfordert. Steht eine Geldschuld wegen z.B. Unterzahlung bereits fest, gibt es auch Prozesszinsen.

@PolareuD
Das ist gut, wollte ich gerade vorschlagen, dazu in der "Sammelklage" die Kanzlei zu fragen, wegen dem Wertverlust.

Ansonsten kann man einen Klageantrag zu Prozesszinsen auch einfach in die Klage schreiben, darüber muss das Gericht dann entscheiden. Verzugs-/Prozesszinsen sind eine Nebenforderung und erhöhen in der Regel den Streitwert nicht. Aber wie gesagt, nach derzeitiger Lage nicht so erfolgsversprechend.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12063 am: 03.05.2024 09:50 »
Ganz ehrlich?? Ja, du magst recht haben wenn du sagst, es müsse trotzdem gemacht werden. Ich würde wenn es zu einer Sammelklage kommt mich auch beteiligen. Habe 30 Dienstjahre, ne Rechtschutz, und nix anderes vor. Wirkliche Kompetenzen und Sachverstand habt ihr wahrscheinlich mehr als ich.

Aber, das Thema ist doch eigentlich tot für den Augenblick bis zum Ende des Jahrzehntes. Das Urteil des BVerfG hat die Besoldung im Kontext der Föderalismusreform endgültig ins Absurdum geführt. Jedes Land hat jetzt eine andere Regelung. Flickschusterei vom Feinsten. Beamte mit einer Großfamilie können Roulette spielen bei den verschiedenen Besoldungsrechnern.

Die Gewerkschaften haben in der Thematik ein mehr als schwaches Bild abgegeben. Und wir haben sie nicht gefordert.

Und die Politik verstehe ich in der Thematik noch am ehesten. Wer kann denn mit Beamten noch Wählerstimmen gewinnen? Im Volk verhasst, als faul und nicht in die Rentenkasse einzahlend kannst du am ehesten Wahlkampf machen indem du die Beamtenschaft Nullrunden fahren lässt. So wie es Frau Kraft in NRW versucht hat. Der Regierung bleibt gar nichts anderes übrig als das Thema auszusitzen. Wir können dankbar sein wenn sie uns nicht weiter einbinden in ihren Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung, wie sie es schon so oft getan haben.

Und wenn man mal keinen Nachwuchs mehr findet, dann bastelt man wieder ein wenig an der BLV und schwupp habe ich den nächsten Geisteswissenschaftler in der Beihilfesachbearbeitung, der nicht weiß was ein Verwaltungsakt ist. Die kommen nämlich noch aufgrund der Aussicht auf 71% Pension und weniger Supervision. Und selbst bei den tarifbeschäftigten Kollegen kann ich kein Verständnis erwecken. Wieso auch. Schließlich habe die ihre Ortszuschläge schon seit 2005 nicht mehr.

Das ganze Alimentationsprinzip ist an die Wand gefahren, wie auch allgemein die Löhne in Deutschland. Wählen kannst du auch nicht dass was du brauchst. Schwarz, Rot, Grün, Gelb, das andere Rot, etc. Haben wir alles entweder im Bund oder in einem der Länder. Und Blau hat schon angekündigt unseren Stand zu drangsalieren.

Was bleibt ist der übliche Frust, den wir ja eigentlich schon seit Jahrzehnten nunmehr haben. Sie sollen einfach für die kommenden Jahre das Beamtentum weiträumig abschaffen, da wo es wirklich geht, und uns auslaufen lassen. Dann werden wir sehen wie attraktiv der öffentliche Dienst wirklich noch ist, und ob er sich am Arbeitsmarkt behaupten kann.

Aber nach 800 Seiten hier und anfänglichen Optimismus ist diese Bewegung hier vergleichbar mit einer kirchlichen Bibelstunde.
Und der Klageweg würde.... 8, 10, 15 Jahre dauern?


Und trotzdem muss es angefangen werden. Alleine um den Wertverlust durch die Inflation zu mindern.

Oder irre ich mich und man kann den Zinsschaden im Klageverfahren nicht geltend machen?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12064 am: 03.05.2024 10:29 »
Würde das Streikrecht zugestanden, ist glaube ich klar, wie schnell eine Lösung käme. Aber ich denke auch allein die Tatsache, dass eine solche Klage anhängig ist, bringt schon gewisse Unruhe. Was denkt Ihr?

Das Streikrecht kann und wird es im deutschen Beamtenrecht nicht geben. 2018 hat das BVerfG entsprechend entschieden und wurde der EGMR schloss sich dieser Linie 2024 an. Ich sehe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das BVerfG seine Rechtsprechung ändern wollte.

Auf dem Papier ist die Lage auch gar nicht schlecht. Wir dürfen nicht streiken, können aber unseren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation gerichtlich durchsetzen. Dass diese Rechtsdurchsetzung gerade an einer Arbeitsverweiger... äh ausführlichen und zeitaufwendigen Abwägung durch das BVerfG de facto scheitert, ändert daran rechtlich erstmal nichts. Der selbe Senat wird kaum sagen: "Ja okay! Weil wir unserer Aufgabe, zeitnah Rechtsschutz zu gewähren, nicht nachkommen, schmeißen wir jetzt mal das gesamte Beamtenrecht über den Haufen und ihr dürft doch streiken."

Das das Verfahren beim BVerfG so lange dauert ist sicher richtig.
Aber es sidn die Gesetzgeber, die Ihren Teil des Dienst und Treueverhältnisses aufgekündigt haben.
Es ist richtig, das BVErfG hat hinsichtlich des Streikrechts dies so geurteilt. Aber das sicher auch vor dem Hitnergrund des besinderen Dienst und Treueverhältnisses. Und dies besteht ja gegenwärtig nur noch auf dem Papier. Hier hat eine Seite ihren Teil des "Vertrages" einseitig aufgekündigt und das ist nunmehr ein neuer Sachverhalt.
Insofern ist die Frage zum Streikrecht sicher berechtigt.
Habe dies ja auch selber schonmal geschrieben, weil ich dadurch endlich mal ein Druckmittel sehe entpsrechende berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Ansonsten hat uns ja die Vergangenheit leidvoll gezeigt, interessiert es die Gesesetzgeber einen feuchten Dreck. Ich möchte eigentlich auch nicht das die Beamten streiken, ich möchte genauso wenig die öffentliche Sicherheit und Ordnung dadurch gefährden. Aber vielleicht reicht ja nur die Option um die Gesetzgeber zur Vernunft zu rufen und an einen Tisch zu bekommen um sachgerecht die Anagelegenheit zu verhandeln und zu lösen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12065 am: 03.05.2024 11:03 »
@julianiix

Auch wenn es einem als Beamten nach 37 Dienstjahren in der Seele weh tut, aber in fast allen Punkten kann man dir nur zustimmen.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12066 am: 03.05.2024 13:15 »
Wir haben die Ausführungen von lotsch der Kanzlei Neie als Anregung mit zur Prüfung mit eingereicht.

Ist es eigentlich auch möglich direkt mehrere Klagen in einem einzureichen? Also wenn man sich die Arbeit schon für die nächsten 15 Jahre macht, dann sollte sich das doch direkt lohnen oder?

Neben der Besoldung, wäre ja auch die Wochenarbeitszeiten, die seit 2006 temporär angehoben wurden, ein Thema. Sowie auch natürlich das Streikrecht. Zuletzt wurde eine Klage abgewiesen mit der Begründung:
Im deutschen Beamtenrecht gebe es ein besonderes System von aufeinander abgestimmten Rechten und Pflichten. Die Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten sei dafür da, dass der Staat auch in Krisen handlungsfähig bleibe. Im Gegenzug habe der Staat auch eine besondere Fürsorgepflicht. Beamte seien auf Lebenszeit angestellt und hätten einen Anspruch auf angemessene Besoldung.

Da unserem Anspruch seit Jahren nicht nachgekommen wird, müsste auch irgendwann mal das Streikrecht in Kraft treten, bis der Fürsorgepflicht wieder nachgekommen wird. Ganz ehrlich....wir haben ein Klagerecht...aber was soll uns das bringen? 15 Jahre Klagen....Gewinnen....und dennoch nichts erreichen. Die können uns morgen die Besoldung kürzen um Geld zu sparen und was will man machen? Die machen mit uns was die wollen und das wird zusätzlich mit dem neuen Disziplinargesetz noch schlimmer werden...wartet mal ab.

Und ich schreibe es immer wieder:
...der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren und ihm einen nach seinem Dienst, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards, einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Der Dienstherr ist gegenüber meiner Familie verpflichtet und nicht meine Ehefrau mir gegenüber, daher verstehe ich den ganzen Blödsinn mit dem Doppelverdienermodell nicht. Soll man hier immer an der Grenze leben und nicht mehr wachsen dürfen?

....Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.

Auch dieser Satz bedeutet für mich, wie es auch mit den Diäten passiert, automatische Erhöhung der Besoldung anhand des Nominallohnindex. Geht doch in der Politik auch und dafür ist immer Geld da, wieso also nicht auch bei uns?

Sollen die alles privatisieren und Beamtentum abschaffen. Dann bin ich mal gespannt ob die denen dann auch auf der Nase rumtanzen können.

Sorry aber musste mal was Frust ablassen.


Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12067 am: 03.05.2024 13:42 »
....Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.

Auch dieser Satz bedeutet für mich, wie es auch mit den Diäten passiert, automatische Erhöhung der Besoldung anhand des Nominallohnindex. Geht doch in der Politik auch und dafür ist immer Geld da, wieso also nicht auch bei uns?

Ich hoffe mal nicht - das würde nämlich Reallohnsteigerungen für Beamte verhindern. Und schließlich sollen auch die an der Wohlstandsmehrung teilhaben.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12068 am: 03.05.2024 15:22 »
Zum Thema ums Eck denken:
Ein abstrakter Normenkontrollantrag kann von Bundestagsfraktionen gestellt werden, die 25% der Mandate auf sich vereinen, oder so(?).

Ein erfolgreiches Einwirken auf einen Wahlkreisabgeordneten, so einen Antrag stellt, könnte also viel schneller zum Erfolg oder zumindest zum Druckaufbauführen.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12069 am: 03.05.2024 15:50 »
Zum Thema ums Eck denken:
Ein abstrakter Normenkontrollantrag kann von Bundestagsfraktionen gestellt werden, die 25% der Mandate auf sich vereinen, oder so(?).

Ein erfolgreiches Einwirken auf einen Wahlkreisabgeordneten, so einen Antrag stellt, könnte also viel schneller zum Erfolg oder zumindest zum Druckaufbauführen.

Tut mir leid… aber jetzt bin ich brutal ehrlich.

Bei den ganzen Parteisoldaten (Apparatschiks) wird niemand auch nur ansatzweise sich die Finger dafür schmutzig machen. Man denkt zunächst ausschließlich an sich, an seine nächste Wiederwahl und dann an die Partei. Man wird solange im Strom mit schwimmen, bis man die Parteileiter nach oben fällt.
Falls es doch Abgeordnete mit einem Gespür für Gerechtigkeit geben sollte, wird man derer schnell entledigen.
 
Nach meinem Verständnis kann man nur mit einem Quorum in einer öffentlichen Petition weiterkommen. Da kann man denen vor versammelter Mannschaft öffentlichkeitswirksam den Marsch blasen… die ganzen Schlagwörter, welche schon öfter gefallen sind (konzertierter Verfassungsbruch, etc. Pp. )


Ps
In meinem Beitrag schwingt ein wenig Wut mit.



andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12070 am: 03.05.2024 15:58 »
Jetzt dachte ich erst, die Fancy Nancy haut einen raus …
Aber lest selbst

https://archive.ph/LwyY5

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12071 am: 03.05.2024 17:53 »
Man bräuchte eine Art Beweislastumkehr.

Am besten fordert man Summe X als Besoldung ab sofort und wenn der Dienstherr dies ablehnt, muss er ja begründen welche Summe richtig wäre und die müsste zeitgleich Grundgesetzkonform sein.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12072 am: 03.05.2024 19:22 »
Jetzt dachte ich erst, die Fancy Nancy haut einen raus …
Aber lest selbst

https://archive.ph/LwyY5

500 Mio mehr für Integrationskurse? Wie viel sind den regulär dafür vorgesehen? Ein Wahnsinn.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12073 am: 03.05.2024 19:46 »
Jetzt dachte ich erst, die Fancy Nancy haut einen raus …
Aber lest selbst

https://archive.ph/LwyY5

500 Mio mehr für Integrationskurse? Wie viel sind den regulär dafür vorgesehen? Ein Wahnsinn.

Die Zahl ist ganz sicher sehr genau berechnet worden. Keine 489 Mio und keine 512 Mio an Steuergeldern sind erforderlich, sondern genau und ganz genau 500 Mio. So wird es sein und es wird sich keiner dran stören. Wie bei 100 Milliarden für die Bw..

bebolus

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« Antwort #12074 am: 03.05.2024 19:49 »
Normalerweise müsste man als Bürger direkt Anfragen stellen dürfen und bei Falschbeantwortung der Antwortende zurückteten müssen..

Das würde auch Abgeordnetenwatch etwas aufwerten.. 😁