Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905522 times)

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12075 am: 03.05.2024 21:40 »
Zumindest der erste Teil geht im Rahmen einer IFG Anfrage. Wenn wirklich grober Unfug behauptet wurde und das dabei rauskommt, Ann man die Information an geneigte Kreise weitergeben. Das ist aber mit etwas Arbeit verbunden.


Paterlexx

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12077 am: 06.05.2024 06:03 »
Ein neuer Drive könnte nicht nur über das BVerfG in die Sache kommen, sondern auch durch die Politik selbst. Im Zuge des anstehenden Wahlkampfes möchte die SPD den Mindestlohn auf 14-15€ hochsetzen. Nachvollziehbar wäre das, da die hohe Inflation des letzten Jahres nicht im gleichen Maße auf den Mindestlohn übertragen wurde. Ein Mindestlohn von 14-15€ würde dann aber dafür sorgen, dass bei der hohen Wochenarbeitszeit von 41 Std. die Besoldungsgruppe A3 in den unteren Erfahrungsstufen unter dem Mindestlohn verdient. Darf der Zoll in dem Falle dann die Innenministerin wegen Lohndumpings festsetzen?

Hintergrund dürfte eher die Mindestlohnrichtlinie der EU sein. Diese legt fest, das jeder Mitgliedstaat einen Mindestlohn von 60% des Medianeinkommens zu gewährleisten hat. Dies bedeutet für Deutschland einen Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro.

Die Richtlinie muss bis Ende 2024 in geltendes Recht umgesetzt werden. In einer ruhigen Minute (oder Stunde) wollte ich mal einen kleinen Tetxt zu dem Thema und den implikationen zur Besoldung aufsetzen, leider kam ich noch nicht dazu.

Aber so schließt sich der Kreis, vor 20 Jahren hat die SPD den größten Niedriglohnsektor Europas geschaffen und jetzt versucht sie (mal sehen mit viel nachdruck) und die EU dies gegen den Widerstand von CDU und FDP wieder rückgängig zu machen.

Die Richtlinie macht doch aber bei Steuerprogression und Brutto gegen Bürgergeld keinen Sinn. Allein durch die Wohnungskosten, ist der Arbeiter wieder doppelt gescholten.

Ytsejam

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12078 am: 06.05.2024 08:56 »

Der Monat Juli 2024 hat 23 Arbeitstage.
Bei 41 Stundenwoche:

23 Tage x 8:12h = 188h
188h x 15€ = 2.820€

Zitat
Nur kurz zur Ergänzung: Brutto-Besoldung A3 Stufe 1 Lohnsteuerklasse I 2706,99€.


Und man wird bei dem Argument einfach sagen: "Der Mindestlohn ist brutto und daher nicht mit einem Beamtenbrutto vergleichbar. Außerdem ist die Sicherheit des Arbeitsplatzes mindestens 5€/Stunde wert" und schwupps, Thema gegessen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12079 am: 06.05.2024 11:59 »
Man sieht an der Haushaltsplanaufstellung 2025 wie tragisch die fiskalische Lage ist. Es ist fraglich, ob die Ampel dies überstehen wird. Ich habe gerade Prof. Masala und Oberst Reisner gesehen https://www.youtube.com/watch?v=HiQfCKWwBQY (sehr sehenswert). Da wurde Klartext gesprochen, was uns angesichts dem Ukrainekrieg im nächsten Jahrzehnt bevorsteht. Es geht um immense Kosten, Reisner sprach davon, dass man den Sozialhaushalt und den Klimaschutz um die Hälfte kürzen müsste, um genügend Mittel für die Unterstützung der Ukraine und die Aufrüstung Europas zur Verfügung zu haben. Das eine ist mit der SPD und das andere mit den Grünen nicht zu machen. Auf jeden Fall können wir uns auf Verteilungskämpfe einstellen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können, und da haben die "gut verdienenden Beamten", auf deren Besoldung und Versorgung man relativ einfach Zugriff hat, voraussehbar schlechte Karten.
Geschichte wiederholt sich nicht, aber man kann aus der Gesichte lernen, und die Beamten waren immer besonders hart betroffen, wenn es besondere Staatskrisen gab.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12080 am: 06.05.2024 12:50 »
Dann muss die CDU wohl oder übel doch mit den Blauen koalieren. Mit denen kann der "Klimaschutz" und das Sozialgedöns rassiert werden. 8)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12081 am: 06.05.2024 14:05 »
Dann muss die CDU wohl oder übel doch mit den Blauen koalieren. Mit denen kann der "Klimaschutz" und das Sozialgedöns rassiert werden. 8)

Das meinst du doch nicht ernst oder ?

Erstens, ganz gleich wer mit wem koaliert, die Folgen des Klimawandels die eine wesentliche Grundlage für das "Klimagedöns"sind, werden alle Parteien angehen müssen.
Das Klima und die Folgen insbesondere der Schäden, siehe Ahrtal etc macht vor niemandem halt egal wer regiert. Man kann auch Vogelstrauss spielen und jemand wird hinterher die viel höheren Kosten tragen. Frei nach dem Motto aber ich musste es ja nicht und was schert mich wie die später damit klar kommen müssen.

Zweitens, schonmal die Positionen der CDU oder der blauen zum öffentlichen Dienst angesehen ? Da wird auch nichts für uns übrig bleiben, im Gegenteil.

Drittens, mal das "Klimagedoens" und das "Sozialgedoens" aussenvorgelassen, die künftigen Haushalte werden extrem belastet werden. Ich denke da mal nur an die Verteidigung. Das unsere Bw nicht verteidigungsfähig ist bzw massive Probleme hat sollte jedem mittlerweile klar sein. Und wenn wir die Angelegenheit Ernst nehmen und zudem noch das 2% Ziel der NATO ( welches angesichts des Freundes im Osten sicher nochmal angehoben werden müsste ) mal betrachten, fehlen alleine im Verteidigungetat ca. 30 Milliarden jährlich ( 4,126 Billlione Euro BIP * 2% = 82.5 Mrd, derzeit 52 Mrd Verteidungsetat ).
Und da sind sicher noch jede Menge andere Belastungen die die Haushalte der Zukunft extrem belasten werden, denke mal nur an die ganze marode Infrastruktur.

Ja leider sehen die Zeiten für eine amtsangemessene Alimentation vor dem Hintergrund der Haushaltslage bescheiden aus.

Was nicht heissen soll, das dies das Versagen der Gesetzgeber eine solche herzustellen rechtfertigt.
Es ist nunmal gegenwärtig geltendes Recht und zwar auch Verfassungsrecht sowie die diesbezügliche Rechtsprechung umzusetzen.


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12082 am: 06.05.2024 14:28 »
Das Ahrtal Ereignis hat nichts mit dem "Klima" zu tun. Die saufen statistisch gesehen alle 100 Jahre ab.

Die kommenden Wahlen werden auf jeden Fall spannend, vielleicht kann sich unser König Gold Olaf mit Döner für 5€ noch einmal retten ::) Lebensmittelmarken für alle!

rs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12083 am: 06.05.2024 15:25 »
Anlässlich der Verabschiedung eines BW-Kommandanten (kenn mich bei den Dienstgraden nicht aus) wurden mit 2 Kampfflugzeugen über unserem Marktplatz Ehrenrunden geflogen (angeblicher Kostenpunkt: 60000 EUR/Flugstunde). Unser Landesministerium lässt sich neue teure Plastiken nach historischen Vorbild in den Vorgarten stellen. (Fast) alle unserer Landesminister unterhalten (erfolgslose) Social-Media-Teams.
Nur mal so ein paar Unsitten unserer Zeit.

Sorry, mir braucht keiner mit dem Argument "leere Kassen" kommen.

CPT P

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12084 am: 06.05.2024 15:45 »
...weniger Radwege in Peru wäre auch ein Ansatz :-X

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12085 am: 06.05.2024 15:46 »
Eine (Grund-)gesetzeskonforme Alimentation kann nicht von Sparzwängen bzw. Kassenlage anhängig sein.

Also egal ob er Geld ausgeben möchte oder nicht oder vorgibt keines zu haben, hier ist der Besoldungsgesetzgeber in der Pflicht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12086 am: 06.05.2024 15:48 »
Dass nicht fehlendes Geld, sondern komplett falsche Schwerpunkte (natürlich wie fast alles ideologisch so gewollt) das Problem sind, ist nichts wirklich Neues. Man würde sich vermutlich nicht mal dran stören, wenn alles andere funktionieren würde und man es nicht mal wieder maßlos übertrieben hätte.

bebolus

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« Antwort #12087 am: 06.05.2024 16:22 »
Das Klima und die Folgen insbesondere der Schäden, siehe Ahrtal etc macht vor niemandem halt egal wer regiert.

streiche "regiert" gegen "reagiert" und es passt.. (auch)

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12088 am: 06.05.2024 16:48 »
Man möge sich mal vorstellen, dass die Abgeordnetenemtschädigung verfassungswidrig zu niedrig bemessen wäre.

Dann gäbe es umgehend eine entsprechende Regelung.

Knecht

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« Antwort #12089 am: 06.05.2024 17:25 »
Man möge sich mal vorstellen, dass die Abgeordnetenemtschädigung verfassungswidrig zu niedrig bemessen wäre.

Dann gäbe es umgehend eine entsprechende Regelung.

"Gott" sei Dank wird dort automatisiert nachgelegt.