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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Gruenhorn:
Zumindest der erste Teil geht im Rahmen einer IFG Anfrage. Wenn wirklich grober Unfug behauptet wurde und das dabei rauskommt, Ann man die Information an geneigte Kreise weitergeben. Das ist aber mit etwas Arbeit verbunden.

DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcel-emmerich/fragen-antworten/stimmt-es-dass-das-bbvangg-nicht-mehr-weiterverfolgt-wird?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_731998

Paterlexx:

--- Zitat von: Finanzer am 03.05.2024 07:19 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 02.05.2024 23:08 ---Ein neuer Drive könnte nicht nur über das BVerfG in die Sache kommen, sondern auch durch die Politik selbst. Im Zuge des anstehenden Wahlkampfes möchte die SPD den Mindestlohn auf 14-15€ hochsetzen. Nachvollziehbar wäre das, da die hohe Inflation des letzten Jahres nicht im gleichen Maße auf den Mindestlohn übertragen wurde. Ein Mindestlohn von 14-15€ würde dann aber dafür sorgen, dass bei der hohen Wochenarbeitszeit von 41 Std. die Besoldungsgruppe A3 in den unteren Erfahrungsstufen unter dem Mindestlohn verdient. Darf der Zoll in dem Falle dann die Innenministerin wegen Lohndumpings festsetzen?

--- End quote ---

Hintergrund dürfte eher die Mindestlohnrichtlinie der EU sein. Diese legt fest, das jeder Mitgliedstaat einen Mindestlohn von 60% des Medianeinkommens zu gewährleisten hat. Dies bedeutet für Deutschland einen Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro.

Die Richtlinie muss bis Ende 2024 in geltendes Recht umgesetzt werden. In einer ruhigen Minute (oder Stunde) wollte ich mal einen kleinen Tetxt zu dem Thema und den implikationen zur Besoldung aufsetzen, leider kam ich noch nicht dazu.

Aber so schließt sich der Kreis, vor 20 Jahren hat die SPD den größten Niedriglohnsektor Europas geschaffen und jetzt versucht sie (mal sehen mit viel nachdruck) und die EU dies gegen den Widerstand von CDU und FDP wieder rückgängig zu machen.

--- End quote ---

Die Richtlinie macht doch aber bei Steuerprogression und Brutto gegen Bürgergeld keinen Sinn. Allein durch die Wohnungskosten, ist der Arbeiter wieder doppelt gescholten.

Ytsejam:

--- Zitat von: GeBeamter am 03.05.2024 07:27 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 03.05.2024 07:00 ---
--- End quote ---

Der Monat Juli 2024 hat 23 Arbeitstage.
Bei 41 Stundenwoche:

23 Tage x 8:12h = 188h
188h x 15€ = 2.820€

--- End quote ---


--- Zitat ---Nur kurz zur Ergänzung: Brutto-Besoldung A3 Stufe 1 Lohnsteuerklasse I 2706,99€.

--- End quote ---


Und man wird bei dem Argument einfach sagen: "Der Mindestlohn ist brutto und daher nicht mit einem Beamtenbrutto vergleichbar. Außerdem ist die Sicherheit des Arbeitsplatzes mindestens 5€/Stunde wert" und schwupps, Thema gegessen.

lotsch:
Man sieht an der Haushaltsplanaufstellung 2025 wie tragisch die fiskalische Lage ist. Es ist fraglich, ob die Ampel dies überstehen wird. Ich habe gerade Prof. Masala und Oberst Reisner gesehen https://www.youtube.com/watch?v=HiQfCKWwBQY (sehr sehenswert). Da wurde Klartext gesprochen, was uns angesichts dem Ukrainekrieg im nächsten Jahrzehnt bevorsteht. Es geht um immense Kosten, Reisner sprach davon, dass man den Sozialhaushalt und den Klimaschutz um die Hälfte kürzen müsste, um genügend Mittel für die Unterstützung der Ukraine und die Aufrüstung Europas zur Verfügung zu haben. Das eine ist mit der SPD und das andere mit den Grünen nicht zu machen. Auf jeden Fall können wir uns auf Verteilungskämpfe einstellen, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können, und da haben die "gut verdienenden Beamten", auf deren Besoldung und Versorgung man relativ einfach Zugriff hat, voraussehbar schlechte Karten.
Geschichte wiederholt sich nicht, aber man kann aus der Gesichte lernen, und die Beamten waren immer besonders hart betroffen, wenn es besondere Staatskrisen gab.

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