"Die weitere gute Nachricht: Vorerst müsst Ihr nichts weiter tun, als abzuwarten, um von der Regelung zu profitieren. Denn: In einem Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 14. Juni 2021 ist geregelt, dass Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich sind, Ansprüche sollen von Amtswegen berücksichtigt werden.
Allerdings ist nicht ganz klar, ob sich dieser Erlass nur auf den Verzicht auf Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bezieht oder auch auf die Folgen, also beispielsweise auf den früheren (ggf. rückwirkenden) Aufstieg in die Stufe 3."
Wer könnte sich dann um die Klärung der Frage mal kümmern..?