Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2214565 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12105 am: 07.05.2024 16:07 »
Ich glaube mittlerweile dass die Infos aus dem Artikel noch auf dem Entwurf von Januar 2023 basieren, sie holen das jetzt nur vor, weil bei der BPol im Mai Personalratswahlen sind.
Quasi Wahlwerbung - wobei das richtig frech wäre.
Falls dem so sein sollte und es nur eine Ente war, werde ich aus der GdP austreten.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12106 am: 07.05.2024 16:19 »
Ich glaube mittlerweile dass die Infos aus dem Artikel noch auf dem Entwurf von Januar 2023 basieren, sie holen das jetzt nur vor, weil bei der BPol im Mai Personalratswahlen sind.
Quasi Wahlwerbung - wobei das richtig frech wäre.
Falls dem so sein sollte und es nur eine Ente war, werde ich aus der GdP austreten.

Naja Personalratswahlen sind ja bei allen Verbänden so ne Sache. Bei uns hat Verdi auf der "Beamtenliste" nur Arbeitnehmer für den ÖPR aufgestellt.  ::)

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12107 am: 07.05.2024 18:47 »
Na da steht ja "was positiv ist". Demnach ist alles andere am mutmaßlich neuen Entwurf negativ. 😉
Keine Ahnung wozu der Artikel gut sein soll. Wirft mehr Fragen auf als alles andere. Aber Hauptsache zum Ende:"Vertrau uns Brudi, wir machen das"

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12108 am: 08.05.2024 03:29 »
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber vielleicht kommt mit dem Resilienzpaket zur Stärkung des BVerfG ja doch noch ein Politiker oder eine Politikerin, die Urteile des BVerfG beharrlich ignoriert, ins Gefängnis:  ;D
https://www.lto.de/recht/justiz/j/laender-bund-bmj-bverfg-verfassung-gg-rechtsstaat-justiz-wahl-blockade-vollstreckung-hoheitstrge/

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12109 am: 08.05.2024 07:36 »
Seit dem Herr Silberbach im März 2024 soll eine Welle gemacht hat (Klageandrohung usw.) hört man von Ihm zu dem Thema gar nichts mehr.

Herr Silberbach, warum ist der DBB bei solch einem wichtigen Thema nicht in der Lage, alle zwei Wochen Informationen und Sachstände den Beamten an die Hand zu geben. Sind Sie dazu personell nicht in der Lage oder spielen Sie etwa in dem Nancy Faeser Orchester mit?

Wir haben jetzt fast Mitte Mai 2024!

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12110 am: 08.05.2024 07:58 »
Ich habe eine Antwort zu dem GdP Artikel von Simone Krummen erhalten.
Sinngemäß heißt es, dass es keine Kenntnisse zu einem neuen Entwurf gibt. Der Artikel richtet sich an die Polizeimeister, da diese wohl in diesem Thema unterrepräsentiert sind und keine Infos bekommen haben.
Sie geht davon aus, dass die Kollegen mit Kindern wohl eine großzügige Nachzahlung erhalten werden. Wann diese aber kommt ist noch ungewiss. Zu den anderen Personengruppen hat sie sich nicht geäußert.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12111 am: 08.05.2024 08:17 »
Ich habe eine Antwort zu dem GdP Artikel von Simone Krummen erhalten.
Sinngemäß heißt es, dass es keine Kenntnisse zu einem neuen Entwurf gibt. Der Artikel richtet sich an die Polizeimeister, da diese wohl in diesem Thema unterrepräsentiert sind und keine Infos bekommen haben.
Sie geht davon aus, dass die Kollegen mit Kindern wohl eine großzügige Nachzahlung erhalten werden. Wann diese aber kommt ist noch ungewiss. Zu den anderen Personengruppen hat sie sich nicht geäußert.

Genau kurz vor den Personalratswahlen haue ich Infos raus, welche auf einen Entwurf beruht, welcher Anfang 2023 rausgebracht wurde und wahrscheinlich schon längst im Papierkorb gelandet ist.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12112 am: 08.05.2024 09:02 »
Ich habe eine Antwort zu dem GdP Artikel von Simone Krummen erhalten.
Sinngemäß heißt es, dass es keine Kenntnisse zu einem neuen Entwurf gibt. Der Artikel richtet sich an die Polizeimeister, da diese wohl in diesem Thema unterrepräsentiert sind und keine Infos bekommen haben.
Sie geht davon aus, dass die Kollegen mit Kindern wohl eine großzügige Nachzahlung erhalten werden. Wann diese aber kommt ist noch ungewiss. Zu den anderen Personengruppen hat sie sich nicht geäußert.

... man möchte sich nur noch den Kopf auf den Tisch hauen. Vllt. kriegt man das sogar als Dienstunfall durch bei dem Bullshit, der einem hier zugemutet wird?

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12113 am: 08.05.2024 12:54 »
Als nächstes kommen noch News zum letzten Tarifvertrag und die Übertragung auf die Beamtenschaft...
Ich habe eine Antwort zu dem GdP Artikel von Simone Krummen erhalten.
Sinngemäß heißt es, dass es keine Kenntnisse zu einem neuen Entwurf gibt. Der Artikel richtet sich an die Polizeimeister, da diese wohl in diesem Thema unterrepräsentiert sind und keine Infos bekommen haben.
Sie geht davon aus, dass die Kollegen mit Kindern wohl eine großzügige Nachzahlung erhalten werden. Wann diese aber kommt ist noch ungewiss. Zu den anderen Personengruppen hat sie sich nicht geäußert.

Genau kurz vor den Personalratswahlen haue ich Infos raus, welche auf einen Entwurf beruht, welcher Anfang 2023 rausgebracht wurde und wahrscheinlich schon längst im Papierkorb gelandet ist.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12114 am: 08.05.2024 13:53 »
Aber jetzt mal ganz im Ernst und bei aller Liebe. Was muss man eingenommen haben, um so einen GdP Artikel zu schreiben und auch noch zu veröffentlichen?

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12115 am: 08.05.2024 16:14 »
"Die weitere gute Nachricht: Vorerst müsst Ihr nichts weiter tun, als abzuwarten, um von der Regelung zu profitieren. Denn: In einem Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 14. Juni 2021 ist geregelt, dass Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich sind, Ansprüche sollen von Amtswegen berücksichtigt werden.

Allerdings ist nicht ganz klar, ob sich dieser Erlass nur auf den Verzicht auf Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bezieht oder auch auf die Folgen, also beispielsweise auf den früheren (ggf. rückwirkenden) Aufstieg in die Stufe 3."


Wer könnte sich dann um die Klärung der Frage mal kümmern..?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12116 am: 08.05.2024 16:36 »
Niemand, außer derjenige, der seinen Dienstherren verklagt und einen Richter eine Feststellung treffen lässt.

Es gibt vorerst keinen weiteren Entwurf der das BMI verlassen würde, der Haushaltsstreit zwischen BMI/AA/BMZ und BMF dominiert derzeit alles, auch der Nebenkriegsschauplatz BMAS/Rentenpaket befasst die Spitzen.

Solange der Haushalt 25 nicht im Wesentlichen steht wird sich niemand aus der Deckung wagen und die Rechnung für den neuen Reformansatz präsentieren, denn mehr als die insgesamt vom BMF eingeplanten 3 Mrd. für TB + Beamte hat niemand verplant in seinen Wunschhaushalten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12117 am: 08.05.2024 17:02 »
Und wo genau wäre jetzt das Problem zumindest mal die ohnehin verplante Lösung zu bringen und wenigstens den Hauch eines guten Willens zu zeigen?

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12118 am: 08.05.2024 17:03 »
Wenn eine Gewerkschaft die Frage schon selbst aufwirft, könnte sie doch auch versuchen - z. B. durch Anfrage - zu klären. So war das gemeint. Im Kontext der veröffentlichten Mitteilung liest sich das für mich aber eher nach "da machen wir mal easy Rider.." oder "Wir als Gewerkschaft, die Bundesbeamte vertritt, ist das erstmal egal. Die Zeit wird es schon zeigen.."